Aufgaben und Möglichkeiten der Denkmalpflege
Alfred Wyss, Markus Schmid, Lukrezia Seiler
In den Jahren 1992/1993 hat die Basler Denkmalpflege in Riehen die Renovation verschiedener Gebäude begleitet und beaufsichtigt. Da drei dieser Objekte - die Dorfkirche St. Martin, das Schweizerhaus an der Rössligasse 19 und der Gartenpavillon am Kettenackerweg 44 - im vorliegenden Jahrbuch ausführlich dargestellt werden, hat sich die Redaktion entschlossen, Aufgaben und Möglichkeiten der Denkmalpflege anhand dieser Beispiele näher zu betrachten. Der Leiter der Basler Denkmalpflege, Alfred Wyss, und sein Mitarbeiter Markus Schmid, haben sich für dieses Gespräch zur Verfügung gestellt; die Fragen stellte Lukrezia Seiler-Spiess.
Das historisch bedeutendste Gebäude, das in Riehen in den vergangenen Jahren renoviert wurde, ist die Dorfkirche St. Martin. Welches waren die besonderen Aufgaben der Denkmalpflege im Zusammenhang mit dieser Renovation?
Wyss: Die Renovation der Dorfkirche war ursprünglich nur als minimale Instandstellung vorgesehen, da die letzte grosse, historisch fundierte Renovation 1942 stattgefunden hatte. Unsere Aufgabe war es, die Architekten beratend zu begleiten, um die vorhandene historische Substanz zu erhalten. Als es im Verlauf der Arbeiten notwendig wurde, einen Teil des Verputzes zu entfernen, stellte sich die Frage, ob nicht die - tatsächlich nachgewiesenen - Ecklisenen, das heisst die Eckquader am Turm, wieder freigelegt und sichtbar gemacht werden sollten, wie an vielen Kirchen der Umgebung. Die genaue Abklärung der Baugeschichte zeigt aber, dass der schon im 14. Jahrhundert gebaute und später mehrmals erhöhte Turm in der Barockzeit, zusammen mit der ganzen Kirche, grau gefasst worden war, und dass damals die Ecklisenen verschwanden. Eine Freilegung des Natursteins und Rekonstruktion der Bemalung wäre also eine historische Fälschung gewesen, deshalb wurde darauf verzichtet. Neben diesen Fragen ging es vor allem um kleinere ästhetische Verbesserungen, zum Beispiel um den Ersatz des Verputzes von 1942 und Applikation eines helleren Anstriches, die Wiederherstellung des ursprünglichen Abschlusses der Strebepfeiler oder die rote Bemalung des Sockels. Dies waren, neben den baugeschichtlichen Untersuchungen, unsere wichtigsten Aufgaben bei dieser Renovation.
Zusammen mit der Renovation eines historischen Gebäudes führt die Denkmalpflege oft eine baugeschichtliche Untersuchung durch. Sind diese wissenschaftlichen Untersuchungen gewissermassen ein Nebenprodukt der Arbeit der Denkmalpflege?
Wyss: Nein, es verhält sich gerade umgekehrt! Erst wenn wir einen Bau verstehen, können wir die Leute beraten, die ihn renovieren oder umbauen wollen. Baugeschichtliche Untersuchungen sind eine der wichtigen Aufgaben der Denkmalpflege. Form, Farbgebung und - falls im Verlauf einer grösseren Renovation auch der Putz entfernt wird - das Mauerwerk geben uns, zusammen mit dem Studium der Urkunden, wichtige Hinweise auf die Entstehungsgeschichte eines Gebäudes. Diese Erkenntnisse fliessen direkt ein in die Renovation.
Die Dorfkirche St. Martin ist ein im Denkmalverzeichnis des Kantons Basel-Stadt eingetragenes Bauwerk, es steht also sowohl im Innern als auch im äussern unter dem grösstmöglichen Schutz. Wie verhält es sich nun beim Schweizerhaus: Welche Teile dieses Hauses waren geschützt? Und wie gross waren die Einflussmöglichkeiten der Denkmalpflege zu seiner Erhaltung?
Wyss: Die integrale Unterschutzstellung des Schweizerhauses wurde im Jahre 1988 von der Denkmalpflege beantragt und vom Regierungsrat beschlossen. Gegen diesen Entscheid rekurrierten die Besitzer beim Appellationsgericht, welches den Schutz des Hauses auf das äussere reduzierte; das heisst, nur das sichtbare äussere des Hauses ist ein eingetragenes Denkmal. Dadurch erhielt das Schweizerhaus, das vorher in der Planungszone lag, noch weniger Schutz als ein Haus in der Schutzzone, in welcher wenigstens die Dächer - und damit die Dachstühle - nicht abgebrochen werden dürfen.
Aufgabe des Denkmalpflegers war es nun, die gschützten Teile des Hauses vor Veränderungen zu schützen, und durch Verhandeln mit den Bauherren möglichst viel ursprüngliche Bausubstanz im Innern zu retten. Eine rechtliche Handhabe, die Erhaltung nicht ausdrücklich geschützter Teile durchzusetzen, hat die Denkmalpflege ja nicht; sie kann aber durch ihre Beratung dem Bauherrn oft Wege aufzeigen, eine substanzerhaltende Renovation durchzuführen. Wir haben versucht, einen Teil des Dachstuhls zu erhalten, doch ist dies nur bei einem Tragelement des Daches, einem sogenannten Binder, gelungen. Ferner konnten wir erreichen, dass die ehemalige Tenneinfahrt in der Mitte des Hauses in der ganzen Breite ablesbar geblieben ist und zum Teil durch das ganze Haus hindurch führt, dass also etwas von den alten Strukturen des Bauernhauses nach aussen signalisiert wird. Aber im übrigen war es eine vollständige Auskernung des Hauses.
Viele Passanten stossen sich daran, dass die ehemaligen hölzernen Stall- und Futtergangstüren durch grosse Glasfenster ersetzt wurden. Wird nicht der angestrebte Zweck, das Schiveizerhaus wenigstens äusserlich als ehemaliges Bauernhaus zu erhalten, durch das Entfernen der typischen Holztore empfindlich gestört?
Wyss: Das ist eine Frage der Nutzung. Da in diesem Teil des Hauses ein Laden eingebaut wurde, haben wir den Verschiedene Schutzarten für Denkmäler Eintragung in das Denkmalverzeichnis Wird auf Antrag des Denkmalrates vom Regierungsrat beschlossen, Grösstmöglicher Schutz des historisch wertvollen Bestandes im Innern und äusseren.
Erhaltungspflicht durch den Eigentümer, Zuständige Instanz für Beratung, Förderung und Bewilligung von Veränderungen ist die Denkmalpflege.
Stadt- und Dorfbild-Schutzzone Die nach aussen sichtbare historisch oder künstlerisch wertvolle Substanz und der entsprechende Charakter der bestehenden Bebauung sind zu erhalten. Fassaden, Dächer und Brandmauern dürfen nicht abgebrochen werden.
Zuständige Instanz für Beratung und Baubewilligung ist die Denkmalpflege. Delegation an die Stadtbildkommission möglich.
Stadt- und Dorfbild-Schonzone Der nach äüssen sichtbare historische oder künstlerische Charakter der bestehenden Bebauung darf nicht beeinträchtigt werden; insbesondere sollen Baukubus und Massstäblichkeit gewahrt bleiben.
Zuständige Instanz für Beratung und Baubewilligung ist die Stadtbildkommission, Delegation an die Denkmalpflege möglich.
Einbau von Schaufenstern erlaubt, freilich nur unter der Bedingung, dass die ehemaligen Holztüren (in zweigeteilter Form) erhalten bleiben. Eine anfänglich geplante Zurücksetzung und eine Unterteilung der Fenster würden wohl einen besseren Gesamteindruck vermitteln; das war auch die Grundidee, die sich aber im Laufe des Umbaus veränderte.
Hat die Denkmalpflege keine Handhabe, einzuschreiten oder Sanktionen zu ergreifen, wenn Teile der geschützten Substanz fallen, wenn zum Beispiel beim Schweizerhaus durch die Entfernung des Dachstuhls auch das damit untrennbar verbundene Fachwerk des Giebels zerstört und später in Backstein wieder aufgebaut wurde? Mit anderen Worten, wie kann die Denkmalpflege einen Schutz, der ausgesprochen worden ist, auch wirklich durchsetzen?
Wyss: Es gibt höchstens die Möglichkeit, die Subvention zu erhöhen, falls mehr ursprüngliche Bausubstanz erhalten bleibt. Doch in sehr vielen Fällen stossen hier ökonomische und denkmalpflegerische Aspekte hart aufeinander, das heisst, die Häuser werden bis zum äussersten angefüllt und übernutzt. Dadurch bleibt kein Platz für die Erhaltung alter Bausubstanz, zum Beispiel von Zwischenwänden oder Teilen des Dachstockes. Die einzige andere Möglichkeit ist die Eintragung des Gebäudes in das Verzeichnis der geschützten Denkmäler, doch diese ist ja leider beim Schweizerhaus, wie vorher erwähnt, wieder rückgängig gemacht worden.
Ich fühle mich recht unbehaglich bei diesem Haus, das durch den Umbau sehr viel Substanz verloren hat und dessen innere historische Struktur im äussern nur noch sehr verwischt ablesbar ist. Und trotzdem wage ich die Aussage: Es ist für das Dorfbild auf die Länge wahrscheinlich besser, das Schweizerhaus zu haben, als es nicht mehr zu haben.
In den letzten Jahren wurde nicht nur das Schweizerhaus, sondern verschiedene andere Bauernhäuser in der Schonzone zum Beispiel das Haus Baselstrasse 60, das Schlozerhaus Rössligasse 20 - ausgekernt und oft bis auf eine einzige Giebelmauer abgerissen und neu aufgebaut. Immer häufiger hört man im Dorf die Frage: «Was soll das eigentlich? Sind das nicht <Potemkinsche Dörfern, diese Häuser, an denen vielleicht die äussere Form, innen aber gar nichts mehr stimmt? Wäre es nicht ehrlicher, diese Häuser abzubrechen?»
Wyss: Ehrlich ist kein Begriff, es ist ein Problem! - Der grösste Teil des Riehener Dorfkerns liegt in der Schutzoder Schonzone. Damit hat der Gesetzgeber gesagt, dass in diesem Dorf der historische und künstlerische Charakter zu erhalten sei. Das heisst, der Gesamtcharakter soll sich nicht - oder nur sehr langsam - verändern. Wenn nun ein Architekt ein interessantes Neubauprojekt vorlegt, stellt sich die Frage, ob die daraus folgende Veränderung dem geschützten Ensemble zumutbar ist. Wäre ein historisierender Neubau ehrlicher? Oder ist es nicht doch legitim, mit den historischen Elementen, die noch stehen, weiterzubauen?
Nur: Wenn man ein Gebäude ausnutzt bis ins Letzte, dann geht es zugrunde. Die veränderte Nutzung ist eines der grössten Probleme für die alten Bauernhäuser. Während Jahrhunderten wurden sie in ein und derselben Weise genutzt; nun sind innert weniger Jahrzehnte die Bauern, bis auf ganz wenige Ausnahmen, aus dem Dorf verschwunden, und die Bauernhäuser müssen ganz anderen Zwecken dienen als einst. Wenn die Nutzung besser auf die Gebäude abgestimmt würde, könnten diese mehr von ihrem Charakter erhalten; ein recht gutes Beispiel ist hier das Dannacherhaus an der Baselstrasse 12, in welchem - auch wenn es an und für sich übernutzt ist - durch den Einbau der «gläsernen» Bibliothek der Scheunenraum noch spürbar bleibt und die Unterteilung des Wohntrakts erhalten geblieben ist.
Eine weitergehende Erhaltung der Bausubstanz könnte nur durch die Unterschutzstellung erreicht werden, doch ist es unseren Vorgängern leider nicht gelungen, verschiedene schon sehr früh gestellte Anträge für die Unterschutzstellung von Riehener Bauernhäusern durchzubringen.
So oder so können wir es aber nicht verhindern, dass das bäuerliche Dorf sich zu einem städtischen Dorf wandelt. Verheerend ist nur das Tempo, in dem dieser Wandel stattfindet. Wenn die Nutzung sich langsamer verändern und sorgfältiger in die Häuser eingebaut würde, hätten diese Häuser doch noch für eine, zwei Generationen einen Erinnerungswert. Bei den herrschenden ökonomischen Zwängen ist es aber sehr schwer, diesen langsamen Wandel zu erreichen. Die Gefahr ist gross, dass nur noch das diffuse «Ortsbild» erhalten bleibt, und ich freue mich eigentlich, wenn die Riehener fragen: «Was soll das?»
Schmid: Eine von uns aus theoretische Alternative wäre ein musealer Schutz. Ich habe vor kurzem versucht, meinen Kindern «Ballenberg» zu erklären, und mir kam kein anderer Vergleich in den Sinn als dieser: «Das sind Häuser, die wie im Zolli eingehagt sind, damit ihnen nichts passiert.» Dass eine museale Konservierung nie ein lebendiges Dorf ausmacht, liegt auf der Hand. Die Denkmalpflege hat die Hoffnung, durch ihre zum Teil ergebnislos scheinenden Bestrebungen in Riehen so viel wie möglich zu erhalten, damit letztendlich doch ein Gerüst übrigbleibt, eine Struktur, an die sich dann auch neue Bauten anfügen können. Ich finde, in Riehen ist eben die Chance nicht vertan, den Charakter des einstigen Dorfes zu erkennen. Ich denke an die Kette der ehemaligen Bauernhäuser an der Baselstrasse, oder an das ökonomiegebäude des Glögglihofs und die Scheune des Berowergutes, die Anfang und Ende des alten Dorfes signalisieren. Viele strukturelle Elemente sind noch vorhanden, vor allem die Kirche als ein Wahrzeichen, das nicht mehr jedes Dorf hat, Gemeindehaus und Meierhof als alte Verwaltungszentren, und die Landgüter, von denen die meisten restauriert sind.
Wyss: Es lohnt sich, dieses Bild festzuhalten. Erst die Summe aller dieser Gebäude machen das Dorf aus; die Bauernhäuser sind nur Teil eines Ganzen - freilich ein sehr gefährdeter Teil, weil ihre Nutzung sich so rasend schnell verändert. Und so ist es, bei allen Einschränkungen, vielleicht doch gut, wenn sie als Form, als Struktur weiter erhalten werden und dazu beitragen, die Form des Dorfes erkennen zu lassen.
Wie kann die Denkmalpflege Hausbesitzer und Bauherren für die Probleme des Denkmalschutzes sensibilisieren, damit bei Umbauten die historisch gewachsene Struktur eines Hauses besser berücksichtigt wird?
Wyss: Etwas vom Wichtigsten ist das persönliche Gespräch; die Grundhaltung des Bauherrn spielt eine enorme Rolle für die Substanzerhaltung, dann aber auch die Qualität des Architekten.
Schmid: Wichtig ist auch, dass eine erhaltende Renovation bei guter Bausubstanz oft kaum teurer zu stehen kommt als eine Auskernung, vor allem dann, wenn der zugezogene Architekt im Renovieren alter Bauten geübt ist.
Wyss: Natürlich können wir auch mit Vorträgen und Publikationen auf die Anliegen der Denkmalpflege aufmerksam machen; wie weit dann im einzelnen Fall der Betroffene, der ein Haus umbauen will, sich so verhält, wie er es im Vortrag gehört hat, ist natürlich eine andere Frage.
Ein wichtiges Instrumentarium wurde in den letzten Jahren geschaffen, nämlich ein im Auftrag des Regierungsrates erstelltes Inventar der schützenswerten Bauten ausserhalb der bereits bestehenden Schutzzone. Das 1992 fertiggestellte Inventar für Riehen umfasst etwa fünfzig Gebäude, respektive Gebäudegruppen, von denen wir der Ansicht sind, dass sie geschützt werden sollten, und bei denen wir im Falle einer Renovation beratend intervenieren werden.
Zum Abschluss möchte ich noch auf die sehr schöne Renovation des Gartenpavillons am Kettenacker 44 zu sprechen kommen. Inwieweit hat der Bauherr dazu beigetragen, dieses kleine Schmuckstück zu erhalten ?
Wyss: Der Bauherr hat die Denkmalpflege auf den Pavillon aufmerksam gemacht; er stand nicht unter Denkmalschutz, weil er schlicht unbekannt war. Während der Renovation hat sich nun zweifelsfrei herausgestellt, dass es sich um einen Bau von Melchior Berri handelt, was natürlich einen grossen Gewinn für die Riehener Bausubstanz bedeutet.
Die Zusammenarbeit aller Beteiligten - Bauherr, Architekt, Restaurator und Denkmalpflege - an dieser Renovation war optimal, sie hat bewirkt, dass der wertvolle Bau integral erhalten bleiben konnte. Wenn auch die Ausgangslage bei jedem alten Gebäude wieder eine andere ist, so zeigt doch dieses Beispiel, dass die positive Grundhaltung des Besitzers sehr viel dazu beitragen kann, wertvolle Bausubstanz zu erhalten.
Anmerkung
Zum gleichen Thema vergi, auch Georg Moersch, Brigitta Hauser-Schäublin: «über den Umgang mit alten Gebäuden. Ein Gespräch», in: RJ 1989, S. 61-77