Johann Rudolf Wettsteins Neue Behausung zu Riehen, das alte Meigelsche Landgut

Fritz Lehmann

1. Der Hausname

Im Jahre 1662 erweitert Basels grosser Bürgermeister Joh. Rudolf Wettstein-Falkner seinen schon damals beachtlichen Grundbesitz in Riehen fast um das Doppelte. Er erwirbt ein Landgut, dessen Kernstück die Nachbarliegenschaft seines Hauses an der Baselstrasse bildet. Der Kauf erstreckt sich auf etwa die Hälfte des grossen Umschwungs, der heute zur Nr. 30 gehört; vor allem aber umfasst er ein Gebäude, das dem so glücklich restaurierten Haus unserer Tage recht ähnlich gewesen sein muss — zumindest wenn wir dem Maler Hans Bock und seinen Söhnen nicht jede Glaubwürdigkeit absprechen wollen. Was er um 1620 auf seinem schönen kolorierten Plan Riehens — der Leser der Dorfgeschichte kennt ihn als Farbtafel II — an der fraglichen Stelle des Dorfkerns einzeichnet, scheint uns vertraut: Ein stattliches zweistöckiges Haus mit den charakteristischen Treppengiebeln steht da inmitten eines Geländes, das auf drei Seiten von hohen Mauern abgeschirmt ist, deutlich abgehoben von den einfachen Bauernhäusern des Dorfes. Die Bocksche Darstellung gewinnt noch an Wahrscheinlichkeit, wenn wir einen Blick in die Urkunden werfen. Sie verraten, dass unser Haus seit den 70er Jahren des 16. Jh. wohlhabenden Städtern als Landsitz dient. Es trägt ihren Namen — als ersten den des Balthasar Meigel, mit dem die Reihe der Basler Besitzer beginnt und der deshalb nach dem Wettsteins im Titel erscheint; gelegentlich wird es auch nach dem Amt eines Inhabers benannt, wofür die Bezeichnung ,des Ratsschreibers Haus' zu Hieronimus Menzingers Zeiten als Beleg genügen mag. Freilich ist nicht jeder Besitzer im Hausnamen festgehalten. Im 16. Jh. vermissen wir den Obristen Johann Friedrich Ryhiner, im folgenden Jahrhundert Träger so glanzvoller Namen wie den Junker Werner von Offenburg oder den polnischen Fürsten Alexander Oktavian von Pronski, von Bürgermeister Wettstein einmal ganz zu schweigen. Dafür fallen Namen wie Maria von Brunn und Bürgermeister Hans Ludwig Krug im 17. Jh., Hans Rudolf und Christoff Burckhardt im 18. Jh., Herrn Theodor Winkelblechs sei. Frau Wittib an der Wende vom 18. zum 19. Jh., bis hin auf unsere Tage, in dem die noch lebende Bezeichnung ,Lüscherhaus' an den letz ten privaten Einzelbesitzer erinnert, den Kunstmaler J. J. Lüscher-Simonius. Ganz offensichtlich spielt bei diesem Prozessdie Dauer des Besitzes die ausschlaggebende Rolle.

Es liegt uns fern, alte überlieferungen nachträglich korrigieren zu wollen oder gar Verdienst und Persönlichkeit jener Eigentümer zu schmälern, die im Laufe von vier Jahrhunderten dem Haus ihren Namen gaben. Doch berechtigen u. E. das volle Dutzend Jahre, in denen sich die Liegenschaft im Eigentum der Gemeinde Riehen befindet, zu einer Neubesinnung auch in der Frage der Benennung. Vom Wettingerhof zu reden, wie es gelegentlich in neueren Veröffentlichungen geschehen ist, verbietet die Tatsache, dass dem Kloster Wettingen im Aargau bis zur Mitte des 16. Jh. eine ganze Reihe von Riehener Bauernhöfen gehören; das Haus Baselstrasse 30 spielt unter ihnen keine besondere Rolle. Noch weniger begründet ist die Bezeichnung ,Andlauerhof, die wir an einer Stelle gelesen haben. Was bleibt, ist eine überprüfung aller bisherigen Inhaber auf ihre Bedeutung, sei es nun für unser Haus oder sei es für ihre und für unsere Zeit. Sie kann nur zum gleichen Ergebnis führen, wie es schon 1962 in Lucas Freys verdienstvollem Aufsatz seinen Niederschlag gefunden hat.

Wettsteins Leistung für Kanton und Eidgenossenschaft bedürfen keiner weiteren Hervorhebung. Im Schatten zweier Weltkriege hat seine konsequente, die Eigenständigkeit der Schweiz auch juristisch sichernde Politik neues Gewicht erhalten. Das Haus schliesslich dürfte in den wenigen Jahren, in denen er sich noch an der Neuerwerbung freuen konnte, im Innern jene Form erhalten haben, um die sich kundige Restauratoren mit sichtbarem Erfolg bemühten. Seine Erben haben dann erstmals am 17. Juni 1666 die Bezeichnung ,Neue Behausung' verwendet, die in die überschrift unseres Aufsatzes aufgenommen wurde.

2. Lage und Umfang der Liegenschaft

Wettsteins ,Neue Behausung' zu Riehen liegt an der Baselstrasse, allerdings nicht unmittelbar an ihr, sondern in vornehmer Zurückgezogenheit, zwanzig Meter von ihr abgesetzt. Obwohl an den Hof seines älteren Hauses grenzend, trennen sie doch noch 25 m vom Kilchgässli und einige Meter mehr vom Hinterhaus des heutigen Lehrlingsheimes.

Diese und andere Besonderheiten ihrer Lage erkennen wir am besten, wenn wir zu den Karten und Plänen der Dorfgeschichte greifen, insbesondere zu dem «Ausschnitt aus dem Grundherren- und Eigentümerplan 16.—18. Jh.» mit der Deckpause, die im gleichen Maßstab Parzellen und Gebäudeumrisse nach dem Stand von 1971 zeigt. übereinandergelegt lassen sich drei Stadien beobachten: erstens der heutige Zustand — mit geringen Abweichungen — anhand der Deckfolie, zweitens die Verhältnisse vor 150 Jahren anhand der durchgezogenen schwarzen Linien des Planausschnittes und schliesslich das bunte Muster zinspflichtiger Parzellen des 16.—18. Jh. anhand farbiger Flächen und gestrichelter schwarzer Linien, die versuchen, gelegentlich recht widersprüchliche Angaben von Bodenzinsregistern (Bereine und Zinsrödel) kartographisch wiederzugeben. Nehmen wir die Grundbücher des 19. und 20. Jh. hinzu, können wir bereits ziemlich genaue Angaben machen, nicht nur über alle Lagebeziehungen, sondern auch über den Umfang der Liegenschaften und den Bestand an Gebäuden.

So manche offene Frage klärt sich beim Vergleich dieser Unterlagen. Im grossen Garten des Hauses Baselstrasse 30 füllen vor 150 Jahren die Gebäude eines weiteren Gehöftes, der um die Jahrhundertwende abgebrochenen Baselstrasse 28, den beträchtlichen Freiraum zur Nr. 24. Die verschwundenen Wirtschaftsgebäude unseres Hauses, eine Lebensnotwendigkeit jedes alten Landsitzes, erscheinen im hinteren Teil der Liegenschaft — nach Ausweis des Katasters «Lehenhaus und Schopf, Scheuer und Stall»; die Zufahrt führt über den vorderen Hof, durch keine Mauer gehindert, an der gartenwärtigen Giebelfront vorbei zum Hinterhof. Dass das Grundbuch unserer Tage und die oben genannte Deckpause das gesamte Areal zwischen Kilchgässli und Lehrlingsheim, Baselstrasse und Wettsteinpromenade als Einheit führt — Parzelle A 424 mit rund 8000 Quadratmetern — ist keine zehn Jahre alt und ohne Parallele in den letzten vier Jahrhunderten. Ursprünglich liegen hier drei Höfe: in der Mitte das uns interessierende Anwesen Baselstrasse 30 mit 2768,5 m2, nach dem Kilchgässli zu das Wettsteinhaus, Baselstrasse 34, mit 2845 m2 und auf der anderen Seite das abgerissene Gehöft Baselstrasse 28, auch «im Höflin» genannt, mit 2382,5 m2. Von ihm geblieben sind nur die ehemalige Schol (das spätere Waschhaus), der kleine Anbau am Lehrlingsheim, heute Baselstrasse 26, und im Garten Keller eines Wirtschaftsgebäudes, auf dem das Atelier J. J. Lüschers steht.

Zu den Merkwürdigkeiten der drei Gehöfte gehört nun, dass im Laufe der Jahrhunderte immer wieder zwei von ihnen in einer Hand liegen. Der Erwerb der ,Neuen Behausung' durch Wettstein eröffnet die Verbindung zwischen den Anwesen Baselstrasse 30 und 34; sie dauert von 1662—1667 und wiederholt sich in den Jahren 1808 bis 1828 unter den Erben des Ratsherrn Leonhard Heusler-Mitz. Mit der Nr. 28 ist unser Haus bereits im 16. Jh. in .Personalunion' vereinigt und bleibt es von 1828 bis zum übergang an die Einwohnergemeinde Riehen im Jahre 1963. Am Rande sei erwähnt, dass im letzteren Falle einmal der Bauer Nikiaus Sieglin im Höflin das Nachbargut aufkauft, während sonst stets kapitalkräftige Städter tätig werden.

Katasterpläne und Grundbücher des 19. und 20. Jh. vermitteln eine klare Vorstellung von der Aufteilung der heutigen Grossparzelle A 42. Für die Zeit davor wird es schwieriger, eindeutige Aussagen zu gewinnen. Zwar beziehen der Bischof von Basel, sein Domstift und das Kloster Wettingen von unserem Areal Abgaben. Vergleichen wir jedoch ihre Register — seien es nun die ein und desselben Eigentümers aus verschiedenen Jahrhunderten oder etwa gleichzeitige Bereine und Rödel verschiedener Herren —, kommen nicht unerhebliche Widersprüche zum Vorschein. Selbst die Stadt Basel, die im 16. Jh. ihr Rechtsnachfolger wird, scheint gerade in unserem Bereich Mühe zu haben, die divergierenden Beschreibungen der einzelnen zinspflichtigen Parzellen zu koordinieren. Einmal führt auch sie die Register unter den alten Titeln getrennt weiter und bei deren Erneuerung oder Bereinigung hat sie mit den gleichen Schwierigkeiten zu kämpfen wie die früheren Eigentümer, dem In-Vergessenheit-Geraten älterer Zustände. Die Darstellung dieser Verhältnisse auf unserem Planausschnitt kann nicht genauer sein als es die Angaben der Bereine sind; sie kann letzten Endes nur eine der verschiedenen Vorstellungen wiedergeben, die man sich nachträglich von der Lage einer bodenzinspflichtigen Parzelle gemacht hat. Wo die genaue Abgrenzung zum Nachbarn fehlt, bleibt auch dem Zeichner nur die mehr oder minder willkürliche Festlegung einer Grenze.

Einige Beispiele mögen diese Schwierigkeiten illustrieren. Der Bischof von Basel, ab 1522 die Stadt, bezieht «Ein Hun. Von Huß unnd Hoff», das in jedem dritten Jahr von den Besitzern des Areals Baselstrasse 24, die übrigen zwei Jahre von dem der Nr. 28 abzuführen ist. Soll man hier die Existenz eines Gehöftes annehmen, das im späten Mittelalter mit einem Drittel seiner Fläche auf dem Gebiet der Nr. 24, mit zwei Dritteln auf dem der Nr. 28 liegt? — Dem Kloster Wettingen, ab 1551 der Stadt Basel, zinst man jährlich zehn Schillinge «von einem Hus und Hoff niden im dorff» — es ist die Liegenschaft Baselstrasse 30 —, als dessen Anwänder die sicher bezeugten Inhaber der Nachbarliegenschaften genannt werden. Ab 1632 erscheint plötzlich als «Anwänder anderseits», d. h. auf der Seite des Wettsteinhauses, nicht mehr dessen Besitzer, sondern der jeweilige Inhaber unserer Parzelle selbst. Noch die einfachste Lösung dieser rätselhaften Neuerung wäre der Erwerb eines parallel zur Grenze verlaufenden Streifens auf dem Boden des Wettsteinhofes. Dann müsste aber der Besitzer unserer Liegenschaft ab 1632 als Mitbesitzer der Nachbarparzelle erscheinen — umso eher, als das Wettsteinhaus gleichfalls dem Kloster Wettingen zinspflichtig ist und beide Liegenschaften in den gleichen Bereinsbüchern beschrieben werden. Dies ist aber nirgendwo der Fall. — Etwas komplizierter ist die Erklärung, die im Planausschnitt ihren Niederschlag gefunden hat. Das Areal Baselstrasse 28 und 30 zinst dem Domstift bis zum Anfang des 19. Jh. von drei Parzellen: drei Schillinge von ,Haus und Hofstatt', sechs Schillinge von einer ,Hofstatt', beide im «Nidern dorff» und fünf Schillinge von einem Garten hinter diesen Hofstätten. Wo genau diese Parzellen liegen, scheint man im 16. Jh. nicht (mehr) gewusst zu haben. Bei der hypothekarischen Belastung unseres Gehöftes im Jahre 1578 wird der Zins in den Wettinger Berein erwähnt, von einem Bodenzins an das Domstift ist keine Rede. Erst vom 17. Jh. an lässt man die drei Schillinge für den vorderen Teil des Areals Baselstrasse 30, die sechs Schillinge für den strassenwärtigen Teil des Gehöftes Nr. 28 zahlen. Es ist das gleiche Jahrhundert, in dem die Bodenzinsregister des Klosters Wettingen die o. a. Neuerung in der Beschreibung unserer Liegenschaft einführen. Hier dürfte doch mehr als Zufall vorliegen. Offensichtlich hat man damals erkannt oder festgelegt, dass nur die dem Domstift zahlende Parzelle direkt an den Wettsteinhof grenzt, während die Wettingen zinspflichtige den nördlichen Nachbarn nicht berührt.

3. Besitzverhältnisse

Die Schwierigkeiten, die uns die Bereine des 16. Jh. auf dem Gebiete der Topographie bereiten, machen sie auch bei der Klärung der Besitzverhältnisse. Man sollte an sich annehmen, dass bei der Vielzahl bodenzinspflichtiger Parzellen die Register eine fehlerfreie und lückenlose Liste aller Inhaber liefern. An Wettsteins .Neuer Behausung' sind im engeren Bereich des Gehöftes das Kloster Wettingen mit der Parzelle Nr. 33 (vorher Nr. 242) und das Domstift Basel mit der Parzelle 508 (vorher 511, 516) beteiligt, am Garten das Domstift mit der halben Parzelle 488 (vorher 491/496). Dazu kommen noch die Nachbarparzellen, bei denen unsere Grundstückbesitzer als Anwänder genannt werden: für das Areal Baselstrasse 34 die Nummern 33 (79b) und 32 (214) aus den Wettinger Bereinen, für Baselstrasse 24—28 die Nr. 83 (86) und 509 (512/517) aus den Bereinen des Domstiftes. Dass die Beschreibungen der sieben bodenzinspflichtigen Parzellen unsere Erwartungen nicht erfüllen, ergibt sich in erster Linie aus den grossen zeitlichen Abständen zwischen den Erneuerungen der Bereine. Bei nur sieben Bereinigungen im Laufe von drei Jahrhunderten und angesichts der Tatsache, dass die jährlich geführten Zinsrödel nur sehr sporadisch erhalten sind, bleiben erhebliche Lücken in der überlieferung. Sie wenigstens teilweise zu füllen ist nur mit zusätzlichen Geschichtsquellen möglich. Ein glücklicher Umstand stellt sie in unserem Falle in seltener Reichhaltigkeit zur Verfügung. Das Basler Staatsarchiv, zu dessen reichen Beständen die von uns benutzten Bereine gehören, bewahrt unter seinen Privatarchiven die Hinterlassenschaft der letzten privaten Besitzerinnen des Wettsteinhauses auf. Was unter der Signatur PA 522 und den Namen der Damen Julie und Anna Katharina Heusler (de Daniel) zu finden ist, umfasst so verschiedenartige Dokumente wie Pergamenturkunden des 17. Jh., Ausgaben- und Einnahmebücher, Herbstbüchlein, Kaufurkunden, Akten über Wasser- und Brunnrechte, Verlassenschaften, Erbinventare und Briefe. Sie sind eine unschätzbare Quelle für altRiehener Verhältnisse im allgemeinen und für Wettsteins ,Neue Behausung' im besonderen. Hier soll zunächst nur eine Kaufurkunde von 1614 genannt werden, die nicht nur die unmittelbar Beteiligten, sondern auch die früheren Besitzer der Liegenschaft nennt. Sie bestätigt die Angaben der Wettinger Bereine des 16. Jh. und erleichtert die Zusammenstellung einer chronologischen Tabelle von Inhabern des Hauses Baselstrasse Nr. 30. Der besseren übersicht wegen sind ihnen die Besitzer der Nachbarliegenschaften zugeordnet. Die Namen werden in moderner Schreibweise wiedergegeben, wo möglich mit Frauennamen und Lebensdaten. Zwei weitere Zeitangaben, die jeweils erste und letzte Nennung als Hausbesitzer, weisen auf die Besitzdauer hin; genaue Zahlen sind nur in Ausnahmefällen bekannt.

4. Das Landgut und seine Besitzer im 16. und 17. Jh.

Wettsteins ,Neue Behausung' geht in ihren Ursprüngen sicher auf ein mittelalterliches Gehöft zurück. Die ersten genaueren Angaben bekommen wir jedoch nicht vor 1503. Im ältesten Wettinger Berein für Riehen lesen wir von einem Rudolf Zimmermann, der dem Kloster zehn Schillinge von einem Haus und Hof «niden im dorff» zwischen Heini Bapst (im späteren Wettsteinhaus) und Peter Frey oder ,früyn' (auf dem Areal Baselstrasse 28) zahlt. Die Liegenschaft stösst damals hinten und vorne ,an den bach'. 1522 wird ein Ulrich Datt als Anwänder des Nachbarhauses gemeldet und nach dem Wettinger Zinsrödel für die Jahre 1534/35 zahlt er auch die gleiche Abgabe für Haus und Hofstatt, die vorher Rudolf Zimmermann innehatte. Im erneuerten Wettinger Berein von 1551 tritt Margarete Datt an seine Stelle; das Anwesen wird als «zu Riechen im dorff» gelegen beschrieben; die Anwänder sind nun Georg Meier einerseits und Martin Bapst andererseits, hinten wiederum Georg Meier und vorne die Strasse. Der nächste erhaltene Rodel, für die Jahre 1586— 1589, nennt bereits den ersten Basler Besitzer unseres Hauses, Herrn Balthasar Meigel, mit dem Zusatz, dass vorher die ,Dattenen' den Zins von zehn Schillingen gezahlt habe.

Was wir sonst über die bäuerlichen Vorbesitzer dieses alten städtischen Landsitzes wissen, ist sehr wenig. Die Zimmermanns gehören zu den begüterten Bauern des Dorfes im 15. und 16. Jh.; Rudolf Z. begegnet uns nur einmal in den Quellen, eben als Inhaber der Wettingen zinspflichtigen Parzelle 242. Die Datt sind bekannter; wir finden sie auf dem Wenken wie in Bettingen; als Meier im Hof sind sie Träger herrschaftlichen Grundbesitzes; Ulrich Datt gehört 1525 dem Gericht an; 1530 wird seine Frau Margarethe als Hochschwangere in Hans Felgenhauers Haus — Baselstrasse 23 — von ,Päule Werchle' belästigt; von anderen Frauen zurechtgewiesen, lässt er sich zu sehr unbedachten äusserungen hinreissen, worauf man ihm im Januar 1531 die Zunge abschneidet. — Ob nun sie oder eine Tochter gleichen Namens mit der Besitzerin von 1551 zusammenfällt, ist hier nicht zu entscheiden. Wir neigen mehr zur letzteren Annahme. Eine Margarete Datt erscheint in den 70er Jahren jenes Jahrhunderts als Frau des Heini Bapst, wohl eines Mitgliedes der Familie, die 1503 und 1551 mit dem Nachbarhaus verbunden wird. Nach dem ältesten Riehener Taufbuch werden in den 70er Jahren ihre Kinder geboren. Vielleicht hat sie ihre Fïeirat zum Verkauf des väterlichen Anwesens veranlasst. Auf jeden Fall wird Margareta Datt noch im 17. Jh. als Vorbesitzerin des Balthasar Meigel angeführt.

Mit Balthasar Meigel-Krieg-Hagenbach (1527—1606) hält eine Familie ihren Einzug in Riehen, die wie kein anderes städtisches Geschlecht engste Beziehungen zu unserem Dorf und seinen Bewohnern eingeht. Durch Balthasars Tochter und Grosskinder verbinden sich die Meigel mit nicht weniger als vier Riehener Familien, den Hauswirth, Mettler, Schultheiss und Weinmann, so dürfen wir mit einigem Recht behaupten, dass es heute kaum einen alt eingesessenen Riehener gibt, der nicht Balthasar Meigel zu seinen Vorfahren zählt. Die Meigel - Mygel - Myel - Meiel, um nur ein paar Schreibweisen des 16. Jh. zu nennen, erscheinen im Zeitalter der Reformation in Basel. Es sind Angehörige eines wohlhabenden Wormser Geschlechts, die sich binnen weniger Jahre in der Stadt am Rheinknie niederlassen. Ludwig Migel (f 1561), der Vater unseres Balthasar, kauft sich 1526 in die Schlüsselzunft ein, sein Vetter Hans (f 1576) und Ludwigs Bruder Balthasar (fvor 1548) werden 1534 und 1535 zu Safran zünftig. Dann dauert es mehr als 30 Jahre bis ein weiterer Meigel nachfolgt. Adam Meigel, der Seidenkrämer von Worms, ein Neffe des Hans Meigel, wird 1569 in das Basler Bürgerrecht aufgenommen. Der Seidenkrämer, den wir ein Jahrzehnt später als Besitzer von Schloss und Mühle zu Steinen finden, und sein Onkel, der im Zunftregister als Silberkrämer fungiert, scheinen einem vermöglicheren Zweig der Familie angehört zu haben als die Brüder Ludwig und Balthasar. Davon zeugen vor allem die Testamente des Hans Meigel, die uns jedoch auch in anderer Hinsicht eine wertvolle Quelle sind. Aus ihren Personenangaben erhalten wir nämlich ein recht anschauliches Bild von dieser gleichzeitig in Worms und Basel blühenden Sippe. Da erfahren wir, dass die Meigel — wie andere Neubürger vor und nach ihnen — zunächst bei Landsleuten Anschluss finden, in unserem Fall bei den schon im 15. Jh. aus Worms zugezogenen von Speyr. Wohl nicht ganz zufällig heiraten Ludwig sowie sein Bruder und sein Vetter drei Schwestern, die Töchter der Ursula von Speyr und des Silberkrämers Mathias German, und als Anna German, die Frau des Hans Meigel stirbt, verbindet er sich in einer zweiten Ehe mit der Witwe des Franz von Speyr. Der Neffe Adam, den wir in erster Ehe an der Seite der Aretia Münster finden — einer Tochter des berühmten Kosmographen Sebastian Münster —, greift sogar auf den älteren Zweig der Familie zurück. 1580 verheiratet er seine Tochter Eva mit dem Junker Balthasar Meigel, einem Enkel des Ludwig und Sohn unseres Riehener Hausbesitzers Balthasar; nach 1583, dem Todesjahr seiner ersten Frau, führt er des Schwiegersohnes ältere Schwester Anna heim und macht sie damit zur Schwiegermutter ihres Bruders. Anna und Adam Migels Kinder werden zwischen 1587 und 1594 in Riehen getauft, ein Wohnsitz in Riehen ist nicht ausgeschlossen, die Erben Zinsen noch Anfang des 17. Jh. in den Hühner- und Pfennigberein für das Haus Baselstrasse 48/ Ecke Schmiedgasse. Es ist Anna Meigel, die später den Riehener Weibel Hans Mettler zum Manne nimmt und ihm zwei Kinder schenkt — der Sohn wird nach dem Grossvater Balthasar genannt, es sind ihre und Adam Migels Nachkommen, die in alte Riehener Familien einheiraten, selbst für das liberale 16. Jh. keine Selbstverständlichkeit.

Von all dem dürfte Balthasar Meigel nichts geahnt haben, als er in den 70er Jahren ein Flaus an der Riehener Baselstrasse erwirbt. Ganz im Gegenteil, die wenigen Daten, die uns über seinen Lebensweg erhalten sind, vermitteln den Eindruck eines ganz in den Fusstapfen des Vaters wandelnden jungen Bürgers: 1527 geboren, 1548 Zunfterneuerung zum Schlüssel durch seinen Vater, den Krämer Ludwig Meigel; 1550 Zunfterneuerung zum Safran durch seinen Vetter — genauer des Vaters Vetter — Hans Meigel (f 1576); im gleichen Jahr Heirat mit Margarete Krieg von Bellikon aus altem Zürcher Rats- und Junkergeschlecht; 1561, beim Ableben des Vaters, übernahme von dessen öffentlichem Amte, der Schaffnerei der Praesens des Hohen Stiftes, das er bis 1579 innehat; 1570 Sechser zum Schlüssel und damit Mitglied des Grossen Rates; 1571 Schenkung eines silbernen Bechers an die Schlüsselzunft; 1575 Stiftung einer Wappenscheibe für das Schützenhaus; nach 1576 Eingehen einer zweiten Ehe mit Anna Hagenbach (1530—1599); 1606 gestorben. Dazwischen liegen die Geburten seiner acht Kinder, von denen er die meisten überleben wird, so wie er seine beiden Ehefrauen überlebt, und die Tätigkeiten, mit denen er seinen Lebensunterhalt verdient und seine Vermögen zu mehren versucht. Sie scheinen im Rückblick recht vielseitig, auch wenn sie sich kaum wesentlich von den Bemühungen der Zeitgenossen unterscheiden. Balthasar Meigel, «der Orgelenmacher», wird 1561 Praesensschaffner, d. h. Verwalter jener Güter des Domstiftes, aus denen einst die Domherren für ihre Anwesenheit beim Chorgebet entlohnt wurden. Als Schaffner tätigt er zahlreiche Grundstücksgeschäfte, wie ja überhaupt in jenen Jahrhunderten der günstige Kauf und Verkauf von Liegenschaften ein bevorzugtes Mittel zur Aufbesserung der Vermögensverhältnisse ist. Auf eigene Rechnung erwirbt und veräussert er in Basel Liegenschaften an der Malzgasse und Sporengasse; welche seiner Häuser er selber bewohnte, wissen wir nicht; man kann annehmen, dass er wie sein Vater als Praesensschaffner im Praesenshof an der Bäumligasse (am Platze des heutigen Gerichtes) seine freie Wohnung hatte. In seinen letzten Lebensjahren zinst er für den Falkensteinerhof am Münsterplatz. Der Kuriosität halber sei hier noch vermerkt, dass sich Balthasar Meigel auch mit dem Prägen von Münzen versuchte, allerdings nicht ohne Beanstandungen; 1589 lässt man seine Walzen von Amts wegen untersuchen. — Gegenüber den Beträgen, die er in der Stadt umsetzt — 1574 und 1578 insgesamt 4700 Pfund, scheint der Wert seiner Riehener Liegenschaften bescheiden. Mangels genauerer Unterlagen sind wir auf Hypothekarverschreibungen der 60er und 70er Jahre des 16. Jh. angewiesen. Nach dem ersten auf uns gekommenen Protokoll verfügt er schon 1568 über Haus, Hof und Güter in Riehen, die er mit 625 Pfund beleihen kann. 1573 gewährt er seinerseits dem Hans Kneblin eine Hypothek von 200 Pfund auf dessen Haus, Hof und Garten «im OberDorff» zu Riehen. 1577 nimmt er 600 Pfund auf seine grosse Behausung und Hofstatt «samt deren Ge rechtsame und Zugehört zu Riechen im Dorff» auf. Nehmen wir die Aussagen anderer Quellen hinzu, nach denen er Besitzer eines Hauses und Kellers auf dem Kirchhof ist, er weiterhin nach 1551 Träger von 48 Parzellen ehemals Wettinger und nun städtischen Eigentums, 1569 von 23 Parzellen, die der Schaffnerei der Domstiftgüter zinspflichtig sind, 1581 von 21 Parzellen, die der Praesens Zinsen und 1591 von 12 Jucharten Acker, die nach St. Blasien gehören, tritt uns Balthasar Meigel als Inhaber einer recht beachtlichen Landwirtschaft entgegen, die mit eigenem und gepachtetem Land arbeitet. Offensichtlich müssen wir in Riehen für mindestens 20 Jahre den Mittelpunkt seiner Erwerbstätigkeit sehen. Dafür sprechen auch die vereinzelten Hinweise in den Gerichtsakten, etwa beim Streit mit Balthasar Hilpert um eine eingestellte Kuh 1577/78 oder 1580 mit Hans Datt von Riehen, der ihn durchaus nicht in friedlicher Absicht «etliche Male aus dem Haus gefordert», schliesslich auch die 18 Patenschaften, die er und seine engere Familie zwischen 1569 und 1588 in Riehen übernehmen.

Seit den 70er Jahren leitet er seine Geschäfte in Riehen vom Haus an der Baselstrasse (Nr. 30) aus. Wann genau er es erworben hat, wissen wir nicht. Aus einer Bittschrift der «Gemeinen underthonen Zuvorderst im Dorf Ryehen» aus dem Jahre 1593 erfahren wir, dass «Balthasar Meyell» sein Gut zu «Ryehen» ungefähr «vor zwentzig Jaren» gekauft habe und auf sein Ersuchen an Bürgermeister und Rat die Erlaubnis erhielt, Brunnwasser aus einer Quelle in «der Moßmatten, usserthalb Ryehen» durch Holzröhren in seinen Hof zu führen. Er selbst beschreibt die Liegenschaft in einer Schuldverschreibung vom 7. Juli 1577 mit «myn großen Behusung, unnd Hoffstatt, so Ich sith kurtzen Jaren nüw erbouwen, sampt deren gerechtsami, unnd Zugehördt, Allß die zu Riechen Inn dem Dorff, zu einer Seiten neben Pentelin Reinger dem Metzger, unnd zur annderen sydten neben myn ... nüwlich vonn Henßlin Meyern, erthauschten behusung gelegen, Stoßt hinden an den Minnernbach, unnd vornen uff die Straßen, Zinßt solliche behusung Inn Wettinger gutt, mynen gn. Herrnn, zechen schilling boden zinß. Dorüber fry. ledig, eigen».

Lagebeschreibung und Belastung lassen keinen Zweifel, dass es sich hier um das Haus Baselstrasse 30 handelt. Der Hinweis, dass er es vor wenigen Jahren neu erbaut habe, hat während der Restauration durch die Entdeckung einer Inschrift im Sommerhaus, der grossen Halle des Erdgeschosses, eine unerwartete Bestätigung erfahren. Die dort angebrachte Jahreszahl 1576 könnte den Abschluss der Innenarbeiten andeuten und würde damit den Neubau auf die Mitte der 70er Jahre verlegen; 1574 war Meigel durch den Verkauf seiner Liegenschaften an der Malzgasse in den Besitz grosser Summen gekommen. — In der Erneuerung eines Grundpfandbriefes am 4. April 1578 liefert er noch eine Beschreibung des ,neulich eingetauschten Hauses', der Liegenschaft Baselstrasse 28 samt der Gärten hinter seinen beiden Häusern. Sie lautet «Ein Behausung mit Stallung.Trotten.unnd einem Großen Baumgarten. So zu Riehen Im dorf gelegen. Zu einerseiten neben Hanns Fuchsen dem Untervogt. [Baselstr. 24], Ander seit neben mir ... Selbst, geht hinder meinem großen Hauss harumb.mit aller derselben Zugehörd. stost hinden an deß meyers Im Hoffs guth.unnd an denn Minderen Bach. Vorn an die Strassen. Zinset Jarlichen In die Kammerey uff Burgh Fünff Schilling Boden-Zins. So dan Jacob Haußwirt drey Schilling. Sonnst frey.Ledig.Eigen.» 1586 gehören beide Liegenschaften nicht mehr ihm, sondern dem glücklosen Sohn des verstorbenen Stadtschreibers Heinrich Ryhiner, dem Dr. med. und späteren Obersten in französischenDiensten, Johann Friedrich Ryhiner-von Brunn (1532—88). Beide sind in Riehen keine Unbekannten. Den Vater führen Amtsgeschäfte mehr als einmal nach Riehen, 1544 erwirbt er mit dem ,Klösterli' auf dem Kirchhof das wahrscheinlich erste Basler Landgut in Riehen. Der Sohn löst es 1584 aus dem Kirchengut und wird damit zum Eigentümer des bis dahin bodenzinspflichtigen Hauses. Wie wir schon an anderer Stelle dargestellt haben, ist der jüngere Ryhiner nicht gerade arm an abenteuerlichen Lebensumständen. Studienfreund eines Felix Platter in Montpellier, Pächter königlicher Salinen in der Provence ab 1576, Verlust eines beträchtlichen Vermögens, als ihm Heinrich III. von Frankreich schon nach drei Jahren vertragswidrig kündigt, vergebliche Versuche, diesen Schlag wettzumachen, zuletzt an der Spitze eines Basler Regimentes, das er persönlich anwirbt und in den Dienst Heinrich von Navarras, des Oberhauptes der Hugenotten stellt. Fiasko des Basler oder besser Ryhinerschen Beitrages zum Hugenottenkrieg 1587. — Die Liste könnte beliebig erweitert werden, ohne dem Charakterbild viel Neues hinzuzufügen. Ganz verschieden von dem bedächtigen Vater setzt der jüngere Ryhiner alles auf eine Karte und verliert. Dass dem 47jährigen die Achtung seiner Mitbürger erhalten bleibt, spricht für seine Persönlichkeit, aber wohl auch für seine familiären und freundschaftlichen Beziehungen, die dem 1579 Ruinierten die Rückkehr ins städtische Leben erleichtert. Das Ansehen, das der Stadtschreiber der Familie verschaffte und das der ältere Sohn Emanuel im gleichen Amt vergrössert, kommt Johann Friedrich zugute. 1584 wählt ihn die Zunft zu Gärtnern, der bereits Vater und Bruder als Sechser angehörten, zu ihrem Meister und damit zum Mitglied des Rates. «Es ist das Jahr, in dem er seinen Landsitz aus dem Riehener Kirchengut freikauft.» Zwei Jahre später übernimmt er die gesamten Rie hener Güter des Balthasar Meigel: «zwey Häuserenn ..sambt Ackheren, Matten, Reben und holtz etc. wie dann er Migel daß alles lauth Bereins, Ingehebt benutzt und genossen hat, sambt etlich speciffiziertem Haußrath» gegen eine Anzahlung von 440 Pfund und eine Schuldverschreibung über weitere 2335 Pfund. Die Gründe für Kauf und Verkauf sind uns unbekannt.

Der Kaufzettel wurde am 28. Oktober, der Schuldschein am 11. November ausgestellt. Am 7. Dezember findet sich der Käufer bereits in einen Rechtsstreit verwickelt. Das Riehener Gericht weigert sich, den Kauf zu fertigen, es sei denn «Herr Friederich Riehiner der Rhäten, [der] kurtz verrückter tagen, heren Balthasar Meyeln burgern zu basel, sein Hauß und güter zu Riehen abgekauft, ... sich der Steur, frondiensten, hutens, unnd anderer beschwerden, des ein ander einwohner daselbst, begeben und bewilligen wölte». Ryhiner denkt nicht daran, diesen Forderungen nachzugeben und beruft sich auf eine Entscheidung des Rates aus dem Jahre 1537, nach der Basler Bürger nicht mit dörflichen Lasten zu belegen seien. Der Rat gibt ihm recht. — Vom Sommer 1587 bis zum Jahresende dauert dann der «unglückliche Feldzug des Regimentes Ryhiner», bei dem Junker Balthasar, der jüngere Sohn unseres Balthasar Meigel als Schreiber dient; der Oberst fällt in Feindeshand und entgeht nur «dank der Fürsprache schweizerischer Offiziere im Dienste der Gegenpartei» einem schimpflichen Tod. Er scheint nicht lange nach dieser zweiten Katastrophe seines Lebens gestorben zu sein. Im Januar 1588 erteilt der Rat den Befehl, ihn — wo er anzutreffen sei — «hie oder zu Riehen auß dem Hauß» zu nehmen [zu verhaften], in den Protokollen des folgenden Monats ist bereits die Rede von einem Inventar seiner Hinterlassenschaft und im April hört man vor dem Schultheissengericht der mehreren Stadt, der Herr Oberst sei im letzten «Französischen Zug, inn Franckhreich thodes ab[ge]gangen».

Johann Friedrich Ryhiner-von Brunns Erben, seine Witwe Agnes und ihre damals noch unmündigen Kinder, von denen das jüngste im Katastrophenjahr geboren wird, versuchen verzweifelt, den drohenden finanziellen Ruin abzuwenden. Sie bemühen sich u. a., den Kauf der Riehener Güter rückgängig zu machen, «sie die frauw», sagt ihr Anwalt vor Gericht, habe «Inn Parem gelt, biß in die zwey hundert pfundt, an sollich guot gehenckt, und verpauwen, aber wenig nutzen. Dieweil die Reben erfroren, davon gehebt.» Balthasar Meigel, vertreten durch seinen Schwiegersohn, den Ratsschreiber Hieronymus Menzinger, hält dem entgegen, dass der Kauf rechtsgültig erfolgt, die Schlüssel übergeben und das Gut vom Käufer und seiner Familie genutzt worden sei. Das Gericht folgt seiner Argumentation; das Haus an der Baselstrasse bleibt Ryhiners Erben, Zumindestens vorläufig.

In der Registratur des grossen Basler Almosens wird unter Q ein Brief angeführt, nach dem Herr Hieronimus Menzinger, Ratsschreiber zu Basel jährlich auf Martini «18£ 15ß. von auf und ab seinem Hauß und Hoff zu Riechen im Dorff, neben Jost Kreidenmann dem beckhen, und ihme selbsten gelegn», für eine Hypothek von 375 Pfund aus dem Jahre 1591 zu zahlen habe. Es ist die erste sichere Nachricht vom Uebergang der Liegenschaften Baselstrasse 30 und 28 an Balthasar Meigels Schwiegersohn, Hieronimus Menzinger-v. Hochstatt-Migel (1559—1600). Die zweite stammt aus dem Jahre 1593, als die Bewohner des ,Vordersten' Dorfes in der o. a. Supplikation darum bitten, eine Röhre Brunnwasser aus dem vormals Meigelschen Brunnen ableiten zu dürfen. Herr Hieronimus Menzinger, «gewesener Rhatschreyber [habe] seines Schwehers gut, an sich khauft, unnd kuertzuerruckhter tagen andere Thüechell ... eingelegt ...». Er sei bereit, den Bittstellern entgegenzukommen, verlange aber eine Beteiligung an den Kosten. — Der Rat gibt dem Ansuchen statt: « Soll man Inen den [Brunnen] in ihren Costen zemachen bewilligen.»

Hieronimus Menzinger ist — nach Heinrich Ryhiner im Klösterli und dessen Sohn Emanuel — der dritte Ratsschreiber unter den Basler Landgutsbesitzern zu Riehen. Selbst Sohn eines Ratsschreibers, des späteren Stadtschreibers Johann Friedrich Menzinger-Burckhardt (1520—84), wählt er im Gegensatz zu seinen Brüdern nicht die Offizierslaufbahn, sondern tritt wie der Vater in die Dienste der Stadt. 20j ährig finden wir ihn als Ratssubstituten; die Nachfolge des 1582 verstorbenen Ratsschreibers Emanuel Ryhiner darf er allerdings erst im Todesjahr des Vaters antreten. 1592 zerstreitet er sich mit dem Rat und nimmt in Unfrieden seinen Rücktritt, um sich von da an vornehmlich eigenen Geschäften zu widmen. Auf der Rückkehr von einer Geschäftsreise nach Mühlhausen wird er in der Hard ermordet, «weil Er etlich 100 ß bey sich geführet.» In Felix Platters Tagebuch lesen wir, dass der Täter Enkel eines seiner Patienten war, des reichen Belforter Bürgers Delà Des Champs.

Die Beziehungen Menzingers zu Riehen, die wir mit dem Besitz eines Hauses an der Rössligasse schon für die 80er Jahre nachweisen können und die im Stile der Zeit auch wieder in zahlreichen Patenschaften ihren Ausdruck gefunden hat, kommen mit der Ermordung des 41jährigen zu einem jähen Ende. Der Name der Familie taucht freilich immer wieder auf, vor allem unter den Taufpaten des beginnenden 17. Jh. Wir dürfen wohl als sicher annehmen, — auch ohne entsprechende Belege in den Urkunden —, dass das Riehener Landgut noch für einige Zeit im Besitz seiner Erben bleibt, der Witwe Maria Menzinger-Meigel (1551— 1625) und der Töchter Magdalena, Catharina und Juliana. Vielleicht war die Heirat der ältesten mit dem Tuchmacher Hans Conrad Wasserhuhn 1606 der Anlass, die Liegenschaften in Riehen an den nächsten Besitzer weiter zu veräussern.

Johann Jakob Bachofen-Günter (1546?—1617/18) gehört einer mit seinem Vater aus dem Amte Kyburg eingewanderten Familie an. 1584 ins Basler Bürgerrecht aufgenommen, übt er zunächst das Schneiderhandwerk aus. 1606 kauft er sich in die Weinleutezunft ein. Aus dem Schneider wird ein Weinschenk oder Weinmann. Vielleicht veranlasst ihn die neue Tätigkeit, ein Gut im rebenreichen Riehen zu erwerben. Dass er Inhaber unseres Ojektes war, hat uns der Zufall in einer sonst undatierten «Spécification über den Sytz zu Riehen» überliefert. Der namentlich nicht genannte Nachbesitzer vermerkt am Ende der Aufzählung: «dies alles ist von Hans Jacob Bachofnern erkhaufft umb 1605 fl.» Was da gekauft wurde, sei hier in übertragung wiedergegeben: 'Der Sitz zu Riehen mit Behausung, Hof und Hofstatt, zwei Krautgärten hinten und vornen, der laufende Röbrunnen und desselben Gerechtigkeit, Stallungen und Schopf im vorderen Hof, alles mit einer Mauer eingefaßt und umgeben; zinst dem Almosen von 300 Gulden jährlich 15 Gulden, sonst eigen. Ein Baumgarten hinter diesem Areal, mit fruchtbaren Obstbäumen wohl besetzt; zinst der Kammerei [des Domstiftes] 2 Schillinge 6 Pfennige. Ein Zweiteil Reben ,im Kilchgrund' in bester Lage; zinst der Kammerei 1 Viertel Korn und 4 Becher. Der kleine Weiher ,im Moos' samt der umgebenden Matte. Acht Jucharten Wald ,im Inzlinger Bann'; Zinsen 4 Schillinge. Vier Jucharten Wald ,im Eichbühl'; Zinsen nach Anzahl Berains.' Die Angaben erlauben uns eine Datierung der .Spécification' auf das beginnende 17. Jh. Die Hypothek von 300 Gulden wurde erst durch den 1600 ermordeten Hier. Menzinger aufgenommen. Bei einem Verkauf des Landgutes i. J. 1614 gehören weitere Grundstücke zu den hier aufgezählten.

Bachofen dürfte das Gut nicht lange besessen haben. Wir sehen seinen Nachfolger und damit auch den Autor der Spezifikation spätestens 1607 in Riehen.

Junker Wernher (Wernhardt) vonOffenburg-von Mülenen (f 1625/26) fungiert im April dieses Jahres zweimal als Götti Riehener Kinder, im Oktober wird sogar seine älteste Tochter in der Dorfkirche getauft. Was diesen Spross der einst im politischen Leben der Stadt so hochbedeutenden Familie zum Erwerb eines ,Sitzes zu Riehen' veranlasst hat, wissen wir nicht. Seit der Reformation sind die Offenburger mehr und mehr aus der Stadt gezogen; der Urgrossvater, Ritter Henman, d. Rats, Bürgermeister und Obervogt auf Farnsburg, ist unseres Wissen der letzte der Familie, der eine hervorragende Rolle spielt. Im Besitze von Vermögen und gesellschaftlichem Rang führen die Nachkommen eher das Leben von Landjunkern. Das Meigelsche Landgut zu Riehen muss solchen Anforderungen entsprochen haben. Daran ändert auch nichts die Tatsache, dass sich die beiden urkundlichen Belege des Offenburgischen Besitzes auf den Verkauf beziehen. Die Aufzählung der von Bachofen gekauften Liegenschaften schliesst mit dem eindeutigen Hinweis, «zesampt der Stallung, so nicht vom Hauß gesundert, bin ich noch bedacht bey den 1600 Gulden zuverbliben.» Aus der gleichen Quelle können wir auch entnehmen, dass Werner von Offenburg um eine Erweiterung seines Grundbesitzes bemüht ist. Er erwirbt eine Matte von Christoph Menzinger-Lauchenberger, einem jüngeren Bruder des Hieronymus, für 100 Gulden und lässt für 80 Gulden einen Damm aufwerfen und einen grossen Weiher einrichten. Vom Nachbarn Stutz [Baselstrasse 28] kauft er die grosse Stallung für 90 Gulden; 60 Gulden kosten der neue Dachstuhl und die Inneneinrichtung. Die Spezifikation schliesst mit «Suma cost alles zesamen 1935 Gulden.» Als es dann wirk lieh zu einem Verkauf kommt, gibt er das Ganze sogar für 1840 Gulden und 50 Gulden Verehrung für seine Frau Elisabeth von Mülenen, obwohl inzwischen einige neue Grundstücke hinzugekommen sind: Ein Tagwerk Matten ,auf Tröschmatten' Ein Zweiteil Matten und ein weiteres Viertel .hinder der mühlin' Ein halbe Juchart Reben ,hinder Engelin' samt dem Gärtlin, darauf etlich fruchtbare Bäume.

Im Vergleich zur ausgedehnten Landwirtschaft eines Balthasar Meigel ist der Umfang nach wie vor bescheiden.

Der pergamentene Kaufbrief vom 14. Juli 1614 ist die schönste Urkunde aus der Geschichte des Hauses Baselstrasse 30. Im gehobenen Stil der Zeit und mit einer entsprechenden Zierschrift in der obersten Zeile heisst es da: «Ich Paulus Bucherer Undervogt und geschworner Richter zu Riechen Thun kundt meniglichen mit diesem Brieff. Daß an heut dato, als an statt und Inemmen, der Edlen, Gestrengen, Ehrenvesten, Frommen, Fürsichtigen, Für nemmen, Ehrsamen und Weysen Herrn Bürgermeisters und Rhatts der Statt Basell, auch auß sonderbarem geheiß und bevelch des Ehrenvesten, fürnemmen, fürsichtigen und Weysen, Herrn Beat Hagenbachs, Obervogts zu Riechen, meiner gnedig: gönstig: und gebiethenden Herren, Ich öffentlich zu gericht gesessen bin, für mich, Und dasselbig Verbantes gericht khommen Und erschienen ist; der Edell und vest Wernher von Offenburg wohnhafft zu lörrach ...»

Es folgt eine genaue Beschreibung der Liegenschaften, die der Junker verkauft bzw. zu kaufen gegeben hat; samt ihren Belastungen: «Erstlichen die Behaußung, hoff und hoffstatt, deßgleichen die Stallungen und beede Krautgärthen, hinden und vornen, Bronnen und Bronnwerckh, so alles mit einer mauren Umbgeben und eingefaßt, sambt allen und jedem rechtsammen und gerechtigkheiten, wie solche vor jaaren ... Herr Balthasar Meyell der aliter, und nach ihme sein dochtermmann Herr Hieronymus Menzinger des Rhats zu Basell, beede selige, und nach ihnen jetzmalen er Verkhäuffer, inhandts gehabt, genutzt und genossen haben, zinset Unseren gn. Herren in das Wethinger Ambt, von eigenschafft wegen jäärlichen zechen Schilling.»

Von den weiteren Grundstücken sei hier nur noch des Baumgartens gedacht, «hinder erstgedachter Behaußung, mit einem läbendigen hag Umbfangen, einseits der Bachkänel, anderseits weyland hansen Stutzen seligen erben gelegen, zinßt jäärlichen mit Und neben dem Stutzschen garten der Cammerey hochen Stifft Basell auf Burg fünf schilling, thut jedem theil das halb, als zwen schilling und sechs pfenning», ferner eine Stücks Matten «im Mooß», darauff jetztmahlen zwen weyger».

Aus der Urkunde geht hervor, dass im Augenblick der gerichtlichen Fertigung bereits gezahlt worden war. Dem Käufer, einem Studenten der Universität Basel, war an einer speditiven Erledigung des Geschäftes gelegen; er zahlt in bar — was weder für die Zeit noch gar den Stand typisch ist und erst dadurch verständlich wird, dass es sich um ein Mitglied des polnischen Hochadels handelt, das hier in Riehen sein uneheliches Kind und dessen Mutter versorgen will.

Octavianus Alexander Fürst von Pronskhi, Herr auf Berestetzky und Hrezan, ist unter den Besitzern unseres Landgutes seiner Herkunft nach zweifellos der vornehmste. Aus hervorragender calvinistischer Familie — der Name dürfte sich auf die russische Stadt Pronsk südwestlich Moskau beziehen und aus der Zeit des litauisch-polnischen Grossreiches stammen — gehört er zu jenen zahlreichen Polen reformierten Glaubens, die bis zum Dreissigj ährigen Krieg die Hohe Schule der Stadt besuchen. Im Matrikel der Universität wird er 1608/09 aufgeführt, ein Jahr später trägt er sich in das Stammbuch des Reinhart Wasserhuhn ein, 1615 in das des Ratsherrn Leonhard Respinger d. Ae. In Riehen hält er am 8. März 1612 die Tochter des Schneiders Hans Oberschön und der Maria Sturm über die Taufe, zusammen mit Jakob Rüdin, des Tuchmannes Sohn, und den Jungfrauen Catharina Wasserhuhn und Maria von Brunn von Basel. Am 14. Juli 1614 wird ihm der Kauf unseres Landgutes vom Riehener Gericht gefertigt. Am 14. September beauftragt der Rat seinen Obervogt mit der Erkundigung, «ob Herr Bruntzkhi zu Riehen ein Hauß erkaufft auch daselbst whonen solle» ; unter dem 10. Dezember lesen wir im Urkundenbuch der Stadt, dass der «Hochwollgeborne Herr, Herr Octavianus Alexander von Pronsky, Herr auf Berestetzky &,» im versammelten Rat habe vortragen lassen, wie er «vor ettlich wochen Junkers Wernharten von Offenburg, seine behausung in unserem dorff Riechen, zusambt angehörigen ... güetteren aberkauft und bezahlt [und nun] sollches alles Maria von Brunn, und seinem bei deren in Lödigem freyen stand erzyhlten kindt» geschenkt habe .. .

Der Rat genehmigt und beurkundet die übertragung, für fast ein halbes Jh. bleibt das Riehener Landgut bei ein und derselben Besitzerin.

Maria von Brunn (1590—1658?) ist Grosskind des 1591 verstorbenen Basler Bürgermeisters Bonaventura von Brunn. Als Vierjährige verliert sie ihren Vater, Hans Jakob von Brunn-Meyer (1560—94), an der Pest. Ihre Mutter, Anna Meyer aus der berühmten Familie der Meyer zum Pfeil, verheiratet sich 1598 in zweiter Ehe mit dem Druckerherrn Aurelius Erasmus Frobenius (1573—1637). Die sechs Kinder dieser Verbindung werden — wie einst Maria und ihre drei Geschwister — in der Peterskirche getauft. Wir suchen die Häuser, in denen sie als älteste von sechs überlebenden Kindern heranwächst, im Bannkreis dieser Kirche. Wann und wo ihre Romanze mit dem vornehmen polnischen Studenten beginnt, wissen wir nicht. Nach den bisher bekannten Fakten scheint die Familie Wasserhuhn eine Rolle gespielt zu haben.

Ebenso geheimnisvoll bleibt das Kind, das den Anlass der grosszügigen Schenkung bildet. Es ist weder in den Taufbüchern der Stadt noch Riehens verzeichnet. Auch das Ehegericht, das sich von Amtes wegen um alle Fälle dieser Art zu kümmern hat, ist anscheinend nicht tätig geworden. Ob der hohe Rang des Kindesvaters oder die vornehme Verwandtschaft der Mutter zu einer Ausnahmeregelung führt, bleibt im Dunkeln. Was wir nachweisen können, ist der Besitz an dem Landgut und änderungen im Bestand der zugehörigen Grundstücke. Die Matten hinter der Mühle verschwinden, dafür erscheinen lVs Tagwerk ,under dem grossen Brüel' und 1 Viertel ,under Rüedins Mauren', ferner V2 Viertel Hanfbünden .neben dem Imberbach'. Als Besonderheit sei noch vermerkt, dass .Frau' Maria von Brunn, wie sie ab 1615 genannt wird, zumindest einige Jahre ständig in Riehen gewohnt haben muss, das Haus also bereits damals heizbar gewesen ist. über vier Jahrzehnte hinweg erscheint sie als Gotte im alten Taufbuch der Gemeinde, 1617— 21 mit dem Zusatz «so alhie wohnt». 1658 zinst sie zum letztenmal für ihre Riehener Güter, danach werden ihre Erben in den Zinsbüchern eingetragen.

Frau Maria von Brunn sel. Erben sind die überlebenden nächsten Verwandten: Elisabeth Socin (1605—?), die Witwe ihres Bruders Hans Jakob von Brunn, und Emanuel Froben-Ramspeck (1604—84), der einzige noch lebende ihrer Stiefgeschwister. Er verlässt die Stadt 1643, weil er als Reitlehrer wegen des Dreissigjährigen Krieges in Basel nicht mehr wirken kann, und zieht zunächst nach Genf. Später lebt er in Heidelberg als kurpfälzischer Stallmeister. Seine Söhne treten in den Dienst des Grossen Kurfürsten von Brandenburg; der jüngere, Aurelius Sebastian, wird geadelt und stirbt als Stallmeister des Prinzen von Oranien 1664 — Bürgermeister Wettstein kondoliert am 18. März; der ältere, Emanuel Froben-von Wangenheim, fällt als Stallmeister seines Fürsten in der Schlacht bei Fehrbellin. Der Vater überlebt beide. In den sechs Jahren, in denen er Mitinhaber des Riehener Erbes ist, wird er dort meist von seiner Frau Margaretha Ramspeck vertreten. 1659 begegnen wir ihm nochmals direkt, als er in der Stadt ein Darlehen von 1000 Gulden aufnimmt und als Sicherheit u. a. «den halben antheil deß hofs, mit den Stallungen, Kraut- und Baumgarthen zu Riehen, neben Herrn Burgermeister Johann Rudolph Wettstein zu Basell, sambt übrigen zugehörigen Gütheren an Matten, Räben, Bünden, Weyeren, Holtzungen, ebenmäßig mit gantzem Begriff und anhangenden Rechten und Gerechtigkheiten, ...» verpfändet.

Wir erfahren bei dieser Gelegenheit, dass sein Anteil ausser den Bodenzinsen ,frei, ledig und eigen' sei, gegen niemanden versetzt oder verschrieben. Die alte Hypothek zugunsten des .Grossen Almosens' zu Basel wird nicht mehr erwähnt; offensichtlich war sie bereits unter Maria von Brunn abgelöst worden. 1662 verkaufen ihre Erben an den o. a. Nachbarn. In einem «Khauffs-Concept» vom 3. April tritt Elisabeth Socin ihre Hälfte gegen 1100 Pfund in bar und übernahme aller ausstehenden Bodenzinsen durch den Käufer ab; zu etwa gleichen Bedingungen — 900 Gulden und 16 Dukaten Verehrung — quittiert «die viel Ehren- und Tugendtreiche Fraw Margreth Rambspeckhin, des Edlen und hochgeachten, Herren Emanuel Frobenij Bürgers zu Basel und dieser Zeit ChurPfältzischen Vice-Stallmeisters Ehegemahlin» den Verkauf der anderen Hälfte im Sommer dieses Jahres.

Johann Rudolf Wettstein-Falkner (1594—1666), seit 1645 Bürgermeister, steht auf dem Höhepunkt seiner Laufbahn, als er das zweite Haus an der Baselstrasse zu Riehen mit den zugehörigen Grundstücken erwirbt. Seine grossen Leistungen für Stadt und Eidgenossenschaft sind vollbracht. Nach langem Zögern bietet ihm der Rat die Wettinger Gefälle zu Riehen für die verhältnismässig bescheidene Summe von 2000 Gulden als Entschädigung an. Wettstein akzeptiert und nimmt persönlich die geänderten Besitz- und Anwänderverhältnisse auf. Dabei kommen ihm sicherlich die Bindungen und Kenntnisse zugute, die er dem Jahrzehnt seiner Funktion als Obervogt zu Riehen (1626—35) verdankt und die er durch den Erwerb eines eigenen Landgutes mit der Liegenschaft Baselstrasse 34 als Mittelpunkt vertiefte. Wie wir bereits an anderer Stelle ausführlich darstellten, erwähnt er diesen Kauf erstmals in seiner Vermögensrechnung für das Jahr 1640. 22 Jahre später erwirbt er die Nachbarliegenschaft. Vielleicht hat er an seine grosse Familie gedacht, wie frühere Autoren vermerken; wir sehen diesen Kauf eher unter dem Gesichtspunkt einer aktiven Vermögenspolitik, die für Wettstein und seine Zeit typisch ist. -— Beziehungen zwischen beiden Häusern lassen sich schon in den 40er Jahren aufzeigen. Nach dem Einzug in sein erstes Riehener Haus hatte sich Wettstein das Recht verschafft, aus der privaten Brunnstube der Nachbarin — die an die Kleinbasler Quellen angeschlossen war — Wasser abzuleiten. Mit dem Kauf von 1662 werden die alten Beziehungen enger. In die Scheidmauer werden zwei Türen gebrochen, die in den vorderen und hinteren Hof unserer Liegenschaft führen. Im Frühjahr und Sommer d. J. herrscht hier eine rege Bautätigkeit. Nach dem Ausgabenbuch des Käufers werden von der Gemeinde Riehen das Bauholz, wie auch Dielen und Latten von der Stadt hinaus nach Riehen, in den Hof geführt; der Sand — 30 bis 40 Karren — stammt direkt aus der Wiese. Der Ziegler «ehnet Rheins» liefert 2000 Besatzplättli und 500 Backsteine, der zu Lörrach nacheinander 1050 Backsteine, 2500 Ziegel und 2OV2 Vierzel Kalk; aus Hauingen kommen Hohlziegel (66 grosse und 123 kleine), aus Inzlingen weitere 1000 Ziegel im August. Bei der Lieferung aus Kleinbasel kennen wir auch den Fuhrlohn, der mit umgerechnet 675 Fr. (1 Pfund mit 100 Fr. von heute gleichgesetzt) fast ein Viertel der Kosten der Steine ausmacht. Am 5. Juli 1662 zahlt der Bauherr dem Säger von Brombach 14 Pfund für acht Stück Eichenholz; sechs davon dienen als Säulen. Selbstverständlich bringt der Umbau einer ganzen Reihe von Handwerkern Arbeit. An Maurern werden Claus Teil und Ulrich Horn von Riehen beschäftigt, dazu Mr. Nikiaus Bell von Basel u. a., mit ihren Gesellen insgesamt 8 Mann. Die Zimmermannsarbeit besorgen die Riehener Jakob Wuga und Jakob Eger. Sie verdienen etwa 50 Fr. am Tage; wird das Abendessen gezahlt, erhöht sich dieser Betrag um 12.50 Fr. Freilich ist ihr Arbeitstag erheblich länger als wir es heute gewohnt sind. Am 15. und 16. Juli, «als abgebrochen und aufgerichtet wurden», sind mit der Ersetzung des alten Dachstuhles durch einen neuen nicht weniger als 20 Personen beschäftigt; Wettstein notiert £ 13.17.4 (rund 1400 Fr.) für Löhne und Abendessen. Die Steinmetzarbeiten führt Mr. Friedrich Läderlin mit einem Gesellen aus. Im Juni setzt er zwei steinerne Türfassungen und den «Antritt» im Keller, im Juli wird mit ihm über drei steinerne Fenstergestelle, den Herdstattstein, Platten im Vorkämmerlin und beim Wasserstein und das Mundloch zum Ofen abgerechnet; sein Auftraggeber vergisst nicht festzuhalten, dass er die Platten für das Aschenloch selbst gegeben habe. Die Fensterrahmen stammen von M. Antonius Elster dem Schreiner; er muss zeitig geliefert haben; bereits am 27. Mai erhält er £17.9.— für verschiedene Fensterrahmen in der «Fr: Marien ze Riehen Hauß»; im August sind es nochmals £ 4.10.— für die drei «Lichter» der unteren Stube. Es scheinen also an die 15 Fenster gewesen zu sein. Lienhart Süterlin dem Glaser werden am 5. Juli über 25 Pfund für die Verglasung der Fenster im Sommerhaus, dem oberen Stüblin und der beiden «Eckhlen» gegeben. Die Beschläge für die Fensterrahmen des Sommerhauses kosten beim Schlosser von Lörrach mehr als 23 Pfund. Wen wundert es, dass der geplagte Bauherr auch einmal seine Handwerker wechselt und für die Riegel und Schlösser zweier Türen, 'die von einem Haus ins andere gehen', den Schlossermeister Hans Diebold beschäftigt, für die Täfer der unteren Stube den Schreiner Löchlin, der in des Markgrafen Haus wohne.

Bei der Ausstattung der unteren Stube ist schließlich noch der Schmied Hans Wenk tätig; er verarbeitet 131 U (etwa 64 kg) Gattereisen und bekommt dafür am 29. Juli fast 1750 Fr. Das «Camin in der Newen Stuben uffzeführen» — wir denken hier an den grossen, heute aufgeteilten Saal im Nordteil des 1. Stockes — ist wiederum Maurerarbeit und kostet zwei Taglöhne für vier Personen. — Neben den Handwerkern und ihren unmittelbaren Mitarbeitern beschäftigt Wettstein in den vier Monaten, über die uns seine detaillierten Aufzeichnungen vorliegen, auch Taglöhner und andere unqualifizierte Hilfskräfte. Sie gehören sicher zu den 20 Personen, die er aus Anlass der Aufrichte erwähnt. Ihr Verdienst ist geringer, acht Schillinge scheint hier der übliche Satz gewesen zu sein, bei Kindern entsprechend weniger. Wir lesen da von einem Pauli Schneider, seinem Rebmann, einem Hans Bapst, dem Fischer, von des ,Becklins Kindern', die ihm die ganze Woche geholfen, vom Beckli selbst und seinen beiden Töchtern in der folgenden Woche. Meister Lienhardt Götschi, der Metzger im heute verschwundenen Nachbarhaus Baselstr. 28, war eine grosse Hilfe, wenn es um die Verköstigung der Werk- und Fuhrleute geht. In der Abrechnung vom 3. August ist von nicht weniger als 2'A Zentnern Fleisch und einem halben Kalb die Rede; der Bürgermeister zahlt ihm über 43 Pfund, nach unserer Währung also 4300 Fr. Zählen wir alle Posten zusammen, hat der Bauherr allein in den Monaten Mai bis September 1662 über 560 Pfund für den Umbau und die Renovierung des Hauses Baselstrasse 30 ausgegeben, mit der Kaufsumme verglichen sind das ein rundes Viertel, in heutigem Geld 56 000 Fr. Dabei ist noch zu bedenken dass der gesamte Aufwand diesen Betrag um einiges übertroffen haben dürfte.

Wie sich das Haus in seinem Todesjahr präsentiert, zeigen das Inventar, das seine Söhne und Schwiegersöhne am 17. Juni 1666 mit Hilfe von Untervogt und Weibel aufnehmen, und ein «Extract und Verzeichnis der ligendten Güethernn zu Riehen, sambt der Mobilien» vom 13. Aug. d. J., als Wettsteins Tochtermänner Krug und Heuwagen gemeinsam die Riehener Güter ihren Miterben abkaufen. Das «Neüwe Hauß» oder die «Newe Behaußung sambt dem Garthen darhinder ... zu Riehen im dorff, ohnfehrn von der Kirchen gelegen» wird auf 2000 Pfund geschätzt. Im .unteren Sommerhaus', der Eingangshalle des Hauses Baselstr. 30, hängen damals 14 grosse und kleine Oelgemälde an den Wänden, dazwischen ein hölzerner gemalter Widderkopf und an der Bühne ein sechsarmiger Messingleuchter. 15 glatte, eichene Lehnstühle mit runden Lehnen und 6 Lehnstühle aus Nussbaumholz mit geschnitzten Lehnen stehen um einen Schiefertafeltisch mit Nussbaumfuss. Am 13. August, bei der übernahme durch die Schwiegersöhne, sind «im Eingang vor den Gemächern» nur noch der Messingleuchter — er wiegt 2.9 tt d. h. rund 1800 g und wird mit 18 Pfund bewertet —, der kleine Schiefertisch — 6 Pfund — und der Widderkopf — £ 5.5.— geblieben. In der .grossen unteren Stuben', dem prächtig restaurierten heutigen Trauzimmmer der Gemeinde, befinden sich im Juni 'zwei gleichgrosse, eichene Auszietische, ein Schiefertafeltisch aus Nussbaumholz, zehn geschnitzte Lehnstühle aus demselben Holz, ein eichener Schemel, ein Nußbaumbüffet mit zinngefüttertem Giessfasschränkchen und Zinneichel, ein Bildnis des Kaisers, ein Gemälde mit tanzenden Bauern, ein Handtuchholz' mit Handtuch, zwei gepolsterte Sitzbänke, ein grosses zusammenklappbares Messer aus Hirschgeweih, sechs Paar Messer und Gabeln mit schwarzweissen Beingriffen, ein Packen Messingschrauben. Zwei Monate später sieht man in dieser Stube nur noch die beiden Ausziehtische à 10 Pfund und das Büffet. «Ein alt Nußbeümen Büffet, mit zwo Thüren, sambt darbeystehenden Gießfaßkensterli, mit d zinnenen Eichlen und zinnenem Ablauf, wie auch dem Handtzwechelen holtz.», im Werte von 10 Pfund.

— In der .Kammer daneben', dem jetzigen Arbeitsraum des Gemeindearchivs, stehen bei Wettsteins Tod ein gefirnister Tannenschrank, ganz leer, ein gefirnister kleiner Mehlkasten, zwei Schragentischli aus Tannenholz, wovon eines älteren Datums, vier gleiche Nussbaumlehnstühle mit rund geschnitzten Lehnen und vier alte Lehnstühle, an der Wand hängt ein geschnitzter Ochsenkopf. Als die Erbengemeinschaft verkauft, sind gerade noch die beiden Schränke und der aus Holz geschnitzte Tierkopf vorhanden, die man zusammen mit 10 Pfund berechnet. — Das ,untere Stüblin',in dem jetzt der Bürgerratsschreiber amtiert, enthielt zunächst ein gefirnistes altes Tischli, zwei alte Lehnstühle und ein Gemälde, wovon nur das Tischli die Monate der Erbengemeinschaft überlebt; man schätzt es auf 10 Schillinge. Ohne Schaden übersteht das Mobilar der angrenzenden Küche diese Zeit; es handelt sich um einen zweiteiligen gefirnisten Küchenschrank aus Tannenholz und ein vierteiliges Geschirrbrett, Wert: 1 Pfund 10 Schillinge. — Im oberen Sommerhaus, der grossen Halle des ersten Stockes, bleiben ein langer Schragentisch mit Nussbaumplatte und ein grosser Leuchter mit bemaltem Holzengel und sechs Messingarmen, den man mit 15 Pund ansetzt; es verschwinden acht Gemälde, ein Schiefertisch mit Nussbaumfuss und 14 geschnitzte Lehnstühle aus gleichem Material. — Die grosse obere Wohnstube in der Südwestecke des Hauses enthält am 13. August einen Ausziehtisch aus Nußbaumholz für Pfund 7.10, ein Eichenbüffet ohne Giessfass zu 10 Pfund, ein Giessfassbrett aus Nussbaumholz samt zinnener Eichel und Handbecken im Gewichte von 17 Pfund und im Werte von 9 £, ein ,Zwei-Stundenglas' zu 2 Pfund und fünf Schillingen, ein Kalenderrahmen zu £ 1 ; nicht mehr genannt werden die Stühle, sechs gleiche geschnitzte Lehnstühle und ein Spiegel in geschnitztem schwarzem Rahmen sowie eine Vierstundensanduhr in goldenem Gehäuse. Dafür notiert man hier zwei Himmelbetten aus Nussbaumholz, die zwei Monate früher in der Kammer daneben — ebenfalls auf der Strassenseite unserer Liegenschaft — zusammen mit einem Gemälde aufgeführt wurden. Auf der Nordseite der grossen Halle, nach dem Hof des alten Wettsteinhauses zu, nahm einst ein grosser Saal die ganze Tiefe des Hauses ein; er war ungewöhnlich reich ausgestattet. Wir lesen von einem vierteiligen eisernen Leuchter mit Bild, zwei gleichen runden Nussbaumtischen, einem grossen Globus mit roter Decke und einem kleinen, 18 gleichen Nussbaumlehnstühlen mit geschnitzten Lehnen, 13 kleinen und grossen Gemälden, sechs Alabastertafeln, davon eine kardinalrot gestrichen, einem Alabasterpferd, einem Korallenbrocken und dem gediegenen Zubehör eines Kamins in Gestalt zweier Feuerhunde aus Messing und eines Messinggefässes mit Schaufeln, Hacken und Blasebalg. Von all dem lässt man nur den Leuchter und die Geräte der Feuerstelle zurück, bewertet sie allerdings mit 50 Pfund. Unverändert wie im Erdgeschoss bleibt auch die Einrichtung der Küche des ersten Stockes; der vierteilige Schrank aus Tannenholz wird mit 6 Pfund eingesetzt. — Unsere Schilderung wäre unvollständig, wenn wir nicht einen Blick in das Untergeschoss werfen würden. Da liegen im grossen Keller fast 19 0001 Wein; ein siebeneckiges ,Stückli' enthält 15 Saum, über 2000 1 Rotwein des Jahrganges 1660, fünf weitere ,Stückli' fassen den 65er Weissen, je weils 3276 1, einen Wein zweifelhafter Qualität, wie die Bezeichnungen «Ist gar sauer» und «etwas besser» unschwer erkennen lassen. Der Nebenkeller, in Verlängerung der Kellertreppe, bietet erheblich weniger, insgesamt 8 Saum roten Weines oder rund 1000 1, auf vier Fässer verteilt; das grösste birgt den alten Rotwein, von dem gesagt wird, dass er sehr stark «wenele». Für alle Fälle stand dort auch ein Lehnstuhl, in trauter Gemeinschaft mit einer Apfelhutte. —Wenn wir das Bild des Giggishans, Wettsteins langjährigem Diener Hans Jäckhlin von Basel, auf der Tür sehen, die aus dem unteren Sommerhaus zur Kellertreppe führt, scheint es kaum zweifelhaft, wem der Stuhl wohl mehr als einmal diente. Verständlich wird auch, dass sein Herr versuchte, des Hansen Weinration zu kürzen — vermutlich vergeblich. Leider können wir nicht mitteilen, um welche Menge es da ging; den Werkleuten am Bau stand täglich 1 Maas = IV2 1 zu. — Wettstein war damals schon lange nicht mehr der Mann mit den bescheidenen Mitteln. 1661 hatte er endgültig die ehemaligen Güter des Klosters Wettingen im Dorf und Banne Riehen übernommen — für die Hälfte ihres Schätzwertes von 5000 Pfund, 1662 zahlte er den Erben der Maria von Brunn rund 2300 Pfund für unser Landgut und finanzierte in der Folge den aufwendigen Umbau, ohne dass ihm das Ganze besondere Schwierigkeiten gemacht zu haben scheint. Bei seinem Tod hinterläßt er allein in unserem Dorf ausgeliehene Gelder, «verbrieffte und versicherte Schulden» — d. h. wohl meistens Hypotheken, in Höhe von Pfund 7 704.8—, fast 800 000.— Fr. unserer Währung.

Johann Rudolf Wettstein-Falkners Erben, seine Söhne Joh. Rudolf W.-Zäslin (1614—84), Hans Jakob W.-Güntzer (1621—93) und Joh. Friedrich W.-Stähelin (1632—91) sowie seine Töchter und Schwiegersöhne Maria Magdalena und Hieron. Herwagen-W., Judith und Hans Ludwig Krug-W. und Anna Margret und Joh. Rudolf Schorendorf-W., treten zunächst als Gemeinschaft auf. Zwei Monate nach dem Abscheiden ihres grossen Vaters erstellen sie ein genaues Inventar; allein die Vermögensteile in Riehen gelten dabei rund 30 000 Pfund. Bei der Ausscheidung der Landgüter, d. h. der beiden Häuser Baselstr. 30 und 34 sowie aller zugehörigen Gebäude und Grundstücke, kommt man immer noch auf 13 000 Pfund. Hieronymus Herwagen-Wettstein und Hans Ludwig Krug-Wettstein bewerben sich gemeinsam und mit Erfolg um diesen Teil des Erbes und treten damit an die Stelle ihres Schwiegervaters in den Kreis der Basler Landgutbesitzer zu Riehen ein. Man schreibt den 13. August 1666. Die Einkünfte aus den ehemaligen Wettinger Gütern fallen dagegen an des Bürgermeisters zweiten Sohn, Hans Jakob Wett stein-Güntzer, der erst 1671 mit dem Erwerb des Klösterli auf dem Riehener Kirchenareal seinen Schwägern nachfolgt. Das Kondominium der Herren Herwagen und Krug dauert ein halbes Jahr. Während dieser Zeit einigen sie sich über eine wertmäßig etwa gleiche Aufteilung des Ganzen in einem Hauptteil A mit dem Areal Baselstrasse 30 und einen Hauptteil B mit dem von Nr. 34. Dann werfen sie das Los (1667 Feb. 11). A fällt an letzteren.

Johann Ludwig Krug-Wettstein (1617—83) stammt aus einem für die Stadt hochverdienten Geschlecht. Im 15. Jh. aus Calw in Württemberg zugezogen, finden wir seine Mitglieder schon wenige Jahrzehnte später in den höchsten ämtern. Johann Ludwigs Urgrossvater, Kaspar KrugNussbaum (1513—79), der Eisenhändler, steigt bis zum Bürgermeisteramte auf und wird 1563 vom Kaiser geadelt. Der mit Judith Iselin vermählte Vater, Hans Ludwig Krug-Iselin, ist Eisenkrämer und Mitglied des Grossen Rates. Sein Sohn, unser Johann Ludwig, tritt beruflich in die Fusstapfen des Vaters. Als Eisenkrämer ist er Mitglied der Schmiedenzunft, die ihm 1662 in den Rat entsendet.

Es spricht für die besondere Hochachtung, die man Wettstein entgegenbrachte, dass man in diesem Falle von einem ,Fundamental-Gesetze' Abstand nahm und Schwiegervater und Tochtermann gleichzeitig im Rat sitzen liess, — ja Krug sogar in den Geheimen Rat aufnahm. — Nach Wettsteins Tod wählte man ihn zum Oberstzunftmeister, seit 1669 ist er einer der beiden Bürgermeister. — Zweifellos war das auch der persönlichen Tüchtigkeit Johann Ludwigs zu verdanken, von der etwa sein detailliert und sauber geführtes «Verzeichnuß und Bericht wegen Riechen» zeugt. Wie der ,Hauptteil A' der Wettsteinschen Güter zu Riehen aussieht, der Krug bei der Teilung von 1667 zufällt, hat Conrad Schweighauser, Kaiserlicher Notar und Bürger zu Basel, aufgezeichnet und mit seinem Siegel versehen:

 

«Behaußung

Erstlich die newe Behaußung, sambt dem Garten darhinder, mit aller Gerechtsamme und Zugehördt, wie solche zu Riehen im dorff, ohnfehrn von der Kirchen gelegen ist; Mit einschluß aller und Jeder, sich jetziger Zeit darinnen Befindtlicher Materialien, an Eichenen undt Thannenen Bawhölzeren, deßgleichen Ziegel, Kalch, Blatten und dergleichen, vom allem überall nichts außbedingt noch vorbehalten, wie auch deß Maurers Heüßlin, neben Jacob Wagner ligendte, undt von Samule Köbelin herrührt, Für und umb 2000 lt. Keller.

Item ein Keller zu Bettickhen, sambt dem Gärthlin darhinder, so deß Kutlers gewesen, zusambt einem Stückhlin holtz, umb 50 a.

Matten.

Item ein halben Thawen Matten, under dem Kleinen Brüel, einseiths neben Clauß Bieler, anderseiths Johann vischers Kindteren gelegen; Stoßst obsich an die Straß, und nitsich an Hannß Schultheißen vogts Sohn, umb 250 S. Item anderhalben Thawen under dem großen Brüel, einseiths neben Balthasar und Fridlin Fuchs der Pfrundtmatt, anderseiths dem Brüel gelegen, obsich auff Hannß Götti, und nitsich auff Hannsrudi Mettler stoßendt, pr. 500 'S. Item ein halben Thawn beim wäglin, einseiths neben Jacob Wenckh, anderseiths neben Hannß Eger und Jacob Heüßleren gelegen; Stoßt oben auf deren Theych, und nitsich auff die Fraw General: Oehnin, pr. 200 'S. Item ein Halben Zweythel beim Engelgraben, in Suntgawersboden, einseiths neben Hannß Rudolph Mülleren, anderseiths am Engelgraben gelegen, stoßt nit sich an Ehrauß, pr. 150 S.

Item ein Vierthel Matten under der Kirchmauren, einseiths neben Hannß Wenckh, anderseiths Johann David, Stoßt obsich und nitsich widerumb auff Clauß Bieler, pr. 100 S.

Item ein Thawen im Rüblandt, so Hannß Bauren gewesen, einseiths neben Herr Andreas Kelleren, anderseiths an Jacob Krebs gelegen, Stoßt obsich und nitsich widerumb an gemelten Herren Kelleren, pr. 300 S.

Weyer.

Item einen von dennjenigen vischweyeren, namblich d. Größere, welcher vor dießem, Weylandt Frawen Maria von Brunn seel. zustendig gewesen ist, sambt einem Vierthel Matten darbey, pr. 130 S.

Hanffbeünden.

Item der halbe Theil auß einer Jucharten Hanffbeünden, hinder denn Heüsseren zu Riehen, so neben Jacob Götti ligt; Stoßt mit dem andern halben Theil, so dem B. zugesetzt worden obsich auff denn Bach, und nitsich auf Fritz Hödel, pr. 125 «.

Holtz.

Item denn halben Theil, an einem Stuckh Holtz von ungeuohr Sechszehen Jucharten große in Intzlinger Bann, neben dauon d. ander halbe Theil dem B. zugesetzt worden, umb 125 B.

Räben.

Item denn halben Theil auß drey Jucharten undt anderthalben vierthel aneinander im Kirchgrundt, gegen riehen neben Jacob Götti ligendt, Stoßt mit dem übrigen halben Theil, so dem B. zugesetzt worden nit sich auff die Straß, und ob sich auff Heini Sturm pr. 650 'S.

Item ein halbe Jucharten auch im Kirchgrundt, einseiths neben Jacob Fux und Alexander Fäderlin, anderseiths Fridlin Schultheiß undt Samuel Heüßleren gelegen, Stoßt obsich auff Clauß Götti und nitsich auff Bartlin Sultzer, wie auch Balthasar Fuchs, pr. 175 S.

Item ein Jucharten im Bettickher Bann, im Lentzen, einseiths nebenn Krentzacher Bann, anderseiths neben Heinrich Senn dem Alten gelegen, obsich an die Ackher stoßendte, pr. 125 S.

Item ein drittertheil von einer Jucharten im österlin, einseiths neben Caspar Guttendörffer anderseiths ein anwander, Stoßt obsich an Johann Vischer, und nitsich auff Rudi Reinacher.

Ferner zwen drittel einer Jucharten im Oesterle, einseiths neben Caspar und Simon Guttendörfer, anderseiths Clauß Schultheißen Kindteren gelegen, Stoßen außhin auff Johann David denn Sattler, obsich auff Adam Schultheiß; dieße jetztgemelt beede Stuckh, so Sie ungeuohrlich zusammen auff ein Jucharten geacht haben, pr. 300 'S.

Item ein Zweythel im Schlipff, einseiths neben Jacob Haußwürth, anderseiths neben Herr Wernhardt Riedin gelegen, Stoßt obsich auff Rudi Reinacher, und einanderen Mann von Tüllickhen, nitsich auff einen von Weyl, pr. 300 S. Item ein halbe Jucharten im Kirchgrundt, einseiths neben Jacob Schultheiß, anderseiths am Weg gelegen, obsich auff daß Hoffgueth, undt nitsich auff H. Schönawer stoßendte, pr. 150 B.

Item ein halben Zweithel, im Schlippf, einseiths neben Jacob Haußwurth und H. Danjel Iselin, anderseiths neben Herren Hanns Heinrich Ryhinernn gelegen, obsich auch auff Herren Danjel Iselin und nitsich auff gemelten H. Ryhiner stoßendte, pr. 40 S.

N. ist nicht mehr als ein halber Viertel so von Rudi Reinacher bei lebzeiten Herrn Bürgermeister Wettsteins sei. erkaufft worden. Summa 5670 Pfund.»

In einer anschliessenden «Heiteren abred» vereinbaren die beiden Schwager, dass sie die etwas ungleiche Teilung auf sich beruhen lassen wollen und jeder die Lasten seines Anteils selber zu tragen habe. Die Gärten hinter den Häusern sollen durch eine Scheidewand voneinander getrennt werden und in Zukunft getrennt bleiben; die Kosten gehen zu gleichen Teilen. Die Türen, die die Höfe der beiden Liegenschaften verbinden, werden zugemauert, die vordere bei der Trotte auf Johann Ludwig Krugs Kosten, die hintere bei dem grossenBrunnen zu Lasten von Herrn Herwagen. Eine dritte Tür, im Nordgiebel des Krugschen Hauses, ist auf Kosten des Hausbesitzers zu schliessen. Sie hatte, wohl mit einem Lastenaufzug versehen, erlaubt, von aussen Früchte u. ä. auf den oberen Boden zu bringen. Die steinernen Türgestelle bleiben dem jeweils Betroffenen. — Das Haus Baselstrasse 34 behält das Recht, das Wasser des kleinen Brunnens bei der Tür aus dem ,Brunnstübelin' des Nachbarn zu beziehen, der Unterhalt der Teuchel geht auf seine Rechnung; von einem Beitrag für die lange Zuleitung aus dem Moos ist er dagegen befreit. Dafür teilt man sich in die Nutzung und die Lasten der Wettsteinschen Fischweid in der Wiese. — Die Aufwendungen Johann Ludwig Krugs für sein Riehener Landgut sind uns in seltener Vollständigkeit erhalten. Uns soll hier vor allem interessieren, was er zur Verbesserung des Hauses verbaut' hat. In den Monaten März 1667 bis August 1668 notiert er £ 175.18.5 für Baumaterialien und Dienstleistungen, vor allem für die .Verbesserung' der Wirt schaftsgebäude wie Kuh- und Pferdestall — der Glaser liefert die Fenster — Trottenschopf mit Trotte. Allein an Fuhrlohn für Steine und Sand zahlt er dem Untervogt Simon Hauswirt 14 Pfund. An den Rebmann Pauli Schneider und dessen Frau gehen fünf Taglöhne für die Reinigung von Ställen und Haus. Der Schmied Philipp Wenk von Riehen bringt ein Stahlgitter und einen Klopfer an der Tür an. Bernhardt Beck der Maler weisselt das Haus aussen und fasst es kesselbraun ein (in 10 Tagen und für 9Va Pfund). — Bis 1671 erweitert Krug zudem den Liegenschaftsbesitz durch den Ankauf von vier Rebstücken im Schlipf. Für jährlich 120 Pfund Bargeld, lVa Viertzel Korn, IV2 Sack Roggen und 1 Saum Wein samt dem Gras, «so bey den weyeren wachst» sowie freier Wohnung in des «Maurers Heüßlin» besorgt ihm sein Rebmann Paulin Schneider die Riehener Landwirtschaft und den Fischweiher, zugleich mit dem Auftrag, «auff den Hooff unnd zu den Brünne gutt achtung zu geben, daß ann keinem Ortt kein Schaden widerfahre».

Nach über 16 Jahren ungetrübten Besitzes stirbt am 7. April 1683 Bürgermeister Krug, der zweite Träger dieses Amtes unter den Inhabern unseres Hauses. Von seinen 11 Kindern sind noch fünf am Leben, der älteste Sohn zählt 41 Jahre, der jüngste 20. Das Gut in Riehen geht an den Schwiegersohn Johann Rudolf Burckhardt-Krug (1654—1730), den Gemahl seiner Tochter Catharina, und verbleibt in ihren und ihrer Nachkommen Händen bis zum Anfang des letzten Jahrhunderts. Ihren Geschicken und jenen des alten Landgutes nach Krugs Tod nachzugehen sei einem späteren Zeitpunkt vorbehalten.

Quellen

Historisches Grundbuch Riehen (im Aufbau). StABS Kirchenarchiv DD 34, 1 (ältestes Riehener Taufbuch), Politisches Q 2 (Wettsteinpapiere), Privatarchiv 522 B (Güter in Riehen), Privatarchiv 355 C (Basler Personalien), Protokolle Kleiner Rat, Urkundenbuch IX 46ff. (Schenkung an Maria von Brunn).

Literatur

(Verzeichnis der wichtigsten Werke) Bürgermeister Wettstein (Gauss/Stoecklin), Basel 1953 Die Universität Basel (E. Bonjour), 1960 Matrikel der Unversität Basel III, 1962 Das «Klösterli» in Riehen (F. Lehmann), in: z'Rieche 1970 Aus der Geschichte des Wettsteinhauses zu Riehen, in: z'Rieche 1972 Felix Platter - Tagebuch, Basler Chroniken X, Basel 1976

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 1976

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