Johannes Fischer-Eger

Albin Kaspar

Am 6. März 1820 übernahm Johannes Fischer, bereits 34jährig, von seinem Vater den elterlichen Bauernhof an der Baselstrasse 24. Er trat damit in die Fußstapfen seiner Vorfahren, die mehrheitlich dem Bauernstand angehört und es darin zu Ansehen und Wohlstand gebracht hatten. Acht Tage später heiratete er Anna Magdalena Eger, einzige Tochter des reichen Bauern Friedlin Eger-Wenk und Erbin eines ausgedehnten Grundbesitzes. Durch diese Heirat wurde Johannes Fischer-Eger zu einem der vermögendsten Grossbauern von Riehen. Nach dem Steuerkataster von 1829/37 besass er neben 67 Aren Bünten und Baumgärten 1,17 Hektaren Reben, 5,82 Hektaren Matten, 4,4 Hektaren Wald und 13,79 Hektaren Ackerland. Insgesamt verfügte er über 25Vi Hektaren bebaubares Land, was auch nach heutigen Begriffen eine stattliche Fläche darstellt. Dieser Besitz setzte sich allerdings aus 219 kleinen und kleinsten Parzellen zusammen, die über den gesamten Bann von Riehen verstreut lagen (siehe Seite 24/25). Etwa ein Drittel der Acker und Matten war an Christian Zimmermann aus Emmendingen verpachtet. Danach wurden diese Stücke mehrheitlich veräussert. Den grösseren Teil seines Landes bewirtschaftete Johannes Fischer selbst mit Hilfe seiner Familienangehörigen und unter Zuzug von zwei Mägden und drei Knechten.

Wie die Verteilung der Nutzflächen zeigt, betrieb unser Bauer eine traditionelle Art von Landwirtschaft: Das Schwergewicht lag deutlich auf dem Ackerbau, der gegen die Hälfte des Bodens beanspruchte. Dazu kamen zu gleichen Teilen Vieh- und Holzwirtschaft sowie Reb-, Obstund Gartenbau. Diese Aufteilung entsprach derjenigen von ganz Riehen. Die von Geometer Siegfried 1825/26 durchgeführte Vermessung erlaubt es, eine Arealstatistik für den gesamten Dorfbann herzustellen. Sie führt zu ähnlichen Ergebnissen: Knapp zwei Fünftel bestanden aus Akkerland, gut je ein Fünftel aus Wiesen und Wald, etwa ein Zehntel aus Reben und Gärten. Gebäude, Wege und Wasserflächen bedeckten zusammen 3 Prozent des Gemeindeareals.

Vergleichen wir nun die Zahlen mit denjenigen der Volkszählung von 1774 und der Arealstatistik von 1876.

Arealstatistik - Verteilung der Anbauflächen

 17741825in %1876in %
Ackerland1255 Juch. =356 ha418 ha38,6438 ha40,2
Wiesland855 Juch. =242 ha292 ha27,0299 ha27,4
Reben315 Juch. =89 ha82 ha7,662 ha5,7
Garten  19 ha1,819 ha1,7
Wald349 Juch. =99 ha238 ha22,0202 ha18,5
Unproduktiv 33 ha3,071 ha6,5
Total 1082 ha100,01091 ha100,0

Die Angaben von 1774 beruhen allein auf Schätzungen und verzeichnen insbesondere das Eigentum des Staates und der Gemeinde nicht, während diejenigen von 1876 auf der neuen Vermessung des Bannes von 1872 gründen. Einer kleinen Zunahme des Ackerlandes und der Wiesen steht eine ebenso geringe Abnahme der Reben und des Waldes gegenüber. Eine erstaunlich geringe Veränderung in einem Zeitraum von 100 Jahren, die auf eine stabile Wirtschaftsstruktur hinweist.

Betrachten wir die einzelnen Sparten des Landbaues, wie sie Johannes Fischer im frühen 19. Jahrhundert ausübte, etwas näher. Im Zentrum seines Bauernbetriebes stand wie gesagt der Getreidebau, der das wichtigste Grundnahrungsmittel zu liefern hatte. Seine äcker bebaute er nach der Fruchtfolge der Dreifelderwirtschaft. Eine Parzelle erhielt im ersten Jahr Wintersaat, im zweiten Sommersaat und blieb im dritten Jahr unbebaut als Brache liegen. Diese Fruchtfolge bot erfahrungsgemäss die beste Gewähr für langfristig gute Kornerträge. Und durch die alle drei Jahre wiederkehrende einjährige Bodenruhe, verbunden mit der Zufuhr von Stallmist, liess sich nach überlieferter Auffassung die Bodenfruchtbarkeit am besten erhalten. In Gebieten mit ausgesprochenem Getreidebau wie Riehen erwies sich daher die Dreifelderwirtschaft in der Regel als das überlegene Ackerbausystem.

Ein grosses Problem in der Bewirtschaftung der Felder bestand in jener Zeit in der enormen Zerstückelung der Landgüter. Sie hatte ihre Ursache in den durch die Generationen hindurch erfolgten Erbteilungen. Johannes FischerEger besass allein über 70 Acker, die im Durchschnitt nicht mehr als 13 Aren massen und die über die ganze Dorfflur verteilt waren. Arrondierungsversuche gestalteten sich aus vielerlei Gründen oft recht schwierig. Feldwege gab es nur wenige. Wollte er seine Felder bestellen, durfte er aus diesem Grund vom Zeigweg aus über die Grundstücke seiner Nachbarn bis zu seinem Acker fahren. Ebenso galt von alters her der Brauch, dass ein Bauer sowohl auf der Breitseite als auch auf der Langseite eines Ackers sein Zugvieh auf dem Felde des Nachbarn wenden und austreten lassen durfte, um den Boden bis zur Grenze hin pflügen zu können.

Die auf den Parzellen lastenden überfahrtsrechte sowie das sogenannte Streck- oder Tretrecht zwang die Bauern notwendigerweise zu einem gleichgesinnten Anbau. Nur durch das Zusammenfallen der Saat- und Erntezeiten aller konnten Flurschäden vermieden werden. Die gesamte Akkerflur des Dorfes war deshalb in drei ungefähr gleichgrosse zusammenhängende Zeigen unterteilt (Oberfeld, Mittelfeld, Ausserfeld und Niederholz). Alle Acker einer Zeige mussten auf einen bestimmten Termin hin bestellt sein. Nach der Aussaat wurde die Zeige geschlossen und für alle Dorfbewohner gesperrt. Diese Dreizelgenwirtschaft mit dem Flurzwang erübrigte die Anlage von Zufahrtswegen zu den Parzellen. Ferner bot sie grosse Vorteile beim Einzug des Zehnten. Und schliesslich gewährte die Brachzeige den Dorfherden einen willkommenen Weidenutzen.

Fortschrittliche ökonomen und Politiker, die für eine freie Wirtschaft eintraten, sahen nur die Nachteile des Zeigrechts und drängten auf dessen Abschaffung. Bei der Beratung des Gesetzes über Nachbarrechte an Liegenschaften im Jahre 1881 schlug denn auch die Regierung von Basel-Stadt vor, die überlieferten Wegrechte sowie das Streck- oder Tretrecht abzuschaffen, da sie mit der alten Dreifelderwirtschaft zusammenhängen und der neuen Ordnung nicht mehr entsprechen würden. Dagegen protestierte der Landwirtschaftliche Verein von Riehen und erklärte: «In unserem Landbezirk ist Grund und Boden, besonders an den besseren Lagen, dergestalt parcellirt und Arrondirung der Güter so wenig beliebt, dass wir eine grosse Zahl von Ackern mit nur 2-3 Meter Breite haben. Für solche Acker wäre das Verbot des Tretrechts gleichbedeutend mit der Unmöglichkeit, längs den beiden Seiten hin die 2 äussersten Furchen mit dem Pflug zu ziehen, oder anders ausgedrückt, mit der Nothwendigkeit, ungefähr die Hälfte des Ackers von Hand umzuarbeiten.» Der Gemeinderat von Riehen beantragte ebenfalls, diesen Brauch nicht abzuschaffen, sondern ihn vielmehr für die Zukunft in ein gesetzliches Recht umzuwandeln. Dieser Vorschlag wurde schliesslich vom Grossen Rat genehmigt. Er musste sich der Tatsache beugen, dass in Riehen auch noch Ende des 19. Jahrhunderts die Mehrheit der Bauern die Dreizelgenwirtschaft betrieben. Die beschriebenen Tret- und überfahrtsrechte besitzen übrigens auch heute noch in beschränktem Umfange ihre Gültigkeit.

Eine der Ursachen des Zeigrechts beruhte auf dem fehlenden Wegnetz. Die Siegfried-Karte von 1825 zeigt eindrücklich, wie wenig fahrbare Feldwege es in jener Zeit gab. Die Regierung kannte das Problem sehr wohl. Im Jahre 1829 versuchte sie daher, auf gesetzlichem Wege die Einführung bleibender Feldwege voranzutreiben, «um dieses Hinderniss der Verbesserung unseres Landbaues zu heben». Aber erst die neue Bannvermessung von 1865/72 bot dem Gemeinderat die Möglichkeit, für geeignete Zuund Abfuhr auf Acker zu sorgen und neue Fahrwege anzulegen. Und um die leidige Sache endgültig zu bereinigen, wurde im Gesetz über Nachbarrechte an Liegenschaften von 1881 beschlossen, dass im Grundbuch keine neuen Parzellen mehr angelegt werden dürfen, sofern sie nicht durch einen Feldweg erschlossen seien.

Kehren wir zu Johannes Fischer zurück. Eine grössere Belastung als das Zeigrecht waren für ihn die Zehntabgaben, die er wie jeder Landmann vom Ertrag seines Landes dem Staat als Zehntherr abliefern musste. Als Heuzehnt bezahlten sie laut einer Vereinbarung jährlich Fr. 400.—. Ebenso entrichteten sie den Weinzehnten nicht mehr in natura, sondern in Form einer Geldtaxe. Der Ackerzehnt hingegen blieb weiterhin auf dem Felde liegen. Er bestand aber nicht, wie der Name vermuten lässt, aus dem zehnten Teil der Getreideernte. Wie die Bettinger schuldeten auch die Riehener nur jede 12. Garbe. Der Fruchtzehnt wurde jeden Frühsommer an den Meistbietenden versteigert. Zei tig Hess der Statthalter die Kornfelder durch die Gemeinderäte besichtigen und schätzen. Am Tag der Versteigerung erhielten die Gemeindeväter für ihre Mühen ein Mahl serviert. Auch alle Anwesenden wusste man zu bewirten und durch mancherlei Belustigungen bei guter Laune zu halten. In der Spesenrechnung von 1814 erschien neben dem üblichen Wirtsconto ein Posten «an Musicanten und ein Taschenspieler Fr. 2.50». Einige Jahre später wurde diese Bewirtung abgeschafft und durch eine Geldentschädigung ersetzt. Seit dem Loskaufsgesetz von 1804 konnte der Zehnt durch den zwanzigfachen Betrag des durchschnittlichen Zehntertrages losgekauft werden. Doch die Riehener Bauern zeigten wenig Verlangen danach. Bei ihnen, wo der Getreidebau dominierte und die Zeigordnung noch intakt war, bildete der Zehnteinzug keine Probleme. Im Gegenteil, diese Arbeit betrachteten manche arbeitslustige und minderbegüterte Landleute als einen willkommenen Nebenerwerb. Die reicheren Bauern wie Johannes Fischer Hessen eher die Finger davon. Neid und Streitereien waren unvermeidlich. Deshalb beschloss eines Tages die Gemeindeversammlung, den Zehnten für Rechnung der Gemeinde zu erstehen und nur zum Scheine darauf zu bieten. Daraufhin stellte die Verwaltung die Verlehnung ein. Einige Tage später nahm sie trotzdem eine zweite öffentliche Versteigerung vor, «bey welcher der Gemeinderathspresident den Zehnten bestund und wie verlautet dennoch für Rechnung der Gemeinde einsammeln Hess». Und 1834 klagte die Zehntbehörde erneut über die Gemeinde Riehen, die «ausnahmsweise nicht wie alle andern Gemeinden den Frucht- Wein- und Heuzehnten loskaufen, sondern blos den erstem in einen nach dem Cadaster zu verlegenden Bodenzins verwandeln» möchte.

Da aber doch immer wieder Missbräuche und Unterschlagungen vorkamen, Hessen sich die Riehener 1843 endlich dazu bewegen, den Zehnten abzulösen. Die Loskaufssumme für Heu-, Wein- und Fruchtzehnten zusammen betrug Fr. 100 108.30, zahlbar innert 10 Jahren. Der Anteil des Johannes Fischer stellte sich auf Fr. 2 221.71, die er in jährlichen Raten von Fr. 200.— zu begleichen hatte.

Die Beträge, die bei den Zehntverleihungen jeweils erzielt wurden, sind aufschlussreiche Indikatoren für die Art und die Menge des in Riehen geernteten Getreides. Nach alter übung mussten die Zehntpächter die vereinbarte Summe zu 2/3 in Dinkel und zu 1/3 in Haber in die Fruchtschütte abliefern. Daneben brachten sie Weizen, Roggen und Gerste, sofern sie mehr als gewöhnlich davon angebaut vorfanden. Der Hafer verlor zunehmend an Bedeutung. 1825 baten die Zehntbeständer sogar, künftig nur mehr 1 / 6 in Haber und 1 / 6 in Gerste bringen zu dürfen, weil «jetzt die Sache umgekehrt, dass nämlich 2/3 Gerste und nur kaum 1/3 Haber gepflanzt wird». Genauere Angaben über das Verhältnis der geernteten Getreidesorten lassen sich nicht erzielen. Als Hinweis mag dienen, was Johannes Fischer laut Erbinventar im Dezember 1855 in seiner Tenne aufbewahrte: 600 Korn-, 400 Gersten-, 100 Roggen- und 100 Hafergarben.

Anhand der Zehnterträge lässt sich ferner die Entwicklung des Getreidebaus in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts verfolgen: Die ersten vier Jahre des Jahrhunderts fielen schlecht aus. Dann folgte eine Reihe guter Ernten. Bemerkenswert, dass sogar die Hungerjahre 1816/ 17, die allgemein als Missjahre galten, in Riehen keine Spuren hinterliessen. Erst 1819 bis 1823 sanken die Erträge wieder. Danach schlägt die Kurve nach oben wie nach unten stark aus - eine Folge der wachsenden Spekulation? Nach den Einbussen von 1832/33 brachten schliesslich die Jahre 1836/37 und 1839/40 Spitzenergebnisse hervor.

Um den langfristigen Verlauf des Kornbaus klarer erfassen zu können, errechneten wir den gleitenden Durchschnitt von jeweils drei Jahren, entsprechend der Abfolge der drei unterschiedlichen Ackerzeigen. Die Reihe dieser Dreijahresdurchschnitte zeigt, mit zwei Unterbrüchen, eine deutlich steigende Tendenz der Getreideproduktion an. Unser Bauer konnte also mit dem Erfolg seiner Arbeit zufrieden sein. Die Zunahme dürfte zum Teil auf eine Vergrösserung der Ackerfläche zurückzuführen sein, wie sie in der Arealstatistik von 1876 zutage tritt. Auch Johannes Fischer hatte allmählich die Zahl der von ihm bebauten Akker leicht erhöht. Von andern Bauern werden sogar Rebenausstockungen und Mattenaufbrüche gemeldet.

Wesentlich zur Erhöhung der Ernten hat jedoch der gesteigerte Bodenertrag beigetragen, bewirkt durch vermehrte Düngung und bessere Anbaumethoden. Ein tiefgreifender Wandel in der Bewirtschaftung der Ackerflächen war in unserem Zeitraum eingetreten: der übergang von der Dreifelderwirtschaft mit unbebauter Brache, die in drei Jahren zwei Ernten lieferte, zur Dreifelderwirtschaft mit bebauter Brache, zur sogenannten verbesserten Dreifelderwirtschaft. Bisher diente die Brache der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Zugleich war sie ein geeignetes Mittel für den Arbeitsausgleich, blieb doch den Bauern dadurch genügend Zeit, die Brachäcker während des Jahres mehrmals gründlich umzubrechen (Brache = brechen, umpflügen). Schliesslich diente die Brache als willkommenes Weideland. Dann entdeckte man die Vorteile des Kleeanbaus, der sich in der Folge seit dem 19. Jahrhundert auf der Brachzeige auszubreiten begann. Johannes Fischer erlaubte seinem Pächter zwar, Klee anzusäen, jedoch nur auf einem Drittel der Brachäcker. Er mass der Bodenruhe immer noch grössere Bedeutung zu. Auch die Kartoffel fand auf der Brache zusehends Eingang. Ernteausfälle beim Getreide führten zur allgemeinen Verbreitung dieser widerstandsfähigeren Ackerfrucht. Der Vorteil beim Anbau von Futterpflanzen und Hackfrüchten bestand darin, dass sie auf der Brache angepflanzt werden konnten und dadurch zusätzliche Erträge einbrachten. Johannes Fischer verwahrte 1855 bereits acht Säcke mit Kartoffeln in seinem Keller. Durch den zusätzlichen Fruchtwechsel wurde gleichzeitig die Bodenqualität erhöht, was sich wieder in gesteigerten Ernten niederschlug. Diese Erfahrungen führ ten dazu, dass bis zur Mitte des Jahrhunderts ohne sichtbaren Widerstand die Schwarzbrache aus dem Bild der Riehener Ackerfluren verschwand.

Gegenüber dem Kornbau spielte die Viehwirtschaft eine untergeordnete Rolle. Sie hatte in erster Linie den Bedarf an Zugvieh sicherzustellen und für die Selbstversorgung mit Fleisch und Milchprodukten zu sorgen. Doch bahnte sich auch hier eine änderung an. Johannes Fischer hielt 1844 in seinem Stall neben fünf Pferden immerhin fünf Kühe, drei «Kalbchen» und neun Schweine. Für den Akkerbau hatte er als Grossbauer längst das kräftigere, aber anspruchsvollere Pferd dem genügsamen Ochsen vorgezogen. Daneben betrieb er bereits eine beachtliche Rindviehund Schweinemast.

Das entsprach der allgemeinen Entwicklung der Viehwirtschaft während des 19. Jahrhunderts. Der Viehbestand von Riehen ist für jene Zeit gut dokumentiert: Zwischen 1774 und 1827 stellen wir eine starke Zunahme bei den Pferden und eine Abnahme bei den Ochsen fest. Danach blieb das Verhältnis relativ konstant. Die gesamthaft wachsende Zahl der Zugtiere widerspiegelt den zunehmenden und intensiveren Ackerbau. Erst gegen die Mitte

 PferdeStiere + OchsenKüheKälberTotal RindviehSchweineSchafeZiegenBienenstöcke
17744063189  27038928 
18279040236353111812911871
187610639432375081181493777
190613527405106538257 36 

des Jahrhunderts begann dagegen auch die Anzahl der Kühe und Kälber anzusteigen. Sie verdoppelte sich bis 1876, bleib dann aber lange Zeit auf dieser Höhe stehen. Der Rindviehzucht waren in Riehen stets enge Grenzen gesetzt durch den Kornbau.

Die Kleinviehhaltung verlor demgegenüber an Bedeutung. Die Schafe, bisher die Kühe des kleinen Mannes, verschwanden bis 1906 sogar völlig aus dem Dorfbild. Und die Ziegenhalter blieben stets eine kleine Minderheit. Die veränderte Landwirtschaft ermöglichte es nun auch den ärmeren Landleuten, anstelle von Schafen oder Ziegen eine Kuh zu halten. Die Gründe für den vorübergehenden Rückgang der Schweinemast sind unbekannt.

Zum Halten des Zuchtstieres und des Zuchtebers waren die jeweiligen Besitzer des Meierhofes verpflichtet gegen das Nutzniessungsrecht von 7 Tauen Matten. 1846 erkaufte sich die Gemeinde dieses Recht zurück. Künftig erwählte sie nach freiem Ermessen den Halter des Zuchtviehs und verpachtete ihm die Matten.

Im Winter versorgte Johannes Fischer seine Tiere mit Heu und Stroh sowie etwas Kartoffeln und Rüben. Er achtete darauf, stets genügend Mattland zu besitzen und seine Parzellen nach Möglichkeit zu arrondieren. Allerdings schränkte der Getreidebau den Wiesenanteil ein und verwies ihn auf die feuchten Niederungen entlang der Dorfbäche und auf das breite überschwemmungsgebiet der Wiese.

Aus diesem Grund bildete der allgemeine Weidgang einen wichtigen Pfeiler der damaligen Viehwirtschaft. Johannes Fischer konnte sein Vieh nach Bedarf auf die Allmend, auf die Stoppelfelder, zur Herbstweid auf die abgemähten Matten oder auf die Brachzeige treiben lassen. Erstaunlicherweise verfügte Riehen nur über eine kleine Allmendweide, die sogenannte Wiesenallmend. Im Jahre 1805 wurde zudem aus Anlass der Wuhr-Arbeiten an der Wiese «alles Waiden, Holzen und Grasen bei strenger Ahndung auf der Wiesen Alimenten» künftig verboten.

Es blieb allein das Weiderecht auf den privaten Parzellen. Noch im 18. Jahrhundert wurde festgehalten, dass «die Gemeind Riehen die uralte übung und Gerechtigkeit habe, alle in ihrem Bann liegende Matten mit gemeinsamem Waydgang zu nutzen. Die Menge ihres Viehs, welches sich solang möglich äussert dem Stall ernehren müsse, erfordere die Beybehaltung dieser übung». Dieses Weidrecht geriet allmählich in Misskredit. Und am 18. September 1842 beschloss die Gemeindeversammlung mit dem knappen Mehr von 26 gegen 23 Stimmen, die Herbstweide einzustellen «mit dem Beyfügen dass jeder Bürger sein Eigenthum benutzen könne auf welche Art er wolle.» Individualnutzen hatte über Gemeinnutzen obsiegt. Ebenso kam die Brachweide durch den zunehmenden Anbau der Brachäcker ausser übung.

Der Verzicht auf den allgemeinen Weidgang dürfte Johannes Fischer kaum schwer gefallen sein. Seine Wiesen wurden geschont und erbrachten in der Folge einen höheren Heuertrag. Der Anbau von Futterpflanzen auf der Brache erlaubte es zudem den Riehener Bauern, ihren Viehbestand zu vermehren und nach und nach zur intensiveren Stallfütterung überzugehen. Die vergrösserte Stallmistproduktion wiederum kam dem Ackerbau zugute: Der Wirkungskreis der verbesserten Dreifelderwirtschaft schliesst sich.

Nicht Getreidebau oder Viehzucht haben Riehen berühmt gemacht, sondern zwei andere Erzeugnisse seines fruchtbaren Bodens: das Obst und der Wein. Die Ackerfluren, Matten und Reben waren übersät mit Obstbäumen jeglicher Art. Vor allem Kirschen und Trauben fanden reissenden Absatz auf dem Markt in Basel. Wie viele Obstbäume Johannes Fischer besass, entzieht sich unserer Kenntnis. Das Erbinventar von 1855 verzeichnet lediglich 10 Körbe Birnen und Apfel, die sich im Dezember eingelagert vorfanden.

Grosse Bedeutung mass Johannes Fischer dem Rebbau zu. Wein gehörte auf den täglichen Tisch. In der jährlichen Verbrauchsmenge der alkoholischen Getränke überwog er in jener Zeit viel stärker als heute. Obstwein- und Bierkonsum waren noch wenig verbreitet. Zudem bevorzugten Stadt- und Landbewohner, wegen der hohen Transportkosten, die einheimische Produktion. Und der Riehener Wein genoss einen guten Ruf. Jede Riehener Familie besass daher ein bis mehrere Rebstücke. Johannes Fischer konnte 28 Rebäcker sein eigen nennen. Und in seinem Weinkeller befanden sich 1844 etwa 20 Saum = 2 730 Liter Schlipfer und 1855 wiederum 22 Saum. Ob er eher für den Eigenkonsum oder für den Markt produzierte, lässt sich nicht entscheiden.

Der Beginn der Weinlese, für die Rebenbesitzer jedes Jahr ein grosses Ereignis, wurde durch die Gemeindeversammlung festgelegt und dem Statthalter mitgeteilt. Zehntknechte überwachten, dass jedes «zehende bücktin» in das Fass des Zehntherrn kam. Im August 1803 beschloss die Kantonsregierung, an Stelle des Naturalzehnten eine Geldtaxe einzuführen. Von jedem Bükti Trauben, das die Büktiträger aus den Reben brachten, sollte künftig ein jährlich neu festzusetzender Geldbetrag entrichtet werden.

Die Weinernte schwankte von Jahr zu Jahr beträchtlich. Die Anzahl der verzehnteten Bükti gibt den Verlauf der Ernten sehr genau wieder: Das Jahr 1804 brachte ein Spitzenergebnis, dem sich eine Reihe guter bis sehr guter Erträge anschlössen. 1813 bis 1817 hatten die Bauern enorme Ausfälle zu verzeichnen. Danach stiegen die Zahlen wieder auf ein annehmbares Niveau. 1828 wurde das zweithöchste Ergebnis erzielt, dem wiederum drei schlechte Ernten folgten. Die Entwicklung der gleitenden Fünfjahresdurchschnitte zeigt uns ausserdem, dass in den 20er und 30er Jahren die Erträge deutlich unter denjenigen des ersten Jahrzehnts zurückblieben. Der Misswuchs von 1817 hatte seine Spuren hinterlassen. Zahlreiche Rebäcker sollen damals ausgestockt worden sein. Auch Johannes Fischer hatte seine Rebfläche redimensioniert und die meisten Reben im Kilchgrund veräussert.

Im übrigen behielt der Rebbau in Riehen sein wirtschaftliches Gewicht bei. Anlässlich der Berechnung der Zehntloskaufssumme wurde der durchschnittliche Weinzehnt mit 237 Saum angegeben. Das ergab eine Durchschnittsernte von 2 370 Saum oder 3 235 hl. Zu Geld veranschlagt lässt sich der finanzielle Wert der jährlichen Weinernte mit Fr. 25 700.— beziffern gegenüber Fr. 30 000.— einer durchschnittlichen Getreideernte. Die Reben, die eine bedeutend kleinere Fläche als der Ackerbau einnahmen, erbrachten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts einen annähernd gleichwertigen Ertrag. Johannes Fischer kann sowohl als Getreideproduzent wie auch als Weinbauer gelten. Das änderte sich im Laufe des Jahrhunderts allmählich zugunsten des Ackerbaus. Die Rebfläche verringerte sich weiter, beschleunigt durch weitere Missernten und durch verschiedene nach 1850 eingeschleppte Schädlinge. Das Ackerbausystem der verbesserten Dreifelderwirtschaft hingegen versprach günstige Erträge.

Den weiteren Verlauf dieser Entwicklung erlebte Johannes Fischer nicht mehr. Am 7. November 1855 schloss er seine Augen für immer. Sein Vermögen wurde unter seine drei noch lebenden Kinder aufgeteilt. Johannes und Anna Magdalena, die beide ledigen Standes blieben, übernahmen das Bauerngut und bewirtschafteten es bis an ihr Lebensende. Dann erfolgte eine weitere Erbteilung, die den einst so umfangreichen Besitz wieder auseinanderriss. Der Bauernhof Baselstrasse 24 hingegen blieb bis in die jüngste Zeit in den Händen der Familie Fischer.

Das Material für die vorliegende Studie stammt ausschliesslich aus den Akten des Staatsarchivs Basel-Stadt und aus den Beständen des Historischen Grundbuches Riehen.

Ferner wurde folgende Literatur zu Rate gezogen: Brugger Hans: Die schweizerische Landwirtschaft in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Frauenfeld 1956.

Huggel Samuel: Die Einschlagsbewegung in der Basler Landschaft. Liestal 1979.

Raith Michael: Gemeindekunde Riehen. Riehen 1980.

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 1985

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