Das alte Wirtshaus zu Dreikönig

Fritz Lehmann

Kaum eine der alten Riehener Liegenschaften kann sich rühmen, über mehrere Jahrhunderte hinweg der Öffentlichkeit gedient zu haben, ohne dabei seine ursprüngliche Bausubstanz - vom äusseren Erscheinungsbild ganz zu schweigen - völlig zu verlieren. Es ist der heutigen Eigentümerin des Hauses Baselstrasse 20 zu verdanken, wenn hier ein markanter Bestandteil des Dorfkernes weitgehend erhalten blieb. Am alten Platz, in seinem Hauptgebäude auch im alten Umfang, scheint das Haus nur wenig verändert gegenüber dem, was Emanuel Büchel 1752 an der gleichen Stelle sah (Abbildung Seite 81). Damals wie heute unterbricht ein zweistöckiges, giebelständiges Gebäude mit Krüppelwalm die Reihe traufständiger Häuser auf der rechten Seite der Baselstrasse; einzig der Kniestock, der einst die Balkenköpfe des Dachgeschossbodens schützte, und der Schornstein sind seitdem verschwunden. Geblieben ist indessen die vierachsige Fassade, die Gliederung der Giebelseite durch vier öffnungen im Unter- und Obergeschoss, während die Riegel im Dachgeschoss erst mit der jüngsten Renovation sichtbar wurden.

Lässt der Vergleich des heutigen Hauses mit dem vor über 200 Jahren gezeichneten Bau kaum einen Zweifel an seiner Identität zu, so wird damit zugleich sein Mindestalter bestimmt. Ein wesentliches Element der übereinstimmung, die Giebelständigkeit, hilft uns, eine untere Grenze für die Datierung des Gebäudes zu finden. Fast alle Häuser, die der Baselstrasse ihre Schmalseite zukehren, sind im 17. Jahrhundert entstanden; das nächstgelegene, vergleichbare Objekt, Bürgermeister Johann Rudolf Wettsteins älterer Landsitz in der Nummer 34, wurde um 1650 umgebaut. Zudem fehlt unser Haus auf den älteren Plänen des Dorfes, dem Vogelschauplan eines Hans Bock von ca. 1620 wie eines Jakob Meyer von 1643. Gerade bei letzterem wäre es zu erwarten gewesen, hat Meyer doch in allen Basler Dörfern exakte Grundrisse der damals vorhandenen Liegenschaften erstellt - eine für die Forschung einmalige Unterlage, die leider für Riehen abhanden gekommen ist.

Sein Vogelschauplan bleibt trotz mancher Ungenauigkeiten und Interpretationsschwierigkeiten - bedingt durch seinen schlechten Erhaltungszustand - der erste und bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts einzige brauchbare Plan von Riehen. Die Umzeichnung durch Büchel 1747 hält einem genauen Vergleich nicht stand.

Untersuchen wir den Meyerschen Plan an der fraglichen Stelle, so können wir zwar ein Gebäude erkennen, das dem Betrachter seine Breit- oder Traufseite zeigt und demnach mit der Giebelseite an der Baselstrasse stehen muss, nur zögern wir, es für unsere Liegenschaft in Anspruch zu nehmen, da es Meyer als unmittelbaren Nachbarn des Meigel sehen Landgutes, Wettsteins <Neuer Behausung> (Baselstrasse 34) eingezeichnet hat; es käme eher für das abgebrochene Haus Nummer 28 (im Park der Wettsteinhäuser), vielleicht auch für den Vorgängerbau der Nummer 24 (<Fischerhus>) in Frage.

Zum Glück sind wir bei der Datierung des Gebäudes nicht nur auf die Auswertung der alten Pläne angewiesen. Ein Gesuch aus dem Jahre 1710 nennt das Haus Baselstrasse 20 ein «vor Jahren Newerbawtes» und zwar mit Bezug auf den damaligen Eigentümer, der erstmals 1708 als solcher erwähnt wird. Es scheint uns deshalb angemessen, den Neubau in das gleiche Jahr zu verlegen, um so mehr als bei einem Verkauf unserer Liegenschaft im Jahre 1707 nur von einer <Wohnbehausung> die Rede ist und ein im gegebenen Fall unbedingt zu erwartender Hinweis auf einen Neubau fehlt. Daraus ergibt sich auch eine weitere wichtige Schlussfolgerung, dass man nämlich 1708 ein älteres Haus ersetzte. Diesem Vorgängerbau und den mit ihm verbundenen Menschen wollen wir uns in der Folge zuwenden - eine nicht ganz einfache Aufgabe.

Das alte Bauernhaus vor 1708

Informationen über einen Zeitraum, den inzwischen drei und mehr Jahrhunderte von uns trennen, fallen nur spärlich an. Die Akten der für Riehen zuständigen Landschreiberei setzen erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ein, die gesamten mit dem Liegenschaftsverkehr verbundenen Schriften fehlen bis dahin weitgehend. Was wir hier wissen, hat in der Regel mit den damaligen Grundsteuern zu tun, die als sogenannte <Bodenzinsen> in die Kassen der Nachfolger mittelalterlicher Grundherren fliessen. Der grösste Teil des Riehener Bodens ist mit diesen alten (Feudallasten) beschwert; sie werden erst im letzten Jahrhundert abgelöst. Noch 1857 zahlt man für unser Haus der Basler Kirchen- und Schulgutsverwaltung, bei der damals alle noch nicht losgekauften Bodenzinsen registriert werden.

Das fragliche Beladungsbuch ist in diesem Zusammenhang eine einzigartige Quelle; sie erlaubt es, die ursprünglichen Grundherren vieler Parzellen des 19. Jahrhunderts festzustellen, da sie genau lokalisierbare Lageangaben die Sektionen und Parzellennummern des ersten Riehener Grundbuches und der entsprechenden Katasterpläne mit den Namen von Berainen und Berainsnummern verbindet. Der Beschreibung der Liegenschaft Baselstrasse 20 - sie beherbergt zu dieser Zeit das Gasthaus Dreikönig - sind so folgende Angaben vorangestellt: Berain Burg, N? 485, Section A, N? 90 Die Bezeichnung <Burgberain>, die sich im 18. Jahrhundert für Beraine des Domstiftes Basel durchgesetzt hat, führt uns auf den Münsterhügel, nach alter Terminologie <auf Burg>, wo die Verwaltung der Güter des Domstiftes ihren Sitz hatte. Hier wurden unter anderen Akten jene Bücher aufbewahrt, in denen man die alle zwei bis drei Generationen durchgeführten Bestandsaufnahmen oder <Bereinigungen> der zinspflichtigen Grundstücke im Banne Riehen festhielt. Sie sind uns seit 1490 in brauchbarer Form erhalten; der jüngste Berain, auf den sich das Beladungsbuch von 1857 bezieht, gehört in das Jahr 1808. Dazwi sehen finden sich Ergänzungen und neue Bereinigungen für die Jahre 1522, 1569,1661,1702 und 1754.

Bei Durchsicht aller Bände unter der Nr. 485 und ihrer früheren Entsprechungen ergeben sich überraschende Abweichungen bzw. übereinstimmungen, wobei eine auffallende Zäsur im Berain von 1754 erscheint. Wir stellen im folgenden die jüngste und die älteste Eintragung nebeneinander; sie stehen stellvertretend für gleichlautende Beschreibungen in den anderen Berainen.

Vergleicht man die beiden Texte, so fällt als erstes auf, dass in dem älteren Berain nur von Haus und Garten die Rede ist, in dem von 1808 dagegen von zwei Häusern, die wir anhand der Inhaber und Nachbarn eindeutig den heutigen Liegenschaften Baselstrasse 20 und 18 zuweisen können. Der ursprüngliche Zustand ist freilich nicht vergessen; man weiss noch 1808, dass die beiden Häuser auf einer Hofstatt stehen, die als Rechtseinheit dem Domstift zinspflichtig ist; der relativ hohe Zins entspricht ihrer Grösse, mit einer Strassenfront von 47 Metern, gemessen auf dem ältesten massstabgetreuen Katasterplan von 1825, einem der grössten des Dorfes. Wann man auf dem grossen Grundstück ein zweites Haus gebaut hat, lässt sich nicht direkt aus den Berainen ablesen. Bis 1702 und selbst in den Beladungsbüchern des Domstiftes, die uns für Riehen aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erhalten sind, heisst es immer nur <von Haus und Garten>. Dass das zumindestens für den Anfang jenes Jahrhunderts nicht mehr stimmen kann, haben wir bereits oben anhand anderer Quellen nachweisen können. Für einen noch früheren zeitlichen Ansatz sprechen die Angaben der Beraine zu den Eigentümern der Liegenschaft. Nach der Erbengemeinschaft von 1522 sind es für den Rest des Jahrhunderts Einzelpersonen, Jacklin Heußler für 1569, Claus Haußwürth für 1571. Erst vom 17. Jahrhundert an sind uns stets zwei und mehr Eigentümer bezeugt. Es liegt nahe, den Bau eines zweiten Hauses oder zweier neuer Häuser in den gleichen Zeitraum zu verlegen, ohne dass wir den Namen des Bauherrn zu nennen vermögen. Eines steht allerdings fest, der Vorgängerbau unserer heutigen Baselstrasse 20, der vermutlich 1708 einem Neubau Platz machen musste, nimmt den kleineren Teil der grossen Parzelle ein, die dem Domstift 15 Schillinge schuldig ist. Ihre Inhaber zahlen nur ein Drittel dieses Betrages.

Noch weniger sicher als in der Frage der Entstehung des Vorgängerbaus sind wir in der nach dem Alter der Hofstatt als solcher. In den Berainen wird sie erstmals 1522 beschrieben unter den Nachträgen des Domstiftberaines von 1490. Daraus zu folgern, dass sie erst damals an das Domstift gegangen sei, scheint uns nicht zulässig; schon eher glaubt man an ein Versehen bei der Anlage des Beraines von 1490, das 32 Jahre später korrigiert wurde. Die Hofstatt selbst dürfte mit den anderen gleicher Lage im Mittelalter entstanden sein.

Etwas mehr lässt sich über die Eigentümer ermitteln. Ihre Namen fallen in den Berainen an, aus denselben Quellen kann man ihren bodenzinspflichtigen Besitz zusammenstellen; ihre Familien können wir ab 1568 aus den älteren Riehener Taufbüchern rekonstituieren, vom 17. Jahrhundert an entheben uns die Familienbücher dieser Mühe. Selbst das Problem der Eigen- oder Fremdnutzung einer Liegenschaft lösen die Beraine, indem sie in letzterem Falle den Pachtzins, manchmal sogar den Namen des Pächters angeben. Damit sind wir allerdings an der Grenze ihrer Aussagekraft angelangt. Ihr grösstes Manko ist freilich nicht ihr begrenzter Inhalt, sondern die Tatsache, dass man Bereinigungen nur in verhältnismässig grossen Zeitabständen vorgenommen hat, in den uns zunächst interessierenden 200 Jahren viermal für die Güter des Domstiftes (1522, 1569, 1661, 1702) und zweimal für die des Klosters St. Blasien (1591, 1638/48); letzterem war die Nachbarliegenschaft, Baselstrasse 12, zinspflichtig. Ihr Anwänder <Einsithen/zu einer seiten> ist Eigentümer des Hauses Baselstrasse 20 bzw. 18/20. Wie viele Handänderungen zwischen den einzelnen Daten liegen können, wird uns später der Vergleich mit den Verhältnissen im 18. Jahrhundert zeigen. Bis 1702/07 begegnen wir den Angehörigen von fünf Riehener Familien, von denen die Schultheiss, Schlup und Eger noch heute in unserem Dorf ansässig sind, die Heussler und Hauswirth dagegen ausgestorben.

Klaus und Kleinhans Schultheiss (Erben) eröffnen die Reihe der Inhaber der damals noch ungeteilten Grossparzelle an der Baselstrasse. Sie erscheinen in dem 1522 fortgeführten Domstiftberain von 1490 und zwar in einem eindeutig 1522 angelegten Nachtrag, der die Liegenschaften zusammenfasst, die mit einem Geldzins belastet sind; sie fehlen in der älteren Fassung des Beraines. Darüber hinaus zinsen die beiden Eigentümer dem Domstift für je eine Serie weiterer Grundstücke; die Vereinigung von Hofstätten, Ackern, Reben, Holz und Matten wird man später Trägerei nennen, Klaus ist für die kleinere (37.) Trägerei mit 25 Einheiten zuständig, Kleinhans Schultheiss für die grössere (38.) mit 36 Parzellen. Nach den Massstäben des ausgehenden 18. Jahrhunderts dürften sie nur <Halbbauern> gewesen sein; das Mattland reichte lediglich für ein Stück Grossvieh. Anders steht es mit dem Vorbesitzer, Lienhart Schultheiss, vermutlich ihr Vater, dem die Verfügung über zwei Trägereien (37. + 38.) genügend Spielraum für den Unterhalt eines Gespannes bot. Wenn Klaus und Kleinhans hier als Erben von Lienhart auftreten, scheint es nicht ganz abwegig, dies auch für unsere Liegenschaft anzunehmen, selbst wenn man sie später einer anderen Trägerei, der 39., zuteilen wird.

Die Schultheiss erscheinen bei ihrer ersten Erwähnung in Riehen (1490) zwar vermögend, aber ohne besondere Qualifikation; Jakob Heussler, der im Domstiftberain von 1569 sicher bezeugte zweite Inhaber unserer Liegenschaft, teilt den Familiennamen mit dem Ochsenwirt von 1522, Theobald (Joder) Heussler-Vogel. Vielleicht ist er ein direkter Nachkomme und Erbe, wofür u.a. der ausgedehnte Grundbesitz im Banne Riehen spricht, allein von den Domstiftgütern hat er drei Trägereien inne, die 37.-39.; wir können nicht ausschliessen, dass er die ersten beiden durch Einheirat in die Familie Schultheiss gewonnen hat. 1569 gehört ihm auch das Haus Baselstrasse 12.

Als Anwänder dieses Anwesens und damit neuer Besitzer der Baselstrasse 18/20 wird 1591 <Claus Haußwürtten> genannt. Wir vermuten in ihm den Schmied Nikiaus Hauswirtb-Schlup, dessen Kinder in den Jahren 1582 bis 1605 in Riehen getauft werden. Mit Jacob Haußwürt>, dem nächsten uns bekannten Eigentümer, verbinden ihn Beruf und Familienname, ohne dass freilich eine Verwandtschaft ersten Grades nachzuweisen wäre; <Claus Haußwürttens> Sohn Jakob wird im Taufbuch als 1593 verstorben angezeigt.

Jakob Hauswirtb-Fritscbe-Christ der Schmied (Kinder: 1612 bis 44) ist laut Domstiftberain von 1661 nur Teilbesitzer; er zahlt mit fünf Schillingen ein Drittel des Bodenzinses. Da diese Belastung bis ins 19. Jahrhundert auf der Liegenschaft Baselstrasse 20 ruht, dürfte er der erste gewesen sein, dem dieser abgetrennte Teil der Grossparzelle allein gehörte. Auf <Jacob Vischer>, den Mitinhaber des gesamten Grundstückes, entfallen zehn Schilling, d.h. der Betrag, den man im gleichen Zeitraum für die Baselstrasse 18 zu entrichten hatte. Da <Jacob Fischer* schon 1638/48 als Anwänder der Nachbarliegenschaft (Nr. 12) erwähnt wird und zwar ohne Jakob Hauswirth - was beim gemeinsamen Besitz eines Hauses damals die Regel gewesen wäre - sehen wir auch den Schmied spätestens zum gleichen Zeitpunkt in einem eigenen Haus auf dem Platz der heutigen Baselstrasse 20. Wenn unsere überlegungen zutreffen, beginnt mit ihm die Geschichte unseres Hauses.

Der Domstiftberain von 1661 wurde eine gewisse Zeit lang nachgeführt. Man strich die Namen der alten Besitzer und setzte für sie neue ein, <Hanß Vischer>, und <Simon Vischer> an die Stelle von <Jacob Vischer>, <Fridlin> und später <Ludj Schluop> für <Jacob Haußwürt>. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wurde der Vorname Fridlin versehentlich eingetragen, unseres Erachtens ist Ludwig Schlup Ja kob Hauswirths unmittelbarer Nachfolger in der Baselstrasse 20. Dank einer <Abtheilung> oder besser Aufteilung seiner Hinterlassenschaft können wir ihn zweifelsfrei als Ludwig Schlup-Weinmann identifizieren. Er überlebt seine Frau Margarete und neun der 1640 bis 1659 getauften Kinder; bei seinem Tode teilen sich die Töchter Barbara (geb. 1642) und Maria (geb. 1651), Hans Schultheiss in der Hub (1643 bis nach 1688) Ehefrau, sowie die Kinder der verstorbenen Tochter Margarete, Jakob WagnerSchultheiss-Schlup-Krebs zweite Ehefrau, in das Erbe, unter anderem in <Behausung, hoffstatt, Scheüren, Stallung, Krauth- und baumgarten ls. Samuel wenckh, [Baselstr. 18] 2s. Jacob leiniger [Baselstr. 24] vornen die Straß hinden das veld.>

Das hilfreiche, leider undatierte Schriftstück muss vor 1702 aufgesetzt worden sein; im Domstiftberain dieses Jahres kommen nur noch zwei Personen für die fünf Schillinge Bodenzins unserer Liegenschaft auf, die erwähnte Barbara Schlup (1642 bis 1705?) mit ls 8d für ein Drittel, Fridli Eger-Schultheiss (1674-1745), seit 1696 Ehemann ihrer Nichte Margaret Schultheiss, mit 3s 4d für den Rest. Der Anteil der Tante geht 1705 an Simon Wenk-Bieler (1681 bis 1718) und von ihm, vermutlich schon im folgenden Jahr, an Samuel Fäsy-Schultheiss (1676 bis 1717); er hatte im Januar 1706 Katharina Schultheiss geheiratet, die dritte Tochter des Hans Schultheiss-Schlup in der Hub und teilte sich nun mit seinem Schwager Eger in die Baselstrasse 20.

Ob sich hier Schwestern oder Schwäger schlecht vertrugen, sei dahingestellt, auf alle Fälle verkauft man bereits 1707. Die Fertigung wird am Donnerstag, den 17. Februar, vor dem Dorfgericht in Riehen protokolliert. Ihr Text, den wir im folgenden auszugsweise wiedergeben, ist in mehrfacher Hinsicht von Interesse.

<Es Verkauffen Fridlin Eger, und Samuel Fäsi... und geben zu kauffen Christian Günther Ihre Wohnbehausung, Krauth und Baumgarten, sampt aller gerechtigkeit, und Zugehörde Zu Riehen eis. neben Jacob Lininger [Baselstr. 24] anders. Simon Wenckh und Fridlin Eger weybels [Baselstr. 18] vornenher auff die Straß, Hinden auf den graben stossendt für und umb 1300 £ gelts...

wie auch Fridlin Egers und Samuel Fäsi Haußfrawen 29 £ Trinckgelt...

Endlich ist verglichen, daß Samuel Fäsi der Dritte Theil der Losung... Zukomme, und wolle er so bald Fridli Eger das Hauß räumen wolle, er ein gleiches Thun, und nichts verändern, und Zwahr nach Verflossenen acht Tagen.>

Da wären zunächst die Unterschiede zur oben angeführten Erbteilung in der Beschreibung der Liegenschaft und ihrer Lage, etwa die Angabe eines Grabens als hintere Grenze, den man wohl gleichsetzen muss mit dem noch heute dort verlaufenden Immenbach, ferner der Kaufpreis, der uns erstmals eine Vorstellung vom damaligen Wert vermittelt, und schliesslich der Name des Käufers, mit dem eine neue ära für unser Objekt beginnt, die rund 220 Jahre, in denen das Haus Baselstrasse 20 als Wirtshaus diente.

Das Wirtshaus Dreikönig im neuen Haus

Wie schon Paul Wenk-Löliger in seiner verdienstvollen übersicht <Die Drei Gasthäuser Riehens, ihre Besitzer und Beständen aufzeigte, ist Christian Günther-Schärer der erste Wirt in unserem Haus. Landesfremder, gleich manchem anderen Wirt und Müller zu Riehen, gelingt es ihm verhältnismässig rasch, in unserem Dorf Fuss zu fassen, nicht ohne entscheidende Förderung von Seiten der Stadt; seine Frau ist Basler Bürgerstochter. Aus Dornhagen im Hessen-Kasselischen stammend, hatte sich Günther für einige Jahre in Bischweiler, einer damals pfälzischen Enklave im nördlichen Elsass aufgehalten, bevor er beschloss, sein Glück in der Heimat der Ehefrau zu suchen. Was ihn zu diesem Umzug veranlasste, können wir nur vermuten; der Spanische Erbfolgekrieg mag eine Rolle gespielt haben, mehr noch denken wir an persönliche und wirtschaftliche Gründe. Am 27. April 1707 wird nämlich vor dem Basler Rat ein Schreiben der Fürstlichen PfalzVeldenz-Birkenfeldischen Räte verlesen, nach dem Christian Günther ohne Abschied von Bischweiler verzogen sei, unter Hinterlassung vieler Schulden. Der Attackierte bestreitet nicht die Tatsache an sich, behauptet aber in einer umständlichen Rechtfertigung, die Summe seiner Aktiva am dortigen Platze übersteige bei weitem die der Passiva.

Der Rat gibt sich mit dieser Antwort zufrieden, so wie er wenige Monate zuvor die Papiere für ausreichend hielt, die Günther aus Hessen-Kassel mitgebracht hatte, und den Versuch einer Existenzgründung in Riehen unterstützte. Am 8. Dezember 1706 bewilligte er zunächst den Einsitz in Riehen - die Gebühr für die kleine Familie mit einem Kind beträgt nicht weniger als 20 £ -, am 12. Februar des folgenden Jahres die Eröffnung einer Maienwirtschaft und zwar gegen den ausdrücklichen Entscheid der Riehener Gemeindeversammlung. Die Gemeinde war in dieser Angelegenheit zweimal befragt worden. Im Januar 1707 konnte sich in Riehen niemand daran erinnern, dass die Gemeinde das Recht habe, Maienwirte zu bestellen; trotzdem diskutiert man das Gesuch Christian Günthers und beschliesst seine Ablehnung, ohne dass dabei die nächsten Anverwandten der Wirte im Rössli und Ochsen in Ausstand treten. Der Rat benutzt diesen Formfehler, die Gemeinde erneut abstimmen zu lassen, und empfiehlt, es mit dem Gesuchsteller ein Jahr lang zu probieren. Riehen lehnt wiederum ab mit 113 gegen 14 Stimmen, dieses Mal ohne die Verwandten der Wirte, dafür aber mit <allerhand unanständigen Reden>. Der Rat setzt sich darauf über den Gemeindebeschluss hinweg, in häufig geübter Manier, und befiehlt dem Landvogt, die widersetzlichen Dorfbewohner zur Rede zu stellen.

Am 17. Februar wird dann der Kauf unseres Hauses gefertigt, zusammen mit einem Weinkauf im Werte von 20 £ 10s, der überhaupt erst Günther in die Lage versetzte, als Maienwirt tätig zu sein. Das Recht des Maien- oder Straussenwirtens beinhaltete nur den Verkauf eigenen Weines, streng genommen sogar nur des selbst gewonnenen Weines. Im Rathaus war dieser Aspekt nicht zur Sprache gekommen, dafür ermahnte man den Bittsteller, er solle sich <in der Ausübung seiner Kunst des Apothekerns mässigen.> Vielleicht hat diese Kunst die Erfolge des Maienwirtes beeinträchtigt, bis Pfingsten 1708 setzt Günther mit 37.01.04 £ nur halb soviel um wie der Ochsenwirt <Claus Fuchs> und nur wenig mehr als ein Drittel des Rössliwirtes <Jacob Stump>.

Offensichtlich reichten weder dieser Umsatz noch allfällige Einnahmen aus der Kunst des Apothekerns aus, um Christian Günthers Ausgaben zu decken; im Juli 1707 verpfändet er seine <wohnbehausung und alle vorhanden mobilier an Herrn <hansheinrich beckh des Raths und obervogt zu Riehen> gegen ein Darlehen von 3500 £ zu sehr harten Bedingungen: die Schuld ist mit jährlich 500 £ zu tilgen, der erste Zinstermin wird auf den 20. April 1708 gelegt, die Kündigungsfrist für das gesamte Kapital beträgt nur ein Vierteljahr. Für Günthers Existenz in Riehen war das der Anfang vom Ende. Landvogt Beck verlangt schon im März 1708 die Rückzahlung des Darlehens; auf drei sogenannten Rechtstagen (am 12., 19. und 24. März) spricht ihm das Gericht zu Riehen die Unterpfand zu, mit der Einschränkung, mit der <Exekution des Zugsbriefes> bis nach Ostern zu warten. Irgendwann nach diesem Zeitpunkt muss der Obervogt unser Haus übernommen haben; bis Pfingsten 1708 zahlt Christian Günther noch Weinumgeld, die Umsatzsteuer auf den bei ihm ausgeschenkten Wein; der Zinskorpus des Domstiftes führte den Landvogt von 1708 an als Mitbesitzer des grossen Grundstückes an der Baselstrasse. Er folgt direkt auf <Fridli Eger Heinis Sohn>; Günther suchen wir im Korpus ebenso vergebens wie den Mitverkäufer von 1707, Egers Schwager Samuel Fäsy.

Mit Johann Heinrich Beck-Baur (1653 bis 1710), des Rats und Obervogt zu Riehen seit 1705, nimmt das halbe Jahrhundert seinen Anfang, in dem die Liegenschaft Baselstrasse 20 und die in ihr betriebene Wirtschaft eine reine Kapitalanlage fremder Eigentümer darstellt, in der Regel vermögender Basler, die das Riehener Objekt von meist ortsfremden Pächtern oder Beständern bewirtschaften lassen: aus Schopfheim kommt der neuvermählte Matthias Fritz-Kauf matin, der als Nachfolger Günthers bis 1727 mit grossem Erfolg wirtet und dann bis 1737 von seiner Witwe Barbara Kaufmann aus Hetingen abgelöst wird; aus Oberweiler stammt Hansgeorg Kraft-Schneider, der volle 15 Jahre die Wirtschaft führt, aus Frenkendorf der erste Baselbieter Lehenswirt, Wibert Tschudy-Rohrer, Beständer von 1746 bis 1751; ganz sicher nicht aus Riehen ist auch der nächste Pächter, ein David Rock (bis 1753); der letzte in dieser Reihe, der in unserem Haus bis 1759 wirkt, ist Wilhelm Zeller-Gysin aus Liestal. Ihr Verhältnis zum jeweiligen Eigentümer ist rein privatrechtlicher Natur; ihre Lehens- oder Pachtverträge sind uns leider nicht erhalten. Dass wir ihre Namen und die Dauer ihres Pachtverhältnisses vollständig und genau angeben können, beruht auf ihrer persönlichen Verpflichtung, das Weinumgeld abzuführen. So tauchen sie namentlich in den Rechnungen der Landvogtei Riehen auf. Ihre Zahlungen spiegeln ihre Erfolge wider. Samuel Mesmer hat sie und die der anderen Riehener Wirte graphisch dargestellt; wir sehen mit einem Blick, dass der Umsatz unserer Wirtschaft etwa ab 1711 vorne liegt und diese Spitzenstellung im erfassten Zeitraum hält. Der jähe Anstieg kommt nicht von selbst, noch können wir ihn ausschliesslich der Tüchtigkeit des damaligen Lehenswirtes, Matthias Fritz, zuschreiben. Massgebend wurde vielmehr, dass es dem Eigentümer gelang, die rechtliche Gleichstellung mit den anderen Gasthäusern des Dorfes durchzusetzen.

Wie Landvogt Beck schon beim Erwerb der Liegenschaft das Gespür für gute Geschäfte bewiesen hatte - Gewährung einer hohen Hypothek an einen kaum rückzahlungsfähigen Kreditnehmer, Kündigung des Darlehens, Betreibung, übernahme des Unterpfandes - eine von der Basler Oberschicht der Zeit auf der Landschaft häufig geübte Praxis, weiss er jetzt den voraussehbaren Widerstand der Gemeinde insgesamt und der betroffenen Wirte zu umgehen, indem er den Untervogt veranlasst, beim Rat der Stadt um das gewünschte Tavernenrecht für sein, des Obervogts <in Riehen habendes und vor Jahren Newerbawtes Hauß> nachzusuchen. Hans Wenk-Schultheiss besitzt dieses Recht für den Meierhof, für den es bereits sein Vater, Hans Wenk-Hagist, 1656 erworben, aber nie in Anspruch genommen hatte. Der Rat genehmigt den Transfer und öffnet damit den Weg für den Aufstieg des neuen Gasthauses, das unter dem Namen Dreikönig bis in unser Jahrhundert hinein einen führenden Platz einnehmen wird. Das äussere Zeichen des Wechsels war zweifellos das Recht, ein Wirtshausschild auszuhängen; Eigentümer oder Pächter wählen die Heiligen Drei Könige, ein in der Regio nicht selten anzutreffendes Symbol. Bereits an Pfingsten 1710 steht in den Landvogteirechnungen <Matheus Fritz dem Dreykönigswirth>, statt des bis dahin üblichen <Mayenwürth>. Viel wichtiger wurde indessen, dass man nun Gäste beherbergen und verköstigen durfte und dass auch fremde Gewächse zum Ausschank frei waren. Der wirtschaftliche Erfolg blieb nicht aus, ohne dass es freilich dem Eigentümer vergönnt war, sich an dem guten Gelingen seiner Operation zu freuen. Hans Heinrich Beck-Baur starb knapp zwei Monate nach der übertragung des Tavernenrechtes auf sein Riehener Haus, in Genuss der Transaktion kommen seine Erben.

Johann Heinrich Beck-Baurs Erben sind zunächst einmal seine Witwe Valerie Baur (1653 bis 1735) und der politisch erfolgreichere Sohn, Oberstzunftmeister Hans Heinrich Beck-Fäsch (1687 bis 1735), nach beider Ableben die Enkelin des Landvogtes, Margareta Beck, Herrn Johann Wernhard Hubers J.U.D. und des Grossen Rates Ehefrau. Sie verkauft am 23. April 1738 <das Wirths Hauß zu drey Königen>, Behausung, Scheune, Stallung, Krautgarten, <sambt einer vor dem Hauß aparté stehenden Scholl> an Herrn Andreas Treulin, den Notarius und Bür ger zu Basel. Der Kaufpreis beträgt nun 5800 £ und 200 £ Trinkgeld, eine zum Vergleich mit den 1300 £ des Jahres 1707 recht beachtliche Wertsteigerung, welche nicht allein durch den Neubau von 1708 erklärt werden kann. In den Verkauf einbezogen ist das Mobiliar - wir wollen hier nur zwei Himmelbetten zitieren - und ein Acker beim Hörnli.

18 Jahre später geht das Anwesen zum gleichen Preis <mit Hochobrigkeitl. Gnäd. Bewilligung> an einen ehemaligen Beständer, Hans Georg Kraft-Schneider aus Oberweiler bei Badenweiler, über. Bei der Beschreibung wird ausdrücklich die Freiheit der <Mezig> und die Gerechtigkeit des Abwassers vom brunnen bey der Linden» am Eingang der Kirchstrasse erwähnt. Der Verkauf an einen Ausländer bedurfte schon damals der behördlichen Genehmigung; in seinem Gesuch führte Kraft, nicht ganz zahlenfest, aus, er habe <vormahlen das Gasthaus zu 3 Königen in Riehen bey 27 Jahren in Bestand» gehabt, <aber vor dritthalb Jahren> aus familiären Gründen nach <Oberwyl> zurückkehren müssen. Notar Treulin habe sich schon seit 1752 um einen Käufer bemüht, ohne Erfolg. Er sei an dem Objekt vor allem deshalb interessiert, weil seine Kinder in Riehen geboren und aufgewachsen seien; er wolle einen der beiden erwachsenen Söhne <in gedachtem Riehen oder sonst an ein hiesiges Lands-Kind> verheiraten und ihm dann das Gasthaus <abtreten, und überlassen). Es sei dahingestellt, welcher Punkt der Bittschrift eines fürsorglichen Vaters den Rat überzeugte. Am ersten dürften es noch das gleichzeitige Gesuch des Notars und dessen verständlichere Interessen gewesen sein. Krafts Schwierigkeiten sind damit noch nicht behoben. Nach der Fertigung auf der Landschreiberei empfiehlt ihm Verweser Meyer, sich den Kauf auch vor dem Riehener Gericht bestätigen zu lassen. Dort verlangt man nochmals eine hohe Fertigungsgebühr; Kraft weigert sich, was die Behörden in Basel und Müllheim noch monatelang beschäftigt. Um den Kaufschilling voll bezahlen zu können, hatte Hans Georg Kraft im Mai 1756, am Tage der Ausfertigung des Kaufes, eine Hypothek von 2000 £ aufgenommen und zwar bei Hans Georg Lindenmeyers Witwe Susanna Baumann; als Unterpfand dienen <Wirtshaus (3 Könige) Hofstatt, Metzgerei, Scheune, Stall, Krautgarten und Zubehörde, von Hrn Notar Trewlin erkauft, welcher noch 1500 £ zugut hat>. Wir vermuten, dass die Hypothek auf dem Haus stehen blieb; die <Hans Georg Krafftischen Erben> verkaufen das Objekt für nur 4800 £ im Dezember 1759, rund zwei Monate nach Krafts Tod. Ein Hinweis auf die unruhigen Zeiten ist der Passus des Kaufvertrages, dass die Verkäufer im Kriegsfalle vor allen anderen im Wirtshaus Zuflucht finden sollten, <gegen einen billichen und leidentlichen zinns>.

Die Wirtefamilie Gysin

Mit dem Käufer, Michael Gysin-Philipp aus Liestal (1721 bis 1782), hält eine Familie ihren Einzug, die im Dreikönig vier Generationen lang wirken wird; alle Nachfolger Michaels tragen dabei den Vornamen Johannes, der Sohn Johannes Gysin-Wenk wirtet bis 1806, der Enkel Johannes Gysin-Weiss mit kurzer Unterbrechung in den Jahren 1819/20 bis 18 61, in den letzten Lebensj ahren unterstützt von Michaels Urenkel, Johann Ludwig Gysin-Lardoncourt. Mit den Gysins hört auch die Trennung zwischen Eigentümer und Inhaber auf. Für die Riehener werden die Verhältnisse wieder überschaubar, um so mehr als der erste Gysin im Dreikönig kein Unbekannter ist; man kennt ihn bereits seit 1756 als Lehenwirt im Rössli. Von Beruf Metzger führt er die Tradition der eigenen Schlachtungen fort, die 1710 mit Matthias Fritz in unserem Gasthaus begonnen hatte. So kostensparend dieser Brauch auch für den Wirt sein mochte, die Reaktion der eingesessenen Schlachter blieb nicht aus, vor allem wenn der Vorwurf erhoben werden konnte, der Wirt verkaufe das Fleisch pfundweise über die Strasse. Ein weiteres Problem, das die Gysin von ihren Vorgängern übernehmen, ist das strikte Verbot, ausländische Weine ohne Erlaubnis auszuschenken; die Basler Behörden wurden hier sowohl zu Wibert Tschudys Zeiten als auch bei Hans Georg Kraft tätig.

In einem anderen Punkt sehen wir die drei Gastwirte in einer gemeinsamen Abwehrfront; ihr natürlicher und recht erfolgreicher Konkurrent sind die <Gassenwirte>, vor allem, wenn sie gegen Gesetz und Ordnung ihren Wein das ganze Jahr hindurch über die Strasse verkaufen. In keiner Eingabe der Geschädigten fehlt der Name des jeweiligen Dreikönigwirtes. Wird die Obrigkeit in den eben aufgeführten Fällen von dörflichen Gruppen angerufen, die sich geschädigt fühlen, greift sie immer dann von sich aus ein, wenn sie Zucht und Ordnung in Gefahr glaubt oder wenn es gar um die Sicherheit des Gemeinwesens geht. Die Gasthäuser dürfen sich dabei der besonderen überwachung durch die Behörden erfreuen; der Wirt als potentieller Gesetzesbrecher ist eine so fest verankerte Vorstellung, dass ihm die übernahme eines öffentlichen Amtes verboten ist. Zahlreiche Verordnungen suchen der gerade in Riehen häufigen Trunksucht vorzubeugen. Das Verbot des Branntweinausschankes gehört ebenso hierher wie das Verbot von Tanzveranstaltungen auch an Sonntagen. Immer ist der Wirt der erste, den man bei übertretungen haftbar zu machen versucht. In den unruhigen Jahren der Französischen Revolution verstärken sich die obrigkeitlichen Bemühungen. Johannes Gysin-Wenk sieht sich mehrmals vor die Basler Untersuchungsbehörde, das Vller Amt geladen, um über verdächtige Logiergäste auszusagen.

Selbstverständlich sind die Gysins im Dreikönig auch dem allgemeinen Schicksal des Dorfes ausgeliefert. Das moderne <Doomsdaybook> Riehens, die Aufnahme der Einwohner, der Liegenschaften und des Viehbestandes durch Landvogt Lucas Fäsch im Jahre 1774, erfasst auch die Familie und das Eigentum des Michael Gysin; sein Haus wird als <No 9> eingereiht, die Familie mit allen Gliedern vermerkt, die fremde Magd und das hebe Vieh <1 Kuh, 3 Schwein> nicht vergessen. Den Hausherrn bezeichnet man als Metzger und Tauner. 1788 erscheint Michaels Witwe vor dem Dorfgericht und klagt, ihr jüngster Sohn, Johannes Gysin-Wenk, habe seine finanziellen Verpflichtungen ihr gegenüber nicht eingehalten. 1793 wird dem gleichen Johannes Gysin ein Mann Einquartierung zudiktiert; man hat ihn der Vermögensklasse der <Mittelmänner> zugeteilt. 1798 erhält sein Haus die Nummer 189, 1800 schätzt man seinen Wert auf 2700 Fr.

Beim Tode der Ehefrau Anna Maria Wenk verzichtet man <wegen der Unmündigkeit der Kinder> auf eine Erbteilung und überlässt dem Vater das gesamte Vermögen zur Nutzung. Beim Tode des Vaters verfährt man ähnlich, Nutzniesser wird der einzige überlebende Sohn, Johannes Gysin sp. vht. Weiss, der beim Eintritt des Erbfalles gerade 16 Jahre alt ist. Die Liegenschaft an der Baselstrasse <samt allem zur Metzg und zum Wirtshaus gehörige Inventar> werden auf 5500 £ geschätzt. 1812 werden die Güter vergantet und der Erlös unter den acht Geschwistern aufgeteilt. Johannes übernimmt die Wirtschaft. Im April 1817 heiratet der nun 27jährige die drei Jahre ältere Maria Magdalena Weiss von Brombach; ihr erstes Kind, Johann Ludwig, kommt im folgenden Monat zur Welt. Zwei Jahre später, am 1. März 1819, verkauft das junge Ehepaar sein Riehener Anwesen an den Besitzer der Hammerschmiede in Stetten für 14 000 Fr. Der Kauf muss rückgängig gemacht worden sein oder Johannes Gysin-Weiss muss die Liegenschaft von <Meister Friedrich Wagner von Wintersingen) zurückgekauft haben; nach dem ältesten Riehener Brandlagerbuch ist er 1821 wieder Eigentümer des Dreikönig; er bleibt es ohne Unterbruch bis zum 24. September 1861, an welchem das völlig verschuldete Anwesen des Wirts vergantet wird.

Sein Nachfolger, Johannes Vögelin-Wirz (1834 bis 1897), zahlt 18 500 Fr in bar; Weihnachten des gleichen Jahres kann er sein Eigentum beziehen. Laut Brandlager übernimmt er die No. 189 <WirthsBehausung zu Dreikönigen in Mauer und Riegel [Wert:] 8600 Fr [sowie] a Waschhaus, Metzg, Remise, Scheune 2 Stallungen Tanzsaal in Mauer und Riegel [Wert:] 5700 Fr>; in den folgenden Jahren lässt er umfangreiche Reparaturen vornehmen, eine Kegelbahn einrichten, die Scheune umbauen, einen Trottschopf und Schweineställe einrichten, so dass der Brand Schatzwert des Jahres 1872 28 400 Fr beträgt; freilich belastet er auch sein Eigentum mit Obligationen in der Höhe von 37 000 Fr. 1875 verkauft er alles an den Witwer <Jacob Riggenbach-Schaub> von Basel für nur 32 000 Fr; von einer Ablösung der Hypotheken ist nicht die Rede. Riggenbach hatte sich bei diesem Geschäft offensichtlich übernommen. Schon 1877 sind die <Wirtsbehausung, Scheuer, Stallungen, Schopf mit Wohnungen, Waschhaus, Kegelbahn nebst Hofraum und Garten; enth. 12 Aren 63 Meten Gegenstand einer Fallimentsgütergant. Für 30 500 Fr unter Beibehaltung der hypothekarischen Belastung wird Joseph Gutzwiller von Therwil im Alter von 27 Jahren neuer Eigentümer. Gutzwiller heiratet 1879 und bringt zugleich das Riehener Anwesen auf den Markt. In Wilhelm AbtHeld findet er einen Käufer, der nicht nur gewillt ist, denselben Kaufpreis zu zahlen wie vier Jahre zuvor Jakob Riggenbach, sondern auch die aufgelaufenen Schuldzinsen, insgesamt 34 316,40 Fr. Das Fertigungsprotokoll vom 17. Juni verrät ausserdem, dass Gutzwiller an den Kaufschilling von 1877 nur Abzahlungen geleistet hat und eine Hypothek von 12 000 Fr vorliegt.

Knapp ein Jahr danach dreht sich das Karussell erneut. Die Concursbehörde Basel bringt unsere, zur Concursmasse Abt gehörende Liegenschaft zur Versteigerung. Erzielt werden nur 25 000 Fr; Käufer sind Wilhelm SchneiderKrebs von Basel und Konsorten. Die hypothekarische Belastung beträgt 32 000 Fr. Rund 12 Jahre später wechselt die Baselstrasse 20 erneut die Hand. Der Käufer heisst Johann Jacob Gysin-Hegele (1842 bis 1911) aus der vormaligen Besitzerfamilie.

Die letzten Jahre des Gasthauses Dreikönig

Wenn Jacob Riggenbach der letzte Eigentümer war, den unsere Unterlagen <Dreikönigwirt> nannten und wir ab 1877 keine Informationen über das Wirtshaus besitzen, ändert sich das mit dem Jahr 1896, in dem das Anwesen an die in Riehen reich begüterte Familie Schweizer kommt. über 30 Jahre darf nun das Gasthaus eine neue Blütezeit erleben, die verbunden ist mit den Namen des Käufers Johann Schweizer-Friedlin (1849 bis 1913) und dem seiner Frau Sophie Friedlin (1850 bis 1919), ihrer Söhne Ernst Schweizer und Oskar Schweizer-Jäggi sowie ihrer Schwie gertochter Lina Jäggi, die den Gasthof nach dem Tode ihres Mannes allein führen muss und es mit grossem Erfolg tut. Sie dürfte vielen älteren Riehenern noch in Erinnerung sein; vor allem lebt sie aber im Gedächtnis ihrer Kinder weiter; wir verdanken es den Erzählungen ihrer Tochter, wenn wir hier einige Aussagen über die letzten Jahre des traditionsreichen Wirtshauses Dreikönig machen können.

Da wäre zunächst die wirtschaftliche Grundlage des Betriebes, eine ausgedehnte Landwirtschaft, aus deren Erträgen und mit deren Produkten die Gastwirtschaft lebt; man schlachtet mehrmals im Jahr im Waschhaus, das geschätzte Brot wird im eigenen Holzofen gebacken, nur den Wein kauft man bei anderen Riehenern, der Schlipfer ist das beliebteste Getränk, doch werden auch fremde Rotweine ausgeschenkt. Der Wein wird jedesmal neu im Keller abgezapft und als 3er oder 4er, der sogenannte Muff, kredenzt.

An Gästen aus dem Dorf und aus der Stadt, sogar aus der badischen Nachbarschaft fehlt es nie. Da sind die Gäste am Stammtisch, zu Lebzeiten des Vaters Oskar Schweizer etwa die Maler Lüscher, Donzé und Dick, da sind die täglichen 30 Gäste zum Essen, die das Schweinsbrätel - geschnetzeltes Schweinefleisch - besonders goutieren, da sind die Riehener Musikvereine, die entweder wie der Mandolinenklub im Hause selber üben oder nach ihren übungsstunden im Gasthaus erscheinen, um gegen Mitternacht in weinfroher Stimmung so manchen unvergessenen Streich zu spielen - am Wirtshausschild soll sogar einmal ein mit Heu ausgestopftes weibliches Kleidungsstück gehangen haben - da sind die Gäste, die bereits um ein Uhr zu einem Dauerjass auftauchen, bei dem die Tochter - ob sie nun will oder nicht -, den fehlenden Partner ersetzen muss, da sind die besonderen Anlässe im Tanzsaal im ersten Stock über den beiden Gaststuben, die die ganzen Kräfte der Wirtsfamilie und ihrer Hilfen fordern, da sind schliesslich auch die beiden Kostgänger, die im Haus logieren, der Knecht <Lucker> und der <Bammert> Bertschmann. Man bedauert, diese gemütliche Dorfwirtschaft nicht mehr selbst miterlebt zu haben, versteht aber auch, dass mit der Aufgabe der eigenen Landwirtschaft während und nach dem Ersten Weltkrieg dem alten Dreikönig die wirtschaftliche Grundlage entzogen wurde.

Aus diesem und gesundheitlichen Gründen musste Lina Schweizer-Jäggi am 6. Januar 1928 verkaufen. Noch ein halbes Jahr lang versucht der neue Eigentümer, Hans Stump-Ruckstuhl am Hörnli, den Wirtschaftsbetrieb mit einem Pächter aufrechtzuerhalten, dann verkauft auch er an Wilhelm Geissbühler-Regli. 1929 bis 1935 ist das Anwesen wieder im Besitz der Eheleute Stump-Ruckstuhl, um dann für über vier Jahrzehnte Eigentum der Familie Vulliamoz zu sein. Louis Vulliamoz wird hier lange Jahre seine Garage betreiben. Vielen Riehenern mag auch noch die Metzgerei in Erinnerung sein, die der ACV im gleichen Haus unterhielt. Am 28. April 1976 kommt die Liegenschaft schliesslich an die heutige Besitzerin, die Schweizerische Kreditanstalt, mit der nun unser Haus der Dorfgemeinschaft in einer neuen Funktion dient. Mögen ihm noch viele Jahre vorbehalten sein.

Der Aufsatz wurde in allen wesentlichen Teilen aus den Beständen des Historischen Grundbuches Riehen erarbeitet.

Für wertvolle Auskünfte ist der Verfasser Frau Trudy Späth-Schweizer und Herrn Pfr. Michael Raith zu grossem Dank verpflichtet. Nicht weniger gilt das für die Hilfe seiner Mitarbeiter am HCR, Herrn lie. phil. Albin Kaspar und Herrn cand. phil. Samuel Mesmer.

 

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 1984

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