Das alte Gemeindehaus
Eduard Wirz
Heute ist das neue Gemeindehaus längst bezogen, und die beiden Räte haben in ihren schönen Räumen schon öfters getagt und beraten. Es ist daher wohl an der Zeit, sich noch einmal der Geschichte des alten Gemeindehauses zuzuwenden.
Wir hören zum erstenmal zu Anfang des 17. Jh. von einem solchen Haus. Am 7. August 1609 richteten Paul Bucherer, der Untervogt, und die vier Geschworenen Claus Fischer, Fridli Eger, Simon Eger und Jakob Stüren an den Rat in Basel das Gesuch «umb Auferbauung eines Gemein Haus oder Stuben». Die Geschworenen mit dem Untervogt an der Spitze dürfen wir als Vorläufer des heutigen Engeren Gemeinderates betrachten. Diese Behörde bildete das Niedere Gericht, dem der Untervogt, der vom Kleinen Rat auf Grund eines Sechservorschlages des Obervogts gewählt wurde, als Stabhalter vorstand. Das Gesuch wurde recht eingehend begründet. Man halte im Haus des Wirts, im «Ochsen», Gericht, und da fehle es oft an Platz, und zur Winterszeit müsse man das ganze Gesinde während der Sitzung an die Kälte hinausschicken. Daher möchte man das Haus, «so der alten Heußleren Haus» genannt wird, als Gemeindehaus und Wirtschaft erwerben, weil man nach Befehl der Obrigkeit beständig zwei Wirte haben müsse. Das genannte Haus enthalte drei Stuben, elf Kammern, zwei Keller und einen genügend großen Stall. Die Riehener ersuchten um die obrigkeitliche Bewilligung, und sie dachten wohl, wenn man die Vorteile recht herausstreiche, so käme man eher zum Ziel. Aus diesem Grunde hoben sie hervor, daß viel mehr Gäste als zuvor bewirtet werden könnten, und daß daher auch mehr Ohmgeld, d. h. Weinsteuer, zu erwarten sei. Sie versprachen auch, dieses getreulich zu entrichten.
Der Basler Rat erteilte die Erlaubnis, und die Gemeinde kaufte das Haus, das so ziemlich auf dem Platz des heutigen alten Gemeindehauses stand. Im Jahre 1640 steuerte dann die Obrigkeit 85 Pfund an das «Wachthaus» bei. Wachthaus nannte man es, weil es während der Kriegszeit auch vom Militär benützt wurde, und der Haschier, der Ortspolizist, dort seine Stube hatte. Bis vor wenigen Jahren war ja im Gemeindehaus noch der Polizeiposten untergebracht.
1694 — im Jahre der großen Kirchenerweiterung — wurde das Haus «von nüwen ausgebauwen». Die Kosten von 450 Pfund wurden von der Gemeinde bestritten durch Verkauf eines Zweiteis Matten von dem «gemeinen Gut und waß außer in bahrem Gelt vorhanden gewesen». Darauf wurde über die Türe folgende Inschrift gesetzt: «Die Gemein hat diese Wachtstube gebauen unter Philipp Wenk, Untervogt, Simon Fischer, Jakob Fäsi, Jacob Hauswirth und Simon Meyerhofer, Geschworene.» Wenn nun das Haus als Gerichts-, Wacht- und Gemeindehaus diente und auch eine Art Gefängnis enthielt, so können wir uns leicht vorstellen, daß diese vielfältige Benutzung im Laufe der Jahrzehnte nicht spurlos an dem Gebäude vorüberging. Man wird gelegentlich daran herumgebaut oder zum mindesten geflickt haben. Es vergingen aber weit über hundert Jahre, bis man sich mit dem Gemeindehaus wieder eingehend befaßte.
Zum erstenmal hören wir wieder im Frühjahr 1834 von unserm Haus, also nach der Kantonstrennung. Die neue Verfassung von 1833 teilte den Kanton Baselstadt in einen Stadt- und in einen Landbezirk. Der Landbezirk hatte ein eigenes Bezirksstatthalteramt und eine Bezirksschreiberei mit Sitz in Riehen, ebenso ein eigenes Zivilgericht. Der eben ernannte Statthalter, Johann Jakob Christ, wandte sich in einem Schreiben an Bürgermeister und Rat, in dem er eine Anfrage über den Sitzungsort für das Zivilgericht des Landbezirkes beantwortete. Er stellte vorerst fest, daß nur Riehen, als in der Mitte des Bezirks gelegen, in Betracht käme, und führte dann weiter aus, daß im besondern zu vermeiden wäre, das Sitzungslokal in der Wohnung des Präsidenten oder eines Beisitzers des Tribunals zu wählen, namentlich wenn dieser eine Wirtschaft irgendeiner Art betreibe, denn hier würden die Verhandlungen gewöhnlich bis tief in die Nacht hingezogen, Fremde, die Recht suchten, über Gebühr aufgehalten, Parteien und Richter genötigt, unnützerweise Geld auszugeben. Der Hauswirt kümmere sich mehr um seine Gäste als um seine Richterpflichten, und beim Wein würden Käufe und Händel geschlossen, die manchen nachher reuten. Wenn man das vermeiden wolle, so könne man mit geringem Kostenaufwand den Raum der bestehenden Wacht- oder Gemeindestube und des Landjägerpostens zu einem Lokal einrichten, das ausschließlich für Gerichtssitzungen und Gemeindeversammlungen dienen sollte. Daneben würde die Wachtstube angebracht werden. Statthalter Christ anerbot sich, wenn dieser Vorschlag Anklang finde, alsbald einen Plan und Kostenvoranschlag einzureichen. Von Seiten der Gemeinde stünden der Ausführung um so weniger Hindernisse entgegen, da sich die betagtere Generation noch sehr wohl erinnere, daß vor der Helvetischen Periode das Gericht zuweilen seine Sitzungen in der Gemeindestube abgehalten habe, und daß andrerseits dieses Lokal ohnehin sehr reparaturbedürftig sei.
Der Anstoß war gegeben. Der Rat überwies die Angelegenheit dem Baukollegium und den Vorgesetzten der Gemeinde zur Untersuchung. Am 28. Mai 1834 fand die erste Sitzung der ernannten Kommission statt, der von Seiten des Baukollegiums u. a. der Architekt Melchior Berri angehörte. Die Gemeinde hatte als ihre Vertreter Ratsherrn Wenk-Singeisen, den Gerichtspräsidenten Sieglin und Johannes Schultheiß, Zimmermann, gewählt. Augenschein und Sitzung führten zur Erkenntnis, daß man sich nicht mit einem Umbau begnügen konnte. Es kam nur ein Neubau in Frage, beziehungsweise deren zwei, ein Gerichts- und Gemeindehaus und ein Wachthaus. Zu diesem Zwecke aber mußte zuerst der nötige Platz freigelegt werden. Dazu war es nötig, daß der immer noch rund um die Kirche bestehende Speicherring, der dem Gotteshaus zusammen mit der Ringmauer jahrhundertelang den Charakter einer Festungskirche verliehen hatte, durchbrochen wurde. Rings um die Kirche lag ursprünglich der Gottesacker. Er war erst Ende der 1820er Jahre aufgegeben worden, da er zu klein geworden war. Der Friedhof war von festen, gemauerten Speichern umgeben. Die ein- oder zweistöckigen Gebäude hatten meistens gute Keller und dienten zur Aufbewahrung von Korn und Wein. Die Speichermauer bildete einen starken Schutz. Außerhalb dieser Gebäude und Mauern war noch eine aus Hornsteinen gebaute zweite Mauer. Um diese zog sich ein ziemlich breiter, tiefer Graben, durch den der «mindere Bach» floß, eine Abzweigung des Immenbächleins. Zwei Tore, «türlin», führten durch die Mauer. Sie standen ungefähr am Anfang der beiden heutigen seitlichen Zugangsstellen zur Kirche. Eine Brücke führte über den Graben. Jetzt mußten nicht nur sämtliche Speicher zwischen den beiden Toren, sondern auch noch zwei nördlich des obern Tores sowie die der Kirchen- und Schulgutsverwaltung gehörenden Speicher westlich vom untern Törlein geopfert werden. Die Kommission stellte fest, welche Räume die beiden neuzuerbauenden Gebäude enthalten müßten, und erteilte folgende Aufträge: «1. Geometer Wenk soll ohne Verzug einen genauen Plan vom Bauplatz und seinen nächsten Umgebungen aufnehmen, in welchen 2. die Herren Architekt Berry und Herr Zimmermeister Stehlin ihre Projecte zu den fraglichen Gebäuden einzuzeichnen belieben wollen.
Während dieser Zeit haben die Herren Ausschüsse von der Gemeinde sich zu erkundigen, welche Keller und Speicher gratis hergegeben und welche und zu welchem Preis gekauft werden müßten und wie der Kaufpreis der Wohnung der Witwe Götschy wäre.»
Die Schätzung der Speicher und Keller fand statt. Die 23 Speicher und 12 Keller wurden auf 1787 Franken bewertet. Durch die Ausführung dieses Neubaues hoffte man einen vierfachen Zweck zu erreichen: «1. Die hier ohnedies sehr enge Hauptstraße wird erweitert; 2. die gegenwärtig mit einem verdüsternden Zwingel umschlossene Kirche freigestellt; 3. für das Dorf ein freier öffentlicher Platz gewonnen», und somit kommt 4. das Gebäude an einen günstigen Platz zu liegen.
Diese vier Punkte, die einem Schreiben des Statthalters an den Bürgermeister vom 20. Oktober 1834 zu entnehmen sind, klingen sehr modern. Sie könnten in unseren Tagen in einem Bericht über die Dorfkerngestaltung stehen. Doch zurück zum alten Riehen.
In der gutbesuchten Gemeindeversammlung vom 31. August wurde über die Wegräumung der Speicher, des Gemeindemagazins und des Wachthauses, hauptsächlich aber darüber beraten, «welche Summe die Gemeinde zur Ausführung des Projektes der Erbauung eines neuen Gemeind- und Gerichtshauses sowie zur neuen Geburt unserer Kirche: aus Finsternis ans Licht, wolle übernehmen oder beitragen». Die Gemeinde fand sich zu einem Beitrag von 4000 Franken bereit. Der Statthalter teilte diesen Beschluß der Regierung mit und legte Plan und Berechnung des neuen Gebäudes bei. Die Kosten beliefen sich auf Fr. 12 187.—, und zwar: a) «für den eigentlichen Bau des Gerichts- und Gemeindehauses und Einrichtung des Landjägerpostens mit Wachtstube und Gefangenschaft mit Inbegriff der Wegräumung des alten Wachthauses und dessen Dependenzen Fr. 9 000.— b) für Ankauf der wegzubrechenden Speicher Fr. 1 787.— c) für Ankauf des neben dem Gemeinschopf stehenden Göttschyschen Hauses Fr. 400.— d) für das Versetzen des Gemeindeschopfes und Wegräumung der Speicher» Fr. 1 000.— Summa Fr. 12 187.— Die Regierung beschloß, der Gemeinde einen Beitrag von Fr. 6000.— von seiten des Staates beizusteuern, stellte aber dabei die Bedingung, daß die Baute nach dem Plan und unter Aufsicht und Leitung Löbl. Bau Collegii auszuführen sei, wobei dieses auch darauf zu achten habe, daß eine zweckmässige und anständige Einrichtung und allenfalls Einfassung des sich ergebenden freien Platzes vor der Kirche durch die Gemeinde gemacht werde. Nach den Beiträgen des Staates und der Gemeinde fehlten an die Gesamtkosten noch Fr. 2187.—. Dazu konnte Statthalter Christ mitteilen, daß nach den vernommenen äußerungen dieser Betrag durch freiwillige Beiträge von Partikularen aufgebracht werde.
Jetzt wurde eine neue Gemeindekommission bestellt, die sich mit der Wegräumung der Speicher und mit den Fragen des Baues zu befassen hatte. Sie setzte sich zusammen aus Ratsherr Wenk-Singeisen, Nikiaus Sieglin, Gerichtspräsident, Johannes Fäsin, Gemeinderat, Geometer Theobald Wenk und Samuel Stump, Schmied. Im November fand eine Versammlung aller Speicherbesitzer mit dem Gemeinderat statt, um das Kaufprojekt zu unterschreiben. Durch viele Vorstellungen und Zureden gelang es, alle geneigt zu stimmen. Zwei Besitzer waren nicht erschienen, doch «morgen geht nun hoffentlich dieser Katze das Haar aus», fügte Ratsherr Wenk seinem Bericht bei.
Nun machte man sich an die Arbeit und brach zuerst die Speicher ab. Aber bald wurden Klagen laut, daß die Giebelmauern der stehengebliebenen Speicher schwer beschädigt worden seien. Das gab erneut Anlaß zu verschiedenen Augenscheinen und Auseinandersetzungen. Darob verging der Winter.
Im Frühjahr darauf, am 23. März 1835, erfahren wir von einem Wettbewerbsprogramm, das für die Bewerber der Bauinspektorstelle für Basel-Stadtteil ausgeschrieben war. Darin hieß es: «Ein Bezirksgerichtsund Gemeindehaus nach Riehen zu entwerfen.» In den Bestimmungen wurde festgehalten: «In der Hauptanlage soll bezüglich Rücksicht auf die Stellung der Kirche und Richtung der Straßen genommen werden sowie daß die wachthabenden Landjäger von den Fenstern ihrer Wachtstube leicht die Straßen von Basel nach Riehen, von Riehen nach Lörrach und den Bettinger Kirchweg übersehen.» Das Programm zählte im weitern die gewünschten Räumlichkeiten auf, eine Gemeindestube für Bürgerversammlungen ca. 720 Quadratfuß, eine Bezirksgerichtsstube von 550 Quadratfuß, eine Landjägerwachtstube, eine Wachtstube für die Dorfwache und ein Gefängnis. Die Ausführung des Entwurfes sollte die Summe von 8000 Franken nicht übersteigen, jedoch mit Ausnahme der Mauersteine, die an Ort und Stelle schon vorhanden seien. Der Entwurf mußte der kurzen Zeit wegen nur als Skizze gezeichnet sein. In der vom Baukollegium eingesetzten Prüfungskommission unterzeichnete Architekt Berri.
Ein junger Basler Architekt, Amadeus Merian, der eben aus der Fremde in seine Vaterstadt zurückgekehrt war, bewarb sich um die ausgeschriebene Stelle, löste also die gestellte Konkurrenzaufgabe. Ein weiterer Bewerber hatte auf das Rennen verzichtet. Merian schreibt in seinen Erinnerungen: «Zu Hause angelangt, machte ich Herrn Ratsherr Minder, der weitläufig mit uns verwandt ist, als dem Präsidenten des Baukollegiums und Ratsherrn Eglin, dem Vizepräsidenten, meine Aufwartung. Diese sagten mir, daß ich vor allem eine Konkurrenzaufgabe zu lösen habe, wobei noch andere mitkonkurrieren werden. Zwei Baubeamtenstellen waren zu besetzen, die erste als Bauinspektor. Die Konkurrenzaufgabe war, Pläne für ein neues Gemeinde- und Gerichtshaus zu entwerfen mit Grundriß, Aufriß und Durchschnitt. Solche waren bald gemacht, abgeliefert und die Stelle mir übertragen. Allein, meine Pläne kamen nicht zur Ausführung. Herr Berry hatte schon vorher solche für das Baukollegium ausgearbeitet, die bereits die Genehmigung erhalten hatten. Ich hatte also bloß noch die Werkpläne in größerem Maßstab auszuarbeiten, die Devis descriptiv für die verschiedenen Handwerker zu schreiben, Profile für die Details zu machen und die Baute zu überwachen. Eine kleine änderung an der Façade, die dem Charakter eines Gerichtsgebäudes mehr entsprochen hätte, gab Herr Berry, der für diese Baute als Delegierter bestellt war, nicht zu, indem sein Plan durch die Behörde genehmigt sei.»
Aus diesen Aufzeichnungen geht hervor, daß zwei der hervorragendsten Basler Architekten des 19. Jahrhunderts das alte Riehener Gemeindehaus gebaut haben. Von Berry stammt der Gesamtplan. Merian hatte die Detailpläne auszuarbeiten und die Bauleitung zu übernehmen. «Melchior Berry, 1801—1854, ist der eigentliche Klassizist unter den Basler Architekten. Bei Friedrich Weinbrenner in Karlsruhe geschult, dann in Paris unter Hittorf gefördert und in Italien herangereift, war Berry sicher der bedeutendste Architekt dieser Zeit in der Schweiz. Leider ist von seinen Hauptwerken das früheste, das Stadtkasino, vor einigen Jahren geschleift worden; mit feinem Verständnis für alle Einzelheiten hatte es sich dem altdorischen Stil angeglichen. Das alte Museum an der Augustinergasse, das er kurz vor seinem Tode vollendete, erinnert in vielem an Schinkel und ist in seinem Innern von nicht alltäglicher Schönheit. — Neben ihm wirkte der etwas jüngere Amadeus Merian, 1808—1889, als ein Romantiker neben den Klassikern. Er war in München in jenem neubyzantinischen Stil ausgebildet worden, dessen etwas trockene Art sich nach seinen Hauptwerken, dem Hotel zu den Drei Königen und dem Café Spitz, am besten beurteilen läßt; als Stadtbaumeister war er sehr beschäftigt und von nicht geringem Einfluß.» («Basel, die schöne Altstadt»), Nach der Erbauung des Gemeindehauses in Riehen erstellte Merian in den Jahren 1839/40 das Schulhaus an der Bahnhofstraße 1, das an Stelle des ehemaligen Schützenhauses zu stehen kam.
Mit dem Bau des Gemeindehauses eilte es nicht so sehr. Man befand sich im Sommer 1836 mitten in der Arbeit. Da vernehmen wir z. B„ wie der Gemeinderat zu verschiedenen Malen an Bauinspektor Merian gelangte, u. a. wegen des Ofens im Landjägerlokal und desjenigen der Dorfwächter. Im Dezember erfahren wir, daß der Bau in Riehen außerordentlich langsam seiner Vollendung entgegengehe. Ein letztes Schriftstück meldet: «Empfangen von tit. Herren J. J. Christ, Statthalter des Landbezirks, die Summe von Franken 2280 als an Ihnen gelangte Subscribtions-Beiträge für Errichtung des hiesigen Gerichts- und Gemeindehauses, wofür dankbarst bescheint für den E. Gemeinderat und die von der Gemeind ernannten Baucommission: Wenk-Singeisen, Präsident der Letzteren. — Basel, den 10. Jenner 1837.» — Das Verzeichnis der Subscribenten nannte ursprünglich 18 Namen, Namen von Stadtbürgern, vor allem von solchen, die in Riehen ihren Landsitz hatten. Wir wissen nicht, wie sehr der tätige Statthalter hinter seinen Mitbürgern her gewesen ist. Aber wir wollen uns noch heute dankbar dieser schönen Geste der Verbundenheit von Stadt und Land erinnern.
In der Zeit des Ersten Weltkrieges ist das Haus vergrößert worden. Der Schlußstein des Bogeneingangs gegenüber dem Kirchenchor trägt die Jahreszahl 1918. In einem Bericht des Gemeinderates aus dem Jahre 1916 wird darauf hingewiesen, daß das Gemeindehaus von seinem ursprünglichen Gepräge wenig eingebüßt habe, und mit Ausnahme der zur Erhaltung dienenden Reparaturen und Instandstellungen seien während eines Zeitraumes von nahezu 60 Jahren keine baulichen Veränderungen vorgenommen worden. Von den beiden Kunstwerken, die das alte Gemeindehaus schmückten, hat das Glasgemälde «Wettstein und die Bürger von Basel» von Charles Hindenlang den ihm gebührenden Platz im neuen Gemeindehaus erhalten, während das Wandgemälde von J. J. Lüscher, das eine ländliche Szene darstellt, an seinem alten Ort geblieben ist. Sollte das Haus je verschwinden müssen, so wären auch die Tage dieses Bildes gezählt. Es bedeutete gleichsam einen Abschied vom alten Bauerndorf.