Die lange Leitung

Gerhard Kaufmann

Das umfangreichste Bauvorhaben, das derzeit auf Riehener Boden abgewickelt wird, ist der Bau des Hauptsammeikanals und seiner Zuleitungs- und Entlastungskanäle, alles zusammengenommen eine Bausumme, die Kanton und Gemeinde mit gegen 50 Millionen Franken belasten wird. Trotz des imposanten Kostenrahmens sind die erforderlichen Kredite sowohl im Kantons- als auch im Gemeindeparlament émotions- und widerspruchslos bewilligt worden. Sind erst einmal die Gräben zugeschüttet und die vorübergehend zum Bauplatz gewordenen Felder rekultiviert, wird man sich kaum mehr an diese technisch und organisatorisch anspruchsvollen Kanalisationsbauten erinnern, Hauptsache, die Abwässer finden ohne Gefährdung des Grundwassers ihren Weg in die Kläranlage und die Riehener Keller bleiben auch bei extremen Regengüssen vor überflutungen verschont.

Wie viel hitziger und emotionsgeladener ging es damals, unmittelbar vor und nach der Jahrhundertwende, in Riehen zu und her, als in unserem Dorf die ersten Kanalisationsstränge verlegt werden sollten. Wie andernorts hat auch in Riehen der Schritt vom Bauerndorf zur stadtnahen Wohngemeinde eine Fülle von Wachstumsproblemen akut werden lassen, unter denen das Kanalisationswesen seines finanziellen Ausmasses wegen die Gemeinde an den Rand ihrer Existenz gebracht hat. Dies ging soweit, dass in Riehen ernsthaft erwogen wurde, die Selbständigkeit preiszugeben, ganz einfach darum, weil wegen der der Gemeinde zugemuteten Verschuldung die verantwortlichen Gemeindepolitiker keinen andern Ausweg mehr sahen und der Gegensatz zwischen den Ansprüchen des Kantons einerseits und den eigenen Möglichkeiten andererseits unüberbrückbar erschien. Die Geschehnisse um Riehens erste Kanalisation sind deshalb in besonderem Masse auch ein Beitrag zur Geschichte der Beziehungen zwischen Riehen und dem Kanton Basel-Stadt. Es ist nicht ohne Reiz, heute, da Riehens cloaca maxima eine perfektionierte Neuauflage erlebt, sich dieser ein Menschenalter zurückliegenden Vorgänge zu erinnern.

Erste Anfänge Lange bevor der Begriff des Recyclings geboren war, galt es für den Bauern als selbstverständlich, die aus Haus und Hof anfallenden Abgänge jeglicher Art der Natur als Dünger zurückzugeben. Für einen Landwirtschafts- oder einen Gärtnereibetrieb war somit die Einrichtung einer öffentlichen Schwemmkanalisation etwas durchaus Uberflüssiges und Entbehrliches. Dass sich die Gemeinde erstmals 1895 mit der Einführung der Kanalisation, d.h. mit der Erstellung einer verhältnismässig kurzen Abwasserleitung im Innerdorf, befasste, hatte seinen Grund darin, dass wegen der 1886 eingeführten gemeindeeigenen Wasserversorgung und dem dadurch reichlicher anfallenden Abwasser Teile der dichtbebauten Baselstrasse mitunter stark verschlammten bzw. im Winter vereisten. Dem Baudepartement, das von der Regierung den Auftrag erhalten hatte, sich der Kanalisationsfrage in Riehen anzunehmen, eilte es zunächst ganz und gar nicht. Der Kantonsingenieur machte geltend, bevor überhaupt an die Planung einer Kanalisation herangetreten werden könne, müsse eine Bestandesaufnahme, eine genaue Terrainaufnahme und schliesslich ein Dorfentwicklungsplan ausgearbeitet werden. Im Jahre 1898 war es dann soweit, dass der Kantonsingenieur dem Vorsteher des Baudepartementes ein Kanalisationsprojekt vorlegen konnte, ergänzt durch einen sehr ausführlichen Bericht. In diesem Bericht finden sich einige Passagen, die ein bezeichnendes Licht auf die damalige Haltung der Riehener Behörden und der Riehener Bevölkerung werfen.

Der Projektverfasser führte u.a. aus: «Zuerst beabsichtigte ich, diesen Hauptkanal in den von Lörrach herkommenden, stets reichlich mit Wasser versehenen Teich ausmünden zu lassen, indem eine Ausmündung in die Wiese schon der Gefällsverhältnisse wegen sich als untunlich erwies. Der Gemeinderat äusserte jedoch den Wunsch, es möchte der Doleninhalt in den sogenannten Alten Teich geleitet werden, der etwas näher am Dorf liegt und zum Wässern benutzt wird. Das Dolenwasser wirke alsdann befruchtend auf die Kulturen.»

Bei dem vom Kantonsingenieur Bringolf entwickelten Kanalisationsnetz war lediglich an den Anschluss der Was sersteine, das heisst der Küchen, und, soweit vorhanden, der Waschküchen und Badzimmer gedacht, nicht aber an den Anschluss der Abtritte. Im Schreiben des Kantonsingenieurs findet sich hiezu noch folgender Hinweis: «Ein Bedürfnis zum Anschluss der Aborte ist auch nicht vorhanden, sämtliche Häuser besitzen Abtrittgruben, deren Inhalt für die Landwirtschaft von grossem Wert ist und daher nicht vergeudet werden sollte.»

Das Kanalisationsnetz sollte in einer ersten Etappe, d.h. für das bereits überbaute Gebiet, eine Länge von 3 000 Metern aufweisen, die Kosten bezifferte Bringolf auf Fr.

170 000.— und dies bei einem jährlichen Gemeindebudget von rund Fr. 20 000.—. Angesichts dieser Summe verschlug es dem Gemeinderat zunächst einmal die Sprache, dann aber suchte er sein Heil darin, die Geschäfte der Einwohnergemeinde dem Staat zu übertragen, eine Neigung, die schon seit Jahren latent vorhanden war und nun durch die Kanalisationsfrage in ein akutes Stadium eintrat. Der Gemeinderat erklärte daher, auf die Frage des Kanalisationsprojektes nicht eintreten zu wollen und stattdessen mit dem Kanton Verhandlungen über die Geschäftsübergabe aufzunehmen, ein Vorhaben, das, wäre es zustande gekommen, gleichbedeutend mit der vollständigen Aufgabe der Gemeindeautonomie gewesen wäre.

Riehen ist nicht bereit, sich das Glück aufzwingen zu lassen Vom Jahre 1905 an war die Kanalisationsfrage wieder zentrales Thema der Verhandlungen zwischen Kanton und Gemeinde. In der Zwischenzeit, das heisst seit dem ad acta gelegten Kanalisationsprojekt von 1897, hatte sich einiges geändert: Am 4. Juni 1903 hatte der Grosse Rat es abgelehnt, die Geschäfte der ländlichen Einwohnergemeinden vom Kanton besorgen zu lassen. Damit war auch klargestellt, dass Riehen sich früher oder später mit der Kanalisationsfrage wieder würde befassen müssen. Auf die Jahre 1904 bis 1907 fällt der Neubau des Spitals der Diakonissenanstalt am Spitalweg. Die Baubewilligung war mit der Auflage verknüpft, das Krankenhaus an die städtische Kanalisation anzuschliessen. Um dies zu ermöglichen, bewilligte der Grosse Rat am 13. September 1906 einen Kredit von Fr. 225 000.— für die Kanalstrecke Fasanenstrasse bis zur späteren Tramhaltestelle Burgstrasse. Der Bau des Kanals von dort bis zum Spital war Sache der Diakonissenanstalt, wobei der Kanton den Kanalbau teilweise bevorschusste. Von Riehen war dieser Kanalbau begrüsst worden, denn die Einleitung der Abwässer des alten Spitals und der Sonnenhalde in den Aubach hatte bereits zu unhaltbaren Zuständen geführt. Was jedoch in Riehen grosse Enttäuschung auslöste, war die Tatsache, dass der Kanal durch die kaum bebaute Burgstrasse und den fast unbewohnten Eisenbahnweg geführt wurde und nicht durch das dicht besiedelte Dorf, wo vor allem im Abschnitt Glöcklihof bis Rössligasse wegen der auf die Landstrasse mündenden Dach- und Küchenabläufe das Dorf keinen einladenden Anblick bot und ausserdem der Bau der Tramlinie unmittelbar bevorstand. Zu einer eigentlichen Groteske kam es im Jahre 1909 beim Bau des Schulhauses an der Burgstrasse. Der Gemeinde war Gelegenheit geboten, in dem vom Kanton erstellten Neubau ein öffentliches Brausebad einzurichten. Das Diakonissenhaus verweigerte jedoch den Abwasseranschluss mit dem Hinweis, die Gemeinde habe zuvor den von ihr erstellten Kanal in öffentlichen Besitz überzuführen. Der Gemeinderat befand sich in einer wenig beneidenswerten Lage: Kanton und Diakonissenhaus drängten trotz leerer Gemeindekasse auf eine Rückerstattung der getätigten Investitionen. Von Seiten der Bevölkerung aber musste sich der Gemeinderat den Vorwurf gefallen lassen, er habe die Bewilligung zur Verlegung einer privaten Kanalisationsleitung in Gemeindeallmend erteilt, ohne dafür die unentgeltliche (!) Anschlussberechtigung der Anstösser einzuhandeln. Derart in die Enge getrieben, erklärte der Gemeinderat, lieber verzichte man in Riehen auf ein Brausebad, als dass man sich in die ungeliebte Kanalisation einkaufe.

Schliesslich waren es aber nicht diese kleinlichen Auseinandersetzungen, die dem Bau eines, das ganze Gemeindegebiet erfassenden Kanalisationsnetzes aus der Sicht der städtischen Organe erhöhte Dringlichkeit gab, sondern der fortschreitende Ausbau der Wassergewinnungsanlagen in den Langen Erlen. Dieser Ausbau, der sich mehr und mehr auf Riehener Boden breitmachte, legte es der Stadt nahe, alles abzuwenden, was die Qualität des geförderten Grundwassers gefährden konnte. Diese Bedenken waren nun aber für die Riehener absolut kein Grund, sich in Unkosten zu stürzen, im Gegenteil, die von Basel vorgetragene Argumentation erweckte Misstrauen. Es wurde, zu Recht übrigens, in Riehen geltend gemacht, man wolle die Riehener zur Kanalisierung ihres Dorfes zwingen, nicht um im Dorf sanitarisch einwandfreie Verhältnisse zu schaffen, sondern einzig und allein, um die Qualität des in Riehen geförderten und in Basel konsumierten Trinkwassers sicherzustellen. Bereits im Jahre 1902 hatten Gemeindepräsident Mory und Gemeindeschreiber Prack der Regierung die unbequeme Frage gestellt, woher die Stadt eigentlich das Recht hernehme, Grundwasser aus dem Riehener Boden abzupumpen und dieses ohne vertragliche Regelung in eine Nachbargemeinde, nämlich nach Basel, abzuführen. Trotz dieser Einwände wurde der Gemeindeversammlung vom 9. Mai 1905 ein Kanalisationsprojekt in der Grössenordnung von Fr. 483 000.— zur Genehmigung vorgelegt. An diesen Kosten sollte die Gemeinde mit Fr. 250 000.— partizipieren. Wissend um die zu erwartenden Widerstände, beantragte der Gemeinderat, das Geschäft an eine 9gliedrige Kommission zu überweisen. Es kam aber nicht dazu; denn die Gemeindeversammlung beschloss, auf das Vorhaben überhaupt nicht einzutreten. Der Kanton wurde nun energischer und versuchte, durch eine Art Sondergesetz die Gemeinde zur Einführung der Kanalisation zu zwingen und damit gleichzeitig der Wasserentnahme aus dem Riehener Untergrund den Anschein der Legalität zu verleihen. Als dieses Ansinnen im Dorf bekannt wurde, waren die Riehener nicht mehr zu halten. Auf Begehren von 50 Stimmberechtigten wurde eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einberufen. An dieser Versammlung schwangen sich die stimmberechtigten Männer des Dorfes zum Kantonsparlament auf, zerzausten den dem Grossen Rat bereits zugestellten Gesetzesentwurf Punkt für Punkt und hiessen schliesslich eine vom Gemeinderat vorbereitete Petition an den Grossen Rat gut. Wie weit diese Petition eine Wirkung zu erzielen vermochte, ist nicht bekannt; denn den Riehenern kam nun etwas anderes zu Hilfe. In jenen Jahren stand an der Spitze des Justizdepartementes in der Person von Prof. Dr. Carl Christoph Burckhardt ein Mann, der seine Rechtsüberzeugung und sein Rechtsempfinden der Tagespolitik überzuordnen wusste, auch wenn diese Haltung den unmittelbaren Staatsinteressen zuwiderlief. In einem dem Regierungsrat am 12. Mai 1906 erstatteten Gutachten wies er darauf hin, dass der vom Baudepartement verfasste Gesetzesentwurf vom Rechtsstandpunkt aus nicht haltbar sei. Es gehe nicht an, nur um die widerspenstige Gemeinde in die Knie zu zwingen, eine «Lex Riehen» zu schaffen. Der Vorsteher des Justizdepartementes hatte offensichtlich durchschaut, dass es den Organen von Bau- und Sanitätsdepartement weniger darum ging, wie sie immer wieder zu beteuern wussten, in Riehen den Wohlfahrtsstaat zu verwirklichen, sondern schlicht darum, das städtische Grundwasser ohne Risiko und mit möglichst geringen Unkosten aus dem Riehener Untergrund fördern zu können. An der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 1906 konnte Präsident Weissenberger mitteilen, dass die am 4. Mai von der Gemeindeversammlung verabschiedete Petition den Regierungsrat bewogen habe, die dem Grossen Rat unterbreitete Vorlage im letzten Moment zurückzuziehen. Gleichzeitig konnte er die Versammlung darüber orientieren, in welchen Punkten die Regierung bereit sei, der Gemeinde entgegenzukommen. Doch das Misstrauen in Riehen war nun einmal geweckt, und diesmal wurde beschlossen, die ganze Kanalisationsangelegenheit an eine llgliedrige Kommission zu weisen, die noch am gleichen Abend bestimmt wurde. Bereits am 27. Juni 1906 konnte die unter dem Präsidium von E. Stump-Heuberger stehende Kommission dem Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung Bericht erstatten. Zunächst einmal drohte die Kommission dem Regierungsrat mit dem Bundesgericht. Weiter führte sie aus, in Riehen komme die Kanalisation 10 Jahre zu früh. Interessiert an einer Kanalisation sei nicht Riehen, sondern das Wasserwerk zwecks Versorgung von Basel und Binningen (!) mit Riehener Wasser. Die Kommission wies auch darauf hin, dass in der Stadt noch längst nicht alle Strassen kanalisiert seien, ebensowenig das ganze Gebiet der Gemeinde Kleinhüningen, was einmal mehr beweise, dass es der Stadt nicht um die Hygiene der Riehener gehe, sondern einzig und allein um die eigene Wasserversorgung. Am 10. Juli 1906 kam es dann zur entscheidenden Kraftprobe zwischen Gemeinderat und Gemeindeversammlung. Wieder unterlag der Gemeinderat, und der zwischen Gemeinde und Regierung ausgehandelte Kompromiss wurde mit 60:14 Stimmen bei 20 Enthaltungen verworfen. Das Schreiben des Gemeinderates, in welchem dem Regierungsrat wohl oder übel Kenntnis von der Abstimmungsniederlage gegeben werden musste, schliesst sehr untertänig mit dem Satz «angesichts der dermaligen Sachlage geben wir unserem Bedauern schon insofern Ausdruck, als es uns nicht gelungen ist, einen Beschluss herbeizuführen, welcher dem Sinne ihres Auftrages entspricht.» Damit war die Angelegenheit Kanalisation in Riehen ein weiteres Mal aus Abschied und Traktanden gefallen.

Die Zeit stand jedoch nicht still. Wie bereits erwähnt, baute 1907 der Kanton eine Kanalisationshauptleitung von der Fasanenstrasse bis zur Verzweigung Burgstrasse, und das Diakonissenhaus verlängerte diesen Strang bis Schützengasse/Spitalweg. Ausserdem kamen Verhandlungen zwischen den kantonalen Behörden und der Stadt Lörrach in Gang wegen der Abnahme der Lörracher Abwässer, ein Vorhaben, durch welches natürlich auch Riehen tangiert wurde. Angesichts des permanenten Widerstandes in Riehen machte sich in der Stadt eine zunehmende Ungeduld bemerkbar, was - vor allem in den unteren Chargen sich mitunter in gehässigen Ausbrüchen manifestierte. Recht ungnädig äusserte sich der Kantonsingenieur dem Vorsteher des Baudepartementes gegenüber in einem vom 2. Februar 1909 datierten Schreiben, in dem es u.a. heisst, «zu begrüssen wäre es jedenfalls, wenn die Behörden gegen den Unfug des Ableitens von Schmutzwasser in die Schale der Dorfstrassen einmal energisch einschreiten würden, denn solche Zustände findet man nur noch in entlegenen Ortschaften.» Diesem Schreiben war ein Intermezzo vorausgegangen, das darin bestanden hatte, dass ein Baupolizeibeamter in überschreitung seiner Befugnisse verschiedenen Liegenschaftsbesitzern der Baselstrasse die Erstellung von Zisternen zur Pflicht machen wollte, um sie auf diese Art für ihre Obstruktion gegenüber dem Kanalisationsbau zu bestrafen. Den Zorn der Riehener herausgefordert hatte der besagte Beamte vor allem dadurch, dass er unbefugterweise verschiedene Häuser in Abwesenheit ihrer Besitzer betreten hatte.

Die Lörracher Dole In einem vom 8. Dezember 1896 datierten Schreiben liess der Gemeinderat das Tit. Polizeidepartement des Kantons Basel-Stadt wissen, man habe dem in Lörrach erscheinenden «Oberländerboten» entnommen, dass Lörrach beab sichtige, das Stadtgebiet zu kanalisieren und die Kanalisation in die Wiese zu leiten. «Angesichts der Folgen, welche eine solche Anlage namentlich bei niederem Wasserstand und heisser Sommerwitterung auf die untern Teile des Wieseflusses und deren Umgebung sowie auf die Fischbestände haben würde, halten wir es für Pflicht, Ihnen von diesem Beschluss Kenntnis zu geben. Wir hegen dabei die Meinung, dass ein rechtzeitiges Einschreiten seitens unserer kantonalen Behörde dieser Gefahr vorbeugen werde.» Der Gemeinderat Riehen war also beunruhigt, allerdings nicht wie wir heute annehmen würden, wegen des Grundwassers und auch nicht wegen des verseuchten Badewassers, sondern einzig und allein wegen den Fischbeständen in der Wiese, wobei anzufügen ist, dass die Einnahmen aus der Verpachtung der Fisch weiden im Jahre 1898 gegen Fr. 500.— betrugen, bei einem Gemeindebudget von rund Fr. 20 000.— eine nicht zu unterschätzende Einnahme.

Offensichtlich waren die Beziehungen zwischen den Behörden der Stadt Lörrach und dem Polizeidepartement des Kantons Basel-Stadt nicht die besten. Denn das Naheliegendste, ein um Aufklärung ersuchendes Schreiben an die Stadt Lörrach, unterblieb. Stattdessen wurde ein Kundschafter ausgeschickt, der in Erfahrung bringen sollte, ob die Meldung des Gemeinderates Riehen seine Richtigkeit habe. In einer Aktennotiz vom 10. Dezember 1896 lesen wir: «Herr Lienhard Frei wird beauftragt, bei seinen Bekannten in Riehen und Lörrach nachzuforschen, auf welche Art die Anlage eingerichtet werden soll, speziell wo die Leitung ihren Abfluss findet. Gez. Polizeikommando»

Der über die Grenze geschickte Agent bestätigte vollumfänglich den Bericht des Gemeinderates. Damit nahm ein Seilziehen über die Landesgrenze hinweg seinen Anfang, und es dauerte volle 18 Jahre, bis eine für beide Seiten befriedigende Lösung gefunden war. In der Folge nahm sich für den Kanton Basel-Stadt das Baudepartement der Sache an. Dieses konnte bald einmal die Lörracher davon überzeugen, dass die Einleitung der städtischen Abwässer in die Wiese zu unhaltbaren Zuständen führen müsse. Die Lörracher verfielen indessen auf den Ausweg, anstatt der Wiese den Gewerbekanal, in Riehen als Mühleteich bezeichnet, als Vorfluter für die ungereinigten Abwässer zu benützen. Dies unter anderem mit dem Hinweis, dass an verschiede nen Stellen schon seit 140 Jahren Abwässer in den Teich eingeleitet würden. Diesem Ansinnen widersetzten sich nicht nur der Kanton und mit ihm die Gemeinde Riehen, sondern auch die Inhaberin der Teichrechte, nämlich die Wuhrgenossenschaft. Bewilligungsbehörde auf deutscher Seite für die Einleitung von Abwasser in öffentliche Gewässer war das Bezirksamt Lörrach. Fast während des ganzen ersten Jahrzehnts unseres Jahrhunderts folgten sich Rekurse, Rekursbegründungen, Replik und Duplik der betroffenen Körperschaften vor dem Bezirksamt. Bereits am 22. Oktober 1901 hatte der Bezirksrat der Stadt Lörrach die Erlaubnis erteilt, die Abwässer der Stadtgemeinde Lörrach in den Gewerbekanal abzuleiten, allerdings unter Ausschluss menschlicher oder tierischer Exkremente. Die häuslichen Abwässer mussten, bevor sie dem Gewerbekanal zugeführt wurden, einer nach heutigen Begriffen sehr primitiven Vorklärung unterzogen werden. Mit einem Blick auf Riehen wurde von Lörracher Seite argumentiert, es sei unbillig, die Lörracher dazu anzuhalten, ihre Abwässer in einem geschlossenen Rohr bis in den Rhein zu führen, solange auf Schweizer Seite keine Anstalten getroffen würden, für das Siedlungsgebiet der baselstädtischen Landgemeinden ein ordentliches Kanalnetz zu erstellen. Für Basel war die Angelegenheit in der Zwischenzeit dringlich geworden, denn die Wassergewinnung aus dem Gebiet der Langen Erlen hatte laufend an Bedeutung zugenommen. Ein am 20. April 1904 durchgeführter, gemeinsamer Augenschein, an dem von seiten des Kantons Basel-Stadt Direktor Miescher vom Gas- und Wasserwerk und Kantonsingenieur Bringolf teilgenommen hatten, verlief ergebnislos, da, wie es in den Akten heisst, der Gewerbeteich derart durch Farbstoffe aus der Fabrik Koechlin und Baumgartner verunreinigt war, dass eine Beurteilung der Wasserqualität nicht möglich war. Recht einfach machte es sich Lörrachs Bürgermeister Dr. Gugelmeier bei seinem Plädoyer vor dem Bezirksamt. Er stellte fest: «Bedarf die Stadt Basel zu Trinkwasserzwecken das Wasser des Gewerbekanals in besonders reinem Zustande, so liegt ihr die Sorge für die Reinigung des Wassers ob.» Weiter führte Gugelmeier aus, «entweder unterziehe Basel das Wasser des Gewerbekanals nach der Grenze einer Klärung oder die Stadt Basel führe die Abwässer der Stadt Lörrach auf eigene Kosten nach dem Rhein hin ab.» Hilfreich für den Basler Standpunkt hingegen war ein Gutachten des Bezirksarztes, Medizinalrat Dr. Stark, der dafür eintrat, die Lörracher Abwässer zu sammeln und nach dem Rhein abzuleiten. Dieses Gutachten dürfte schliesslich den Anstoss gegeben haben zur Einsetzung einer gemeinsamen technischen Kommission, deren konstituierende Sitzung am 16. November 1909 stattfand. Von diesem Zeitpunkt an ging es zügig voran, und am 14. März 1912 konnte schliesslich der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt den mit dem Gemeinderat der Stadt Lörrach am 15. Dezember 1911 abgeschlossenen Vertrag über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein genehmigen. Der Bau der Sammelkanäle sowohl von Lörrach als auch von Stetten bis zur Landesgrenze war Sache der Stadt Lörrach (1908 Eingemeindung Stettens in die Stadt Lörrach), die weiterführende Kanalisation von der Landesgrenze bis zum bereits vorhandenen Kanal in der äusseren Baselstrasse war Aufgabe des Kantons Basel-Stadt. Hiefür bewilligte der Grosse Rat einen Kredit von Fr. 263 000.—, wobei das Wasserwerk, das ein eminentes Interesse an diesem Kanalbau hatte, Fr. 228 000.— beisteuerte. Da es sich um ein grenzüberschreitendes Vertragswerk handelte, musste auch noch der schweizerische Bundesrat bemüht werden; er erteilte seine Zustimmung am 12. Dezember 1912. Der Lörracher Kanal wurde links der Wiese abgenommen, bis zum Zollhaus an der Weilstrasse geführt und dann in östlicher Richtung gegen die Riehener Mühle weitergezogen. Der Stettener Kanal verlief in der Lörracherstrasse und vereinigte sich unterhalb der Mühle mit dem von Lörrach herkommenden Kanalabschnitt. Von dort zog sich das Kanaltrassee in mehr oder weniger gerader Linie, teilweise den Grundwasserbrunnen recht nahe kommend, bis zu den Neumatten. Am 25. August 1913 konnte das Baudepartement dem Regierungsrat melden, dass die Kanäle an der Lörracherstrasse und an der Wiese fertig und zur Aufnahme der Abwässer der Lörracher Kanalisation bereit seien.

Bereits dreissig Jahre später mussten Undichtigkeiten an der Lörracher Dole festgestellt werden. Im Jahre 1967 erfolgte dann rechts der Wiese der Bau eines neuen Abwasserkanals, der nun bald einmal die Abwässer der Stadt Lörrach und des vorderen Wiesentals der neuen Kläranlage im Bändlegrund zuführen wird. Die Lörracher Dole hat damit ihre Funktion, wenn auch nicht ganz, so doch zum grössten Teil eingebüsst. Die aus dem nächst der Grenze gelegenen Stadtteil Stetten noch immer nach Riehen hin abfliessenden Abwässer werden künftig vom neuen Hauptsammeikanal aufgenommen werden.

Das Gesetz betreffend die Vollendung der Kanalisation im Kantonsgebiet vom Jahre 1912 Im Jahre 1910 zählte Riehen 3 185 Einwohner, doppelt soviele wie 50 Jahre zuvor. Nur noch ein kleiner Teil der Bevölkerung war in der Landwirtschaft und im Gartenbau tätig, fast jeder Riehener verfügte jedoch über eigenes Gartenland. Nicht zuletzt im Hinblick auf die bereits weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit Lörrach drängte die Regierung erneut auf Einführung der Kanalisation in Riehen. Im Wissen um die vom Justizdepartement erstellten Gutachten wählte man in formeller Hinsicht den Weg der vertraglichen Vereinbarung zwischen Gemeinde und Kanton, gekoppelt mit dem gleichzeitigen Erlass eines gemeindeeigenen Kanalisationsreglementes. An die auf Fr. 385 000.— berechneten Gesamtkosten musste die Gemeinde mit Fr. 100 000.— partizipieren. Da in Riehen die erforderlichen Mittel nicht vorhanden waren, verfiel man auf folgenden Ausweg: Die im Einzugsgebiet des Erlenpumpwerkes liegenden Gemeindeallmenden sollten an das Wasserwerk veräussert werden. Dadurch kam das Wasserwerk billig zu dem von ihm benötigten Land und die Gemeinde musste sich für die Kanalisation nicht verschulden. Dass damit Riehen seiner einzigen Landreserve verlustig ging, kümmerte in der Stadt niemanden, behinderte aber die Gemeinde bis auf den heutigen Tag in ihrer Entwicklung.

Trotz sorgfältiger Vorbereitung von Seiten des Gemeinderates kam an der Gemeindeversammlung vom 22. April 1910 - die Versammlung hatte des grossen Andranges wegen vom Gemeindehaus in die Kirche verlegt werden müssen - alles ganz anders: mit 122 gegen 66 Stimmen verweigerte die Versammlung dem Gemeinderat die Zustimmung zum ausgehandelten Vertragswerk. Auch für heutige Ohren nicht völlig fremd tönen einzelne Passagen des Briefes, der anderntags vom Gemeindehaus ins Basler Rathaus ging: ...«Wir können Ihnen von diesem Entscheid nicht Kenntnis geben, ohne unser tiefes Bedauern hierüber auszudrücken, sehen aber vorerst keinen andern Weg als dass Sie durch Gesetz in geeigneter Weise für die Weiterentwicklung der Dinge eintreten und sorgen. Die Ablehnung der Vorlage stützt sich nicht auf sachliche Prüfung der Verhältnisse, sondern sie ist nach unserer Ansicht vielmehr das Ergebnis weniger Personen, welche gegen jede Entwicklung Stellung nehmen, sobald auch nur die geringste persönliche Leistung damit verbunden ist. Durch Entstellung der Tatsachen wurde die Mehrheit der Wähler, welche systematisch bearbeitet war, für die Verwerfung gewonnen.»...

Damit war nun zum vierten Mal die Einführung der Kanalisation in Riehen gescheitert. In «Riehen - Geschichte eines Dorfes» vermutet Hans Adolf Vögelin, dass der kon stante Widerstand gegen die Einführung der Kanalisation darauf zurückzuführen war, dass die Alteingesessenen nicht für etwas bezahlen wollten, das die Zuzüger weitgehend verursacht hatten. Einer der Ablehnungsgründe ist sicher auch die Erbitterung vieler Riehener darüber, dass das Wasserwerk begonnen hatte, sich mit Hilfe von Expropriationen oder massiver Expropriationsdrohungen das weite Gebiet zwischen Wiese, Landes- und Stadtgrenze anzueignen, ein Vorgang, der in der Erinnerung vieler alteingesessener Riehener bis in die 50er Jahre dieses Jahrhunderts nachgewirkt hat.

Nachdem der Gemeinderat dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt attestiert hatte, dass in Riehen die Kanalisation nur auf dem Wege über eine gesamtkantonale Regelung einzuführen sei, ging man in der Stadt daran, entsprechend den Empfehlungen des Justizdepartementes, ein kantonales Gesetz über das Kanalisationswesen zu schaffen, das heute noch in Gebrauch stehende «Gesetz betreffend die Kanalisation im Kantonsgebiet». Mit Schrecken musste allerdings die Dorfregierung feststellen, dass vom finanziellen Standpunkt aus das neue Gesetz für die Gemeinde bedeutend ungünstiger ausgefallen war als in der 1910 abgeschlossenen, von der Gemeindeversammlung aber verworfenen Vereinbarung vorgesehen war. Noch einmal wurde ein ungewöhnlicher Schritt getan, der darin bestand, dass sich der Gemeinderat direkt an den Grossen Rat wandte und ihn bat, den auf 50% der Erstellungskosten vorgesehenen Staatsbeitrag auf 75% zu erhöhen. In der gemeinderätlichen Begründung tönte es wiederum sehr ländlich: «Für die neuerbauten Liegenschaften ist die Kanalisation absolut kein Bedürfnis, sondern lediglich eine wünschenswerte Annehmlichkeit. Wer aus seinem Garten Nutzen ziehen will, weiss die Abwasser wohl zu verwerten. In diesen neuen Dorfteilen waltet in jeder Hinsicht Sauberkeit.»

Die Riehener Vertreter im Grossen Rat, allen voran Präsident Otto Wenk, konnten schliesslich erreichen, dass das Geschäft einer 2. Lesung unterzogen wurde, an welcher dann der Kompromiss obsiegte, der noch heute für den engeren Dorfbereich Gültigkeit hat, nämlich die Ausrichtung eines Staatsbeitrages an die Gemeindekanalisation in Höhe von 2/3 der Erstellungskosten. Im Gesetz von 1912 und in dem darauf fussenden Gemeindereglement war die söge nannte Anschlusspflicht sehr milde gehandhabt worden, diese war nur für Neubauten zwingend vorgeschrieben. Nachdem grosse Teile der Gemeindekanalisation bereits erstellt waren, gab die Frage der Anschlusspflicht dann in den zwanziger Jahren erneut Grund zu jahrelangen Auseinandersetzungen zwischen der Kantonsregierung und dem Gemeinderat. Noch heute existieren in Riehen ein gutes Dutzend ständig bewohnter Liegenschaften, die an die Kanalisation nicht angeschlossen sind. Auch diese Zustände werden bald einmal der Vergangenheit angehören, weil das 1972 in Kraft erklärte Bundesgesetz über den Gewässerschutz vorschreibt, sämtliche Liegenschaften bis Ende 1987 an die öffentliche Kanalisation anzuschliessen.

Es wäre zu einfach, die Hartnäckigkeit, mit der sich unser Dorf gegen die Einführung der Kanalisation zur Wehr gesetzt hat, als Hinterwäldlertum abzutun. Die Riehener haben bald einmal durchschaut, dass, allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz, die dem Kanton zur Verfügung stehenden Befugnisse und Machtmittel dazu missbraucht werden sollten, rein kommunale Interessen der Stadt Basel zu Lasten der über nur geringen politischen Einfluss verfügenden Landgemeinde Riehen durchzusetzen. Die Tatsache, dass dann schliesslich den beiden Landgemeinden ebenfalls erlaubt wurde, an das städtische Wassernetz anzuschliessen, ändert nichts an dieser Feststellung.

Immerhin hat sich der Kanton - oder soll man hier richtiger sagen die Stadt Basel - von Anfang an bereit erklärt, die dem Dorf Riehen und seinen Bewohnern auferlegten Einschränkungen finanziell abzugelten. Es wird eine Frage des Ermessens bleiben, ob die Leistungen des Kantons, die gegenwärtig im Bau eines neuen Hauptsammeikanals gipfeln, eine angemessene Gegenleistung darstellen für die Inbeschlagnahme von nicht weniger als einem vollen Siebtel des gesamten Gemeindegebietes zugunsten der städtischen Wasserversorgung.

Fräulein Christel Sitzler gebührt grosser Dank für die Beschaffung und Sichtung des Materials sowie für ihre umfangreichen Recherchen, vornehmlich im Staatsarchiv Basel. Folgende Archivalien lagen dem Aufsatz zugrunde: StABS Bau Q, SS 9, SS 18. StABS Gemeindearchiv Riehen A 1. Gemeindearchiv Riehen Kanalisation 453.1 + 2. Pläne und Akten der Diakonissenanstalt und des Gewässerschutzamtes.

 

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 1982

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