Das Klösterli in Riehen

Fritz Lehmann

Unserm alten Riehen wurde in den letzten Jahren ein besondere Geschenk zuteil. Dort, wo im Schatten der alten Kirche von jeher geistliche und weltliche Macht der Gemeinde begegneten, wo wir die ältesten Baudenkmäler Riehens antreffen, sahen wir einen Eckpfeiler des Dorfkernes seinem Dornröschenschlaf entrissen, kunstverständig renoviert und seiner ursprünglichen Verwendung zurückgegeben.

Wie kaum ein anderes Gebäude am Platz trägt unser «Klösterli» die Spuren vieler Jahrhunderte. Grundriß und beträchtliche Bauteile, aber noch mehr seine Lage, verbinden es dem Mittelalter, der Zeit vor dem übergang an die Stadt (1522). Die letzte wichtige Veränderung, ein Umbau von 1867, verschmolz zur heutigen Form, was damals an dieser Stelle von einer alten Kirchenburg geblieben war: ein Wohnhaus neben dem Areal des Meierhofes und einige Keller und Speicher im Anschluß daran. Wen verwundert es, an der Nahtstelle beider Komplexe einen turmähnlichen Baukörper zu entdecken, dessen schmale Fensteröffnungen ebenso an die alte Verteidigungsanlage erinnern wie die Bezeichnung «graben» für den Garten in einer Urkunde des Jahres 1534 (1544).

Für das mittelalterliche Riehen muß die Kirche und ihre Befestigung ein Element der Einigung dargestellt haben. Während man sonst Untertan oder gar Leibeigener verschiedener Grundherren war — kaum je ist der Bauer Eigentümer —, fand man sich hier zum gemeinsamen Gottesdienst zusammen; hier suchte man in Gefahrenzeiten Zuflucht, legte man einen Teil seiner Vorräte in die Keller und Speicher, die den Gottesacker um die Kirche wie einen Ring umgaben. Freilich kommt das bunte Muster mittelalterlicher Grundherrschaft sofort wieder zum Vorschein, wenn wir die Eigentumsverhältnisse in diesem Bezirk untersuchen. Um 1500 ist da neben dem Kloster St. Blasien vor allem das Kloster Wettingen im Aargau zu nennen. Fast der ganze Dorfkern, dazu einige der Baulichkeiten auf dem Kirchhof, finden sich in seinem Grundsteuerregister. Für uns noch bedeutsamer ist indessen, daß Wettingen über die Kirche von Riehen und ihr Eigentum verfügt; zum Kirchengut gehören nämlich die wesentlichen Bestandteile des 1867 auf den heutigen Umfang gebrachten «Klösterli», in erster Linie seine nördliche Hälfte, das alte Wohnhaus, das dem Gesamtkomplex den Namen gegeben hat.

Wozu dieser Bau im Mittelalter diente, kann vorläufig nur vermutet werden. Man hat in ihm das älteste Pfarrhaus sehen wollen, in dem nach dem Umzug des Plebanus in die heutige Pfarrei Kapläne, gelegentlich Mönche des Klosters Wettingen, wohnten. Wir dürften mit der gleichen Berechtigung vom Sitz eines adeligen Grundherren sprechen, etwa des Eigentümers der Kirche oder dessen Vertreters oder gar der «Edlen von Riehen». Selbst eine Verwendung als klösterliche Niederlassung wäre denkbar. Auch läßt sich nicht völlig ausschließen, daß wir es einfach mit einem Vorratshaus zu tun haben, wie bei den übrigen Bauten um die Kirche. Ob Pfarrhaus oder Adelssitz, Kloster oder Vorratshaus, gleichgültig, wofür wir uns entscheiden, historische oder archäologische Beweise können nur weitere Studien in auswärtigen Archiven und eine Ausgrabung liefern. Festen Boden betreten wir im Moment erst mit der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit, als uns für das Jahr 1519 (1544) ein Besitzer des «Klösterli» sicher bezeugt wird : es ist — bezeichnenderweise — ein Bürger von Basel.

Das 16. Jahrhundert bringt Riehen eine Reihe großer Umwälzungen. An ihrem Anfang steht der Erwerb des Dorfes durch die Stadt. Dieses einschneidende Ereignis erleichtert die Einführung des reformierten Glaubens und ermöglicht die erstaunlich rasche Verwirklichung einer einheitlichen Rechtsprechung. Das finanzstarke Basel vermag die konkurrierenden Grundherren und Inhaber niederer Gerichtsbarkeiten auszukaufen. So verfügt es schon 1540 über alle Einkünfte und Rechte, die einst Bischof und Kloster Wettingen zustanden. Mit der Herrschaft der Stadt halten ihre Bürger Einzug in Riehen, ermutigt durch einen obrigkeitlichen Erlaß, der sie von allen rein dörflichen Lasten befreit. Seitdem gehört der Basler Grund- und Hausbesitzer zum Bild des Dorfes und mit ihm — als baulicher Ausdruck seiner Präsenz — die gepflegten Landsitze, die Riehen bis auf den heutigen Tag auszeichnen.

Für diesen Abriß ist nicht ohne Reiz, daß die Geschichte des Basler Landgutes auf Riehener Boden mit der übertragung eben unseres «Klösterli» an Heinrich Ryhiner beginnt, «uff Montag den Letsten tag Merzens» 1519 (1544), so verzeichnet man 15 Jahre später im Kirchenberain, habe man dem Basler Bürger und Stadtschreiber dieses Namens ein baufälliges Haus auf dem Kirchhof als Erblehen verbrieft. Zu dem Anwesen gehört ein Graben vor dem Haus, der als Garten genutzt wird. Es liege an der Straße, dem Pfarrhaus und der Zehntentrotte gegenüber, zwischen Meierhof und Wettingerkeller. Wo noch Zweifel an der Identität dieser Liegenschaft mit dem Klösterli bestehen könnte, zerstreut ihn die Zusammengehörigkeit der Eigentümer über mehr als 300 Jahre hinweg. Nach bester Basler Tradition bleibt das Landgut in der Familie. Nur ein einziges Mal wird wirklich verkauft, 1671, durch einen Urenkel des Erstbesitzers an einen Sohn des großen Bürgermeisters Wettstein. Seinen Namen tragen die Eigentümer bis zum Jahre 1800; sie wiederum geben das Erbe ungeschmälert an Verwandte weiter, einen Zweig der Basler Familie Bischoff. Wenn wir die weibliche Linie nicht gesondert rechnen, sind es tatsächlich nur zwei Familiengruppen, die Ryhiner/Herzog und die Wettstein/Bischoff, die das «Klösterli» in neun Generationen innehaben. Einzelpersönlichkeiten und Erbgemeinschaften lösen dabei einander ab, der Alleinerbe ist die Ausnahme.

Von allen ist der erste zugleich der bedeutendste : Heinrich RyhinerMurer-Rößler (1490?—1553), von Brugg, gehört zu jenen begabten Persönlichkeiten des 16. Jahrhunderts, die als fremde Bürger nach Basel kommen und im Dienste der Stadt Karriere machen. Spätestens 1518 Substitut in der Kanzlei, 1524 Ratsschreiber, 10 Jahre später sogar Stadtschreiber, daneben lange bischöflicher Prokurator und Notar, das sind die Stationen seiner Laufbahn, auf der er zahlreiche diplomatische und kriegerische Missionen zur Zufriedenheit seiner Auftraggeber besorgt. Schon 1518 verleiht man ihm unentgeltlich das Basler Bürgerrecht. Ein Jahr später, nach einer anderen Lesart erst 1544, wird ihm das Klösterli als Erblehen verbrieft. Sicher hat er das baufällige «Huss . .. zu Ryechen uff em Kilchhoff» herrichten lassen. Als Eigentum erwirbt er es indessen nicht. Die Erben zahlen noch einige Jahrzehnte sieben Schillinge Bodenzins in den Seckel der Riehener Kirche. Erst einer seiner Söhne kauft 1584 die Liegenschaft mit Bewilligung der Deputaten für «sieben pfundt pfennig gutter Landtleuffiger Basler werung».

Johann Friedrich Ryhiner-von Brunn (1549?—1588), der zweite Basler Hausherr im «Klösterli», mag den Vater an Bedeutung nicht erreichen, an besonderen Lebensumständen kann er sich durchaus mit ihm messen. Schon die Titel «Dr. med., Oberst in französischen Diensten», die der Chronist bei seinem Namen aufführt, erwecken Interesse. Studienfreund eines Felix Platter in Montpellier, Pächter königlicher Salinen in der Provence ab 1576, Verlust eines beträchtlichen Vermögens, als ihm Heinrich III. von Frankreich schon nach drei Jahren vertragswidrig kündet, vergebliche Versuche, diesen Schlag wettzumachen, zuletzt an der Spitze eines Regimentes schweizerischer Söldner, die er persönlich anwirbt und dem Haupt der Hugenotten, König Heinrich von Navarra, zuführt: Die Liste könnte beliebig erweitert werden, ohne seinem Charakterbild viel Neues hinzuzufügen. Ganz verschieden von dem bedächtigen Vater, der auf dem einmal gewählten Weg beharrlich voranschreitet und dem sich der Erfolg auf die Dauer nicht versagt, setzt der jüngere Ryhiner alles auf eine Karte und verliert. Daß ihm die Achtung der Mitbürger erhalten bleibt, spricht für seine Persönlichkeit, aber wohl auch für seine familiären und freundschaftlichen Beziehungen, die dem 1579 Ruinierten die Rückkehr ins städtische Leben erleichtern. Das Ansehen, das der Stadtschreiber der Familie verschafft und das der ältere Sohn Emanuel im gleichen Amt vergrößert, kommt Johann Friedrich zugut. 1584 wählt ihn die Zunft zu Gärtnern, der bereits Vater und Bruder als Sechser angehörten, zu ihrem Meister. Es ist das Jahr, in dem er seinen Landsitz aus dem Riehener Kirchengut freikauft. Das Ansehen der Familie übersteht auch die zweite Katastrophe in seinem Leben, die mißglückte Teilnahme am Hugenottenkrieg. Von seinen Kindern finden wir Johann Friedrich Ryhiner-Platter (1574—1634) als Bürgermeister von Basel, den Schwiegersohn Melchior Gugger-Ryhiner (gest. 1650) als Obervogt von Riehen. Weniger gut übersteht er selbst sein letztes Abenteuer. Das Regiment Ryhiner schlägt sich schlecht; der Oberst fällt katholischen Truppen in die Hände und entgeht nur mit knapper Not dem schimpflichen Tod, dank der Fürsprache schweizerischer Offiziere im Dienste der Gegenpartei. Ein Jahr danach stirbt er in Basel.

Für über 80 Jahre scheint dann das «Klösterli» aus den Akten verschwunden. Erst 1671 taucht es wieder auf, als Johann Friedrich Hertzog-Blech (geb. 1617) an den zweiten Sohn des großen Bürgermeisters Wettstein «eine Behausung zu Riehen» verkauft, «sambt Stallung und Baumgarten dabei... neben dem Meyerhoff ... hinden auf dem Kirchhoof...» Der Verkäufer ist der Enkel des Ob risten und vertritt damit die vierte Generation Basler Hausherrn im «Klösterli». Wir dürfen mit einiger Sicherheit annehmen, daß auch die dritte Generation aus Angehörigen dieser Familie bestanden hat; zu ihnen gehört Hans Rudolf Hertzog-Ryhiner (1585—1629), der Vater unseres Johann Friedrich. — Der jüngere Hertzog hat als erster für längere Zeit in Riehen gewohnt; das Taufregister der Gemeinde meldet die Geburt seiner acht Kinder. Keines von ihnen tritt die Erbschaft des Landsitzes an. Aus unbekannten Gründen gibt ihn der Urenkel Heinrich Ryhiners an einen Wettstein weiter.

Das «Klösterli» kommt damit in die Hände einer Familie, die dem Dorf seit den zwanziger Jahren des 17. Jahrhunderts eng verbunden ist. Damals besorgte Johann Rudolf Wettstein-Falkner, der spätere Bürgermeister, die Landvogtei Riehen. Das Dorf wird ihm lieb. Wohl 1645 kauft er sich das nach ihm benannte Haus an der Baselstraße, in dem er sich dann häufig aufhält. Dafür bestand noch mehr Anlaß, als ihm die dankbare Stadt 1658 die Wettinger Gefälle in Riehen und Bettingen — für 2000 Gulden — überläßt. Von fast 400 Liegenschaften, die einst dem Kloster zinsten, muß nun einmal jährlich an ihn gezahlt werden. Nach seinem Tod gehen diese Einkünfte an einen jüngeren Sohn, das «Wettsteinhaus» dagegen an andere Erben. Es lag nahe, daß der neue Inhaber solch erfreulicher Einnahmen einen eigenen Wohnsitz am Platze suchte und ihn 1671 in unserem «Klösterli» fand.

So wird der Wechselherr Johann Jakob Wettstein-Güntzer (1621 bis 1693) zum Vertreter der fünften Generation. Wenn wir der Jahreszahl im Fenstergebälk des zweiten Stockwerks glauben dürfen, hat er sofort versucht, dem alten Bau neuen Glanz zu geben. Diese Ausgabe mag einem gewissen Hochgefühl entsprungen sein; kurz vorher ist er mit der ehrenvollen Wahl ins Stadtgericht auf dem Höhepunkt seiner öffentlichen Laufbahn angelangt. Daß auch seinem Einfluß Grenzen gesetzt waren, mußte er später in den achtziger Jahren erfahren, als es darum ging, den jüngsten Sohn zu versorgen. Die vor der städtischen Revolution von 1691 allgewaltige Frau des Oberstzunftmeisters Burckhardt trägt dem 23jährigen Johann Rudolf (IV.) Wettstein die Pfarrei St. Theodor an, zusammen mit der Hand ihrer Nichte. Als die Familie zu verstehen gibt, man verlasse sich auf den Vater und habe weder die Frau Oberstzunftmeister noch deren Bäsli nötig, geht das Amt prompt an einen anderen; der wählerische Kandidat wird erst 1720 Pfarrer zu St. Leonhard.

Das Opfer dieser mißglückten Kuppelei, Johann Rudolf (IV.) Wettstein-Sarasin (1663—1737), ist der Nachfolger des Stadtrichters im «Klösterli». Hier fällt sein Name erstmals in einem Protokoll des Jahres 1721, das ihm «in seinem zu Riehen habenden Hof... ein Röhren Wasser für l/o. Helbling bewilliget». «Herr Pfarrer Wettstein zu St. Leonhard» stellt der Gemeinde eine eigene Quelle «in der Au» zur Verfügung, um ihr die neue Abzweigung aus der öffentlichen Leitung erträglicher zu machen. 73 Jahre später erfährt die Erbin, mit dem Geschenk sei es nicht sehr weit her gewesen, «von aufquillendem Wasser (sei) in dieser Brunnstube keine Spur... wahrzunehmen», man möge also Riehen einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Gemeindeleitung leisten. Von all dem ist zu Lebzeiten des Pfarrherrn und seiner Frau nicht die Rede. Dafür spricht man von dem Haus selbst, und zwar scheint man ihm in dieser Zeit die Bezeichnung «Clösterli» beigelegt zu haben. Im Verzeichnis der Wettinger Gefälle, die Johann Rudolf Wettstein von seinem Vater übernimmt und die seine Witwe Sara Sarasin (1647—1758) 1738/39 neu aufnehmen läßt, wird von einem Keller «auf dem Kirchhooff» gesagt, er liege «nebenn dem Clösterli». In der Familie bedient man sich des Namens erst in der folgenden Generation, in den Testamenten der nächsten Eigentümerin.

Die «ehrsame Jungfrau» Susanna Wettstein (1712—1800) erbt unser Haus und die Wettinger Gefälle beim Tod ihrer Mutter. Sicher sollte die einzige unverheiratet gebliebene Tochter besonders bedacht werden. Im gemeinsamen Haushalt mit ihrem ledigen Bruder Peter (1700 bis 1790), dem «alten Dekan» des Farnsburger Capitels, verbringt sie seit dessen Rücktritt vom Amt (1764) den Sommer in Riehen. Für die Gemeinde sind wohl die Besitzverhältnisse nicht immer eindeutig gewesen. Mehrmals nennt man Dekan Wettstein Inhaber des Gutes. Er war indessen nur Haupterbe seiner Schwester. Bei seinem Ableben läßt sie ein neues Testament aufsetzen und bestimmt von ihren überlebenden Geschwistern die zwei Jahre jüngere Anna Margareta zusammen mit ihrem Gatten Onophrion Merian (gest. 1792) zu Nachfolgern in den Riehener Besitztümern. Als der Schwager stirbt, wird der «Letzte» Wille ein drittes Mal geändert; der Schwester bleibt nur die Nutznießung zu Lebzeiten, erben sollen Anna Margarethas Kinder. In der Tat kommt A. M. Merian-Wettstein (1714—1800) nur für einige Monate in den Genuß der Erbschaft. Es ist als großer Zufall anzusehen, daß gerade in dieser Zeit die Häuser in Riehen geschätzt werden und dabei ihr Name — «Merian im Klösterli» — überliefert wurde.

Von ihren Kindern, der achten Generation im ältesten Basler Landsitz des Dorfes, tritt nur die Tochter das Erbe an. Anna Margareta Bischoff-Werthemann (1736—1817), Witwe des Tuchhändlers Hans Jakob Bischoff (1730—1781), stammt aus einer ersten Ehe der Mutter mit Achilles Werthemann (1712—1744). Ihren Vater verliert sie früh durch einen Unfall; beim Fechten löst sich die Schutzkappe von der Degenspitze des Partners, ein unglücklicher Stoß trifft sein Herz. — Wir wissen nicht, in welchem Ausmaß ihre Jugend von dieser Tragödie überschattet wurde. Sicher hat ihr die Großmutter zu helfen versucht, etwa durch wiederholte Einladungen nach Riehen. Vielleicht sind damals die engen Bindungen an das «Klösterli» entstanden, die sie das Vermächtnis der Tante annehmen lassen; ihr Halbbruder, der Liebling Susanna Wettsteins, trägt viel stärker den veränderten Zeitumständen Rechnung und verzichtet auf einen Besitz, der nach Lage der Dinge ärger bringen mußte. Nachdem die Französische Revolution 1798 Basel erreichte, ist die Uhr für das «privilegierte» städtische Landgut abgelaufen. Sein Besitzer erlebt die Versuche der Gemeinde, aus den einst Bevorrechteten all das herauszuholen, was sie bisher Riehen vorenthalten hatten. Grundlage ihrer Bemühungen ist die amtliche Schätzung der Liegenschaften mit zum Teil grotesker überbewertung Basler Güter. Auch das Eigentum der Witwe Bischoff bleibt davon nicht ganz verschont. Im Jahre 1800 schätzt man es auf 4000 Franken; erst 1806 reduziert sich dieser Betrag auf 3200 Franken, ein beachtlicher Fortschritt, angesichts des fortschreitenden Währungszerfalles. Als die Enkelin der Sara Sarasin 1817 die Augen schließt, haben sich die Spannungen zwischen den Baslern in Riehen und den inzwischen nicht mehr voll gleichberechtigten Riehenern wieder gelegt; drei der Kinder Bischoff nehmen keinen Anstand, sich in unsere Liegenschaft zu teilen.

Mit Hans Jakob (1756—1819), Onofrion (1759—1823) und Sara Bischoff (1779—1852) findet die Geschichte des «Klösterli» als Basler Landsitz ihr Ende. Nach dem Tod der Brüder Alleinbesitzerin, verkörpert die Tochter Anna Margareta Bischoff-Werthemanns, Enkelin der Anna Margareta Merian-Wettstein und Urenkelin der Sara WettsteinSarasin die letzte der neun Generationen, die 1519 (1544) mit Heinrich Ryhiner in das alte Haus am Kirchhof eingezogen waren. Nach dem bewegten Leben früherer Insassen darf man den Beitrag der Jungfer Bischoff zur Chronik des Hauses als ruhigen Ausklang bezeichnen. Auch jenseits der Gartenmauer, auf dem kleinen Platz vor der Landvogtei, ist es stiller geworden. Schon lange dient das ehemalige Amtshaus als Sommersitz eines Basler Bürgers, Zehntenscheuer und Trotte haben allmählich ausgedient. Von unserem «Klösterli» erfahren wir nur friedliche Dinge wie den gleichbleibenden Grundsteuerwert von 2900 Franken für die Jahre 1825—1863 und die Brandversicherungssumme von 5500 Franken. Im Keller liegen 1823 «7 Saum Riehener Gewächs de 1818 à 32 Franken», für die Alleinstehende ein Problem, bei dessen Lösung ihre zahlreiche Verwandtschaft sicher gerne behilflich war. Unter ihnen ragt noch einmal eine großartige Persönlichkeit heraus, die zu den häufigen Gästen, wenn nicht gar zeitweiligen Bewohnern des «Klösterli» gehört, Sara Bischoffs Neffe und zeitweiliger Vogt, Achilles Bischoff.

A. Bischoff-Sopransi-Balabio (1795—1867), der erste Vertreter Basels im Nationalrat, ist einer jener welterfahrenen, weitblickenden und gründlich arbeitenden Basler Volkswirtschaftler, die den damaligen Bundesbehörden als unentbehrliche Berater dienen. «Das liebenswürdigste und politisch liberalste Mitglied» dieser Gruppe, um Paul Burckhardts Charakteristik zu folgen, hilft vor allem, «die finanzielle Grundlage des Bundes» zu schaffen. «Unbeschwert von Familien- und Stadttradition» setzt der «überlegene Praktiker den mühsamen übergang der kantonalen Zölle zur eidgenössischen Zolleinheit» durch. «Aber das ganze Verkehrswesen, das ihm wichtiger erscheint, als die politisehen Prinzipien, ist sein Arbeitsgebiet.» «In rastloser Tätigkeit reibt er sich vorzeitig auf.»

Als seine Tante 1852 stirbt, ist er so wenig wie die andern Miterben bereit, den Landsitz in Riehen zu übernehmen. Noch vor der eigentlichen Erbteilung verkauft man ihn für den bescheidenen Betrag von 4750 Franken neuer Währung an Christian Friedrich Spittler-Götz (1782—1867), den Sekretär der Christentumsgesellschaft und fruchtbaren Gründer christlicher Anstalten und Vereine in der Regio Basiliensis. Mit ihm tritt das «Klösterli» in die dritte Phase seiner langen Geschichte. Für über ein Jahrhundert verwendet man es nun zu verschiedenen karitativen Zwecken. Unter dem Namen «Pilger-Klösterli» wird es zur Schule für die älteste Klasse der Chrischonabrüder, die hier in die amharische Sprache Abessiniens eingeführt werden, als Spittlerstift für Frauen und Jungfrauen beherbergt es ein Altersheim bis in die sechziger Jahre unseres Jahrhunderts. Träger dieser Institutionen sind zunächst die «Pilgeranstalt», «Pilgermission» oder «Pilgermissionsanstalt St. Chrischona», ab 1881 das sogenannte «Spittlerstift zum Klösterli», ab 1893 die «Diakonissenanstalt Riehen». Spittler selbst richtete sich eine Sommerwohnung ein, die ihm bis zu seinem Tod Erholung von der täglichen Beanspruchung ermöglichte, der er in Basel ununterbrochen ausgesetzt war. Noch in seinem letzten Lebensjahr erwirbt er die angrenzenden Speicher und läßt den ganzen Umschwung zusammenbauen. Er habe verhindern wollen, «daß daselbst eine Schenkwirtschaft errichtet werde», schreibt der 85jährige an eine seiner Basler Geldgeberinnen. Das Projekt muß ihn freilich schon früher beschäftigt haben. Bereits 1864 entsteht auf der Chrischona ein Entwurf des geplanten Umbaues. Der Zeichner signiert mit Jb. Stählin. (über Leben und Wirken von C. F. Spittler berichtet ausführlich der Beitrag «Ein Leben im Dienste des Bruders», s. S. 42—53.) Seit 1894 hat die Diakonissenanstalt Riehen während mehr als sieben Jahrzehnten im Klösterli ein Heim für chronisch leidende Frauen und alleinstehende Pensionärinnen geführt. Das Maß der Aufopferung, welches die im Hause Dienst leistenden Diakonissinnen noch bis in die letzten Jahre an den Tag gelegt haben, verdient um so mehr hohe Anerkennung, als die Einteilung der ganzen Gebäulichkeiten und vor allem die Treppenverhältnisse eine große Betriebserschwerung gebildet haben. Dies war auch der Grund, warum die Leitung der Diakonissenanstalt sich entschloß, die Liegenschaft im Jahre 1966 an Alice und Nicolas Jaquet-Dolder zu verkaufen.

Dank namhafter Unterstützung durch den Kanton Basel-Stadt (Arbeitsrappen) und der Gemeinde Riehen war es möglich, die Gebäulichkeiten wieder in einen Zustand zu versetzen, der den besonderen architektonischen Wert des Klösteriis im Rahmen des Dorfkernes sinnvoll hervortreten läßt. Dadurch, daß das Gebäude gleichzeitig unter Denkmalschutz gestellt wurde, ist die Erhaltung dieses wertvollen Bestandteiles der ältesten Besiedlung von Riehen nach menschlichem Ermessen für die Zukunft gewährleistet.

 

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 1970

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