Ein Bild wirft Fragen auf
Stefan Hess
Zusammen mit dem Wettsteinhaus kaufte die Gemeinde Riehen 1958 ein Bildnis von Johann Rudolf Wettstein. Es ist ein Zeugnis der Verehrung für den mit Riehen eng verbundenen Staatsmann, die erst rund 80 Jahre nach dessen Tod einsetzte.
Im 2021 neu eröffneten Museum Kultur & Spiel Riehen (MUKS) informiert ein Rundgang mit acht Hörspiel-Stationen über das Leben und Wirken von Johann Rudolf Wettstein (1594–1666), der von 1626 bis 1635 Landvogt von Riehen war und von 1645 bis zu seinem Lebensende als Basler Bürgermeister amtete. Mit Riehen blieb Wettstein zeitlebens verbunden, da er hier um 1640 ein Landgut, das heutige Wettsteinhaus, erwarb und dieses 1662 um das angrenzende Grundstück, heute auch Neues Wettsteinhaus genannt, erweiterte. Die Riehener Besitzungen dienten ihm vor allem als Basis für seine Aktivitäten im Weingewerbe, die für den aus einfachen Verhältnissen stammenden Politiker eine unverzichtbare Einkommensquelle darstellten.1
EIN POSTUMES PORTRÄT
Die Gemeinde Riehen besitzt auch ein Bildnis von Wettstein. Es gehörte zum Inventar des Wettsteinhauses, als sie dieses 1958 den Erben von Anna Katharina Heusler (1871–1957) abkaufte. Nun scheint die Vorstellung verlockend, dass das Ölgemälde, das bis Anfang 2017 im Dorfmuseum ausgestellt war, seit Wettsteins Lebzeiten in diesem Haus gehangen habe. Dafür in Frage käme etwa der Kleine Saal im Vorderhaus, wo an einer Wand in der Architekturmalerei eine Lücke ausgespart ist. Einer solchen Vermutung widerspricht jedoch die Machart des Gemäldes, die auf eine Entstehung erst im Lauf des 18. Jahrhunderts hindeutet.2 Doch wer könnte mehrere Jahrzehnte nach dem Tod des Staatsmanns dieses Bild in Auftrag gegeben haben und mit welcher Motivation? Abrechnungen oder persönliche Aufzeichnungen, die darüber Aufschluss geben könnten, gibt es keine oder sind zumindest bis heute nicht bekannt. Da das Gemälde keine Signatur trägt, wissen wir auch nichts über den Maler, dessen Beziehungsnetz allenfalls Hinweise auf eine mögliche Auftraggeberschaft geben könnte. Es bleibt also nur die Hoffnung, über die Analyse des Porträts selbst etwas über die Hintergründe bei seiner Entstehung ermitteln zu können.
Das künstlerisch wenig anspruchsvolle Ölgemälde zeigt Johann Rudolf Wettstein als Brustbild in Dreiviertelansicht. Er trägt ein mit zahlreichen Knöpfen geschlossenes schwarzes Wams und um den Hals eine mehrlagige weisse Leinenkrause, wie dies in der Mitte des 17. Jahrhunderts in Basel für Magistratspersonen und andere Angehörige der Oberschicht üblich war. Unterhalb der Brust verläuft ein schwarzer Riemen, der vorne mit einer silbernen Zierschnalle versehen ist. Wettsteins Bart ist an den Wangen kurz geschnitten, an Kinn und Oberlippe dagegen länger belassen.
Diese Darstellung leitet sich vom ältesten datierten Bildnis Wettsteins her, das 1639 von Samuel Hofmann (um 1595–1649), dem bedeutendsten Schweizer Porträtisten seiner Zeit, gemalt wurde. Als unmittelbare Vorlage diente aber kaum dieses heute im Kunstmuseum Basel aufbewahrte Gemälde, sondern eher eine der zum Teil noch zu Wettsteins Lebzeiten danach entstandenen Kopien und Repliken.3 Auf dem Riehener Gemälde weist Wettstein ein fast wächsernes Inkarnat auf und wirkt, verglichen mit dem Hofmann’schen ‹Urbild›, angesichts zahlreicher kleiner Falten und markanter Tränensäcke deutlich älter. Der Maler dürfte sich also an einem der von Hofmanns Gemälde abgeleiteten Altersbildnisse orientiert haben.4
Gegenüber diesen aus dem 17. Jahrhundert stammenden Fassungen, die Wettstein – abgesehen von der Silberschnalle – schmucklos vor einem neutralen, grauen Hintergrund zeigen, weist das postume Porträt mehrere Zutaten auf, die ihm ein eigenes Gepräge verleihen. Dazu gehört eine goldene Doppelkette mit einem sogenannten Gnadenpfennig, die um Wettsteins Hals gehängt ist. Dieser Schmuck findet sich auch auf einem anderen, möglicherweise ebenfalls postumen Wettstein-Bildnis, das heute dem Kunstmuseum Basel gehört.5 Hinter Wettsteins Kopf und seiner rechten Schulter ist der Hintergrund auf dem Riehener Bild indifferent dunkel, scharf abgesetzt von einem hell erleuchteten Himmelsausschnitt, der über seiner linken Schulter sichtbar wird. Davor erhebt sich eine Säule, auf der eine Inschrift und das wohl plastisch zu verstehende Familienwappen Wettstein – ein Schild mit Schrägbalken und zwei Granatäpfeln – angebracht sind. Die sechszeilige Inschrift nennt in lateinischen Versalien den Namen des Dargestellten, den Vornamen seines Vaters, seine Lebensdaten, das Sterbealter und das höchste Amt, das er im Lauf seines Lebens versah («CONSUL» = Bürgermeister). Darüber hinaus verweist sie auf Wettsteins Sendung als eidgenössischer Gesandter an den Friedenskongress in Westfalen zur Beendigung des Dreis-sigjährigen Kriegs (1618–1648).
EIN POLITISCHES MANIFEST
Auf die westfälische Mission sowie auf die Gesandtschaftsreise an den Kaiserhof in Wien 1650/51 bezieht sich auch ein aufgeschlagenes Buch, das auf der hinter Wettstein verlaufenden roten Brüstung liegt und an den Fuss der Säule angelehnt scheint. Sein durch die Schulter des Bürgermeisters teilweise verdeckter Titel lautet: «ACTA / und / Handlungen / Betreffend / Gemeiner Eydgnosschafft EXEMPTION. / und was deren / durch die Cammer zu Speyr / darwider vorgenommener Turbationen / halb / so wohl bey den Westphälischen Fridens=/Tractaten alß am Kayserl. Hoof und anderstwo / negocirt und verrichtet / worden». Dabei handelt es sich um eine Aktensammlung zu den beiden genannten diplomatischen Missionen, die Wettstein auf Veranlassung der eidgenössischen Tagsatzung 1651 in Basel anonym herausgab.6
Obwohl die ‹Acta und Handlungen› 1719 mit drei kurz zuvor erlassenen Polizei- und Gerichtsordnungen in einem Lederband mit dem Titel ‹Municipale Oder Statt Recht der Loblichen Statt Basel› zusammengebunden und damit implizit zu einem Konvolut7 von staatstragender Bedeutung erklärt wurden, spielten sie in der juristischen und historiografischen Literatur offenbar lange Zeit kaum eine Rolle. Dies änderte sich erst 1731 mit dem Traktat ‹Die gerettete völlige Souveraineté der löblichen Schweitzerischen Eydgenoßenschafft›. Darin versucht der württembergische Staatsrechtler Johann Jacob Moser (1701–1785) den Nachweis zu erbringen, dass die Eidgenossenschaft mit dem Westfälischen Frieden die volle Souveränität erlangt habe, auch wenn dieser Begriff in den Friedensverträgen nicht genannt wird. Als wichtigsten Beleg für diese Aussage zieht er eine Eingabe Wettsteins an den Kaiser vom 14./24. Februar 1647 heran, in der der Basler Bürgermeister verlangte, die Schweizerische Eidgenossenschaft «bey ihrem freyen, NB. souverainen Stand und Herkommen fürbaß ruhig und ohnturbirt» zu lassen.8 Da der Kaiser in seinem Dekret, das zur Grundlage des Artikels zur Eidgenossenschaft in den Friedensverträgen von Münster und Osnabrück wurde, diese Formulierung wörtlich aufgriff, sah Moser den Beweis für seine These erbracht, dass bereits 1648 die Souveränität der eidgenössischen Orte von den wichtigsten westeuropäischen Mächten anerkannt worden sei. Der damals in Tübingen wirkende Jurist hatte allerdings keinen Zugang zu den Archiven mit den fraglichen Dokumenten, sondern kannte diese allein aus den von Wettstein edierten ‹Acta und Handlungen›, die er bei einem «geneigten Freund aus Basel auf einige Zeit» ausleihen konnte.9
Mosers Traktat wurde auch an der juristischen Fakultät der Universität Basel rezipiert, die bisher noch ganz der sogenannten Reichsideologie verpflichtet war, wonach alle legitime Herrschaft letztlich vom Kaiser herrühre.10 1746 definierte der spätere Bürgermeister Daniel Mitz (1724–1789) in seiner ‹Dissertatio de libertate Helvetica› die Eidgenossenschaft als einen souveränen Staat und berief sich, wiewohl er naturrechtlich von der ursprünglichen Freiheit der Menschen her argumentierte, ebenso auf die genannte Eingabe von Wettstein.11
Wenn nun auf dem Riehener Wettstein-Bildnis ausgerechnet die Aktensammlung, die gegen Mitte des 18. Jahrhunderts in der Debatte um die staatsrechtliche Stellung der Schweiz eine Schlüsselrolle spielte, das auffälligste Bildmotiv darstellt und wie das Gesicht Wettsteins durch eine unbestimmte Lichtquelle beleuchtet wird, dann drängt sich die Vermutung auf, dass der Dargestellte hier als Verteidiger und Garant der eidgenössischen Souveränität vorgeführt werden sollte. Bezeichnenderweise ist das Lobgedicht, das Andreas Linder (1695–1750), Assessor (Gehilfe) an der juristischen Fakultät, Daniel Mitz im Anhang zu dessen Dissertation widmete, zugleich das früheste datierte Zeugnis für die Wettstein-Verehrung. Es endet mit den Worten: «Und wie sich Wettstein aufgeschwungen / Zum Tempel der Unsterblichkeit.»12
Dabei muss man sich vergegenwärtigen, dass der heute allgemein als bedeutender Staatsmann geltende Wettstein zu Lebzeiten höchst umstritten war und über seinen Tod hinaus wiederholt angefeindet wurde. Noch ein halbes Jahrhundert nach seinem Ableben finden sich in den Quellen, etwa in Chroniken oder Leichenreden von seinen Nachkommen, keinerlei Hinweise darauf, dass ihm mehr Beachtung und Wertschätzung zuteil wurde als anderen hohen Magistraten seiner Epoche. Erst der Wandel im Staatsdiskurs vom traditionellen reichsrechtlichen Denken zum Souveränitätsbegriff, der sich bei den Juristen der Basler Universität gegen die Mitte des 18. Jahrhunderts vollzog, machte Wettstein zu einer verehrungswürdigen Persönlichkeit.13
Daher deutet einiges darauf hin, dass eine Person das Gemälde in Auftrag gab, die mit den zeitgenössischen staatsrechtlichen Debatten bestens vertraut war. Dafür kommt an erster Stelle der bereits genannte Daniel Mitz in Frage, zumal er nach dem Zeugnis des Juristen, Geschichtsschreibers und Politikers Peter Ochs (1752–1821) nicht nur ein «sehr belesener Rechtsgelehrter»14 war, sondern auch die «zahlreiche Sammlung von Handschriften über den westphälischen Friden»15 aus Wettsteins Nachlass besass.
EIN ZEUGNIS FÜR FAMILIENSTOLZ
Es gibt aber noch weitere Gründe, die für Daniel Mitz als Auftraggeber des Riehener Wettstein-Porträts sprechen: Mitz stammte mütterlicherseits von Johann Rudolf Wettstein ab, ebenso seine ihm 1751 angetraute Gattin Anna Katharina Merian (1735–1805).16 Das Gemälde enthält denn auch Elemente, die über die staatsrechtliche Sinngebung hinausgehen und auf eine familiäre Verbundenheit hindeuten. Zu nennen ist hier sicher einmal der Gnadenpfennig an der doppelten Goldkette, der sich vom schwarzen Wams deutlich abhebt. Tatsächlich wurden Wettstein aufgrund seiner westfälischen Mission zwei solche, als Ehrenzeichen verstandene Schaumünzen verliehen: 1647 durch Herzog Heinrich II. von Orléans-Longueville (1595–1663) und vier Jahre später durch Kaiser Ferdinand III. (1608–1657). Mit dem auf dem Gemälde dargestellten Exemplar dürfte der Gnadenpfennig von Ferdinand III. gemeint sein, da das Profilbild auf der Medaille erkennbar einen Lorbeerkranz trägt.17
Als zusätzlicher Gunstbeweis verlieh der Kaiser Wettstein zwei Jahre später den Adelstitel.18 Diese Standeserhöhung war im politischen und gesellschaftlichen Alltag der Basler Stadtrepublik weitgehend bedeutungslos, da damit keinerlei Privilegien verbunden waren und der Republikanismus wenig Spielraum für individuelle und familiäre Repräsentation bot. Gerade in Basel waren die mächtigen Familien sehr darauf bedacht, den Schein politischer und gesellschaftlicher Egalität innerhalb ihres Kreises zu wahren.19
Dennoch spielten Adels- und Wappenbriefe im Selbstverständnis der damit ausgezeichneten Familien auch am Rheinknie durchaus eine Rolle und wurden in Ehren gehalten.20 Auf dem Riehener Wettstein-Bildnis äussert sich dies einerseits in der Verwendung der adligen Namensform «DE WETTSTENIUS», andererseits in der Wappenbekrönung am Bügelhelm, den der Adelsbrief für Wettstein als «fryen offenen adlichen Turniers Helm» anstelle des bisherigen bürgerlichen Stechhelms ausdrücklich erwähnt und zusätzlich abbildet.21 Seither wird diese Wappenverbesserung bei allen Darstellungen des Wettstein’schen Familienwappens berücksichtigt. Welche Bedeutung der Nobilitierung innerhalb der Familie Wettstein beigemessen wurde, zeigt auch der Umstand, dass 1750 vom originalen Adelsbrief eine notariell beglaubigte Kopie angefertigt wurde.22
Daniel Mitz und seine Frau stammten zwar nicht in direkter männlicher Linie vom früheren Bürgermeister ab, womit dessen Erhebung in den Erbadel für sie persönlich nicht galt. Trotz des damals vorherrschenden patrilinearen Denkens, das auch die Rechtsordnung bestimmte, wurde der Abstammung von hochrangigen Personen über die weibliche Linie ebenfalls Beachtung geschenkt, wie zum Beispiel zahlreiche Leichenpredigten belegen. Auch Peter Ochs, der in seinen autobiografischen Notizen23 mit Stolz erwähnt, dass seine Gattin Salome Vischer (1760–1804) väterlicher- und mütterlicherseits eine Nachfahrin von Wettstein ist, unterlässt es in seiner Basler Geschichte nicht, auf Daniel Mitz’ Abstammung von Wettstein hinzuweisen.24
DIE ÜBERLIEFERUNG DES GEMÄLDES
Ein möglicher Anlass für Daniel Mitz, ein Bildnis seines Vorfahren Johann Rudolf Wettstein in Auftrag zu geben, war der Tod seines Vaters Daniel Mitz-Frey (1680–1751) im Jahr 1751, wodurch er Besitzer des Wettsteinhauses in Riehen wurde. Dieses trug zwar damals noch nicht seinen heutigen Namen, doch war Mitz zweifellos bekannt, dass dieses Haus vormals seinem hochrangigen Vorfahren gehört hatte, zumal davon noch viele Spuren im Haus zu finden waren. Vermutlich war das Wettstein-Porträt bloss für den privaten Rahmen bestimmt, denn anders als etwa in Bern galt es in Basel nicht als opportun, adlige Namensformen zu verwenden.
Das Bild könnte sogar eigens für den Riehener Landsitz geschaffen worden sein. Beweisen lässt sich dies aber nicht, denn in dem nach Daniel Mitz’ Tod erstellten Vermögensverzeichnis werden unspezifisch «4 differente Gemählde» ohne nähere Angaben angeführt.25 Konkreter ist dagegen das Nachlassinventar seiner Witwe Anna Katharina Mitz-Merian, das explizit «Vier Wettsteinische Portraits auf Tuch» nennt.26 Diese werden, wie auch das Landgut in Riehen, dem Anteil der Tochter Agnes Heusler-Mitz zugeschlagen. In der Folge verblieb das Wettsteinhaus über insgesamt vier Generationen im Besitz der Familie Heusler, bis es – wie eingangs erwähnt – 1958 mit dem fraglichen Gemälde in den Besitz der Gemeinde Riehen gelangte. Dass es sich bei diesem um eines der nach dem Tod von Daniel Mitz’ Witwe erwähnten Wettstein-Porträts handelt, ist sehr wahrscheinlich. Wo die drei anderen damals genannten Bildnisse hingekommen sind, lässt sich dagegen heute nicht mehr feststellen.
1
Stefan Hess: Der Weinberg des Herrn Burgermeister. Johann Rudolf Wettstein als Weinproduzent, in: Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde 98, 1998, S. 35–47; ders.: Wettstein und Riehen – Annäherungen, in: z’Rieche 2016, S. 110–117; Albin Kaspar et al.: Häuser in Riehen und ihre Bewohner, Heft III, Riehen 2017, S. 140–159.
2
Brigitte Meles (Red.): Wettstein – Die Schweiz und Europa 1648. Ausstellungskatalog Historisches Museum Basel, Basel 1998, S. 299, Kat.-Nr. 194.
3
Margarete Pfister-Burkhalter: Wettstein-Bildnisse, in: Öffentliche Kunstsammlung Basel. Jahresberichte 1941–1945, Basel 1947, S. 201–210; Bernd W. Lindemann: Das Bildnis Johann Rudolf Wettsteins, in: Meles,
Wettstein, S. 186–188.
4
Pfister-Burkhalter, Wettstein-Bildnisse,
S. 206f., Abb. 9, 10.
5
Kunstmuseum Basel, Inv.-Nr. 47.
6
Julia Gauss / Alfred Stoecklin: Bürgermeister Wettstein. Der Mann, das Werk, die Zeit, Basel 1953, S. 226f.
7
Universitätsbibliothek Basel, Om I 10.
8
Johann Jacob Moser: Die gerettete völlige Souveraineté der löblichen Schweitzerischen Eydgenoßenschafft …, Tübingen 1731, S. 10.
9
Ebd., S. 5.
10
Karl Mommsen: Auf dem Wege zur Staatssouveränität. Staatliche Grundbegriffe in Basler juristischen Doktordisputationen des 17. und 18. Jahrhunderts, Bern 1970.
11
Ebd., S. 246–250.
12
Daniel Mitz: Dissertatio de libertate Helvetica. Von der Schweitzer-Freyheit …, Basel 1746, S. 58.
13
Stefan Hess: «Basels grosser Bürgermeister».
Das Nachleben von Johann Rudolf Wettstein,
in: Meles, Wettstein, S. 132–141.
14
Peter Ochs: Geschichte der Stadt und Land-
schaft Basel, Bd. 8, Basel 1822, S. 7, Anm. 1.
15
Peter Ochs: Geschichte der Stadt und Land-
schaft Basel, Bd. 1, Berlin / Leipzig 1786, S. XI.
16
Abstammungslinien: Johann Rudolf Wettstein-Falkner – Judith Krug-Wettstein (1623–1678)– Anna Maria Frey-Krug (1641–1671) – Johann Ludwig Frey-Gernler (1659–1740) – Agnes Mitz-Frey (1684–1758) – Daniel Mitz-Merian // Johann Rudolf Wettstein-Falkner – Johann Friedrich Wettstein-Stähelin (1632–1691) –
Johann Rudolf Wettstein-Socin (1658–1734) –
Johann Friedrich Wettstein-Spörlin (1689–1753)– Maria Merian-Wettstein (1714–1800) –
Anna Katharina Mitz-Merian.
17
Beatrice Schärli: Gnadenpfennige und Ehren-
ketten. Beispiele aus dem Gebiet der heutigen Schweiz, in: Bernd Kluge / Bernhard Weisser (Hg.): XII. Internationaler Numismatischer Kongress Berlin 1997. Akten – Preceedings –
Actes II, Berlin 2000, S. 1426–1441.
18
Franz Egger: Gunsterweis mit politischer
Zielsetzung. Der Adelsbrief von Kaiser Ferdinand III. für Bürgermeister Johann Rudolf Wettstein, Augsburg, 27. Mai 1653, in: Historisches Museum Basel, Jahresbericht 1995, Basel 1996, S. 54–57.
19
Stefan Hess: Der ‹Basler Ratstisch› von Johann Christian Frisch. Staatskunst und Schnitz-
kunst um 1675, Basler Kostbarkeiten 28, Basel 2007, S. 38f.
20
W[ilhelm] R[ichard] Staehelin: Basler Adels- und Wappenbriefe anlässlich einer Ausstellung derselben in der Universitäts-Bibliothek Basel, Basel 1916.
21
Zit. nach ebd., S. 99.
22
Fritz Burckhardt: Joh. Rudolf Wettstein’s männliche Nachkommen in Basel, in: Basler Jahrbuch 1911, S. 60–87, hier S. 61.
23
Gustav Steiner (Hg.): Korrespondenz des Peter Ochs (1752–1821), Bd. 1, Basel 1927, S. XXXIX, Anm. 1.
24
Ochs, Geschichte, Bd. 1, S. XII.
25
Staatsarchiv Basel-Stadt, PA 522, C 1, 1724–1805: Inventarium … über … Herrn Burgermeister Mitzen, seel. zeitliche Verlaßenschaft, S. 12.
26
Staatsarchiv Basel-Stadt, PA 522, C 1, 1724–1805: Copia. Inventarium und Abtheilung über weyland Fraun Anna Catharina Merian sel., Tit: Herrn Daniel Mitz sel. … Wittib gesamte Verlassenschaft, 1805, S. 16 und 40.