Bedrohte Schönheiten im Dorfkern von Riehen

Helmi Gasser

Was Riehen andern Dörfern und natürlich auch der Stadt Basel voraus hat, ist nicht nur seine von einem Gebäudewall umgebene Kirche, sondern auch eine alte Siedlungsstruktur, in der sich Bauerngehöfte und Herrschaftssitze mischen. Dabei haben diese beiden Wohnformen einander wechselweise beeinflußt. Wurde einerseits im Landgut der Typus des Bauernhauses übernommen und fortentwickelt, hat dieses dann andererseits — gerade wegen der bestehenden Verwandtschaftlichkeit — den bäuerlichen Anwesen wiederum als Vorbild gegolten. So blieben beider Gemeinsamkeiten stärker als die Unterschiede — wobei der Herrschaftssitz selbstverständlich die reichere Ausgestaltung zeigt und etwa durch breitere Fensterfolgen, einen Treppenturm, schönes Gitterwerk oder durch ein Gartenkabinett ausgezeichnet und hervorgehoben wird. Doch ergibt sich aus dieser übereinstimmenden Grundanlage trotz der standesmäßigen Gegensätze eine auffallende Einheitlichkeit des baulichen Gesamtcharakters.

 

Zu den Eigentümlichkeiten des Riehener Hauses gehört, daß es durchwegs freisteht und nicht — wie dies in Dörfern sonst oft der Fall ist — in Nachahmung städtischer Gepflogenheiten sich einer geschlossenen Zeilenbebauung einbindet. Als großes Anwesen ist es in verputzten Bruchsteinmauern errichtet, als kleineres in schlichtestem Riegelwerk. Seine öffnungen sind von schmucken Sandsteinrahmen eingefaßt. Da kaum Lauben noch sonstige Zufügungen oder Zierden an ihm erscheinen, tritt es vor allem als straffer, glatter Kubus hervor. Sein Grundriß ist entweder langgestreckt, dann, wenn ihm das Dreisässenhaus (Wohnung, Scheune und Stall unter einem Dach) zugrunde liegt oder — beim reinen Wohnhause — dem Quadrate angenähert. Es mag für Riehen bezeichnend sein, daß beide Grundformen bäuerlicher Behausung vorkommen und in den Herrschaftssitzen gleichfalls abgewandelt werden.

 

Das Riehener Haus enthält bloß zwei Vollgeschosse, was auch heißt, daß die Höhe des Mauerkörpers nicht übertrieben groß ist und jeden

falls weder Länge noch Breite übertrifft. Ganz knapp — ohne ausladende Traufen — sitzt das Dach auf. Seine Höhe entspricht ungefähr jener des Mauerkubus, zumeist bewegt sie sich sogar etwas darüber, seltener leicht darunter. üblichste Form stellt das Satteldach dar, dessen Giebel zwar einen spitzen Winkel bildet, der indessen nicht allzu steil hinaufragt, sondern sich stets in einer gewissen Nähe zur Rechtwinkligkeit hält. Ab und zu ersetzt die Giebelspitze ein kurzer Krüppelwalm. Für die Gesamtproportionen wesentlich erweist sich sodann, daß die Breite dieser Giebelseite stets knapper ausfällt als die bauliche Gesamthöhe (Mauerkubus plus Dach). Hievon rührt her, daß das Riehener Haus bei aller Stattlichkeit nicht eine lagernde, sondern eine leicht aufrechte Gestalt besitzt. Bei diesen Feststellungen muß jedoch zugefügt werden, daß alle maßlichen Verhältnisse extreme Gegensätzlichkeiten meiden, sie scheinen vielmehr einer gegenseitigen Annäherung zuzustreben. Bezeichnend für das Riehener Haus ist weiter, daß weder die Trauf- noch die Giebelfront als Schauseite ausschließlich dominiert, wiewohl bei den Dreisässenhäusern die Längsfront, bei den würfelartigen Wohngebäuden in der Regel die Giebelseite eine etwas stärkere Betonung erfährt.

 

Von dieser Ausgeglichenheit, von diesem Maßhalten aller Teile wird das Riehener Haus weitgehend geformt und gekennzeichnet. Seine Ausgewogenheit kommt auch im Verhältnis von Wandfläche und Befensterung wieder zum Ausdruck: Mauerwerk und öffnungen wechseln recht ebenbürtig miteinander ab — es fällt die Größe dieser Fenster auf, wo sonst an Bauernhäusern doch eine gewisse Enge und Kleinheit der Brauch ist. Es mag sich hierin vielleicht die Stadtnähe bemerkbar machen. Wie überhaupt als weiteres Charakteristikum des Riehener Hauses angeführt werden kann, daß es einerseits, in seinem bäuerlichen Gesamtcharakter sich städtischen Einflüsterungen zwar verschließt, andererseits aber hinsichtlich gutbemessener Proportionierung aus den Erfahrungen der Basler Baumeister seinen Nutzen zu ziehen wußte.

 

Dörflich bleibt auch die Zuordnung dieser Häuser zum Straßensystem; es ist nicht die Straßenflucht, die diktiert. Die Verbindung gestaltet sich freier, noch durchaus wie zu einem Weg, zu dem man zwar in einer Beziehung steht, ohne ihn gerade unbedingt säumen zu müssen. So liegen die Bauten zuweilen zurückversetzt, wenngleich in straßenparalleler Ausrichtung. Auch ob sie der Straße die Traufe oder den Giebel zuwenden wollen, bleibt durchaus ohne Doktrin. So ergibt sich gleichsam von selbst ein lebendiger Wechsel zwischen giebel- und traufständigen Gebäulichkeiten, zwischen langgestreckten und würfeligen, zwischen straßengebundenen und etwas weggerückten und zwischen herrschaftlichen und bäuerlichen Häusern. Und durch ihre lockere Anordnung wächst gleichsam die Ländlichkeit, wachsen Baum und Garten unentwegt mit ins Dorfbild hinein.

 

Allerdings hat Riehen in den vergangenen Jahrzehnten einen außerordentlich folgenträchtigen Prozeß durchgemacht: seine bauliche Ausdehnung hat sich um ein Vielfaches vergrößert, es ist von einem Bauerndorfe zu einem weit sich hinziehenden Villenort geworden. Dabei hat dieser Strukturwandel nicht nur in großem Maße Neues gebracht, sondern zugleich den schon an und für sich geringeren Altbestand in erheblichem Maß dezimiert. So muß man heutzutage in Riehen die Bauernhäuser allmählich suchen. Dabei dürfte sich der Charakter der Siedlung künftig noch einschneidender verändern, wenn die wohl unausweichliche Weiterentwicklung von dem gartenhaften Villengebiet zur dichter bevölkerten Vorortsiedlung sich vollzogen haben wird. Es ist für Riehen daher — will es nicht zu einem neuen Basler Außenquartier absinken — wichtig, im Zentrum seine geschilderte, alt überlieferte Besonderheit zu behalten. Wie gesagt, allzu viel ist freilich nicht mehr da und bei einigem noch Vorhandenem sind — da es sich nicht in der Altstadtschutzzone befindet — die Voraussetzungen für ein überdauern nicht gegeben.

 

Ein günstiges Geschick hat indessen mitten im Dorfkern, zunächst dem Kirchplatz, eine Partie erhalten, in dem auf knappstem Räume alles vorhanden ist, was Riehens bauliche Eigenart ausmacht. Wir meinen den ersten stadtwärtigen Abschnitt der Baselstraße (Nr. 24—34) mit dem Fischerschen Bauernhof und den beiden Wettsteinhäusem. Die Fischersche Liegenschaft, ein barockes Bauernwohnhaus von würfelähnlichem Ausmaß, ist mit seiner etwas kürzern Traufseite direkt an den rechten Straßenrand geschoben und wendet — rebenumkränzt — dem Ankömmling seine breite, freundliche Giebelfront zu. Vor dieser breitet sich in wohlbehütetem Geviert ein urwüchsiger

Bauerngarten aus, im Hintergrund flankiert der langgestreckte ökonomietrakt. Da dies Bauernhaus so unübersehbar am Wegrand erscheint, prägen sich seine wohlausgewogenen Proportionen und seine klaren Konturen in besonderer Schärfe, recht eigentlich in «Nahaufnahme» ein und sein Giebel, der ausschaut wie ein umgestülptes, behäbiges V, das an seinen Enden eigenwillig ausknickt, hebt sich wie gestochen von Laubwipfeln und dem Horizonte ab. So still es hier, am Eingang zum innersten Dorfkern steht, so wirkt es doch eindrücklich wie ein Wahrzeichen — das Wahrzeichen eines Bauerndorfs. Es bietet einen unvergleichlich schönern und deutlicheren Willkomm als jede noch so leserliche Tafel «Riehen-Dorf». Das Fischerhaus lenkt in seiner vorgeschobenen Lage die Aufmerksamkeit aber zugleich die Straße entlang weiter zum Kirchplatz, für den es bereits den richtigen Maßstab setzt.

 

Verengt sich auf seiner Höhe der Freiraum, so weitet es sich dahinter. Der Blick wandert zur Linken ins freundliche Blumengärtlein des «HöfIi» (Baselstraße 27), jenes bescheiden zurückstehenden, traulichen «Bauernheimets» und dringt gegenüber in die von Bäumen beschattete Hoftiefe des neuen Wettstein- alias Lüscherhauses (Nr. 30) ein. Er erspäht dort zwei für Weinfässer aller Größen geeignete Tore und zwei Reihen prächtiger, herrschaftlicher Fensterfolgen, darüber das ausgedehnte Geviert der ansteigenden Ziegelfläche. Solch gartenhafte Ausweitung verliert sich aber keineswegs ins Unbestimmte und insbesondere verfließt sie nicht in den Dorfplatz, sondern wird architektonisch klar begrenzt: Hinter dem Höf Ii schiebt sich das langgestreckte, barocke Bauernhaus Kirchstraße 1 wie ein mächtiger Querriegel bis an die Baselstraße vor, an die es mit seiner vergleichsweise wenig ausladenden, bloß zwei Fensterachsen breiten Giebelseite stößt, die ein knapper Krüppelwalm bedeckt. Das Gebäude übt dabei eine richtige Doppelfunktion aus: während es mit seiner einen Längsfront die Ausweitung um das Höfli wieder einfängt, formt es mit der andern die untere Kirchplatzbegrenzung.

 

Auf der gegenüberliegenden Seite ruht diese Aufgabe in erster Linie auf dem der Länge nach an die Landstraße gestellten Gartenkabinett des alten Wettsteinhauses (Nr. 34). Dieses kleine Rokoko-Bauwerk, das straßenseits zwei vornehm schlanke Fenster enthält und dem ein eleganter, in leicht geschweiften Gräten ansteigender Walmhut aufsitzt, faßt in seiner Niedrigkeit den Straßenraum auf besonders originelle Art: nicht nur holt es uns aus den Gefilden des Lüscherhauses zurück und führt auf den Hauptplatz, es gibt in seiner Geducktheit vielmehr gleich schon ein gutes Stück von diesem frei. Es befindet sich aber mit seiner Trauffassade auch auf der gleichen Fluchtlinie mit dem Fischerschen Bauernhaus und es bilden diese beiden Gebäude, so andersartig sie erscheinen, den Anfangs- und Schlußpunkt jener geländemäßigen Ausweitung im Bereich des Lüscherhauses, die anmutet wie das Präludium zum Dorfplatz, der anschließend sich auftut. Seiner wichtigen Doppelfunktion wird dieser kleine Baukörper ebenso gerecht wie das ansehnliche Bauernhaus von vis-à-vis: auch es grenzt nicht nur den Straßenraum ein, sondern hat an der Formung des Riehener Zentrums teil und zwar in ganz wesentlichem Maße: seine dem Platz zugekehrte Schmalseite liegt auf der gleichen Höhe wie die Längsfront jenes benachbarten Bauernhauses Kirchstraße 1. Damit wird die untere Platzwand also übernommen und beibehalten. Daraus ergibt sich, daß der Platz durch die ihn durchquerende breite Landstraße nicht in zwei getrennte Hälften zerfällt, sondern daß — bei aller gestuften Bewegung, die sich gerade im Bereich des vordem Wettsteinhauses vollzieht — dank diesem Kabinett die Kontinuität des ganzen Platzablaufs gewahrt bleibt. Erst mit ihm bindet sich auch das etwas zurückgeschobene Herrschaftshaus, dessen vordere Giebelfront bündig mit der Rückfassade dieses Lusthäusleins verläuft, fest in das Gesamtensemble der Platzumgrenzung ein. Dabei ist gerade für den Riehener Dorfplatz und das schöne, eigenartige Raumerlebnis, das er bietet, jenes Auseinanderweichen der baselwärtigen Breitwand ebenso bezeichnend wie das mähliche Zusammenlaufen der beiden Längsseiten (in der Wenkschen Liegenschaft Nr. 46 und in der schräggestellten Kopffassade des durch die Umfahrungsstraße nun hoffentlich endgültig geretteten alten Gemeindehauses).

 

Hier am baselseitigen Dorfplatzausgang besammelt sich ein wahres Orchester einheimischer Bauformen: Das muß man schon mit eigenen Augen genießen, wie der schmalere Krüppelwalmgiebel des langgestreckten «Huses bi der Linden» (Kirchstraße 1) jenem stattlich breiten des vorderen Wettsteinhauses mit seiner behäbig geschwungenen

Dachhaube gegenübersteht, wie ihre im Prinzip doch so ähnlichen Formen einen ganz andern Charakter entfalten, wie zwei, die miteinander wohl verwandt, aber dennoch eigenständige Persönlichkeiten sind. Dazu gesellen sich hinter dem schön ornamentierten Gittertor des Wettsteinhauses die beiden stämmigen Treppentürme des quadrathaften Haupt- und des langgedehnten Hinterhauses. Hier hinein ragt auch der mächtige Giebel des mit einem Satteldache ausgestatteten Lüscherhauses. Und sozusagen das Tüpfchen auf dem i dieser ganzen Bautengruppe bildet das feinproportionierte Gartenkabinett, das als dritte Dachvariante ein auserlesenes Exemplar von einem Walm trägt. Es nimmt innerhalb des Gebäudekomplexes eine zentrale Stelle, einen richtigen Angelpunkt ein: mit seiner einen Längsseite läuft es bündig mit der Hauptfassade des vordem Wettsteinhauses, mit seiner andern Schmalseite liegt es mit den Giebeln des Lüscher- und des Wettsteinhinterhauses auf der gleichen Flucht. Es schließt und verbindet die ganze Baugruppe und vermag die Wirkung dieser Gebäude, vor denen es gesehen wird, zu steigern und ruft nicht zuletzt auch jenen lebendigen Wechsel von hoch und tief hervor.

 

Im Durchschreiten dieses Abschnitts der Baselstraße kann man stets wieder neue Einzelheiten im Reichtum an Bauformen und Variationen entdecken und selbstverständlich verschieben sich auch die Akzente, je nachdem man auf den Kirchplatz zu oder von ihm weg geht. Riehen besitzt in diesen alten Häusern ein Stück Dorfbild, wie es an Eigenart und Schönheit und auch an Stattlichkeit kaum mehr eine Siedlung im Basler Umkreis vorzuweisen vermag. Wie einen Augapfel müßte man es hüten. Und da sich diese Partie mitten im Zentrum befindet, ist sie auch in einem ganz besonderen Maße Allgemeingut — Bewohner und Besucher werden unentwegt an sie herangeführt. Freilich erwächst aus solcher Situierung — bedingt durch den Verkehr — auch eine schwere Gefährdung. Bereits liegt für eine allfällige Straßenverbreiterung eine Korrektionslinie auf diesem Teil der Baselstraße und zwar auf der baustrategisch und erscheinungsmäßig wichtigeren Seite mit dem Fischerhaus und den beiden Wettsteinhäusern. Unter die Bulldozer sollen vor allem die direkt an der Straße liegenden Bauten, also das Fischerhaus und das Wettsteinkabinett fallen. Denkt man sich aber diese beiden Bauwerke aus der Baselstraße weg, dann geht es abwärts mit dem Riehener Dorfbild. Das Fischerhaus, das sich am Zugang so eindrücklich präsentiert, ist nun einmal ein Wahrzeichen für das Bauerndorf, verschwindet es, schrumpft die bäuerliche Zone sozusagen auf den Kirchplatz zusammen, der dann zu einem Dorfplatz ohne Dorf wird. Ganz abgesehen davon, daß dann auch dieser so schön geformte Abschnitt der Baselstraße seine reizvolle Abfolge einbüßen wird. Mit dem Verschwinden des Wettsteinkabinetts würde nicht nur der Dorfplatz radikal entzweigeteilt, es verlöre auch jene Gruppe der Wettsteinhäuser ihre Geschlossenheit und einen spannungsvollen, als Maßeinheit wirkenden Partner.

 

Dieser gesamte Altbestand an der Baselstraße ist für das Dorfganze so unersetzlich und wertvoll, daß keine seiner Kostbarkeiten ohne zwingendste Not dem Erdboden gleichgemacht werden dürfte. In der Basler Altstadt sind zurzeit — getragen von Legislative und Exekutive — Bemühungen im Gang, die lastenden Korrektionslinien aufzuheben. Bestünde nicht für Riehen hier an der Baselstraße ein Parallelfall? Insbesondere möchte davor gewarnt werden, im jetzigen Zeitpunkt, wo die Umfahrungsstraße bereits in Sicht steht, einen Entscheid zu fällen, durch welchen diese Gebäude voreilig verschwinden, um verkehrsmäßiger Vorteile, die vielleicht auf einige wenige Jahre beschränkt bleiben. Im Hinblick auf die Bedeutung dieser Bauten, welche vertrauteste und heimatlichste Züge im Antlitz Riehens darstellen, scheint es jedenfalls unerläßlich, zunächst die Auswirkungen dieser Umfahrungsstraße abzuwarten. Daneben könnten gewiß einige weniger einschneidende Entlastungsmöglichkeiten ins Auge gefaßt werden. Zum Beispiel das Entfernen des Trottoirs vor den Liegenschaften Baselstraße 24—34 (das ohnedem noch keine fünfzig Jahre alt ist). Die Fußgänger müßten dann jenes auf der gegenüberliegenden Straßenseite benützen, vielleicht aber bekämen sie gar einen reizvollen Ersatz, der hinter dem Fischerhaus durch den Hof des Lüscher- und Wettsteinhauses führte oder allenfalls hinter diesen Gebäulichkeiten durch. Vielleicht auch, daß durch zusätzliche Abbiegverbote oder Einbahnstraßen die Verkehrsfrequenz sich noch etwas drosseln ließe. Mögen auch solche Vorschläge sicher mit Nachteilen verbunden sein, so wiegen diese doch immer noch erheblich geringer als der Verlust dieser völlig einmaligen Dorfpartie.

 

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 1968

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