Ambrosius Kettenacker und die Reformation in Riehen

Theophil Schubert

über das Leben dieses ersten reformierten Pfarrers von Riehen ist wenig bekannt. Dennoch führt die Beschäftigung mit jenem Mann und seiner Zeit zum Wesentlichen, bis auf den heutigen Tag für die reformierte Gemeinde Gültigen.

Ambrosius Kettenacker, von Winterthur gebürtig, hat 1508 in Basel studiert. So ist er wahrscheinlich in den zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts in unsere Gemeinde gekommen. Er fand ein mittelalterliches Dorf vor, in dem die verschiedenen kirchlichen Rechte herrschten. Das Pfarrhaus, das er bewohnte, stand an derselben Stelle, wo noch heute das Pfarrhaus im Dorf steht. Es war baufällig und sah nicht gepflegt aus, weswegen der neue «Lütpriester» zuerst einmal an die Instandstellung und Ausbesserung ging. Er schreibt, daß er es unter großer Mühe und Arbeit sowie auf eigene Kosten habe herrichten lassen. Als er aber den Abt von Wettingen, seinen damaligen Oberen, bat, ihm die Kosten zu vergüten, kam nicht nur kein Geld, sondern mit dem ablehnenden Bescheid noch eine Anklage des Abtes. Daraus sollte sich ein Streit entwickeln, der jahrelang hin- und hergezogen wurde.

Kettenacker war als Pfarrer zu Riehen dem Kloster Wettingen unterstellt. Wettingen hatte nämlich nicht nur große Güter in Riehen, sondern auch die kirchlichen Rechte unserer Martinskirche. Noch heute sieht man Spuren der Wettinger Rechte und Herrschaft, besonders deutlich an der Landvogtei. Dort sind drei Wappen angebracht. Eines davon, der Stern über einem Meerweib, ist das Wettinger Wappen; der diesem Wappen zugewandte Krummstab deutet die Abtwürde an. Die andern beiden Wappen sind die des Geschlechtes der Wülflinger.

Als Wettingen 1227 als Zisterzienserkloster gegründet wurde, nahm es einen raschen Aufschwung. Großzügige Schenkungen mehrten seinen Besitz. Die päpstlichen Verordnungen jener Zeit, die dem Kloster gelten, belaufen sich auf über fünfzig. In unserer Gemeinde hatte das Kloster die Güter derer von Uesenberg und Wasserstelz geschenkt bekommen; durch kluge Verwaltung und vor allem durch einen Abtausch mit dem Kloster St. Blasien wuchs sein Besitz. Es gehörten dazu der «Meierhof», das «Zehndenhaus» (die jetzige Landvogtei), das «Wettingerhaus um den Kilchhof» (das heutige Klösterli), des «Lütpriesters Hus» (das Pfarrhaus), das Wettsteinhaus und andere Häuser in der Umgebung der Kirche, wie z. B. «hus und hof by der Lindenn». Damit das Kloster, das im Besitze der Patronatsrechte der Kirche war, auch die Gemeinde versorge, wurde ihm von Papst Innocenz IV. die Pastoration, d. h. die Verpflichtung der Seelsorge der Dorfbewohner, auferlegt. Offenbar fürchtete man in Rom, daß sonst das Kloster zwar die Einnahmen beziehen könnte, aber die Pflichten nicht übernehmen wolle. Im Jahre 1248 verlangte Bischof Heinrich von Konstanz, daß das Kloster einen Teil seiner Einkünfte ausscheide, um den Geistlichen zu besolden. Aus dieser Besoldung lebte auch Ambrosius Kettenacker. Wir erfahren sogar, daß er eine für damalige Verhältnisse hohe Besoldung empfing, die ihm jedoch später vom Abt gekürzt wurde.

Kettenacker war der einzige Geistliche in unserer Gemeinde, der Seelsorge übte, aber nicht der einzige, der Messe las. Wohl war unsere Kirche eine dem Martin geweihte Kirche, aber der Altar ist ein Altar «Unserer lieben Frau», also ein Marienaltar gewesen. Im Jahre 1462 schenkten Heini Schwerer von Riehen und seine Frau verschiedene Güter zur Stiftung einer besonderen Frühmeßkaplanei. 1479 richteten die «vögt und gantze gemeind des dorffs Rychen» ein untertäniges Schreiben an Georges Winterstetter «licentiat beder rechten, thumherr der stifft Constantz», worin sie mitteilen, daß sie die Kaplanstelle einem Johann Bühel von Hechingen verliehen hätten. Gleichzeitig bitten sie den kirchlichen Oberherrn, diesen Mann zu bestätigen und einzusetzen. Das Besondere ist, daß aus der Gemeinde eine Stelle gestiftet und besetzt worden ist, eben die des Kaplans am Altar Unserer lieben Frau. Als Wettingen Einwände erhob, wurde in der Kirche der neue Altar dem hl. Christoffel geweiht. Der Kaplan, von der Gemeinde gewählt, wohnte in der alten Taubstummenanstalt und kam durchs «Frühmeßgäßli» zur Kirche. Die Sache war aber damit noch lange nicht erledigt; erst 1488 fand sie durch bischöfliche Genehmigung ein Ende. Die Riehener erklärten, daß diese Stiftung geschehen sei «one allen schaden, verlust und bekumbernuß des genannten unseres hern des aptes, priors, convents und gotzhuses ze Wettingen».

So haben die Riehener nicht nur Interesse an ihrer Kirche gezeigt, sondern sich auch für ihre kirchlichen Rechte zu wehren gewußt. Diese Verhältnisse änderten sich in der Mitte der Dreißigerjahre. Denn am 13. Januar 1524 erhob der Abt von Wettingen, der offenbar durch seinen Schaffner in Riehen unterrichtet worden war, gegen Kettenacker die Klage, «daß sie von riehen einen lütpriester habent, der ouch luttersch, und gehandelt hat mit den pürn dasselb, daß sie die Zehnten zurückbehalten.» Ein weiterer Klagepunkt war, daß Kettenacker eine Klosterfrau aus Gnadenthal dem Kloster entführt und bei sich in der Stube habe.

Die Klage lautet auf die Lehre und die schlechte Lebensführung. Der Rat von Basel, so meinte der Abt, solle nur sehen, was für Leute in seiner Nachbarschaft lehrten. Der wirkliche Grund aber zu dieser Klage war die Bitte Kettenackers, ihm die Kosten an den Pfarrhausumbau zu vergüten. Der Rat der Stadt Basel hat sich mit dieser Angelegenheit zu befassen gehabt und sie auf der Tagsatzung vertreten, weil nämlich inzwischen Riehen 1522 aus dem Besitz des Bischofs in den der Stadt Basel übergegangen war. Da der Abt jedoch nur die acht alten Orte als Schirmherrn anerkennen wollte, mußte sich die Tagsatzung mit dem Pfarrer von Riehen befassen, wohl an zehn Sitzungen. Für die Stadt aber war es eine Ehrensache, ihren Pfarrer zu verteidigen. Immerhin wollte der Rat der Stadt doch auch den acht Orten entgegenkommen. Deshalb setzten sie den Pfarrer fünf Tage gefangen, nahmen ihm auch das Versprechen ab, daß er die Nonne fortschicke. Dagegen verwahrte er sich, daß der Pfarrer abgesetzt würde und ein neuer komme, der weder der Gemeinde noch dem Rat genehm sei. Doch daraufhin erhob der Abt erneut Klage, diesmal allerdings noch verstärkt, indem er den Pfarrer beschuldigte, öffentlich in der Predigt, am Tag Unserer lieben Frauen, die Mutter Gottes gelästert zu haben. Wie war solches nur denkbar?

Kettenacker ist mit Oekolampad und Zwingli befreundet gewesen und hat nach Verlautbarung des Rates der Stadt Basel seiner Predigt das Bibelwort zu Grunde gelegt. 1523 hatte der Rat in einem Predigtmandat die Bibel zur Norm der Auseinandersetzung proklamiert und die Geistlichkeit zu Stadt und Land auf eine schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums verpflichtet. Alle anderen Lehren, «sie seien von dem Luther oder andern Doctoribus, wer die seien», wurden verboten. Damit hatte der Rat übernommen, was der Zürcher Rat im Januar desselben Jahres beschlossen hatte, sich aber in scharfen Widerspruch zu einem Predigtmandat des Bischofs vom Vorjahr gestellt. Der Bischof hatte die Predikanten nämlich aufgefordert, sich auf die Auslegung der Evangelien und der Lehre der Apostel nach den Kirchenvätern und der kirchlichen Tradition zu verpflichten. Offenkundig aber war der Rat, durch Oekolampad bestimmt, der Ansicht, daß schriftgemäße Predigt nötig sei. Schon hier kam, ohne daß sich der Rat wohl dessen ganz bewußt gewesen war, das reformatorische Anliegen zum Ausdruck, daß die Heilige Schrift «die Welt zur Lehre Christi erziehe», wie es in der Vorrede des ersten Lutherdruckes Frobens heißt. Und Zwingli hatte nach seiner Wahl als Leutpriester in Zürich vor den Stiftsherren dargelegt, daß er gedenke, das Matthäusevangelium durchzupredigen ohne allen menschlichen Tand, durch den er sich weder irren noch bestreiten lasse. Lange genug habe man den bloßen Namen Christi getragen, seine Heilskraft aber zum Nachteil der Ehre Gottes und der Seelen verborgen gehalten. Sie gedenke er darzulegen, nicht nach menschlichem Verstände, sondern nach dem Sinn des Geistes, den er durch fleißiges Studium der heiligen Schriften und herzliches Gebet zu erlangen hoffe.

Kettenacker hat wohl in Riehen, wie Zwingli in Zürich, über die Ahnenreihe Jesu nach Matthäus 1 gepredigt. Anders können wir es uns nicht erklären, daß er in einer Predigt gesagt hat, daß Jesus in seiner Ahnenreihe auch «liderliche lüt», Sünder habe. Jedenfalls ließ Kettenacker die Vorwürfe des Abts nicht unbeantwortet. Er holte zum Gegenschlag aus und verfaßte eine Verteidigungsschrift in vier Artikeln, die uns nicht mehr erhalten ist. In einer alten «Kundschaft» ist hingegen das Zeugenverhör aufgezeichnet, das unter dem Vorsitz des Stadtschreibers Heinrich Ryhiner am Dienstag «nach Galli» 1524 in Riehen durchgeführt wurde. 72 Männer von Riehen wurden vorgeladen und verhört, wobei man annehmen kann, daß die Protokolle den vier Punkten Kettenackers entsprachen, von denen zwei sich mit dem Leben des Leutpriesters und seiner Lehre befassen, die beiden andern mit der Predigt vom Marientage. Gesamthaft geht aus diesen Aufzeichnungen hervor, daß die Leute ihrem Pfarrer ein gutes Zeugnis ausstellten, oft seinem Werk und seinem Leben freudig zustimmten. Er lehre sie «das lutere Wort», predige also nach der Bibel und lege sie aus, sei ein frommer Priester, halte sich, wie es einem solchen wohl anstehe, lehre sie treu und unterweise sie. Er fordere sie auf, «fromm zu sein, Gott und den Nächsten lieb zu haben und schamhaft zu sein vor ihren Kindern», sagte Hans Fuchs aus. Claus Pfiff er bestätigte: «Er, der Pfarrer, habe allewegen angezeigt, wie Gott der himmlische Vater die reine Jungfrau seinem eingeborenen Sohn, unserm Herrn Jesus Christus, zu einem keuschen und reinen Tabernakel von Ewigkeit habe auserwählt.» Zur beanstandeten Predigt wird festgestellt, daß, wenn der Pfarrer gesagt habe, daß Christus «liderliche lüt» in seinem Geschlecht habe, es nicht auf Maria noch auf Christus gehe, sondern auf einzelne ihrer Vorfahren und daß dies für uns ein Trost sei, denn dabei werde deutlich, daß Jesus den Sündern gnädig sei.

Doch der Abt hatte ja wohl nicht ohne beweiskräftige Aussagen gegen Kettenacker Klage geführt. Es scheint, daß ein Bauer, Jacob Kneblin, die Klage aufbrachte. Im Verhör versuchte dieser dann, sich draußen zu halten. Seine Anklage beschränkte sich darauf, daß der Pfarrer aus dem «nuw buchlin», dem Neuen Testament, lese. Er wollte es offenkundig weder mit dem Pfarrer noch ganz mit des Abtes Schaffner verderben. Die ganze Angelegenheit ging dann schließlich unter. Wir hören von jenem Streit nichts mehr. Der Rat der Stadt Basel forderte aber mit allem Nachdruck, daß man nicht mehr von der Absetzung Kettenackers rede.

Kettenackers Wirken, vor allem in seiner Predigt, folgt der auch von andern reformierten Predigern bekannten Linie. Sie mußte beim Abt Besorgnis erregen. Eine Disputation, wie die von Wolfgang Wissenburg im Sommer 1523 in Basel angekündigte, brachte das Herkömmliche ins Wanken.

Wissenburg erklärte nämlich: «Drum habe ich einige Artikel, die ich gepredigt habe, und die ich als in heiliger Schrift gegründet zu beweisen mich anerbiete, in Kürze zusammengestellt.»

1. Christus ist allein «das wahrhaftige Licht, welches alle Menschen erleuchtet, die in diese Welt kommen».

2. Da wir noch Gottes Feinde waren, ist für uns Christus geboren und hat für uns gelitten, nicht veranlaßt durch irgend eines Menschen Tugend, sondern durch seine Liebe allein hat er sich uns ganz freiwillig dargegeben.

3. Christus ist der einzige Mittler, Fürsprecher und die Versöhnung für unsere Sünden.

Gleichzeitig legte er dar, daß man aus der Schrift weder die überragende Rolle Marias noch die der Heiligen, noch das Fegefeuer, die Beichte, die Priesterehe oder die bestehende Form der Messe beweisen könne.

So war man auch in Wettingen gezwungen, genau auf das, was sich in der Stadt abspielte, zu achten, denn Riehens Geschick war mit dem der Stadt verknüpft; zu eng war Kettenacker mit Oekolampad befreundet.

Weil das Werk Christi so herausgestellt wurde, mußte es zu Auseinandersetzungen kommen. Angriffe auf bestehende Einrichtungen konnten nicht ausbleiben, wenn die Schrift wie folgt ausgelegt wurde: «Gott, unser himmlischer Vater, hat, als wir noch seine Feinde waren, seinen eingeborenen Sohn Christum Jesum uns gesendet, und Christus, der Sohn Gottes, ist unseretwegen gestorben und auferstanden, ein vollkommener Erlöser und Seligmacher Aller, die ihm vertrauen, er hat mit seinem Sterben unsere Sünden bezahlt und den Vater der Barmherzigkeit versöhnt, er ist auch der einzige Mittler und Weg, durch den wir Gott als unsern Vater im Vertrauen anrufen, damit wir durch seine Gnade dem sündigen Leben absterben und in einem neuen, friedsamen, gottesfürchtigen Christenleben wandeln, wie es die wahre Predigt der Buße vermag und zeigt.» Folgerichtig tat die Webernzunft in einer Eingabe an den Rat ihren Beschluß kund, die Ampel vom Heiligkreuzaltar im Münster zu entfernen, mit für uns Heutige erstaunlichen theologischen Argumenten fechtend: «Es will im Blick auf die wahre, lautere Schrift des heiligen Evangeliums uns nicht in den Sinn gehen, daß das höchste Gut, in dessen gewaltig herrschender Hand stehen der Himmel und die Erde mit allem, was darinnen und darunter ist, mit Wachs, öl, Feuer und dergleichen materiellen vergänglichen Dingen, die alle ohnehin ihm gehören, besonders hoch geehrt werde und ihm ein besonderer Gefallen damit (mit der Ampel, die vor dem Altar brennt) getan werde ... In solcher Predigt ist uns die erwähnte heilige Schrift so gründlich erklärt worden, daß wir bei dem treuen und ernstlichen Drängen und Anhalten der christlichen Prediger es nicht nur mit unserm Denken begreifen, sondern auch sozusagen mit Händen greifen mußten, wie unnütz und von wie geringer, kleiner und verächtlicher Bedeutung all diese Zeremonien, Brandopfer, äußerliche Pracht und materielle Zier vor Gottes Augen seien.» Es fällt jedem, der sich mit jener Zeit beschäftigt, auf, wie sehr die Zünfte Partei nahmen und wie sehr der Bürger, durch die Predigt bewegt, die Sache der Reformation zu der seinen machte.

Ein Zeichen der neuen, evangelischen Freiheit war die Ehe Kettenackers. In Kettenackers Haus befand sich die Nonne Agathe Niesslin. Ihr sowie anderen Klosterinsassen billigte der Rat schon 1525 den Austritt zu. Wann Kettenacker mit ihr den Bund der Ehe schloß, wissen wir nicht. Es muß in den Jahren 1525-27 gewesen sein. Ihrer Ehe gibt Oekolampad das Zeugnis, daß sie aus wahrer Zuneigung geschlossen, nach Urteil aller Nachbarn ehrbar und heilig gewesen sei. Kettenacker hat als fürsorglicher Gatte für seine Frau sorgen wollen und sich bemüht, daß seine Frau aus dem von ihr eingebrachten Klostergut etwas zurückerhalte. Da sie viel kränklich war, wollte er wenigstens so gut wie möglich für sie sorgen. Ihre Ehe blieb kinderlos. Kettenacker hat offenbar mit seiner Ehe ein Beispiel geben wollen, so wie wir es ja auch von andern Reformatoren wissen. Die Begebenheiten jener Jahre erlaubten schwerlich ein Idyll, wie man es aus Pfarrhäusern gerne berichtet. Der Streit zwischen den Alt- und den Neugläubigen, wie sie bald genannt wurden, spitzte sich immer mehr zu. Die weltliche Obrigkeit sah sich mehr und mehr gezwungen, einzugreifen. Eine einschneidende Maßnahme war die Abschaffung einer ganzen Reihe kirchlicher Feiertage zu Stadt und Land. Die Verordnung brachte allerhand Streitigkeiten in Bettingen. Die dortigen Untertanen der Stadt Basel, die an abgeschafften Feiertagen arbeiten wollten, wurden von den Bettingern, die unter der Herrschaft derer von Rötteln standen, an ihrer Arbeit gehindert, denn die Herren von Rötteln hatten die Reformation noch nicht durchgeführt. So mußte denn der Bürgermeister Heinrich Meltinger durch eine Zuschrift an den Landvogt von Rötteln die Basler Untertanen in Bettingen schützen, worauf der Landvogt seine Untertanen in Bettingen anwies, die Basler in Ruhe zu lassen.

Die Hauptnahrung fand die Auseinandersetzung in dem Für und Wider der Messe. Der Rat verlangte von den Predikanten beider Parteien, von Oekolampad und Augustinus Marius, eine schriftliche Stellungnahme zur Messe, und zwar innert Monatsfrist. Als Begründung ihrer Thesen ließ der Rat nur die Bibel gelten, Beweisstücke aus der kirchlichen Tradition waren nicht zugelassen. Damit war das Schriftprinzip vom Rat zur Richtschnur erhoben. Da er sich aber noch nicht festlegen wollte, erließ er am 23. September 1527 eine Verlautbarung, in der die Stellung zur Messe jedem freigestellt wurde. Immerhin sollte der Pfarrer, der die Messe nicht lesen wollte, auf seine Pfründe verzichten. Deshalb klagte Oekolampad in einem Briefe Zwingli: «Die Priester auf der Landschaft müssen entweder zum früheren unfrommen Wesen zurückkehren oder ihr Amt niederlegen. Wir in der Stadt werden, wie es scheint, mehr geduldet als begünstigt, und auch das nur, bis sie irgendein Anläßlein finden, gegen uns einzuschreiten.» In der Stadt durften nämlich an drei Orten, zu St. Martin, im Augustinerkloster und zu St. Leonhard, die Geistlichen bleiben, auch wenn sie keine Messe mehr lasen. Von diesem Erlaß wurde natürlich auch Ambrosius Kettenacker betroffen, den wir in einem an die Pfarrer der Landschaft gerichteten Hirtenbriefe Oekolampads vom Herbst 1528 erwähnt finden.

Kettenacker wird, wie andere Amtsbrüder, auch den Vorlesungen Oekolampads gefolgt sein. Was sich dort zuweilen ereignen konnte, gibt ein Brief Oekolampads an Zwingli zu erkennen. «Ich habe meine Vorlesung über Daniel begonnen, als ich zum Beginn nach Universitätsbrauch einige Disputationsthesen anschlagen ließ, geschah es, daß ein Priester in Gegenwart von Thomas (Girfalk), dem Augustinermönch, das Blatt abriß und zerfetzte. Als ihn nun Thomas schalt, warum er nicht gerade die Heilige Schrift zerrisse, um uns zu überwinden, zog er gleich den Degen, um dem ihn Zurechtweisenden eins zu hauen. Aber unser Thomas, der Treffliche, kommt dem Kerl zuvor, wirft ihn zu Boden und hätte, wenn er sich nicht beherrscht hätte, den Mordbuben umbringen können, aber er schonte ihn. Es stürzten Leute herbei, Frieden zu gebieten. Da ließ Thomas, sich sicher wähnend, den Kerl und seinen Degen los, der aber kümmert sich nicht um Frieden, reißt Thomas seinen Degen weg und verletzt ihn selbst leicht am Kopf. Es ist zum Glück nur eine Schramme, aber die Frechheit dieses Gesellen und sein tolles Dreinfahren stempeln es zum Verbrechen. Daraus macht aber nun das allgemeine Gerücht, die Evangelischen ließen sich nichts gefallen und erzählten Lügen statt des wahren Vorganges.»

Als zu Beginn des Jahres 1528 in Bern eine Disputation angesagt war, begleitete Ambrosius Kettenacker Oekolampad. Das zeigt, wie stark er an der Sache Anteil nahm und wie sehr er seinem Freund verbunden war. Die Berner Disputation war für alle Teilnehmer deshalb ein Ereignis, weil hier die weltliche Obrigkeit besonders augenfällig in ihrer Stärke dastand. Der Berner Rat lud ein, er forderte die gesamte Pfarrerschaft auf, teilzunehmen, die nicht erschienen Bischöfe wurden ihrer Rechte verlustig erklärt, und Kaiser Karl V., der die Disputation zu hindern suchte, wurde trocken erklärt, man habe das Schreiben «Ihro Majestät» zu spät erhalten. Abgesandte aus den Schweizer Städten, aber auch aus Augsburg und Nürnberg, Mülhausen und Straßburg waren zugegen. Unter starker Bewachung kam Zwingli von Zürich angeritten. So stark Zwingli im Vordergrund stand, so sehr war er angegriffen. Der Volksmund behauptete hartnäckig, er habe einmal 20 Gulden gestohlen und brauche jüdische Bücher. Der Rat mußte ihm eine Urkunde ausstellen, die ihn vor derartigen Verleumdungen schützte. Grundlage der Disputation war die Heilige Schrift. Sie allein durfte gebraucht werden. Alle andern Ausleger, sogar die alten Väter, wurden kurzerhand zur Seite gestellt. In der Auslegung der Schrift freilich zog Zwingli das Glaubensbekenntnis der alten Kirche herbei, damit durch seine Formulierung und Festsetzung die dunklen Stellen der Schrift erhellt würden, denn im Bekenntnis trafen sich die beiden Richtungen des alten und des neuen Glaubens.

Vom 6. bis 26. Januar weilte Kettenacker in der alten Zähringerstadt; denn so lange dauerte die Disputation, an der nicht nur die Geistlichen redeten, sondern auch Leute weltlichen Standes. Er hörte den Bauern Hans Wächter, der unter geschickter Berufung auf die Bibel seinen Strauß mit Pfarrer Hans Lottstetter von Brugg ausfocht und recht bekam. Der Pfarrer, der nicht disputieren wollte, mußte drei Kronen bezahlen. Die Gespräche wurden überhaupt sehr frei gehalten, es wurde kein Zwang ausgeübt, auch der gegnerische Standpunkt kam zu Wort und konnte in aller Freiheit und Offenheit verfochten werden. Kettenacker hörte seinen Freund Oekolampad den Bernern predigen; auch konnte er den Genfern unter Farei begegnen.

Nach Basel und in seine Gemeinde Riehen zurückgekehrt, mochte ihn dünken, daß hier eigentlich alles gleichmäßig und ruhig weiterging. Aber er täuschte sich. Zwar hatte der Rat im Februar 1528 noch einmal versucht, die Erregung zu dämpfen und die Gleichheit beider Parteien betont, als er verkündete: «Da wegen der Glaubensspaltung bisher viel Unwillen in unserer Stadt und unter der Bürgerschaft erwachsen, so daß einer den andern gehaßt und niemand einander brüderliche Liebe erzeigt habe, daß hinfort, weil der Glaube eine Gabe Gottes ist, nicht von den Menschen, sondern von Gott allein (des Werk er ist) verliehen, jeder den andern bei seinem Glauben «ungehaßt» lassen sollte, daß ferner niemand den Predikanten öffentlich widersprechen solle, damit kein Aufruhr entstehe, und daß die Prediger dem Mandat gemäß zu predigen hätten.» Aber zu Ostern kam es zu St. Martin und zu Augustinern zum ersten Bildersturm. Als die Bilderstürmer vom Sigristen zu St. Martin zur Rede gestellt wurden, antwortete Hans Zirkel, der Küfer: «Es geschieht zur Ehre Gottes und dem Nächsten zur Besserung.» Der Sigrist hinderte sie nicht, half ihnen aber auch nicht, doch erfahren wir, daß sie nachher in des Sigristen Haus vesperten, «Zymbis aßen». Sie hießen ihn Heringe kochen und zahlten sie ihm mit sieben Rappen pro Mann.

Der Rat der Stadt, immer noch zögernd, ordnete in fünf Kirchen die Entfernung der Bilder an. Für alle andern Kirchen ließ er sie bestehen. In einer besondern Zuschrift vom Samstag vor Pfingsten ermahnte er die Gemeinde Riehen, sie solle nicht eigenmächtig die Bilder entfernen, auch solle keiner den andern hassen. Eigenartigerweise trieben nun die Ereignisse in Riehen einem von Kettenacker wohl unbeabsichtigten Höhepunkte zu. Der Anstoß kam von außen, vom ehemaligen Landvogt Heinrich Meltinger. Dieser, Bürgermeister der Stadt und Vertreter der Altgläubigen, erregte durch sein eigenmächtiges und gewaltsames Vorgehen einen Aufruhr. In einem Tagebuch aus jener Zeit werden die Ereignisse folgendermaßen geschildert: «Im Jahre 1528, den 26. Juli, sonntags, führte der Bürgermeister Meltinger mit den Stadtknechten einen Meßpriester nach Riehen, nachdem er schon am Samstag einen solchen geschickt hatte. Aber als derselbe mitsamt dem Stadtknecht, ohne daß er hatte Messe lesen können, vertrieben worden war, eilt Meltinger am 15. August, samstags, neuerdings nach Riehen, um dem Baal zu opfern.»

Mit seinem unklugen Vorgehen hat Meltinger das Gegenteil von dem, was er wollte, erreicht. Denn acht Tage später traten die Bürger von Riehen vor den Rat mit der Bitte «man solle doch, da ja die Messe nichts sei, dem Meltinger sagen, daß er sie mit diesem Götzenopfer nicht überfalle. Sie seien in allen Dingen dienstbereit, darauf aber solle man ein wachsames Auge haben.» Der Rat gewährte den Bürgern ihre Bitte. Damit war die Reformation, soweit sie die änderung des Gottesdienstes betraf, durchgeführt. Noch bevor die Dinge in der Stadt entschieden waren, hatte sich Riehen für die Reformation ausgesprochen und die Reformen durchgeführt. Fortan wurde keine Messe mehr gelesen. Daß Kettenacker nicht stärker hervortrat, mag darin seinen Grund finden, daß einmal die Quellen sehr wenig über ihn berichten, zum andern aber auch, daß er, seinem Freund Oekolampad verpflichtet, nicht so viel vom direkten Eingreifen hielt, als vielmehr von der geistigen Beeinflussung nach der Tiefe und auf die Dauer. Er hat wohl durch seine Predigten versucht, in die Herzen zu wirken, um eine innere Umschichtung zu erzielen.

Wie in Riehen die Bürgerschaft die Reformation wollte und erhielt, so hat denn auch im folgenden Jahr in Basel die Bürgerschaft die Reformation verlangt, jedoch viel dramatischer. Denn am 8. Februar 1529 abends trat die Bürgerschaft bewaffnet auf die Straße, besetzte den Kornmarkt mit Geschütz und verlangte, daß der Rat sich entscheide. Bürgermeister Meltinger floh in einem Waidling rheinabwärts. Am folgenden Tag, den 9. Februar, ereignete sich der Bildersturm auf Burg. Im Münster und in anderen Kirchen wurden die Bilder und Statuen zusammengeschlagen; viele Kostbarkeiten gingen damals zugrunde.

Am 1. April 1529 wurde die Reformationsordnung in Kraft gesetzt.

Ambrosius Kettenacker mußte, wie alle seine Kollegen, den neuen Amtseid schwören. Er lautete: «Ihr werdet schwören, daß ihr das Wort Gottes euren Untertanen nach eurem besten Wissen und Vermögen getreulich auslegen und in rechtem Verständnis göttlicher und biblischer Schrift predigen werdet, auch daß ihr euren Untertanen in Handreichung der Sakramente, desgleichen zum Besuch ihrer Kranken Tag und Nacht bereit und zu Diensten seid, jeglichem, der es von euch begehrt, über eure Lehre und Unterweisung Rede und Antwort gebt, auch fromm und ehrbar euch haltet, ohne ärgernis zu erregen, dazu einem Bürgermeister, einem obersten Zunftmeister und einem ehrsamen Rat der Stadt Basel in Geboten und Verboten als euren ordentlichen Obern untertänig zu Diensten seid und was ein ehrsamer Rat vermeldeter Stadt zur öffnung und Handhabung des göttlichen Wortes angesehen, erkannt oder ferner ansehen und erkennen werde, das sollt ihr nach eurem besten Vermögen schützen, schirmen und handhaben, euch keinesfalls davon trennen oder dem entziehen und in allem für Gottes Ehre und der Stadt Basel Nutz und Frommen werben, jeden Schaden wenden, in allem getreu und ehrbar.»

Mit der Reformationsordnung wurden zugleich die neuen Formen des kirchlichen Lebens und des öffentlichen Betragens festgelegt. Kirche und Staat wurden durch dieses Verfassungswerk neu begründet. Die «neue Ordnung, nach der die verworfenen Mißbräuche durch einen wahren Gottesdienst ersetzt und die mit christlicher Tapferkeit unverträglichen Laster Gott zu Ehren abgestellt und bestraft werden sollen», stellte sich unter das Wort des Römerbriefes 1, 16: «Ich schäme mich des Evangeliums von Christo nicht, denn es ist eine Kraft Gottes, die da selig macht, alle, die daran glauben.» Neu wurde die Synode ins Leben gerufen, damals allerdings nicht als ein kirchliches Parlament, sondern um den geistlichen Stand zu überwachen. Auch Kettenacker finden wir unter den Teilnehmern der ersten Synode vom 11. Mai 1529 erwähnt. Die elf städtischen Pfarrer wurden alle ihres Amtes würdig erachtet, unbefriedigend war, was die Pfarrer von Reigoldswil, Tenniken und Waldenburg antworteten. Die Synode tagte in der Folge regelmäßig. Jedesmal ist Kettenacker erwähnt.

Ein besonderer Abschnitt der Reformationsordnung ist dem Schulwesen gewidmet. Haupterziehungsziel war das Erwerben der Mittel zur Erkenntnis Gottes, die Ausbildung zur Frömmigkeit. Es kann uns deshalb nicht verwundern, daß Kettenacker sich auch um das Schulwesen unserer Gemeinde verdient gemacht hat. Freilich war es keine Schule im heutigen Sinne. Ob in Riehen des Johannes Kolroß', Lehrer an der Knabenschule zu Barfüßern, «Handbüchlein deutscher Orthographie», erschienen 1530, je gebraucht wurde, mag fraglich scheinen. Immerhin war ein Anfang gemacht, die Kinder wurden ins Lesen und Schreiben eingeführt und lernten die deutschen Psalmen auswendig.

Um das Werk der Reformation zu sichern, erließ der Rat an alle Zünfte ein Schreiben, indem er verfügte, daß alle Zunftgenossen wenigstens einmal in der Woche, nämlich am Sonntag, zur Predigt zu gehen hätten, bei Strafe der Verweisung von ihrer Zunft. Wie ernst es dem Rat war, zeigt die Strafe, die den Teilnehmern eines Trinkgelages am Ostersonntagmorgen zugemessen wurde. Obwohl sie alle aus alten Familien stammten, wurden sie gefangengesetzt und jeder zu einer Geldbuße von fünf Pfund verurteilt. Ebenso streng forderte der Rat, daß man am Tisch des Herrn erscheine. 1531 wurde beschlossen, daß niemand Götti oder Gotte sein könne, der nicht am Abendmahl teilnehme. Als 1534 ein Riehener nicht das Abendmahl nahm, wurde ihm eröffnet, daß er mit allen andern kommen müsse, sonst werde er vorgeführt und mit dem Banne belegt. 1541 wurden in unserer Gemeinde die Dienstagspredigten eingeführt, die sich bis ins erste Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts nachweisen lassen. Sie dienten der Belehrung im Glauben.

Merkwürdigerweise wurde durch die Reformation Kettenackers Verhältnis zum Abt von Wettingen nicht aufgehoben. Der Abt blieb der Oberherr und hatte einen Mann zu besolden, mit dessen Lehre er nicht einverstanden war. Daß sich hier änderungen aufdrängten, liegt auf der Hand. 1536 wurde die Kaplanstelle aufgehoben, und 1540 erwarb die Stadt Basel die Patronatsrechte über die Kirche Riehen. Damit war auch rechtlich der Schlußstein eingefügt.

Als 1541 die Pest in Basel wütete, wurde Ambrosius Kettenacker von ihr ergriffen und legte sich zum Sterben hin. In seinem Testament stiftete er 200 Gulden für einen Theologiestudenten aus Riehen oder, wenn sich niemand fände, für einen aus Basel. 1562 wurde Johann Heinrich Knäblein, ein Riehener, Pfarrer; sein Studium verdankt er der Stiftung Kettenackers.

Kein Denkmal, kein Grabstein weist auf Kettenacker hin. Eine Straße unserer Gemeinde trägt seinen Namen. Das von ihm begonnene Werk aber lebt in der Gemeinde reformierten Bekenntnisses.

Quellen:

Joh. Gottlieb Linder: Ambrosius Kettenacker und die Reformation in Riehen Bettingen, 1883. Geschichte der Kirchgemeinde Riehen-Bettingen, 1884.

L. Emil Iselin: Geschichte des Dorfes Riehen, 1922.

E. Staehelin: Das Buch der Basler Reformation, 1929.

P. Roth: Die Reformation in Basel, Neujahrsblätter 1939 und 1943.

P. Burckhardt: Basel in den ersten Jahren nach der Reformation, Neujahrsblatt 1946.

E. Egli: Schweizerische Reformationsgeschichte, 1910. K. Guggisberg: Bernische Kirchengeschichte, 1958.

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 1963

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