Die Gottesäcker in Riehen

Hermann Oppliger

Die Geschichte der Gemeindegottesäcker ist so alt wie die Gemeinde selbst. Sie ist auch so jung und aktuell wie des Feldbergs liebliche Tochter — einmal stürmisch, dann wieder ruhig fließend, immer dienend, von Menschengeschlecht zu Menschengeschlecht!


In vorchristlicher Zeit waren, wie in allen anderen Dingen, die Einflüsse der jeweils herrschenden Stämme auch für das Bestattungswesen maßgebend. Nach Cäsar und Tacitus kannten die Germanen und Kelten die Feuerbestattung und zogen sie der Erdbestattung vor. Als im Jahre 312 Kaiser Konstantin an die Macht kam, wurde das Christentum Staatsreligion. Um das Heidentum zu bekämpfen, verbot man unter anderem die Totenverbrennung.


Erst kürzlich erneut entdeckte Gräberfunde in Kleinhüningen lassen uns einen Blick werfen auf die im 7./8. Jahrhundert bei den Alemannen unserer Gegend üblichen Bestattungsgewohnheiten. Auch da, wo sich heute am Weiherweg die Wohnblöcke türmen, war einst ein ausgedehntes Gräberfeld. Alle Gräber waren nach damaliger Sitte geostet, so daß die Toten über ihre Füße weg gegen die aufgehende Sonne blickten.


Jahrhundertelang wurde als Bestattungsplatz unseres Dorfes der bei der Kirche gelegene Gottesacker benutzt. So schrieb Pfarrer Iselin in einer Festschrift: «Um die Kirche lag zunächst der Gottesacker; ein Beinhäuslein darauf wird im 16. Jahrhundert erwähnt.» Später, als für die wachsende Bevölkerung der alte, enge Friedhof gar nicht mehr genügen konnte, wurde auch beim sogenannten Schänzli, einer erhöhten Stelle vor dem Klösterli, beerdigt.


In den Zwanzigerjahren des vorigen Jahrhunderts waren die Gottesackerverhältnisse derart schlimm geworden, daß die Gemeinde ernstlich daran denken mußte, durch eine Neuanlage den mißlichen Verhältnissen Abhilfe zu schaffen. 1827 richtete Pfarrer Lucas Wenk an das zuständige Deputanten-Collegium folgendes Schreiben: «Da die Reihe der Grabstätten auf dem hiesigen Gottesacker schon seit einem Jahre zu Ende gekommen ist, und man, wenn man dieselbe wieder anfangen wollte, an Stellen graben müßte, wo erst vor elf und zwölf Jahren begraben worden ist, so ist die Gemeinde entschlossen zu einer bereits zu einem neuen Gottesacker als Geschenk erhaltenen halben Jucharte Landes noch eine halbe Jucharte anzukaufen, um nach dem Beispiel anderer Ortschaften, einen Gottesacker außer dem Orte und an einem gesunderen und bequemeren Platze zu haben, als derjenige um die Kirche herum ist. Da man aber rücksichtlich des geschenkten und zu diesem Zwecke ziemlich ungelegenen Stück Landes nicht gebunden ist, sondern dasselbe vertauschen kann, um bequemer Gelegenes anzukaufen, so sind die Vorgesetzten gegenwärtig in der überlegung dieser Sache begriffen.»


Es war schon immer so — es wird vermutlich auch immer so bleiben — die Begräbnisplätze verursachen alle paar Jahrzehnte den Behörden Sorge und Umtriebe. Besondere Probleme ergeben sich dann, wenn neuer Platz gefunden werden muß. Schwierigkeiten stellen sich auch ein, wenn dem Einzelnen gewisse, mit der Raumnot zusammenhängende Einschränkungen zugemutet werden müssen. So war es auch damals. Der Umstand, daß auf dem damaligen Begräbnisplatz, dem Schänzlein, auch fremde Verunglückte begraben wurden, bewirkte, daß die Reichen die Leichen ihrer Verwandten diesem Platze zu entziehen versuchten, um dieselben auf dem alten Gottesacker zu beerdigen. «Die Geringeren aber beschwerten sich mit allem Recht darüber.»


Die Raumnot bildete eine ernsthafte Sorge für den Riehener Pfarrherrn. Deshalb suchte er Unterstützung beim Deputanten-Collegium als oberste Aufsichtsbehörde über Kirchen und über die Gottesäcker. Doch hören wir nochmals Pfarrer Wenk, er schreibt: «Zugleich nehme ich die Freiheit, Hochdieselben vorläufig Namens der Gemeinde um einen Beitrag bei diesem Unternehmen anzusprechen. Eine halbe Juchart ist zwar zu diesem Zwecke geschenkt und mehrere unserer verehrten Güterbesitzer versichern, ebenfalls zu dieser Sache beitragen zu wollen. Allein die Errichtung einer Mauer von ungefähr 840 Schuhen um den ganzen Begräbnisplatz, wenn derselbe die Ausdehnung einer Jucharte erhalten soll, und von 7 Schuh Höhe, würde nebst dem Ankauf einer zweiten halben Jucharte Landes, doch noch eine bedeutende Summe ausmachen. Wozu noch, wenn von dem Platze, worauf das alte Schützenhaus steht, abgesehen werden sollte, die Erichtung eines Häusleins für die Grabgerätschaft hinzukäme. Hierüber wäre dem verehrlichen Collegium ein Kostenüberschlag einzusenden.


Endlich glaube ich mit diesem Gesuch die Frage verbinden zu müssen, was für ein Boden zur Bestattung der Leichen geeignet sein möchte, damit beim Ankauf eines neuen Begräbnisplatzes nicht nur die bequeme (lies: gute!) Lage, sondern auch dieser, wie mir scheint, wichtigste Punkt in Betrachtung gezogen werden möge.»


So hat damals Pfarrer Lucas Wenk (1815-1851) weitblickend und vorausschauend gehandelt. Es ging ihm nicht nur um die Behebung der offensichtlichen Mißstände, sondern auch um die Zukunft und um das Wohl und Gedeihen der Bevölkerung. Er verlangte nicht nur irgendeinen Platz; er forderte, daß dieser auch zweckmäßig eingerichtet und mit einer Mauer umschlossen werden sollte.


Aus einem späteren Schreiben von Pfarrer Wenk können wir auch entnehmen, daß sich dieser auch für die obere Gemeinde einsetzte. Bettingen hatte nämlich bis dahin den Gottesacker von St. Chrischona benützt. In seiner Eingabe führte er aus: «daß auf dem Gottesacker von St. Chrischona des steinigen Bodens wegen oft nur drei bis vier Schuh tief gegraben werden kann, woraus sich die Verwahrlosung der Leichen, bei einem auch dem Vieh zugänglichen Ort von selbst ergibt, so daß der unangenehme (!) Fall schon eintrat, daß durch das Aufwühlen des Bodens vom Vieh frische Leichen auf die Oberfläche gebracht worden oder gesehen worden sind.»


Auf Grund dieser arg gruseligen Tatsachen schlägt Pfarrer Wenk vor, es seien für beide Gemeinden ein neuer und gemeinsamer Begräbnisplatz zu schaffen. Er begründet dies auch damit: «daß im Vereinigungsfall die Gemeinde Bettingen den gleichen Weg zum Begräbnisplatz und zur Kirche hat, was um der Leichen willen ein Vorteil für dieselbe ist. Endlich, daß das Kirchenalmosen, wenn auch nur in etwas, dadurch gewinnt, welchem im Trennungsfalle immer einiger Abbruch geschieht.


Es dauerte noch eine gute Weile, bis es zur Anlegung eines neuen Gottesackers kam. Verschiedene Plätze wurden vorgeschlagen: dann gab es u. a. auch gelegentlich Einsprüche, wie z. B. denjenigen des Gutsbesitzers Samuel Merian-Hoffmann, der sich gegen die Errichtung eines Friedhofs auf dem Platz, auf dem das Schützenhaus stand, wandte. Herr Merian erklärte sich bereit, daß, wenn man einen anderen Platz wählen würde, er aus freiem Willen Fr. 200- an das Unternehmen steuern oder auf Begehren das Schützenhaus (zum Zwecke der Verwahrung der Grabgerätschaften) abbrechen und an den frisch ausersehenen Platz aufrichten lassen wolle. Der Gemeinderat anderseits stellte das Gesuch um Bewilligung eines Steuereinzuges zur Beschaffung der notwendigen Mittel; ebenso bat er um die Erlaubnis, auf dem Gemeindegut im Horngraben ca. 25 Klafter Holz und einige Föhren fällen zu dürfen, um den Erlös für den Gottesacker zu verwenden. Auch begann ein Feilschen mit der Gemeinde Bettingen. Der Gemeinderat von Riehen wurde in seinem Schreiben gelegentlich recht eindringlich und ausführlich. Des Beitrages wegen kam es lange zu keiner Einigung. Riehen stellte sich auf den Grundsatz, daß der Verteiler nach der Seelenzahl gemacht werden sollte und zeigte in einem Schreiben, daß in einem Durchschnitt von 30 Jahren 4A von Riehen und V* von Bettingen begraben worden seien. Bettingen wußte dagegen eine bessere Formel, die sie nur Fr. 321.- betreffen würde. Der von Riehen verlangte Fünftel machte mehr aus, als Bettingen zu zahlen gewillt war.


Endlich, in einem Schreiben vom 29. November 1829 des Bürgermeisters an den Statthalter erfahren wir den Schluß der langen Verhandlungen. «Betreffend den Beitrag von der Gemeinde Bettingen konnten die Anstände behoben werden, da Bettingen Fr. 400 - an die Kosten beitragen will. Die Gesamtkosten betragen Fr. 3657.- und die verschiedenen Beiträge nebst dem bewilligten Holzverkauf ab Gemeindegut Fr. 2696- ausmachen, so daß noch Fr. 961- mangeln.» Der Friedhof - die heutige Gartenanlage an der Mohrhaldenstraße - war allerdings schon lange vor dieser Mitteilung des Bürgermeisters eröffnet worden. In der «Geschichte der Kirchengemeinde Riehen-Bettingen» von Pfarrer G. Linder bemerkt dieser unter dem Datum des 17. Dezember 1828: «Verena Reuter, geb. Fritschin, Jakobs Frau, 53 Jahr. Erste Leiche auf dem neuen außer dem Dorf befindlichen Gottesacker, bei deren Bestattung derselbe zugleich eingeweiht wurde.»


Zu Beginn der 60er Jahre hören wir von einer Erweiterung dieses Friedhofes. Die Kosten dafür wurden auf Fr. 3000 - veranschlagt, woran die Diakonissenanstalt einen Beitrag von Fr. 1000.- zusicherte. Er war aber bald wieder zu klein, weshalb sich diesmal die Gemeinde Bettingen entschloß, einen eigenen Begräbnisplatz anzulegen. So wurde 1881 der Bettinger Gemeindefriedhof mit einer Fläche von nur 950 m2 eröffnet und dient noch heute den Bettingern als letzte Ruhestätte.


Mittlerweile wurde das ganze Gottesackerwesen dem neugeschaffenen Sanitätsdepartement unterstellt, und gegen Ende des Jahrhunderts erwies sich der obere Riehener Gottesacker endgültig als zu klein. Im Sommer 1896 kaufte das Sanitätsdepartement zwei Landparzellen im Grienboden am Lörracherweg.


Am 29. Januar 1899 wurde der neue Riehener Gottesacker eingeweiht. Er hat einen Flächeninhalt von 11185 m2 und bietet Platz für 111 ausgemauerte und 262 unausgemauerte Familiengräber ; ferner zählen wir 1278 Erdreihengräber und 300 Urnenreihen- und Urnenfamiliengräber. Im Jahre 1913 wurde der Gottesacker auf die heutige bestehende Größe erweitert. Per Ende 1964 hat der letzte private Gottesackeraufseher sein Amt niedergelegt. Da es nicht möglich war, eine Gärtnerei zur übernahme der nötigen Verpflichtungen zu finden, mußte die Gärtnerei des Friedhofamtes des Kantons Basel-Stadt diese Aufgabe zusätzlich übernehmen. Heute dient diese Anlage vor allem der eingesessenen Bevölkerung von Riehen und den verdienten heimgegangenen Schwestern der Diakonissenanstalt.


Es wäre wohl eine gröbliche Unterlassung, eine Geschichte über die Riehener Gottesäcker zu schreiben, ohne dabei den gänzlich auf Gemeindegebiet liegenden Friedhof am Hörnli zu erwähnen. Am 25. Januar 1926 wurde mit dem Bau dieses Basler Zentralfriedhofes begonnen. Ein Gelände, das insgesamt 482 000 m2 umfaßt, wurde völlig umgestaltet, neu angesät und mit 43 000 Hainbuchen, 600 Linden, 16 000 Eiben, 9000 Rottannen und 12 000 Stück Buchs bepflanzt.


Die umfangreichen Erdbewegungen wurden zum großen Teil als Notstandsarbeiten ausgeführt, so daß an Arbeitslose rund fünfviertel Millionen Franken an Löhnen ausbezahlt werden konnten. Für die Bauten wurden vom Großen Rat neun Milionen gefordert und für die erste Bauetappe rund siebeneinhalb Millionen Franken bewilligt.


Es wird ab und zu behauptet, Riehen sei die Schlafkammer der Stadt Basel. Und wenn auch — was gäbe es Schöneres als ein freundliches, mit Sonne durchflutetes und vom Duft der Bäume erfülltes Schlafzimmer? Wir wissen es besser, Riehen ist weit mehr als nur eine Schlafkammer! Daß Riehen seinen Boden auch für unsere Toten, denen wir so vieles zu verdanken haben und die uns ja nur vorangegangen sind, zur Verfügung stellt, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wenn es stimmt, daß «nirgends das Leben herrlicher blühte als bei den Völkern, von denen die Totenehrung am meisten gepflegt wird», so fällt davon auch ein Glanz auf unsere Gemeinde. Der nordischen Seherin Völuspa galt es als «ein Zeichen für den bevorstehenden Untergang der Welt, wenn die Pflichten gegenüber den Toten vernachlässigt werden.» Ein Blick auf unsere Gottesäcker und die Grabfelder zeigt eindrücklich und unmißverständlich, daß unsere Generation die Gräber ihrer Verstorbenen mit Liebe und Verehrung pflegt und nicht gewillt ist, sie so bald zu vergessen und dem Zerfall preiszugeben. Man ehrt auch in Riehen die Toten.


Quellen: Pfr. G. Linder: «Geschichte der Kirchgemeinde Riehen-Bettingen», Paul Koelner: «Basler Friedhöfe» und Eduard Wirz, Riehen.


Sorg di nit! D'Zyt macht e Schritt,

Und du gohsch mit. Wie lang? Wie wyt? De weisch es nit. Gsehsch d'Bäum voll Bluest, Gsehsch d'Frucht no stoh? Muesch du emänd No früehner goh? Nei, sorg di nit! Worum? Was wit? Gang grad dy Wäg. — War's Labe schänkt Und an di dankt, Isch all no do. är bstimmt dy Zyt. Du sorg di nit!


Eduard Wirz

Still bisch gange Sag' mer, du, was soll y jetz,

wo du furt vom Labe bisch — und dy Harz so himmelwyt, aifach nimme by mer isch?


Still bisch gange. Jetz isch Nacht, — au am Dag, — im ganze Land! D' Rose wälgge-n-uff dym Härz. Kalt und ysig wird dy Hand...


Numme no-n-en ainzig Wort sag' mer! Sag', wie lang 's no goht, bis my Härz am andre-n-Ort wider mit Dym zämme schloot!...


Heidy Würth

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 1966

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