Das Landpfrundhaus des Kantons Basel-Stadt in Riehen

Rudolf Schmid

Vor der Trennung des Kantons Basel in die zwei Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft diente das Vermögen des Landarmenkammergutes zur Unterstützung der Bedürftigen aller Gemeinden der vier alten Landbezirke. Dazu gehörten auch die rechtsrheinischen Gemeinden Bettingen, Kleinhüningen und Riehen. Wie die anderen Vermögenswerte des alten Kantons musste auch dasjenige des Landarmenkammergutes aufgeteilt werden. An der Sitzung vom 16. Weinmonat 1833 haben die von den beiden Kantonen bezeichneten Teilungskommissare folgenden Entscheid gefällt: «1. Es solle das Vermögen der Landarmenkammer nach dem Verhältnis der bürgerlichen Bevölkerung der Gemeinden Riehen, Bettingen und Kleinhüningen auf der einen, und aller übrigen Gemeinden der vier alten Landbezirke auf der anderen Seite, zwischen dem Kanton Basel-Stadttheil und dem Kanton Basel-Landschaft geteilt werden, 2. Sei dieses Urtheil beiden Parteien in schriftlicher Ausfertigung mitzutheilen.»

Demgemäss erhielt der Kanton Basel-Stadt vom vorhandenen teilbaren Vermögen (Stand 30. November 1833) von total Fr. 475 854.55 3/50oder6% = Fr. 28 551.27. Dieser Betrag setzte sich aus folgenden zu übernehmenden Aktiven zusammen

a) angelegte KapitalienFr. 26 350.—
b) Zinsrestanzen und MarchzinsenFr. 524.22
c) sechs Betten, welche die Gemeinden 
in natura erhaltenFr. 215.—
d) an BarschaftFr. 1 452.05
TotalFr. 28 551.27

Bemerkenswert ist, dass der Kanton neben anderen Vermögenswerten auch sechs Betten übernahm. Da jedoch bei der Kantonstrennung die zehn bisher in Liestal untergebrachten Pfründer der drei Gemeinden, die bei der Stadt verblieben, von diesen Gemeinden übernommen und untergebracht werden mussten, ist es wohl möglich, dass diese Zuteilung auf Antrag der betroffenen Gemeinden erfolgte.

Unter den gegebenen Umständen ist es begreiflich, dass sich die neu gebildete Landarmenkommission darum bemühte, eine geeignete Liegenschaft für die Unterbringung der Bedürftigen der drei Gemeinden zu finden. So wandte sich der Präsident der Kommission, J. Wenk-Singeisen, in einer Eingabe an die Behörde von Basel. In diesem Brief vom 3. September 1834 wird unter anderem ausgeführt: «Infolge der stattgehabten Abtheilung des Landarmen-Kammergutes und daheriger Ablieferung der den drey jenseitigen Gemeinden angehörigen Pfründer aus den Spitälern zu Liestal ergibt sich die Notwendigkeit einer zweckmässigen Unterbringung dieser Individuen und es hat sich daher der allgemeine Wunsch ausgesprochen, es möchte ein anderweitiges Lokal in einer der drey Gemeinden Riehen, Bettingen und Kleinhüningen aufgefunden werden, um als Spital oder Pfrundhaus zu dienen. Da sich nun die Gelegenheit darbietet, dass in Kurtzem das ehemalige Riedmännische Gut in Riehen an der Falliments-Gant versteigert wird, und diese Liegenschaft nach dem Urtheil von Kennern sich vorzüglich zu der beabsichtigten Einrichtung eignen soll, da wir ferner die Zweckmässigkeit dieser Erwerbung zum beabsichtigten Zweck nicht verkennen, indem dadurch für die künftige Versorgung der übernommenen Pfründer Rath geschaffen und den seitherigen übelständen der Verkostgeldung derselben abgeholfen werden könnte, und da uns dies endlich das einzige Mittel scheint, sowohl diese bezeichneten Individuen als auch andere von der Gemeinde zu verkostgeldende Arme unterzubringen und zweckmässig zu beschäftigen und zu beaufsichtigen, so nehmen wir keinen Anstand, dem uns gestellten Begehren zu entsprechen und stellen demnach den Antrag: Hochdieselben möchten uns zum Ankauf des fraglichen Riedmännischen Gutes die Handöffnung ertheilen, im Falle dasselbe die Summe von Franken 7000.— nicht übersteigen wird.»

Schon am 6. September 1834 wurde in Basel der Entscheid gefällt: «Zum Ankauf einer Liegenschaft wird die gewünschte Handöffnung erteilt.»

Die Gant fand am 27. Oktober 1834 statt, und die Landarmenkommission konnte die Liegenschaft aus dem Konkurs des Jacob Alispach von Maysprach, gewesener Einsass zu Riehen, zum Preise von Fr. 6501 currante Währung erwerben.

Die Liegenschaft, vom Basler Ratsherrn Bernhard Socin erstellt, bestand aus: 1. Wohnhaus im Dorf Riehen Nr. 42, besteht aus 5 heizbaren und 8 unheizbaren Zimmern, 1 Küche, 1 Keller und 1 Estrich 2. einem Lehenhäuschen Nr. 43 3. Scheuer und Stallung, Remise und Holzschopf 4. 1 Juchart 236 Ruth. 40 Schuh Baumgarten 5. 166 Ruthen Gemüsegarten 6. 256 Ruthen 70 Schuh Matten in der Au, worin sich die Brunnquelle befindet, die den Brunnen beim Wohnhaus speist.

Mit diesem Kauf war die Voraussetzung für die Schaffung eines Landarmenhauses im Stadtkanton geschaffen. Im Jahre 1835 erstellten die Pfarrherren von Riehen und Kleinhüningen Listen der im neuen Haus aufzunehmenden Pfründer. Es wurden angemeldet: für Riehen 5 Männer und 5 Frauen, für Bettingen 2 Männer und 2 Frauen, für Kleinhüningen 3 Männer und 2 Frauen, insgesamt somit 19 Personen.

Der Zweck der Gründung des Landarmenhauses war, wie aus der Entstehungsgeschichte hervorgeht - die Schaffung eines Heimes für Arme. Dieser Geruch des Armenhauses hat dem Hause noch lange angehaftet, auch nachdem das Haus in «Landpfrundhaus» umbenannt worden war.

Rechtliche Grundlagen, Trägerschaft In der Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt finden sich erstmals Hinweise auf die Beteiligungen am Landarmenhaus im Gemeindegesetz vom 26. Juni 1876. Danach ist die Institution «gemeinsames Eigenthum der Bürgergemeinden von Riehen, Bettingen und Kleinhüningen».

§ 31 des Gemeindegesetzes vom 6. Juli 1916, der noch heute gilt, lautet: Das Landpfrundhaus in Riehen ist gemeinsames Eigentum der Bürgergemeinden Riehen, Bettingen und der Bürgergemeinde Basel als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Bürgergemeinde Kleinhüningen.

Das Landpfrundhaus steht unter der Verwaltung einer Kommission, die aus einem Präsidenten und acht Mitgliedern besteht. Der Präsident ist der jeweilige Vorsteher und im Verhinderungsfalle der Stellvertreter des Departements des Innern. Mitglieder sind von Amts wegen die Bürgerratspräsidenten von Riehen und Bettingen. Ferner wählt die Bürgerversammlung Riehen zwei, die Bürgerversammlung Bettingen einen und der Bürgerrat Basel zwei Vertreter in die Kommission. Mitglied ist ausserdem der von der Kommission selbst ernannte Verwalter des StiftungsVermögens. Der Bürgerratsschreiber von Riehen führt das Protokoll und besorgt das Archiv.

Die Einzelheiten der Verwaltung der Anstalt wird die Kommission in einer Ordnung festlegen. Diese Ordnung unterliegt der Genehmigung des Regierungsrates.

Die Kommission hat alljährlich den Bürgerräten der drei Gemeinden Bericht und Rechnung vorzulegen.

Nach ihrer Genehmigung durch die Bürgerversammlungen von Riehen und Bettingen und den Bürgerrat von Basel sind Bericht und Rechnung von der Kommission dem Regierungsrat einzureichen.

In der Ordnung für das Landpfrundhaus des Kantons Basel-Stadt (Fassung vom 19. Mai 1954) wird einleitend festgestellt, dass das Landpfrundhaus des Kantons BaselStadt eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt ist, die vornehmlich der Versorgung bedürftiger und betagter Kantonsbürger dient. Die Ordnung regelt anschliessend die Kompetenzen der Landpfrundhauskommission, des von diesem zu bildenden Ausschusses (drei Mitglieder), des Vermögensverwalters und der Hauseltern. Sie regelt ferner das Verfahren bei Aufnahme und Entlassung der Insassen. Eine Anpassung der «Ordnung für das Landpfrundhaus» an die tatsächlichen Verhältnisse ist geplant und wird nun, nachdem die übernahme des Anteils der Bürgergemeinde Basel am Landpfrundhaus durch die Einwohnergemeinde Riehen rechtskräftig geworden ist, demnächst erfolgen.

Wie erwähnt, waren die Bürgergemeinden Riehen, Bettingen und Kleinhüningen die ursprünglichen Träger des Landarmenhauses. Gemäss Vereinbarung vom 15. Oktober 1906 über die Verschmelzung der Bürgergemeinden Basel und Kleinhüningen, die durch Gesetz vom 10. Oktober 1907 durch den Grossen Rat bestätigt und vom Regierungsrat auf den 30. November 1907 in Kraft erklärt wurde, gingen auf diesen Zeitpunkt sämtliche Rechte und Verpflichtungen der Bürgergemeinde Kleinhüningen auf die Bürgergemeinde Basel über. Der Bürgergemeinde Basel stand somit ein ideeller Drittelanteil am Vermögen des Landpfrundhauses zu. Um die Finanzen dieser Anstalt nicht aus dem Gleichgewicht zu bringen, verzichtete die Bürgergemeinde Basel auf sofortige Auszahlung ihres Anteils, behielt sich aber das Recht vor, die vorhandenen 45 Betten bis zu einem Drittel mit Bürgern der Stadt Basel zu belegen.

Mit einem im Oktober 1977 im Weiteren Gemeinderat eingereichten Anzug ersuchte Michael Raith zu prüfen und zu berichten, ob der Anteil der Bürgergemeinde der Stadt Basel am Landpfrundhaus durch die Einwohnergemeinde Riehen übernommen werden könnte. Die Verhandlungen mit der Bürgergemeinde der Stadt Basel konnten durch den Gemeinderat zu einem erfolgreichen Ende geführt werden. Die Einwohnergemeinde Riehen übernimmt Rechte und Pflichten, die bisher der Bürgergemeinde der Stadt Basel zustanden, gegen einen Ablösungspreis von Fr. 3 650 000.—. Sie wird damit Eigentümerin eines Drittelanteils am Landpfrundhaus. Damit wird die Institution Landpfrundhaus, wie das bei der Gründung beabsichtigt war, wieder zu einer ausschliesslichen Angelegenheit der Landgemeinden.

Organisation und Betrieb des Altersheims

Nach dem Kauf des ehemaligen Landgutes Socin an der Oberdorfstrasse im Jahre 1834 musste vorerst das Haus eingerichtet und für die Aufnahme der ersten Pfründer bereitgestellt werden. Die Eröffnung des Landarmenhauses erfolgte am 14. September 18 3 5. Als erste Hauseltern wurden die Ehegatten Jacob und Anna Maria Krebs-Lüscher bestimmt. Sie wurden nach abgelaufener Probezeit ab 1. April 1837 für weitere drei Jahre definitiv angestellt. Für die Verwaltung wurden eine Hausordnung, eine Ordnung für das Aufsichtspersonal und eine Ordnung für die Pfründer aufgestellt. Die Aufwendungen für den Haushalt mussten aus Zinsen des angelegten Kapitals und den Kostgeldzahlungen der drei Gemeinden für ihre im Armenhaus untergebrachten Angehörigen bestritten werden. Dieses Kostgeld betrug anfänglich Fr. 1.50 pro Woche und pro Person.

Die Kosten für die Einrichtung des Hauses betrugen Fr. 1 796.41. In der entsprechenden Abrechnung wurde darauf hingewiesen, dass noch kleinere Ausgaben nötig sein werden. Die Rechnung des ersten Betriebsjahres (September 1835 bis 31. Dezember 1836) ergab einen Fehlbetrag, der dem Landarmenfonds entnommen werden musste. Die Abrechnungen waren durch die Landarmenkommission dem Bürgermeister und Rat des Kantons BaselStadtteil vorzulegen. Diese hatten sie ihrerseits dem «Basler Finanz-Collegium» zur Begutachtung und Antragstellung weiterzuleiten.

Der erste Rechnungsbericht des Landarmenhauses erfolgte für die Jahre 1834-1838. Die Rechnungsführung wurde vom Finanz-Collegium als mangelhaft geführt bezeichnet. Mit Brief vom 22. November 1841 überreicht der neue Präsident der Landarmenkommission, Samuel Stump, des Raths, den Basler Behörden die gewünschte Zusammenstellung der beanstandeten Rechnungen 1834-1838 und fügt diesen auch die Rechnungen für die Jahre 1839-1840 bei. Es kann in diesem Bericht nicht darum gehen, dass die Rechnungsergebnisse der Jahre 1834-1981 besprochen werden. Vielmehr soll auf typische Eigenheiten und Begebenheiten des Landarmenhauses und späteren Landpfrundhauses hingewiesen werden.

Von entscheidender Bedeutung war, dass der verantwortlichen Kommission immer Mitglieder als Vermögensverwalter und als ökonomieverwalter zur Verfügung standen, die sich für die Belange der Anstalt unermüdlich und uneigennützig einsetzten.

Der Ökonomieverwalter musste aus den in Riehen wohnhaften Mitgliedern der Kommission ernannt werden. Er hatte die Haushaltrechnung zu führen und die kleine Kasse (allfällige Erlöse aus landwirtschaftlichen Produkten), Ein- und Verkauf von Vieh zu besorgen und den Verdienst der Pfründer für ausserhalb der Anstalt geleistete Arbeit zu verwalten. Er war zu wöchentlichen Besuchen in der Anstalt verpflichtet, hatte die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und dafür besorgt zu sein, dass die Pfründer gut verpflegt wurden. Ferner musste er die Haushaltrechnung zu Händen des Vermögensverwalters erstellen. Die Erfüllung dieser Aufgaben brachte neben einem entsprechenden Arbeitsaufwand auch viel Unannehmlichkeiten. Insbesondere verursachte - und verursacht auch heute noch - der übermässige Alkoholgenuss einzelner Pfründer immer wieder Verdruss. In späteren Jahren, mit der zunehmenden Grösse des landwirtschaftlichen Betriebes, hatten sich die ökonomieverwalter hauptsächlich mit der Beratung der Hauseltern in landwirtschaftlichen Belangen zu befassen. Mit dem Inkrafttreten der neuen «Ordnung für das Landpfrundhaus» vom 19. Mai 1954 wurde das Amt des ökonomieverwalters aufgehoben. Dessen Funktionen wurden dem neu geschaffenen Ausschuss der Kommission übertragen.

Die letzten Ökonomieverwalter waren bis 1913 Hans Wenk-Wenk 1913 bis 1914 Emil Stehlin 1914 bis 1922 August Strub 1923 bis 1946 Hans Fischer-Schultheiss 1946 bis 1973 Emil Wenk Aufgabe des Vermögensverwalters war naturgemäss die Erhaltung und Mehrung des Vermögens. Dass ihnen dies weitgehend gelungen ist, beweisen die Rechnungsabschlüsse des Landpfrundhauses. Insbesondere ist es das Verdienst der Vermögensverwalter, dass sie stets bestrebt waren, den Landbesitz des Hauses zu erhalten und zu mehren. In den Zeiten der Inflation und steigender Landpreise hat diese Landpolitik sehr zur Erhaltung einer gesunden Struktur des Vermögens des Landpfrundhauses beigetragen. Dass ihnen am Wohlergehen des Landpfrundhauses gelegen war, kann man auch daraus ersehen, dass die letzten drei Vermögensverwalter zusammen 85 Jahre dieses Amt versahen: L. Haag-Höhn Dr. M. Fahrländer Frl. J. Brodbeck Die Führung eines Armenhauses im letzten Jahrhundert oder eines heutigen Altersheims ist kaum denkbar ohne Hauseltern. Neben dem Manne, der für den Betrieb des Heims und in unserem Falle auch des landwirtschaftlichen Betriebes verantwortlich ist, kommt der Hausmutter entscheidendes Gewicht zu. Sie steht mit ihrem Mann im täglichen Betrieb an der «Front» und findet daneben Zeit, sich um die Sorgen und Nöte der ihr anvertrauten Pensionäre zu kümmern. Das Landpfrundhaus hatte das Glück, immer wieder tüchtige Hauseltern zu finden. Da dem Hause ein grosser landwirtschaftlicher Betrieb angeschlossen ist, war es gegeben, als Hauseltern jeweils ein Ehepaar zu wählen, das mit den landwirtschaftlichen Arbeiten vertraut ist.

Seit Eröffnung des Landarmenhauses im Jahre 1835 waren als Hauseltern tätig: 1835 bis 1842 Jacob und Anna Maria Krebs-Lüscher 1842 bis 1867 Joh. und Anna Katharina Müri-Salathe 1867 bis 1889 Jakob und Anna Sulzer-Basler 18 8 9 bis 1904 Joh. Jakob und Maria Anna Gysin-Hegele 1904 bis 1920 Emil und Katharina Mory-Sütterlin 1920 bis 1928 Fritz und Anna Aebin-Basler 1928 bis 195 8 Adolf und Hedwig Sulzer-Schwyn 1958 bis 1976 Rudolf und Frieda Rinklin-Thommen seit 1976 Willi und Dorothée Fischer-Pachlatko.

Aus der Landarmenhaus-Commission von 1834 ist im Laufe der Jahre die Landpfrundhauskommission geworden. Sie besteht aus dem Präsidenten und acht Mitgliedern. Ihr untersteht die Verwaltung und ihr obliegt die Aufsicht über den ganzen Betrieb. Seit 1875 ist der jeweilige Vorsteher des Wirtschafts- und Sozialdepartements (früher Departement des Innern) ex officio Präsident der Kommission. Da die Vertreter der einzelnen Gemeinden jeweils auf die für die Wahlbehörde geltende Amtsdauer gewählt werden und diese Termine nicht zusammenfallen, wird nicht die ganze Kommission jeweils neu bestimmt oder wiedergewählt, sondern es findet immer nur eine Teilerneuerung statt. Zur Zeit gehören der Kommission an: Regierungsrat Dr. Edmund Wyss, Vorsitz. Als Vertreter der Bürgergemeinde Bettingen: Walter Spaar, Bürgerratspräsident *, Marianne Saxer, Bürgerrätin. Als Vertreter der Bürgergemeinde Riehen: Hans Schmid, Bürgerratspräsident, Albert Abt, Bürgerrat*, Erwin Sulzer8". Als Vertreter der Einwohnergemeinde Riehen: Gerhard Kaufmann, Gemeindepräsident, Dr. Madeleine von Wolff, Gemeinderätin. Ferner Alfred Gärtner, Adjunkt des Wirtschaftsund Sozialdepartements8".

1891 bis 1921 1921 bis 1953 1953 bis 1976

Bis zum Zeitpunkt des übergangs des Anteils der Bürgergemeinde Basel an die Einwohnergemeinde Riehen waren als Vertreter der Bürgergemeinde Basel Mitglied: Dr. Walter Zeugin, Bürgerrat, Dr. Peter Mundwyler.

Die mit * bezeichneten Kommissionsmitglieder bilden den Ausschuss. Dieser hat die Aufgabe, den Anstaltsbetrieb zu überwachen, die Hauseltern zu unterstützen und zu beraten und die von der Kommission zu behandelnden Geschäfte vorzubereiten. Er wirkt bei Neuanschaffungen mit, die den Kredit überschreiten, der den Hauseltern eingeräumt ist. Es steht ihm dafür eine Ausgabenkompetenz von Fr. 1 000.— pro Monat zu. Der Ausschuss behandelt ferner die vorkommenden Personalfragen und schlichtet allfällige Streitigkeiten zwischen den Hauseltern und dem Personal, dem Personal unter sich oder zwischen Insassen und Personal. Vorsitzender des Ausschusses ist zur Zeit Bürgerrat Albert Abt.

Anfänglich waren im Landarmenhaus ausser den Hauseltern keine weiteren Angestellten beschäftigt. Bei den Bewohnern des Hauses handelte es sich um mittellose Männer und Frauen aller Altersstufen, die alle zur Mithilfe im Haushalt und in der Landwirtschaft herangezogen wurden. Mit der Entwicklung zum eigentlichen Altersheim wurde es schwierig, alle Arbeiten ohne den Beizug von Hilfspersonal zu bewältigen. So vergrösserte sich mit den Jahren der Mitarbeiterstab, während andererseits die Zahl derjenigen Pensionäre, die bereit waren, in Haus und Landwirtschaft mitzuarbeiten, ständig zurückging. Heute helfen noch einige Frauen beim Geschirrspülen und ähnlichen Arbeiten. Von den Männern hilft nur noch einer gelegentlich in der Landwirtschaft mit. Heute weist das Landpfrundhaus folgenden Personalbestand auf:

 

Leitung, Verwaltung1,8 Arbeitskräfte3 Personen
Pflegepersonal3,4 Arbeitskräfte4 Personen
Nachtwachen1 Arbeitskraft4 Personen
Hauspersonal9 Arbeitskräfte9 Personen
Gärtner1 Arbeitskraft1 Person
Total16,2 Arbeitskräfte21 Personen.  

Der Unterschied zwischen der Zahl der Arbeitskräfte und derjenigen der Beschäftigten rührt daher, dass in einzelnen Bereichen Teilzeitarbeit geleistet wird. Es darf festgestellt werden, dass die anfallende grosse Arbeit mit einem Minimum an Personal geleistet wird. Insbesondere sind die Personal- und Sachaufwendungen für die eigentliche Verwaltung sehr bescheiden. Diese Sparsamkeit hat übrigens eine alte Tradition im Hause. Wird doch in vielen Jahresberichten der ersten Zeit immer wieder darauf hingewiesen, dass sehr haushälterisch mit den vorhandenen Mitteln umgegangen werden müsse. Diese Sparsamkeit hat - zusammen mit den Beiträgen, die aus dem Ertrag der Landwirtschaft dem Heim zuflössen - wesentlich dazu beigetragen, dass der Betrieb sowohl des alten Armenhauses als auch des Landpfrundhauses nie auf Beiträge des Kantons oder der Gemeinde Anspruch erheben musste. Dagegen haben der Kanton und die Gemeinde Riehen wiederholt Beiträge an Bauvorhaben bewilligt, wie aus den Ausführungen im Kapitel über die bauliche Entwicklung ersehen werden kann. Im Jahre 1944 stellte die Diakonissenanstalt Riehen dem Landpfrundhaus erstmals eine Diakonisse zur Verfügung. Die Entschädigung an das Diakonissenhaus betrug damals Fr. 1200.— pro Jahr. Diese Kosten übernahmen die drei Bürgergemeinden im Verhältnis der von ihnen im Landpfrundhaus untergebrachten Gemeindebürger. Dadurch konnte eine wesentliche Verbesserung der Betreuung der Pensionäre im Krankheitsfalle und auch ganz allgemein erreicht werden. Leider zwang der Mangel an aktiven Diakonissen die Diakonissenanstalt dazu, die zuletzt tätig gewesenen zwei Schwestern 1976 ins Mutterhaus zurückzurufen, seither sind im Pflegedienst freie Schwestern und Alterspflegerinnen tätig. Die Kosten für diesen Dienst inklusive Nachtwachen sind inzwischen auf Fr. 149 391.15 angestiegen (Lohnkosten ohne soziale Leistungen wie AHV etc.).

Abschliessend fügen wir noch eine Aufstellung über die Betriebsergebnisse - getrennt in Haushaltrechnung des Altersheims und Landwirtschaft - sowie über das Endergebnis der beiden zusammengefassten Rechnungen bei. In diesen Zahlen sind die Rechnungen der beiden Alterssiedlungen und des Wohnhauses Hinter Gärten nicht inbegriffen. Die Zusammenstellung umfasst die Jahre 1955, 1960, 1965,1970,1975 sowie 1976/80.

Aus dieser Zusammenstellung geht hervor, dass die Netto-Erträge der Landwirtschaft immer wesentlich zur Dekkung der Aufwendungen des Altersheim-Betriebes beigetragen haben. Andererseits ist die weniger erfreuliche Tatsache festzustellen, dass die Haushaltrechnungen in den letzten Jahren mit wachsenden Defiziten abschliessen. Auf die Gründe, die zu dieser Entwicklung geführt haben, soll noch eingegangen werden.

 

JahrAltersheim Landwirtschaftzusammen 
überschussDefizitüberschussüberschussDefizit
19553 516.80 9 797.2813 314.08 
1960 9 551.8712 788.753 236.88 
196515 417.70 8 265.3523 683.05 
1970 5 018.285 745.40727.12 
1975 8 219.016 475.45 1 743.56
1976 213.334 083.253 869.92 
197732 148.57 2 017.4034 165.97 
1978 38 182.9520 740.85 17 442.10
1979 31 122.5037 534.056 411.55 
1980 51 970.5537 320.40 14 650.15

Pfründer, Insassen, Pensionäre Nachdem bisher von den Behörden und der Verwaltung die Rede war, sollen die folgenden Betrachtungen den Hauptpersonen, den Pensionären, gewidmet sein. Noch bis weit in die erste Hälfte dieses Jahrhunderts wurden in das Landarmenhaus und später in das Landpfrundhaus nur Bürger der Landgemeinden des Kantons Basel-Stadt (nach Eingemeindung von Kleinhüningen auch Bürger der Stadt Basel) aufgenommen. Die Bewohner des Hauses wurden «Pfründer» genannt. Diese Bezeichnung findet sich auch noch in der aus dem Jahre 1954 stammenden «Ordnung für das Landpfrundhaus des Kantons Basel-Stadt», die heute noch gültig ist. Als «ordentliche Pfründer» wurden diejenigen bezeichnet, für deren Unterhalt die Heimatgemeinde aufkommen musste. Die «ausserordentlichen Pfründer» kamen für ihren Unterhalt selber auf. Das Kostgeld war für die ordentlichen Pfründer billiger als für die ausserordentlichen. Von den Pfründern wurde erwartet und verlangt, dass sie bei den landwirtschaftlichen Arbeiten mithalfen. Die Frauen wurden in Haushalt und Küche beschäftigt. Für ihre Arbeit erhielten sie ein wöchentliches Taschengeld. Viel Mühe bereitete der Kommission und hauptsächlich den Hauseltern immer wieder das Alkoholproblem. So wird im Protokoll der Landpfrundhauskommission über die Sitzung vom 5. Januar 1942 (kurz nach dem Brand der Scheune) ausgeführt: «Beim Brand hat sich ferner gezeigt, dass einzelne Pfründer sich nicht an die Bestimmungen der Hausordnung über die Ausgangszeit halten und auch das Verbot des Wirtschaftsbesuches nach 6 Uhr abends missachten. Die seiner Zeit an die hiesigen Wirte erlassene Aufforderung, den Pfründern nach 6 Uhr abends keinen Alkohol mehr zu verabreichen, wird nicht beachtet. Ferner wird darauf hingewiesen, dass auswärtiger Verdienst der Pfründer vielfach Anlass zu Missachtung der Vorschriften der Hausordnung bietet, indem die betr. Pfründer nicht zur Zeit in die Anstalt zurückkehren, den Verdienst selbst einziehen und in Alkohol umsetzen oder die bei solchen Arbeitsleistungen sich ergebenden Gelegenheiten zum Alkoholmissbrauch benützen. Um die Vorausset zungen für die durchaus notwendige straffere Handhabung der Hausordnung durch die Hauseltern zu schaffen: a) ist Pfründern und Wirten das Verbot des Wirtschaftsbesuchs durch Anstaltsinsassen nach 6 Uhr abends erneut zur Kenntnis zu bringen.

b) Beim Polizeidepartement ist dahin zu wirken, dass bei Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot Wirte und Pfründer bestraft werden können.

c) Das Polizeidepartement ist ferner zu ersuchen, die Mannschaft des hiesigen Polizeipostens anzuweisen, diejenigen Pfründer, die sich in Missachtung der Hausordnung nach 6 Uhr abends noch in Wirtschaften oder nach 8 Uhr abends überhaupt noch ausserhalb der Anstalt aufhalten, anzuhalten und in Gewahrsam zu nehmen, d) das Polizeidepartement ist ferner um Weisung an den hiesigen Polizeiposten zu ersuchen, auf Antrag der Hauseltern renitente oder betrunkene Pfründer sofort in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen.

e) Da der Anstaltsbetrieb allen Insassen genügend Gelegenheit zur Betätigung bietet und um den eingerissenen Missbräuchen zu steuern, wird den Pfründern jede Arbeitsannahme bei Privaten, sei es gegen Bezahlung, anderen Entgelt oder ohne Entschädigung, ausdrücklich verboten. Diesem Verbot ist Nachachtung zu verschaffen.

f) Die Bevölkerung von Riehen ist durch entsprechende Publikation in der Riehener Zeitung über die Verhältnisse und über die getroffenen Anordnungen aufzuklären.»

Mit diesem Beschluss ist Abs. 2 von § 17 der Ordnung für das Landpfrundhaus vom 5. Dezember 1902 aufgehoben worden. Dieser lautete: «Soweit die in der Anstalt sich ergebende Arbeit zu hinlänglicher Beschäftigung der Pfründer nicht ausreicht, wird der Hausvater sich angelegen sein lassen, den hiezu geeigneten Pfründern auswärts angemessene Arbeit zu verschaffen. Der Arbeitslohn ist vom Hausvater einzuziehen. Aller Aussenverdienst der Pfründer ist in eine besondere, vom ökonomieverwalter zu führende Kasse einzulegen. Daraus kann den Pfründern, die intern oder extern arbeiten, ein Taschengeld verabfolgt werden, dessen Höhe von der Kommission bestimmt wird.»

Im Jahre 1899 traten revidierte «Statuten für die bürgerlichen Armenpflegen der Landgemeinden Riehen, Bettingen und Kleinhüningen» in Kraft. In den drei Gemeinden waren inskünftig die gewählten Bürgerräte für das Armenwesen zuständig. Durch diese Neuordnung wurde auch eine Reorganisation des Landarmenhauses notwendig, die sich auf zwei Punkte beschränkte: «1. Das Landarmenhaus soll in Zukunft nur jene Bürger der Landgemeinden aufnehmen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen versorgungsbedürftig werden.

2. soll das Landarmenhaus durch bauliche änderungen so hergestellt werden, dass die in letzter Zeit sich zeigenden Ubelstände beim Bewohnen vollständig vermieden werden können.»

Die vom Regierungsrat genehmigte Neuordnung wurde auf den 31. Dezember 1902 in Kraft gesetzt. Dabei wurde auch der bisherige Name Landarmenhaus in Landpfrundhaus umgeändert. Aber auch der neue Name konnte der Institution das Odium des Armenhauses nicht nehmen. Deshalb wurde schon in den vierziger Jahren und seither sporadisch immer wieder über die Benennung des Hauses diskutiert. Aber auch eine von der Riehener Zeitung veranstaltete Umfrage brachte keinen befriedigenden Vorschlag für eine Neubenennung. So blieb es bis heute bei dem Namen «Landpfrundhaus».

Im Jahre 1908 übertrug die Kommission die ärztliche Betreuung der Insassen des Landpfrundhauses den beiden in Riehen praktizierenden ärzten Dr. E. Veillon, Chefarzt am Spital der Diakonissenanstalt, und Dr. E. Baumann an der Bettingerstrasse. Die beiden ärzte sollten abwechslungsweise je ein Jahr die Betreuung übernehmen. Als Honorar wurden Fr. 100.— pro Jahr festgelegt, wobei Medikamente, Verbände und aussergewöhnliche Leistungen besonders honoriert werden sollten. Gleichzeitig erklärte sich die Diakonissenanstalt Riehen bereit, in ihrem Spital Patienten des Landpfrundhauses, soweit es Raum und Krankheitsfall gestatten, zu verpflegen. Als Pflegegeld wurde der Betrag von Fr. 1.80 pro Tag festgelegt!

Über die Zahl der in den ersten Jahren nach der Gründung im Hause verpflegten Pfründer ist nichts bekannt. Da jedoch schon vor der Eröffnung des Hauses 19 Anmeldungen vorlagen, kann angenommen werden, dass die Zahl wie in der Zeit von 1863 bis 1931 zwischen 20 und 39 geschwankt hat. Im Jahre 1938 wurde ein erstes Maximum mit 53 erreicht. Die Zahl sank dann bis 1944 wieder auf 40. Das Jahr 1945 verzeichnete den grössten Zuwachs, stieg doch die Zahl der Pfründer auf 57. Zwischen 1946 und 1965 bewegte sich die Zahl zwischen 58 und 76, erreichte 1967 mit 77 Insassen das Maximum und sank seither kontinuierlich auf 53 Ende 1979. Der Rückgang der Zahl der Pensionäre ist eine der Ursachen dafür, dass die letzten Jahresrechnungen erhebliche Defizite aufwiesen. Die festen Kosten konnten nicht in dem Ausmasse gesenkt werden, wie sich die Einnahmen infolge Rückganges der Zahl der Pensionäre verminderten. Dazu kommt, dass in steigendem Masse pflegebedürftige Pensionäre aufgenommen werden mussten, obwohl das Haus nicht entsprechend ausgestattet ist. Es musste deshalb mehr Pflegepersonal eingestellt werden, was wiederum höhere Lohnkosten verursachte. Der Grund für den Rückgang der Zahl der Pensionäre liegt eindeutig darin, dass das Haus wenig oder keinen Komfort anbieten kann. Wer mag heute noch seinen Schlafraum mit drei oder gar noch mehr anderen Personen teilen? Es ist also auch vom finanziellen Standpunkt aus gesehen absolut notwendig, dass das Altersheim bald baulich saniert wird.

Interessant ist auch die Entwicklung der Höhe des Kostgeldes. Im Jahre 1835 betrug das Kostgeld Fr. 1.50 pro Woche. Anno 1869 wurde es auf Fr. 2.— erhöht und 1908 auf Fr. 2.50 für ordentliche und Fr. 5.— für ausserordentliche Pfründer. Der unterschiedliche Tarif wurde bis 1957 beibehalten, erst 1958 wurde für die ausserordentlichen und die ordentlichen Pfründer ein einheitlicher Tarif eingeführt. 1911,1914 und 1918 erfolgten weitere Erhöhungen auf Fr. 4.—,Fr. 5.— und Fr. 7.— für ordentliche, resp. Fr. 8.—, Fr. 10.— und Fr. 14.— für ausserordentliche Pfründer. Ab 1919 wurde das Kostgeld pro Tag berechnet. Von Fr. 1.25 im Jahre 1919 stieg es bis 1958 auf Fr. 5.50. Bis 1972 erhöhte sich der Ansatz sukzessive auf Fr. 15.—/ Tag. 1975 wurde er auf Fr. 22.— festgesetzt, 1977 auf Fr. 26.—, 1980 auf Fr. 30.— erhöht und seit 1. Januar 1982 beträgt er Fr. 33.—/Tag. Dabei ist zu beachten, dass seit Einführung der AHV die Renten der Altersversicherung die Anpassung des Kostgeldes an die gestiegenen Lebenshaltungskosten erleichtert, wenn nicht gar erst ermöglicht haben.

Der landwirtschaftliche Betrieb des Landpfrundhauses Im Abschnitt über die bauliche Entwicklung des Hauses und die Landpolitik der Kommission haben wir dargelegt, dass eine sehr weitsichtige Landpolitik betrieben wurde und die Gelegenheiten zum Kaufe von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken ausgenutzt wurden. Dadurch wurde es möglich, den der Anstalt von Anfang an angegliederten landwirtschaftlichen Betrieb kontinuierlich auszubauen. Anfänglich wurden die landwirtschaftlichen Arbeiten ganz oder zur Hauptsache durch die männlichen Heiminsassen unter der Leitung des Hausvaters ausgeführt. Mit der Vergrösserung des Betriebes wurde dann die Anstellung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte notwendig. Wenn man bedenkt, dass im Jahre 1914 der damalige ökonomieverwalter Strub die Anschaffung der ersten Mähmaschine gegen den Widerstand der bäuerlichen Gemeindevertreter durchsetzte, so kann man ermessen, welche grossen Veränderungen im Landwirtschaftsbetrieb eingetreten sind. Heute stehen dem Betrieb die notwendigen Einrichtungen und Maschinen für die rationelle Führung des vielseitigen Betriebes zur Verfügung. Da jedoch die zu bewirtschaftenden Parzellen im ganzen Banne verstreut sind und oft weit auseinanderliegen, sind dem Erfolg der Rationalisierungsmassnahmen Grenzen gesetzt. Die Intensität des Strassenverkehrs schränkt die Möglichkeiten ebenfalls ein. Besonders der Weidgang mit dem Vieh ist problematisch geworden.

Der Betrieb bewirtschaftet zur Zeit folgende Flächen: Weiden 450 Aren Wiesland 1500 Aren Ackerland 1800 Aren Obstanlagen 350 Aren (äpfel, Kirschen) Gemüse, Beeren 50 Aren Wald 50 Aren total ca. 4200 Aren davon sind ca. 600 a Eigentum des Landpfrundhauses, der Rest Pachtland. Das Areal verteilt sich auf ca. 40 Bewirtschaftungsparzellen.

Der derzeitige Viehbestand beläuft sich auf 16 Kühe, 14 Rinder, 12 Kälber und 24 Mastschweine.

Die landwirtschaftlichen Arbeiten werden besorgt von einem Meisterknecht, einem Melker und einem bis zwei landwirtschaftlichen Angestellten. Von den Pensionären des Heims hilft nur noch einer gelegentlich mit.

Die verschiedenen Zweige des Betriebs bringen pro Jahr folgende durchschnittliche Erträge: total davon im Hause verwertet 75 000 Liter Milch 14 0001 Milch 10 Schlachtkühe und Rinder 10 Schlachtkälber 3 Kälber 70 Schlachtschweine 6-8 Schweine 50 Tonnen Heu/Emd 30 Tonnen Stroh 200 m3 Gras/Mais-Silage 40 Tonnen Weizen 4,2 Tonnen Mehl 15 Tonnen Gerste und Hafer 10 Tonnen Mais 60 Tonnen Kartoffeln 4 Tonnen 30 Tonnen äpfel 1 Tonne 10 Tonnen Kirschen, Zwetschgen 500 kg 5 Tonnen Gemüse 4 Tonnen 1 Tonne Beeren 200 kg.

Ausser den im Hause verwerteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen dienen selbstverständlich die Ernten an Heu/Emd, Stroh, Gras/Mais-Silage und ein Teil des Futtergetreides zur Verfütterung. Der Landwirtschaftsbetrieb trägt mit seinen Lieferungen wesentlich zur Versorgung des Heimes mit Lebensmitteln bei. Darüber hinaus kommt der erzielte überschuss der Betriebsrechnung und ebenfalls der Haushaltrechnung zugut. Es darf daher festgestellt werden, dass die Kommission gut beraten war, als sie im Jahre 1942 den Vorschlag, die Landwirtschaft aufzugeben und das Land zu verpachten oder zu vermehrtem Gemüsebau zu verwenden, ablehnte.

Bauliche Entwicklung und Landkäufe

Der Kauf des ehemaligen Socinschen Landgutes an der Oberdorfstrasse zum Preise von Fr. 6 501.— machte naturgemäss die Aufwendung weiterer Mittel zur Einrichtung des Hauses notwendig. In der Abrechnung vom 2. September 1835 werden diese Kosten mit Fr. 1 796.41 angegeben.

Im Jahre 1862 wurde die Quelle in der Au, die mit dem Kauf des Socinschen Gutes erworben worden war, dem Stadtrat Basel zu Fr. 16 500.— verkauft. Im folgenden Jahr ersuchte die Landarmenhaus-Commission um Bewilligung zum Kaufe der «Behausung von Theobald Schäublin-Renck, im Dorf, Sekt. A Nr. 15», die an die Parzelle des Landarmengutes anstiess. Mit diesem Kauf hoffte man, dem Bedürfnis nach Erweiterung des Landarmenhauses, das von Jahr zu Jahr dringender wurde, Rechnung tragen zu können. Dem Gesuch wurde entsprochen, mit der Auflage, dass über das weitere Vorgehen wieder berichtet werden müsse. Diesem Wunsch kam der Präsident der Kommission, Heinrich Unholz, mit Bericht vom 18. Juni 1864 an Bürgermeister und Rath nach: «Wir haben im letzten Jahresbericht davon Kenntnis gegeben, über Verwendung des Erlöses aus Verkauf der Brunnquelle. Die an das Armenhaus stossende neu erbaute Schäublin'sche Liegenschaft wurde für Fr. 8 000.— erkauft, nach Erfordernis eingerichtet und mit jenem in Verbindung gebracht, dass beide einer gemeinschaftlichen Haushaltung übergeben werden konnten. Den Pfründern stehn nun geräumige Schlafzimmer zur Verfügung und besondere Wohn- und Arbeitszimmer konnten eingeräumt werden, was in Bezug auf Gesundheit, Reinlichkeit und Ordnung von grossem Vorteil ist. Nach verschiedenen Umbauarbeiten erscheint der Wert des gesamten Armenhauses nun mit Fr. 21 000.—.»

Am 9. Mai 1878 ersuchte die Kommission den Regierungsrat, die Vergrösserung des Armenhauses durch einen Anbau an die südöstliche Giebelseite zu gestatten und an die Kosten einen Beitrag von Fr. 12 000.— zu bewilligen. Die Bauausführung sollte unter der Aufsicht des Baudepartements noch im Jahre 1878 erfolgen. In seiner Stellungnahme zuhanden des Regierungsrates stellte der Vorsteher des Departements des Innern (gleichzeitig Präsident der Landarmenhaus-Commission) fest: «Eine Beitragspflicht des Staates besteht nicht. Jede Unterstützung wird als freiwillig dankbar angenommen. In rechtlicher Beziehung hat das Landarmenhaus den Charakter einer Korporation; dies schliesst nicht aus, dass es ein Teil unserer öffentlichen Administration ist. Hätte es genügend Fonds, könnte man den Korporationscharakter streng aufrecht erhalten. Es ist in Betracht zu ziehen, dass das Landarmenhaus von einer Kommission verwaltet wird, deren Präsident der Regierungsrat aus seiner Mitte bestellt, sowie durch jährliche Berichterstattung und Rechnungsablage in direkter Beziehung zu der Staatsverwaltung steht. Dies liegt im Interesse der gemeinsamen Anstalt unserer Landgemeinden, spricht aber dafür, dass neben dem rechtlichen Charakter als Korporation auch der administrative in Betracht kommen muss.»...

Nach weiteren Ausführungen über die finanzielle Lage des Landarmenhauses kommt der Departementsvorsteher zum Schluss: «Der erbetene Staatsbeitrag ist somit unentbehrlich. Notfallstube: Mit der Neubaute kann vorgesehen werden, vorübergehend auch nicht bürgerliche Kranke aufzunehmen.»

Im gleichen Jahr 1878 wurde der Beitrag des Staates an die Kosten des Neubaus in der Höhe von Fr. 12 000.— bewilligt. Das Landarmenhaus wurde verpflichtet, unter gewissen Umständen auch nichtbürgerliche Insassen aufzunehmen.

Die Kosten für den Neubau einschliesslich Reparaturen am alten Gebäude betrugen Fr. 33 393.62. Nach Berücksichtigung des Staatsbeitrages waren Fr. 21 393.62 durch das Fondsvermögen aufzubringen.

Im Jahre 1885 wurde die Scheune neu erstellt. Die Kosten betrugen Fr. 4 105.45. Doch schon am 28. März 1890 wurde die neue Scheune durch einen Brand zerstört. Feuer war ebenfalls im Erdgeschoss des grossen Wohnhauses und im Schweinestall gelegt worden, verursachte jedoch an diesen beiden Orten nur geringen Schaden. Die Schatzungskommission ermittelte einen Schaden von Fr. 5 072.—. Da der Sommer bevorstand und die Ernte untergebracht werden musste, war der sofortige Wiederaufbau der Scheune dringend. Der Kostenvoranschlag für den Neubau belief sich auf Fr. 3 630.—. Die effektiven Kosten beliefen sich auf Fr. 9 545.52. Die Vergütung der Brandversicherungsanstalt betrug Fr. 5 232.—.

Im Jahre 1923 mussten das ökonomiegebäude erweitert und die sanitären Einrichtungen saniert werden. Gleichzeitig erfolgte der Anschluss der Liegenschaft an die Kanalisation. An diese Kosten leisteten der Bund und der Kanton Subventionen in der Höhe von je 15%, Fr. 5 000.— steuerte die Gemeinde Riehen aus dem Jubiläumsgeschenk des Kantons an die Gemeinde bei, der Rest musste vom Landpfrundhaus getragen werden.

1926: Bau eines neuen Waschhauses und Einbau eines Wäschehängebodens im Kostenbetrag von Fr. 11 650.—.

1929 wurde ein erstes Projekt für die Errichtung eines neuen Altersheims des Landpfrundhauses im Anstaltsgarten an der Inzlingerstrasse vorgelegt. Das definitive Projekt, das im Mai 1930 vorgelegt wurde und das Raum für 60 Pensionäre bot, rechnete mit Kosten von Fr. 512 150.—. Die Finanzierung wurde wie folgt geregelt: Beitrag des Kantons Fr. 450 000.—, Beitrag der Einwohnergemeinde Riehen Fr. 50 000.— und Beitrag der Gemeinde Bettingen Fr. 10 000.—.

Die Einweihung des Hauses konnte am 25. Juni 1932 gefeiert werden, am 2./3. Juli 1932 stand das Haus zur Besichtigung offen und am 4. Juli 1932 konnten die Pensionäre die neuen Räume beziehen. Die Bauabrechnung (einschliesslich Mobiliar) wies Gesamtkosten von Fr. 500 884.90 aus. Das Gebäude besteht aus Keller, Erdgeschoss, 1. Stock und Dachgeschoss. Im Keller sind der Backofen, die Wäscherei, das Lebensmittelmagazin, ein Kühlraum und die Heizung untergebracht. Das Erdgeschoss umfasst Küche, Büro, Arztzimmer, Glätteraum, Aufenthalts- und Essräume für Männer und Frauen. Der Mitteltrakt des 1. Stockes war als Wohnung für die Hauseltern vorgesehen. Die beiden Flügel enthalten die Schlafzimmer und Nebenräume für die Pensionäre, ein Flügel für die Männer, der andere für die Frauen. Im Dachstock sind weitere Schlafzimmer untergebracht. Der Neubau vom Jahre 1932 entsprach den Bedürfnissen und Anforderungen der damaligen Zeit, wird aber mit seinen Schlafräumen mit sechs Betten den heutigen Erfordernissen nicht mehr gerecht.

In der Nacht vom 1. auf den 2. Januar 1942 war wieder einmal der Rote Hahn im Landpfrundhaus zu Gast. Ein Insasse zündete die Scheune an. Das Vieh und ein Teil der Fahrhabe konnten gerettet werden, aber die Heu- und Strohvorräte verbrannten oder waren durch Wasser und Rauch unbrauchbar geworden. Der Schaden belief sich auf Fr. 21 500.—. Architekt Jean Mory arbeitete in Zusammenarbeit mit dem landwirtschaftlichen Bauamt in Brugg ein Projekt für einen Neubau aus. Kostenvoranschlag Fr. 75 000.—. Die Beschaffung des notwendigen Baumaterials war schwierig. Es musste vorerst eine Bewilligung des Kriegs-, Industrie- und Arbeitsamtes in Bern eingeholt werden. Der Neubau kam gemäss Schlussabrechnung auf Fr. 91 495.30 zu stehen. Die Kostenüberschreitung war durch die Teuerung (Mehrkosten des Materials und höhere Löhne) bedingt.

Im Jahre 1945 wurde die Küche elektrifiziert und 1946 erfolgte der Ausbau eines Mansardenraumes. Es wurden dort sieben Betten untergebracht.

Eine weitere wichtige Bauetappe war der Einbau von zwei Personenaufzügen. Das Fehlen eines Lifts hatte sich schon seit längerer Zeit bemerkbar gemacht. Viele ältere Pensionäre hatten Mühe, von den Aufenthaltsräumen im Erdgeschoss zu den Schlafräumen im Obergeschoss zu gelangen. Architekt G. Kaufmann wurde mit der Durchführung des Lifteinbaus beauftragt. Der Voranschlag sah Kosten in der Höhe von Fr. 220 000.— vor. Die effektiven Kosten betrugen Fr. 235 194.15. Hieran leistete der Kanton einen Beitrag von Fr. 90 000.— und die Einwohnergemeinde Riehen einen solchen von Fr. 60 000.—. Fr. 85 194.15 gingen zu Lasten der Anstalt, die hiefür entsprechende Reserven angelegt hatte. Heute kann man sich einen Betrieb ohne Lift kaum mehr vorstellen. Der Einbau der Aufzüge erfolgte 1964/1965.

Damit wären die hauptsächlichen Bau-, Um- und Ausbau-Arbeiten an den Gebäuden des Altersheims erwähnt. Im Zusammenhange mit dem Projekt der Neu-überbauung des Areals, auf dem immer noch das ehemalige Armenhaus stand, mussten für die Angestellten des Landwirtschaftsbetriebes, die in diesem Altbau untergebracht waren, neue Wohnungen geschaffen und zugleich für die Räume, die im alten Haus immer noch den Bedürfnissen der Landwirtschaft dienten (Keller und Lagerräume), Ersatz gefunden werden. Die Architekten Bräuning, Leu und Dürig, die auch mit der Planung der Alterssiedlung Oberdorfstrasse 15 betraut waren, erstellten ein Projekt für den Bau eines Wohnhauses mit Remise an dem neu erstellten Teilstück der Schützengasse zwischen Oberdorfstrasse und Inzlingerstrasse. Das Wohnhaus weist 4 Vierzimmerwohnungen und im Dachstock einige Mansarden auf. Ausser dem Verwalter wohnen dort zwei Landwirtschaftsangestellte sowie der Gärtner mit ihren Familien. Die Baukosten beliefen sich auf total Fr. 370 594.70 und wurden gedeckt durch einen Beitrag aus dem Arbeitsrappenfonds von Fr. 109 700.—, einen Beitrag des Kantons von Fr. 160 894.70 und einen solchen der Gemeinde in der Höhe von Fr. 100 000.—.

Im Bestreben, die Rekrutierung von Personal für die Anstalt zu erleichtern, wurde schliesslich in den Jahren 1972 und 1973 das Wohnhaus Hinter Gärten 11 erstellt. Da zu jener Zeit das Bedürfnis für die Einrichtung eines Kindergartens in dieser Gegend entstand, wurde neben dem Wohnhaus ein separater Trakt erstellt, in dem seither ein Kindergarten betrieben wird. Der Raum wurde dem Erziehungsdepartement in Miete überlassen. Im Wohnhaus konnten 4 Vierzimmerwohnungen und 4 Einzimmer-Alterswohnungen bereitgestellt werden. Die Kosten betrugen Fr. 1 165 043.40 für das Wohnhaus und Fr. 455 932.10 für den Kindergarten. Der Bau wurde durch die Aufnahme von Hypotheken finanziert.

Die Alterssiedlungen Oberdorfstrasse und Bäumliweg

Nach dem Bezug des Neubaues des Landpfrundhauses im Jahre 1932 waren die bisherigen Räumlichkeiten des alten Hauses an der Oberdorfstrasse zu Wohnungen umgestaltet und vermietet worden. Im Jahre 1954 beschloss die Landpfrundhauskommission, die alten Gebäude abzubrechen und an deren Stelle die erste Alterssiedlung in Riehen errichten zu lassen. Die Architekten Bräuning, Leu und Dürig wurden beauftragt, eine solche Siedlung zu planen und auch die Erstellung des oben erwähnten Wohnhauses mit Remise in die Planung einzubeziehen. Das endgültig genehmigte Projekt sah einen langgestreck ten, dreigeschossigen Baukörper vor; in der Mitte war die Eingangshalle mit Treppenhaus und Liftanlagen angeordnet und zu beiden Seiten dieses Mitteltraktes je ein Wohntrakt mit Parterre, 1. und 2. Obergeschoss sowie ausgebautem Dachgeschoss. Der Zugang zu den Wohnungen erfolgt über einen Laubengang an der Nordseite des Gebäudes. Insgesamt konnten in dem Bau 46 Einzimmer- und 10 Zweizimmerwohnungen untergebracht werden. Die Wohnungen weisen neben dem Zimmer resp. den beiden Zimmern eine Küche und ein WC auf. Im Vorplatz zum WC wurde ein Lavabo installiert. Da dies in der Planung nicht vorgesehen war, bewilligte die Gemeinde Riehen einen zusätzlichen Kredit hiefür von Fr. 50 000.—. Die Badanlagen sind, wie dies bei den ersten Alterssiedlungen üblich war, im Keller angeordnet. Die Erstellungskosten beliefen sich auf Fr. 1 479 144.05. Dank den Beiträgen des Arbeitsrappens von Fr. 420 000.— und der Gemeinde Riehen von Fr. 250 000.— (einschliesslich der oben erwähnten zusätzlichen Fr. 50 000.—) und dank der Tatsache, dass der Kanton die Restkosten von Fr. 785 000.— zu nur 3V2% Zins als feste Hypothek zur Verfügung stellte, konnten die Mietzinse der Wohnungen sehr günstig angesetzt werden. Auch wenn man berücksichtigt, dass neben dem Mietzins noch ein Anteil an die Betriebskosten zu übernehmen ist, sind die zu entrichtenden Gesamtmietpreise sehr vorteilhaft. Mit dem Anteil an den Betriebskosten werden die Beiträge an die Heizungskosten, die Stromkosten, die Kosten für den Warmwasserverbrauch abgegolten, ebenso die Kosten für die Besorgung der Wäsche und die Reinigung der Gänge und Treppenhäuser.

Die Tatsache, dass die Nachfrage nach Alterswohnungen immer noch sehr rege war, veranlasste die Landpfrundhauskommission im Jahre 1966, den Auftrag für die Planung einer weiteren Siedlung am Bäumliweg zu erteilen. Die Architekten R. und H. Toffol legten ein Projekt vor, das in zwei Trakten links und rechts des eingeschossigen Mitteltraktes je zwei Wohngeschosse und ein Dachgeschoss vorsah. Eine bessere Nutzung des Areals (dreigeschossige Bauweise) war nicht möglich, weil das Areal in der Zone 2a liegt. Da der Bau ausser dem Erdgeschoss nur einen 1. Stock und ein ausgebautes Dachgeschoss aufwies, glaubte man auf den Einbau von Aufzügen verzichten zu können. Dies war aus Kostengründen (es hätten zwei Liftanlagen erstellt werden müssen) und aus Platzgründen erwünscht. Seit dem Bezug der Wohnungen ist jedoch der Wunsch nach einem Lift nie verstummt. Der Bau wurde nach dem vorgelegten Projekt verwirklicht. Die Baukosten beliefen sich auf Fr. 1 508 962.90. Die Gemeinde Riehen leistete einen Beitrag von Fr. 50 000.—. Der Rest der Baukosten wurde durch Hypotheken finanziert. In der Siedlung am Bäumliweg stehen heute zur Verfügung: 8 Zweizimmerwohnungen mit Dusche, 12 Einzimmerwohnungen mit Dusche und 16 Einzimmerwohnungen ohne Dusche. Auch hier sind neben den Mietzinsen Betriebskostenanteile zu bezahlen, mit denen die bei der Alterssiedlung Oberdorfstrasse erwähnten Leistungen abgegolten werden.

Im folgenden soll noch kurz auf die Entwicklung hingewiesen werden, die der Landbesitz des Landpfrundhauses genommen hat. über das Bestreben auf Arrondierung der Stammparzelle im Geviert Bahntrasse-Oberdorfstrasse-Schützengasse-Inzlingerstrasse hinaus hat schon die alte Landarmenhaus-Commission im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten immer wieder Landparzellen erworben. So ersucht etwa die Kommission am 11. November 1847 in einem Brief an «Bürgermeister und Rath» um die Bewilligung zum Kauf einer Parzelle Ackerlandes: «____Das Bedürfnis nach mehr Pflanzland ist dringend vorhanden. Nahe dem Armenhaus liegt ein Stück guten Ackerlandes von 327 Ruthen um den Preis von Fr. 850.— von Heinrich Frey-Löliger. Bitte um Kaufermächtigung.»

Am 13. November 1847, also schon nach zwei Tagen, entschied der Kleine Rath: «Wird Löbl. Landarmen-Commission der Ankauf fragl. Stücks Ackerlandes bewilligt und die betr. Handänderungssteuer nachgelassen.»

Bemerkenswert ist, wie rasch Eingaben an den Kleinen Rath damals behandelt und entschieden worden sind.

Ein Inventar vom Jahre 1879 weist den Landbesitz mit 6 Landparzellen im Halte von 2 ha und 17 a aus. Dazu kam ein Wohnhaus in Kleinhüningen. In den folgenden Jahren fielen dem Landarmenhaus Riehen mehrere kleine Landparzellen zu. Diese Parzellen wurden von sogenannten ausserordentlichen Pfründern übernommen, die zur Deckung des Kostgeldes mit der Landarmenhaus-Commission einen Verpfründungsvertrag abschlössen und ihren Landbesitz an Zahlungsstatt gaben. Für die übertragung der Grundstücke musste die Genehmigung durch die kantonale Behörde, den Regierungsrat, eingeholt werden. Im Jahre 1913 wurden mehrere Parzellen des Landpfrundhauses, die in der neu geschaffenen Grundwasserschutzzone zwischen dem Neuen Teich und der Wiese lagen, an das Gasund Wasserwerk der Stadt Basel abgetreten. Die Entschädigung hiefür betrug Fr. 17 732.30. Die Kommission war aber auch weiterhin bestrebt, den Landbesitz nicht nur zu erhalten, sondern zu mehren. Heute besteht der Grundbesitz des Landpfrundhauses aus 34 Parzellen. Davon sind drei Parzellen mit total 1 ha 5 a 59,5 m2 überbaut: Parz. A 225, mit den Liegenschaften Oberdorfstrasse 15 (Alterssiedlung), Inzlingerstrasse 50 (Altersheim), Schützengasse 61 (Personalhaus mit Remise) = 80 a 65,5 m2, Parz. F 650 Bäumliweg 30, Alterssiedlung = 19 a 95,5 m2, Parz. F 715 Hinter Gärten 11/13, Wohnhaus und Kindergarten = 12 al9m2.Die übrigen Parzellen von zusammen 6 ha 31 a 1 m2 werden landwirtschaftlich genutzt. Gesamtlandbesitz = 7 ha 43 a 81m2.

Wie geht es weiter?

Das Armenhaus von 1835 und das Landpfrundhaus von 1932 haben, beide in ihrer Art, die ihnen zugewiesene Aufgabe mit den Mitteln, die ihnen zur Verfügung standen und auf eine Weise, wie sie der jeweiligen Zeit entsprach, gut und zweckmässig erfüllt. Das Armenhaus diente fast 100 Jahre lang der Unterbringung bedürftiger Mitbürger, dann verlangte die Entwicklung neuer Ansichten und Lebensformen dringend eine änderung sowohl des Konzepts als auch der baulichen Einrichtungen. Seit dem Bezug des «neuen» Landpfrundhauses im Jahre 1932 hat sich die Entwicklung auf allen Gebieten sehr beschleunigt. Die Veränderung in der Altersstruktur der Bevölkerung, die Einführung der AHV und andere Faktoren haben auf dem Gebiet der Altersversorgung änderungen bewirkt, die heute, 50 Jahre nach dem Bezug des Neubaus des Landpfrundhauses, gebieterisch neue Lösungen erfordern. Die Probleme, die heute in der Altersvorsorge zu lösen sind, lassen sich mit den Mitteln und baulichen Einrichtungen von gestern nicht lösen. So wird einem neuen Altersheim sicher auch eine Pflegestation angegliedert werden müssen. Wünschenswert wäre auch ein Tagesheim, wo betagte Mitbürger und Mitbürgerinnen sich tagsüber aufhalten könnten. Der Standort des Landpfrundhauses würde sich zu diesem Zweck sehr gut eignen, könnten doch auch die umliegenden Alterssiedlungen des Landpfrundhauses und der Gemeinde von den zu schaffenden Einrichtungen profitieren. Zur Abklärung des ganzen Problemkreises ist im Jahre 1978 ein Arbeitsausschuss aus Mitgliedern der Landpfrundhauskommission und Vertretern der Gemeinde Riehen gebildet worden. Der Arbeitsausschuss hatte insbesondere die Aufgabe - Vorschläge für die bauliche Erneuerung und Umgestaltung des Landpfrundhauses zu einem ansprechenden, neuzeitlichen Anforderungen genügenden Altersheim zu unterbreiten - abzuklären, ob und mit welchen baulichen Konsequenzen die Eingliederung eines gemeinsam mit dem Altersheim zu betreibenden Tagesheims von 20-30 Plätzen möglich und zweckmässig ist - die Bau- und Betriebskosten für Alters- und Tagesheim zu ermitteln - die Renovationswürdigkeit des bestehenden Gebäudes abzuklären.

Der Arbeitsausschuss beantragte in seinem Schlussbericht vom Mail979u.a.,das Problem der baulichen Sanierung des Landpfrundhauses durch den Abbruch des bestehenden Gebäudes und die Erstellung eines Neubaues zu lösen. In der Zwischenzeit waren die Gespräche mit dem Bürgerrat der Stadt Basel betreffend die übernahme des Anteils der Bürgergemeinde Basel am Landpfrundhaus durch die Einwohnergemeinde Riehen angelaufen, und die Weiterbearbeitung der Frage der Neugestaltung des Landpfrundhauses wurde bis zu deren Abschluss aufgeschoben. Nachdem der Vertrag, der diese übernahme regelt, rechtskräftig geworden ist, sollen die Arbeiten wieder aufgenommen werden. Im gegenwärtigen Zeitpunkt können deshalb keine fundierten Angaben über die Art und den Zeitpunkt der baulichen Sanierung und Erweiterung gemacht werden. Es ist aber allen Beteiligten klar, dass diese Aufgabe bald gelöst werden muss.

Der Verfasser konnte dankenswerterweise eine Bearbeitung des gleichen Themas durch den leider zu früh verstorbenen Heimatfreund Werner Schär einsehen; das Manuskript aus den Jahren 1970/71 blieb unveröffentlicht.

Weiterhin ist er dem Verwalter des Landpfrundhauses, Herrn Willi Fischer-Pachlatko, für Anregungen und Unterlagen zum Kapitel über die Landwirtschaft dankbar.

In erster Linie wurde aber der Aufsatz direkt aus den schriftlichen Quellen erarbeitet; das wären einmal die Protokolle der Landpfrundhauskommission, dann aber vor allem das Konzentrat der beträchtlichen Aktenbestände, die Fräulein Christel Sitzler mit grossem Einsatz in den Staatsarchiven von Basel und Liestal sowie im Gemeindearchiv Riehen durchgesehen und für unsere Zwecke aufbereitet hat. Ohne ihre Vorarbeit hätte dieser Aufsatz nicht geschrieben werden können. Der Verfasser ist ihr zu besonderem Dank verpflichtet.

 

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 1982

zum Jahrbuch 1982