Leben und Hinrichtung der Anna Hauswirth 1724-1759

Elisabetha Rink, Trudi Wenk

An der Baselstrasse 30 ist ein Schild angebracht «Historisches Grundbuch Riehen» - was bedeutet das?

Fritz Lehmann, der Bearbeiter des Historischen Grundbuchs und seine Mitarbeiter, zu denen auch wir zählen, tragen alle verfügbaren Akten vergangener Zeiten zusammen, welche Grund und Boden des Dorfes Riehen betreffen. Für den Riehener Dorfkern (Sektion A) bestehen Dossiers, geordnet nach Strassennamen und Hausnurnmern. Dort werden alle aufgefundenen Angaben über den Standort eines Hauses oder Grundstücks, den Namen seines Besitzers, die Höhe der Zinsabgaben, Handänderungen oder Umbauten gesammelt, nachdem wir sie aus den verschiedenen Handschriften in Maschinenschrift übertragen haben. Mit den in den Akten erwähnten Namen erstellen wir gleichzeitig eine Besitzer- und Einwohnerkartei. So entsteht langsam eine übersichtliche Dokumentation, die interessierten Einwohnern von Riehen Einblick in ihre Dorfund Familiengeschichte erlaubt.

Beim Bearbeiten der «Schreibereiakten» von 1 759 stiessen wir auf die Eintragung: Auf Verordnung des Landvogts soll die Verlassenschaft der enthaupteten Anna Hauswirt inventiert werden. In der Einwohnerkartei fanden wir den Hinweis, sie sei wegen Giftmischerei am 24. Februar 1759 geköpft worden. Diese Bemerkungen veranlassten uns, im Basler Staatsarchiv nach Material zu suchen, das uns über Anna Hauswirth Auskunft geben könnte. Ratsprotokolle, Zeugenverhöre, Ehegerichtsprotokolle, Abrechnungen, Korrespondenzen, Gutachten der Rechtskonsulenten lieferten die Mosaiksteinchen für die folgende Darstellung. Es ist die Geschichte einer Riehener Bäuerin zwischen ihrem 21. und 35. Lebensjahr u?id ihrer Hinrichtung in Basel. Es ist ein Bericht, der trotz vorhandener Lücken Verhältnisse des 18. Jahrhunderts im Dorf Riehen erfahrbar macht. Da der nachfolgende Bericht eine so deutliche Sprache spricht, halten wir einen Kommentar für überflüssig.

 

Anna Hauswirth (siehe Familientafel Seite 79), die Alleinerbin wohlhabender Riehener Bauern, ist arbeitsam, bescheiden und von stillem Wesen - das sind alles Eigenschaften, die einer zukünftigen Ehefrau gut anstehen. Die Liebesheirat gehörte im 18. Jahrhundert noch nicht zu den Idealvorstellungen vom Heiraten: mit einer Ehe sollte eine gemeinsame wirtschaftliche Basis geschaffen werden. Je der Ehepartner hatte seinen Arbeitsbereich. Dort versuchte er zur Mehrung des Besitzes beizutragen. Eine gesunde Kinderschar rundete das Bild ab, das man sich von einer Familie machte. In einer guten Ehe respektierte eines das andere, Liebe aber war keine selbstverständliche Voraussetzung.

In Philipp Wenk (siehe Familientafel), des Untervogts1) Sohn, findet sich - Anna ist 21jährig - ein passender Bräutigam. Die Väter sind mit dem Eheversprechen ihrer Kinder einverstanden. Der Untervogt setzt die Eheabrede auf und bringt sie dem Notar, der den Vertrag jedoch zurückweist mit der Feststellung, er Verstösse gegen die Landesordnung.2) Noch bevor die Obrigkeit etwas von diesem Eheversprechen erfährt, wird es in aller Stille rückgängig gemacht. Die beiden jungen Menschen geben sich ihre Ehepfänder vor Zeugen zurück und Philipp bekommt das, was er in der Hauswirthin Haus getan, zurückerstattet.

Im Winter 1748 /49 wird Maria Hauswirth-Rohrer, Annas Mutter, krank. Sie stirbt im März. Annas Grossvater, Theobald Rohrer, hatte Annas Mutter in der Eheabrede den Zugang und das Recht zu seiner jetztmaligen halben Wohnbehausung, halben Kraut- und Baumgarten auch aller übrigen Zugehördt und Gerechtigkeit überschrieben. Das sind Rechte, die nun zum Teil an Anna übergehen. Ausserdem ist noch die Rede von Matten, äckern, Reben, Wald, von elf Saum Wein (ca. 1600 Liter), von zwei Kühen, zwei Schweinen, fünf Hasen und von Bargeld, welches sich Vater Hauswirth und Anna teilen sollen. Im 18. Jahrhundert konnte eine Frau ihr Vermögen nicht selbst verwalten. Das Gesetz schrieb vor: Unverehelichte Weibspersonen, so lang sie in diesem Stand verbleiben, müssen mit Vögten gleich Minderjährigen versehen werden. Als Vormund für Anna wird Martin Wenk (siehe Familientafel), der Schuster, bestellt, der auch das Amt eines Geschworenen innehat. Vormund und Vater vereinbaren nun, die Erbschaft vorerst nicht zu teilen. Sie wollen abwarten bis zur Heirat Annas oder der ihres verwitweten Vaters, obwohlen kraft meiner gnädigen Herren Obern Ordnung jetztbeschriebenes Vermögen zwischen dem Vatter zu zwen und der Tochter zu einem Drittel zu verteilen stünde, so haben doch die Erbs-lnteressenten wegen der Tochter albernem und blödem Verstand, solches alles dermahlen beeinander zu lassen beschlossen. Wie ist die Bemerkung über den blöden und albernen Verstand der Tochter zu deuten? Die intellektuellen Fähigkeiten Annas können nicht gemeint sein. Anna konnte lesen und schreiben.3) Anna lebt bei ihrem verwitweten Vater,4) als im Juni 1749 Jakob Pfeiffer von Häfelfingen sie beim Ehegericht einklagt, Beklagtin habe demselben auf Recht und redlich die Ehe zugesagt. Sie hab ihme zur Bezeugung ihrer Liebe acht Eier an der Ostern geschenkt und nach der Hand einen Maien verehrt, nicht minder auch ihme ein paar Silber ringchen geschenkt..., der Vater habe verlauten lassen, er wolle ihre, seiner Tochter einen dritten Teil von seinen Mittlen verabfolgen lassen, also herdurch sein Wille und Einwilligung in dieses Eheversprechen bezeugt und bäte, dass dieses Eheversprechen bestätigt und hernach zu einer Ehe aiierkamit werden möchte. Zum Beweis legt er ein von Anna eigenhändig geschriebenes Versprechen vor: Ich Anna Hauswirth versprich Jakob Pfeiffer die Ehe, und soll eine Ehe sein und bleiben, und soll uns niemand als der liebe Gott scheyden. Anna wird vorgeladen und sagt, unterstützt von Vater und Vogt, ...weilen 7iun weder Vater noch Vogt ihren Willen nicht erteilt, hoffe sie losgesprochen zu werden. Das von Jakob Pfeiffer empfangene Ehepfand legt sie dabei auf den Tisch. Das Ehegericht beauftragt Pfarrer Jacob Heinrich Schönauer von Riehen, mit Hilfe anderer befreundeter oder sonst friedliebender Leute eine Lösung zu finden. Sie sollten sich aber bemühen, dass wenn immer möglich, diese Ehe beibehalten werde5). Schon anfangs August trifft die pfarrherrliche Antwort ein. Es liege zwar ein Eheversprechen zwischen Anna und Jacob vor, aber Vater und Vogt verweigerten die Einwilligung mit der Begründung: er, Pfeiffer habe Anna, die sehr einfältig, zu diesem Eheversprechen verleitet, ...er seye mit Herrn Mitzen Magd spazieren gegangen und habe sie geherzet6).

Die Eherichter vernehmen nun Anna allein und fragen sie, ob sie den Jakob heiraten würde, wenn Vater und Vogt einverstanden wären und ob sie nicht etwa vorhabe, einen anderen zu ehelichen. Sie versichert, dass sie den Jakob nicht mehr wolle, weil sie ihn für einen ganz falschen Menschen halte. Darauf beschliesst das Ehegericht: Es soll das zwischen Jacob Pfeiffer und Anna Hauswirth vorgegangene Eheversprechen von Ehegerichts wegen aufgehoben und ernichtet werden. Die eingelegten Ehepfänder, eines Psalmen Buchs, ein paar silberne rinkhen, ein goldenes Denkringlein, seien verfallen. Ihr, Anna Hauswirthin solle auferlegt seyn, einem wohlverdienten Eheschimpf7) meiner gnädigen Herren 100 Pfund und an ihne Jacob Pfeiffer für eine Entschädigung 300 Pfund, nebst Bezahlen aller ergangenen Kosten zu erlegen und ihre, Anna Hauswirth, vor Verfliessung zweyer Jahre, von dato an gerechnet, sich nicht verehelichen zu können. Eine Geldstrafe von 400 Pfund war sehr hoch. Die Hauswirths legen Berufung gegen das Urteil ein. Im Ehegerichtsprotokoll ist unter dem 30. Oktober 1749 vermerkt: Anbetreff den Prozess Anna Hauswirth ist durchaus wohlgesprochen und übel appeliert.

Im Juli 1750 klagt Friedrich Schmid8) von Riehen vor dem Ehegericht. Er habe sich vor ungefähr sieben Monatetz mit Anna Hauswirthin in ein Eheversprechen eingelassen, wozu sie ihm selbsten Anlass gegeben, ihre einen Basler Thaler auf die Ehe gegeben, welchen sie ihm aber clandestinerweise, da sie ihme eine Tabakdose zum guten Jahr verehrte, unter dem Tabak verborgen zurückgesandt. Er legt auch drei Briefe vor, die ihm Anna geschrieben hat und behauptet, Annas Grossmutter und ihr Vater versuchten unter allerhand nichtigem Vorgeben, wie, sie seie ein einfältig und kränklich Mensch, die Heirat zu verhindern, weil man sie unbedingt im Haus behalten wolle. Wieder wird der Pfarrer von Riehen und der Landvogt, Johann Ul Jacob Pfeiffer von Häfelfingen entgegen, und wieder Anna Hauswirth von Riechen, last durch H. Ambtman Leicht anbringen, wie daß Beklagtin demselben auf Recht und redlich die Ehe zugesagt, sie Hab ihme zu Bezeügung ihrer Liebe 8 eyer an der ostern geschenkt und nach der Hand einen Meyen verehrt, nicht minder auch ihme ein paar silbere rinckhen, so er eingelegt, geschenkt, auch dero ein silber ringlein geben, deren Vatter Hab sich verlauten laßen, er wolle ihre seiner tochter einen dritten theil von seinen Müttlen verab folgen laßen, also Heredurch sein Willen und Einwilligung in diß [ehe?] Versprechen bezeügt, undBathe daß dieser Ehe verspruch Bestätiget, und Hernach zu einer Ehe erkant werdet! möchte.

Anna Hauswirth mit Zuthun dero Vatter Simon Hauswirts und dero Vogts Martin Wenckhen antwortet durch H. Ambtman von Brun: daß nicht sie, sondern er Pfeiffer Hab an sie ein Eheversprechen gesucht, sie Hab ihme zur Antworth ertheilt, wie daß selbige diß orts nichts thue, rieh Schnell (1705-1780), um Vermittlung und weitere Abklärung gebeten. Die Verhandlungen ziehen sich hin. Arzt und Pfarrer bestätigen, dass Anna sehr krank sei. Friedrich Schmid wird ungeduldig, denn wann sich auch gleich ein [andere] gute Heirat für ihn dartäte, müsse er dieselbe abschlagen. Am 12. Januar 1751 erklärt das Ehegericht das Eheversprechen für null und nichtig. Anna muss eine Strafe von 50 Pfund zahlen und Friedrich wegen Zeit Versaumbnus ebenfalls 50 Pfund. Knapp vier Monate später heiratet Friedrich Schmid eine andere. Von Anna hören wir nichts mehr bis zu ihrer Heirat.

Im Dezember 1754 werden Anna Hauswirth und Samuel Wenk (siehe Familientafel) in Kleinhüningen getraut. Sie ist inzwischen dreissig Jahre alt geworden, er ist zwei Jahre älter. Samuel ist der Sohn von Annas Taufpatin, der Anna Bieler, welche eine Cousine von Annas Mutter war. Die Väter des Brautpaares haben die Eheabrede getroffen. Aber schon im Juni 1755 beginnt ein erbitterter Streit vor Gericht zwischen Vater Hauswirth und seinem Schwiegersohn, der sich bis in den Winter 1758 hinzieht. Jeder versucht, die in der Eheabrede getroffenen Abmachungen anders auszulegen. Sie streiten um die Behausung von Annas Mutter. Sie streiten, weil das Sparhafengeld nicht mehr vorhanden ist. Vater Hauswirth sagt, er habe es verbraucht, als seine Frau 17 Wochen krank lag und allezeit Doctor und Palpierer9) gebraucht habe. Sie streiten um Reben, um Waldnutzung, um Wagenladungen von Mist und Stroh. Sie streiten darum, wer Annas Eheschimpf zahlen müsse. Vater Hauswirth meint vor Gericht, Samuel Wenk müsse gerechterweise die Geldstrafen des Ehegerichts für Anna zahlen, er habe ja verschuldet, dass Anna die Eheversprechen nicht eingehalten habe, er habe ihro den ersten Mann lassen sollen, seye selbs an denen kosten schuld gewesen.

Der jungen Frau wird das Leben recht sauer gemacht von ihrem Mann, der sie prügelt, und von ihrer Schwiegermutter, die im ganzen Dorf als böse Person verschrien ist. Die Verhältnisse werden für Anna so unerträglich, dass sie zu ihrem Vater zurückkehrt. Darauf lässt Samuel im September 1756 vor dem Eherichter klagen, seine Frau wolle nicht mit ihm hausen. Beide werden vom Eherichter verhört und das Gericht beschliesst: Weilen Samuel Wenk und Anna Hauswirth sich mit beiderseits Eltern nicht wohl ver tragen können, sollen sie an einem dritten Ort ihre Wohnungsuchen10) und alldorten, wie christliche Eheleuten gebührt, in Frieden und Einigkeit miteinander leben. Widrigenfalls wird das widerspänstig Teil zu gebührender Strafe gezogen werden. Herr Pfarrer soll ersucht werden, beydseitige Eltereri auch zu sprechen, dass sie das ihrige auch thun und den Frieden dieser Eheleute nicht stören sollen. Anna und Samuel geben einander vor den Richtern die Hand und versprechen, in Frieden miteinander leben zu wollen. Darauf kehrt Anna zu ihrem Mann zurück und alles bleibt beim alten. Später, bei den Zeugenverhören, werden die Dorfleute aussagen, wie oft sie beim Vorbeigehen am Haus der Wenken haben streiten und balgen gehört. Die Schwiegermutter habe gezetert: «Du wüstes Tier, man kann Dich zu nichts brauchen und schicken, Du bist gar unansehnlich!» Während der Ehemann lauthals seinen Schwiegervater verfluchte, habe Anna nur immer wieder geklagt: «Ach, mein Gott, in was für ein Krüz bin ich kommen!»

Im Dorf gilt die Familie Wenk-Bieler allgemein als wenig verträglich, während die Hauswirths als still und zurückgezogen beschrieben werden. Ein Blick ins Bussenregister der Vogtei von 1755 bis 1760 bestätigt die Dorfmeinung; Vater Hauswirth ist nicht erwähnt, die Wenk-Bieler aber wohl: Samuel Wenk Samuels Sohn, weilen er vor der Zeit geheuet (1 Pfd); Samuel Wenk wegen schlagen (1 Pfd); Samuel Wenk, weilen er Isaac Felckenhauer heissen seinem Sohn Bradtwürst aus der Küche, als er gemetzget, stehlen (3 Pfd); Samuel Wenk, Samuels Sohn, weilen er E. Gescheid mit unerlaubten Worten begegnet (5 Pfd); Samuel Wenk, dass er zu wenig Heuzehnt hat stehen lassen (2 Pfd).

Zu Johann Baptistae (24. Juni) 1758 stellt Samuel Wenk eine Magd ein, die Magdalena Gantner aus dem Markgräflerland, eine junge Frau, die im Haus und auf dem Feld kräftig mitarbeitet. Die Ehefrau und auch die Dorfleute merken bald, dass der Meister und seine Magd aneinander Gefallen finden. Später bei den Zeugenaussagen wird Verena Aenishänsli (1696-1777), des Fridlin Schlup selig Wittib, erzählen: «als ich unlängst auf den Matten gewesen und nach der Kirchenuhr hab sehen wollen, so habe ich ein Manns- und Weibsbild erblickt, welche einander geführet. Weilen ich diese nicht gekannt, so hab ich unterwegs den Martin Häner gefragt, wer diese seien, weil ich vermeinte, dass es ledige Leut gewesen. Häner sagte, es seie der junge Samuel Wenk und seine Magd, worüber ich in Verwunderung in diese Wort ausgebrochen: Ei, führet dann der jung Sämerlin Wenk seine Magd also!» Friedlin Stücklin ( 17241798), ein Oehler11), sagt bei der gleichen Befragung, er wundere sich, dass der Samuel Wenk mit der Hauswirthin so übel gelebt habe, da diese doch immer ein zurückgezogenes Leben führe. Was aber den Samuel betreffe, so gäbe es, was nicht sein dürfe. Als unlängst Samuel zu einer Hochzeit geladen war, hab die Magd die Hochzeitsgabe gebracht. Samuel habe sie alsogleich an der Hand genommen und mit ihr getanzt. Ihm, Friedlin, habe das sehr missfallen. Maria Weiss (1725-1790), Ehefrau von Hans Keller, befragt, was sie über die Beziehung zwischen Samuel Wenk und seiner Magd wisse, sagt aus: «als ich auf dem Feld Grundbiren (Kartoffel) aufgelesen, erzählte mir die Magd, Madie Gantner, die Meisterin habe ihr einen Spiegel zertreten. Als die Magd den zertretenen Spiegel fand, habe sie [die Magd] geschrieben, 'wart, Du Ketzer, wenn ich Dich erwisch, so will ich Dich zertreten!' Die Meisterin habe sich vor Furcht auf der Heubühne versteckt und von dort gerufen, sie soll nur kommen und ihr etwas antun. Aber der Meister und die Magd hätten die Meisterin bis nachts um 9 Uhr oben gelassen. Dami seien sie zusammen mit der Laterne hinaufgestiegen. Der Meister habe die Meisterin mit der Rute geprügelt und sie, die Magd, habe dazu gezündet. Dies alles habe die Magd mit lachendem Mund erzählt.»

Wen wundert es, wenn Anna verzweifelt? Zu ihrem Vater kann sie nicht mehr zurückkehren; der hat sich eine Magd, die Anna Grass aus Bottmingen, ins Haus genommen, die ihm den Haushalt führt. Die beiden verstehen sich gut und wollen sich ihren Frieden nicht von Anna stören lassen. Will Anna beim Pfarrer Hilfe holen, so schickt er sie zum Landvogt, der sei Eherichter. Geht sie zum Vogt, so wird sie an Pfarrer Schönauer verwiesen, der sei zuständig für das christliche Verhalten in der Gemeinde. Kinder haben Anna und Samuel noch keine. Die Gefühle der Verzweiflung und der Ohnmacht wachsen, und langsam reift in Anna ein Plan.

Am 3. Januar 1759 kommt Samuel Wenk mit einem weissen Pulver zu Doktor Müngenroth, der in Riehen als Arzt praktiziert12). Er sagt, er habe das Pulver in der Tasche seiner Frau gefunden. In der Weihnachtsnacht sei es seiner Mutter wehe geworden. Sie hätten daher nach Muskatnuss13) gesucht und nichts gefunden. Da sei ihnen der Verdacht gekommen, die Sohnesfrau habe die Muskatnuss versteckt. Beim Suchen in ihrer Tasche hätten sie das weisse Pulver in Papier eingeschlagen gefunden und hielten es für Gift. Der Arzt untersucht es und bestätigt, dass es sich um Gift, und zwar um Arsenicum handle. Darauf wird Anna vom Obervogt verhört. Ohne Umschweife gesteht sie, ein wenig Mäusegift ins Essen gemischt zu haben. Der Landvogt, für Kriminalfälle nicht zuständig, meldet den Fall dem Basler Bürgermeister. Anna wird gefänglich nach Basel gebracht und auf der Bärenhaut14) im Kunostor inhaftiert. Für die Untersuchung solcher Fälle war das Siebeneramt zuständig, ein Kriminalausschuss des Kleinen Rates, der im Siebenerstüblein im Eselsturm15) tagte.

Am Samstag, den 6. Januar 1759 wird Anna vom Siebeneramt verhört. Sie gesteht, der Magd eine Prise Gift mit Asche vermischt in die Mehlsuppe getan zu haben. Auf weiteres Befragen gibt sie zu, der Katze Gift gegeben zu haben, weil sie verstohlen war - es habe sie aber nicht getötet.

Auch den Hühnern hab sie etwas Gift gegeben indem sie sieb gemaugert16) haben. Als man sie ernsthaft mahnt zu gestehen, wie oft sie Gift verabreicht habe, da einige Hausbewohner schon längere Zeit über Erbrechen und Beschwerden geklagt, versichert Anna: sie habe die Wahrheit gesagt und wisse weiters nichts. Sie habe einmal wie gemeld Gift gegeben und zwar aus Hass wider die Ehezertrennerin, die Magd. Man möge sie peinigen und marteren wie man wolle, so könne sie nicht mehr reden. Auf die Frage, wie sie ihren grossen Frevel vor Gott und den Gnädigen Herren verantworten wolle, sagt sie, sie bitte Gott und meine Gnädigen Herren untertänig um Verzeihung, sie habe niemand ums Leben bringen wollen, auch die Magd nicht, sondern es nur dieser zuleid tun wollen, weil sie ihr soviel Leids getan und alle Leut wider sie aufgestiftet. Sie werde Gott inständig um Gnad anrufen. Es seie ihro herzlich leid, dass sie sich von Satan also überwältigen lassen, sie bereue sehr ihre schwere Sünd. Und bitte meine Gnädigen Herren, sie mit Gnad anzusehen und um ein gnädig Urteil. Das Siebeneramt meldet das Ergebnis des Verhörs dem Kleinen Rat und dieser beschliesst, dass sie härter gesetzt werde. Einige Tage später wird sie erneut befragt, wie oft und wem sie Gift gegeben. Aus ihrer härteren Gefangenschaft könne sie schliessen, dass die gnädigen Herren wohl wüssten, dass sie nicht die Wahrheit sage. Anna legte nun folgendes Geständnis ab: Im August letzten Jahres, als die äpfel reiften, kochte die Schwiegermutter Apfelmus und ass mit ihrem Mann davon. Unter den Rest, den sie für die Magd auf die Seite stellte, mischte Anna ein wenig Gift. Nachdem Schwiegermutter und Magd den Apfelbrei zusammen aufgegessen hatten, klagten beide über übelseyn. Von da an mischte Anna hie und da etwas Gift in die Suppen, welche die Schwiegermutter für die Magd oder Annas Ehemann kochte, in die Kräuter- oder Gerstentränke, die auf dem Stubenofen standen, oder in die Kanne mit Wein für ihren Mann. In der Woche vor Weihnachten habe die Näherin, Verena Martin aus Riehen, im Haus gearbeitet. Sie habe zum Nachtessen von der Mehlsuppe gegessen, in der etwas Gift war. Es sei ihr davon so übel geworden, dass sie sich habe erbrechen müssen. Zum Weihnachtsfest habe die Schwiegermutter Fleisch gekocht und davon eine Suppe angerichtet. Da habe sie an der Feuerstatt etwas Gift auf die Suppe getan. Dies sei das letzte Mal gewesen. Nun wollen die Räte wissen, wie sie zu dem Gift gekommen sei. Sie erzählt, wie sie in den beiden Lörracher Apotheken vergeblich versucht habe, Mäuse- und Rattengift zu kaufen. Da habe sie einen Zettel geschrieben und vorgegeben, die Tochter von Bartholome Salzer17), dem Schmied von Riehen zu sein, die ein halbes Pfund Gift abholen solle. Sie wisse, dass der Schmied dieses Gift bei seiner Arbeit brauche. Auf diese Weise habe sie in Bernoullis Apotheke am Spalenberg das Gift bekommen. Auf die Frage, wo sie den Rest des gekauften Gifts aufbewahre, erklärt sie bereitwillig, bei Herrn Burgermeister Falkners Ihrer Gnaden Hof zu Riehen sei ein eng Gässlein, welches auf das Feld hinführe, da habe sie es, wenn man zur Mauerecke kommt, gegen das Feld in den Grünhaag geschmissen.18) Jeden Mittwoch und Samstag ist Rechtstag in Basel. Der Fall der Anna Hauswirth beschäftigt von nun an den Kleinen Rat an jedem dieser Rechtstage. Der Landvogt von Riehen muss ihn über die Ehe der Anna und das Verhältnis zwischen Magd und Meister informieren. Er wird beauftragt, entsprechende Erkundigungen einzuziehen. So werden 31 Riehener Frauen und Männer nach abgelegtem Eid befragt, was sie über das Verhältnis zwischen Magd und Meister und deren Verhalten gegenüber der Anna Hauswirth wüssten. Sechs Personen wissen nichts zu sagen. Die andern erzählen davon, wie sie Meister und Magd Hand in Hand gesehen haben, wie die beiden vertraulich flüsterten, als man gemeinsam die Reben abdeckte, wobei die Magd den Meister gegen die Meisterin hetzte und so fort. [Einige dieser Aussagen sind schon zitiert worden.] Magd und Meister werden während einer Woche in Basel inhaftiert und befragt. Sie streiten ab, sich ungebührlich aufgeführt zu haben und werden gegen Erstattung der Kosten wieder aus der Haft entlassen. Der Landvogt befiehlt Samuel, die Magd aus dem Haus zu schaffen und keinen Umgang mehr mit ihr zu haben.

Am 31. Januar 1759 stellt der Kleine Rat den Dozenten der Juristischen Fakultät, Johann Rudolf Thurneysen (1716-1774) und Johann Heinrich Falkner (1729-1814), alle Akten zu mit dem Auftrag, ein beratendes Gutachten zu erstellen. Schon am 17. Februar 1759 liefern die beiden offiziellen Rechtsberater der Stadt einen langen Bericht ab. Da findet sich das medizinische Gutachten des Stadtarztes, welches bestätigt, dass niemand ernstlich zu Schaden gekommen sei. Da sind die erwähnten Zeugenaussagen der 31 Riehener Dorfleute. Nicht ein einziges negatives Urteil ist darunter zu finden. Was über Anna ausgesagt wird, zeigt das Bild einer stillen, arbeitsamen Frau von einfacher Gemütsart, die ihr Schicksal stumm erleidet. Trotz dieser Aussagen empfehlen die Juristen dem Rat, ein Todesurteil zu fällen. Sie erwähnen zwar zeitgenössische Rechtsgelehrte, die in Fällen, wo bei Vergiftungen niemand zu Schaden gekommen sei, Milde hätten walten lassen und die übeltäterin nur zum Prangerstehen verurteilt hätten. Solche Milde aber sei abzulehnen. Man wisse nicht, ob das Opfer vom empfangen Gift, wonichten den Tod, dennoch einen für alle Zeit geschwächten und kränklichen Leib davoritragen möcht... Dass die Delinquentin immer nur wenig Gift verabreicht habe, zeige nicht etwa fehlende Mordabsicht, sondern beweise ihre Hinterlist. Auf diese Weise habe sie, ohne Verdacht zu erwecken, ihr Vorhaben ausführen können. Da sie die Wirkung des Giftes nicht habe abschätzen können, sei es Zufall und nicht gute Absicht, dass niemand daran gestorben sei. Die Tat sei dem Mordbrennen vergleichbar, wo der übeltäter beim Legen des Brandes das Risiko eingehe, dass Menschen im Feuer umkommen. Somit sei die in der Peinlichen Halsgerichts-Ordnung19) in Artikel 130 verordnete Strafe zu empfehlen. Der Artikel lautet: Wer jemand durch Gift oder Venen20) an Leib oder Leben beschädigt, so es ein Mannsbild ist, einem fürgesetzten Mörder gleich, mit dem Rad zum Tod gestraft werden solle; tät aber eine solche Missetat ein Weibsbild, die soll man ertränken oder andere Wege nach Gelegenheit vom Leben zum Tode richten.

Nach den überlieferten Rechtsvorstellungen wurde ein Verbrechen gesühnt, wenn der Verbrecher dem Element übergeben wurde, das mit der Motivation seiner Untat in Zusammenhang stand. Ertränken in fliessendem Wasser, das als Zeichen für Triebhaftigkeit galt, war eine typische Todesstrafe für Frauen. In einem solchen Falle wurde die Verurteilte gefesselt und auf der Mittleren Brücke beim Käppelijoch in den Rhein gestossen. Auf der Höhe des Thomasturms21) am Ende der Stadt, wurde sie wieder an Land gezogen. Lebte sie dann noch, anerkannte die Obrigkeit das Gottesurteil und schenkte ihr das Leben. Der Totengräber löste ihr die Fesseln und die Frau wurde des Landes verwiesen. Das Schicksal einer heimatlosen Frau war in dieser Zeit festgefügter Ordnungen häufig schlimmer als der Tod.

Da niemand ernstlich an Leib oder Leben beschädigt wurde, schlagen die beiden Juristen eine Strafmilderung in dem Sinne vor, dass nämlich die verhafte Anna Hauswirth mit dem Schwert vom Leben zum Tod hinzurichten, sie [ nicht] auf einer Schläyffen12) zum Richtplatz zu schleppen aber stattdessen nach erfolgter Enthauptung derselben Haupt auf das Rad zu heften wäre. Enthaupten bedeutete weniger Ehrverlust als Ertränken, sowohl für die Verurteilte wie auch für ihre Familie.

Die Räte nehmen sich vier Tage Zeit, um das Urteil über Anna zu fällen. Sie verkünden am Mittwoch, den 21. Februar 1759, dass Anna am kommenden Samstag ent hauptet werden wird. Sie sprechen Annas Ehemann alle Benefizien aus dem Frauengut ab. Aller Besitz der Anna soll eingezogen und für die Staatskasse vergantet werden. Samuel Wenk und seine Mutter müssen zur Strafe für ihr Verhalten in der Kirche zu Riehen öffentlich vorgestellt23) werden. Die Magd wird des Landes verwiesen. Vater Hauswirth ersucht die Gnädigen Herren untertänigst, Gnade walten zu lassen. Sie weisen ihn ab.

Erst am Freitag wird Anna das Todesurteil offiziell vorgelesen. Von da an bleibt sie nicht mehr ohne geistlichen Beistand bis zur Hinrichtung. Sie wird in den Stock geführt, ein enges Kämmerlein im St. Albanschwibbogen, mit einer vergitterten öffnung an der Tür. Zuschauer haben freien Zutritt. Am Samstag um 9 Uhr wird sie zum Hofprozess ins Rathaus geführt. Die Schaulustigen drängen sich auf Treppen und im Hof, um dem umständlichen Ritual beizuwohnen. Der erste Teil findet im Rathaussaal statt, der zweite im Hof vor der öffentlichkeit. Mit einem Handzeichen (im Mittelalter brach er einen kleinen Stab entzwei) überliefert der Schultheiss Anna dem Scharfrichter. Sie wird unter dem dumpfen Geläut der Papstglocke zum Richtplatz vor dem Steinentor gebracht.24) Schultheiss und Oberstknecht reiten in ihrer Amtskleidung dem Zug voran. Während der Hinrichtung halten sie sich neben dem Scharfrichter auf. Der Oberstknecht ist bereit, dem Scharfrichter Hilfe zu leisten, wenn es nötig sein sollte. Nachdem das Urteil vollstreckt ist, fragt der Scharfrichter, wie es der Brauch verlangt, den Schultheissen ob er recht gerichtet habe. Der Schultheiss muss sich versichern, dass die Verurteilte tot ist. Darauf schickt er den Oberstknecht zum Rat mit der Meldung, dem Gesetz sei Folge geleistet worden.

Annas Vermögen wird am 7. und 8. März in der Riehener Landvogtei25) vergantet. Samuel und sein Vater versuchen mit allen Mitteln, aus der Hinterlassenschaft etwas für sich zu retten. Ihr Kampf ist vergeblich. Die Basler Obrigkeit erweist sich als eine zu mächtige Gegnerin.

Vier Jahre nach Annas Hinrichtung heiratet Samuel eine gleichaltrige Witwe aus Riehen.

 Anmerkungen

1 ) Der Untervogt ist zur Unterstützung des Landvogts (Obervogts) von der Stadt eingestellt. Das Amt des Untervogts ist das höchste, das ein Untertan vom Land einnehmen kann. Es fällt immer einem Mitglied der dörflichen Oberschicht zu. Auch Anna gehört dieser Oberschicht an; einige ihrer Vorfahren hatten dieses Amt inne.

2) Die Eheabrede ist einem Ehevertrag vergleichbar. Leider ist der Text des Vertrages nicht vorhanden und wir wissen nicht, warum er gegen «Der Landschaft Basel Landes-Ordnung» verstiess. Bei der Landesordnung handelte es sich um Gesetzbücher über Polizeiwesen, Strafrecht und sich darauf beziehende privatrechtliche Verhältnisse.

3) Um eine Vorstellung zu haben, wie es mit der Schreibfertigkeit in Riehen um diese Zeit bestellt war, zählten wir in den Akten der Landschreiberei von 1740 bis 1759 alle Personen, welche signiert hatten. 72% der ausgezählten Personen waren Analphabeten, d.h. sie signierten mit einem Kreuz. Ein Drittel der Analphabeten waren Männer, zwei Drittel Frauen. Von den 28% der ausgezählten Personen, die ihren Namen schreiben konnten, waren zwei Drittel Männer und ein Drittel Frauen. Ausser dem Vater erwähnt keine andere Partei je den «blöden und albernen Verstand» Annas. Von anderer Seite wird manchesmal ihr «einfältiges Wesen» erwähnt, was vom Zusammenhang her aber mehr als «schlicht/einfach» zu deuten ist.

4) Vermutlich lebten sie in der alten Hauswirthschen Liegenschaft «Am Känel», etwa dort, wo sich heute der Landgasthof befindet.

5) Ein Eheversprechen unter Einhaltung des Brauchtums, wie es hier vollzogen wurde, hatte einen sehr bindenden Charakter.

6) Der Gerichtsherr, Daniel Mitz-Frey (1680-1751) besass das alte Wettsteinhaus an der Baselstrasse 34, war also ein Nachbar der Hauswirths.

7) Eheschimpf war eine Geldbusse für ein nicht eingehaltenes Eheversprechen.

8) Friedrich Schmid-Müri-Meyerhofer (1726-1803), Sohn von Hans Ulrich Schmid-Grasser (1706-1780), Leinweber.

9) Palpierer (Balbierer, Barbier) ist einer, der Haupt- und Barthaare schert (Scherer). Diese Tätigkeit kann auch von einem Badeknecht ausgeübt werden. Barbier/Scherer/Bader übten im 18. Jahrhundert die Heilkunst des Schröpfens und Aderlassens aus und verrichteten Chirurgendienste.

10) Das junge Ehepaar scheint zuerst bei Annas Vater gewohnt zu haben und dann zu den Eltern des Ehemanns (Rössligasse 44) gezogen zu sein.

11) Der Oehler oder Oehlmann hatte eine Handmühle zu Hause, mit der er Nüsse etc. zu öl mahlte.

12) Georg Christoph Müngenroth (gestorben 1762) hatte an der Universität Leipzig den Doktor der medizinischen Wissenschaft erworben und sich zu einer Weiterbildungsreise nach Italien und durch Deutschland begeben. Auf der Rückreise machte er in Basel Station. Die Stadt gefiel ihm und er verlängerte seinen Aufenthalt. Er lernte da seine spätere Ehefrau, Maria Magdalena Munzinger kennen. Riehen wurde anfangs der 1750er Jahre vom Fleckfieber heimgesucht. Müngenroth half tatkräftig mit, und so baten ihn die Riehener zu bleiben. 1753 stellt der Obervogt ein entsprechendes Gesuch an den Basler Rat, das bewilligt wurde.

13) Geriebene Muskatnuss in heisse Milch eingerührt war ein Hausmittel gegen Durchfall.

14) Die Bärenhaut war ein Gefängnisraum im St. Albanschwibbogen, auch Kunostor genannt, der sich am Eingang zur Rittergasse gegenüber der St. Albanvorstadt befand.

15) Der Eselsturm stand am Fuss des Kohlenbergs, bei der Steinenvorstadt.

Im 18. Jahrhundert kannte man den Indizienbeweis nicht. Die Untersuchungsorgane mussten auf das Schuldbekenntnis der Angeklagten abstellen. Leugnete sie, war es üblich, ein Geständnis durch die Folter zu erzwingen. Es gab Folterkammern sowohl auf der Bärenhaut wie auch im Eselsturm. Isaac Iselin (1728-1782) war seit seiner übernahme des Ratschreiberamtes 1756 auch Sekretär und somit Protokollführer des Siebeneramtes. Durch seine Ablehnung der «Peinlichen Befragung» soll er dafür gesorgt haben, dass in Basel die Folter stillschweigend abgeschafft worden ist. Seine milden Grundsätze vertrat er energisch gegen den extrem strengen Rechtskonsulenten Thurneysen, der das Rechtsgutachten für Annas Urteil mitverfasste. Im Winter 1758/59 war Iselin krank und blieb seinem Amt fern bis April.

16) sich maugeren, sich müdere, krank legen.

17) Bartholome Salzer, Schmied in Riehen, ist möglicherweise Bartholome Sulzer-WackernellSchultheiss (1708-1781).

18) Das Landgut des Bürgermeisters Emanuel Falkner (1674-1760) ist das heutige alte Mutterhaus des Diakonissenhauses an der Oberdorfstrasse 20.

19) Die Peinliche Halsgerichtsordnung oder auch Constitutio criminalis Carolina genannt, ist das erste deutsche (auch für die Schweiz geltende) Strafgesetzbuch. Es wurde 1532 vom Reichstag zu Regensburg unter Kaiser Karl V. zum Gesetz erhoben.

20) Venen, venerische Krankheiten (d.h. Krankheiten von der Venus) Geschlechtskrankheiten.

21 ) Der Thomasturm stand direkt am Rhein, auf der Höhe des St. Johannstors.

22) Auf einer «Schläyffe» liegend wurden Verbrecher zur Richtstätte geschleift. Eine Schleife war ein ganz niedriger, massiver, meist aus zwei durch Querhölzer verbundenen Kufen bestehender Schlitten. Anna wurde diese zusätzliche Strafe erlassen, dafür wurde das abgeschlagene Haupt auf dem Rad ausgestellt. Schleifen wie auch das Ausstellen des Hauptes waren Strafen, die der Abschreckung dienen sollten.

23) Die öffentliche Vorstellung war die höchste Kirchenbusse, die verordnet werden konnte. Sie lief nach einem genau vorgeschriebenen Ritual ab. Leider sind die Protokolle des Riehener Sittengerichts, das für die öffentlichen Vorstellungen zuständig war, nicht mehr vorhanden. Hingegen findet sich im Ratsprotokoll ein Vermerk, dass die nächsten Verwandten den Rat ersuchten, der Mutter Wenk die Kirchenbusse zu erlassen, weil sie krank sei. Der Rat verfügte, «wenn die Wenkin nicht gehen kann, soll sie zur Kirche getragen werden und den Herrn Pfarrer sitzend anhören».

24) Die Hinrichtung fand im sog. «Kopfabhaini» statt, dort wo heute der Zoologische Garten an den Birsig grenzt.

25) Die Landvogtei befand sich in der Kirchstrasse 13.

Ungedruckte Quellen aus dem Staatsarchiv Kanton Basel-Stadt:

Criminalia 28 H-R Protokolle, Kleiner Rat, 132: Raths-Protokoll 1759 Gerichtsarchiv, U 71-U 80: Ehegerichtsprotocoll 1748 bis 1758 Gerichtsarchiv Ue 36: Concipier- und Copier-Buch allerhand ehegerichtl. Schriften, angef. 13. Sept. 1758, geendet 14. Juli 1759 Straf- und Polizeiakten, C 19: Mord und Totschlag 1717-1885 Schreibereien, B 15: Allerhand Instrumente (1754-1759) Sanität G 1 : Einzelne ärzte Ungedruckte Quellen aus den Beständen des Historischen Grundbuchs Riehen

 

Literatur:

Riehen, Geschichte eines Dorfes, Riehen 1972.

Lötscher, Valentin: Der Henker von Basel, in: Basler Stadtbuch 1969, Basel 1968. Ochs Peter, Geschichte der Stadt und Landschaft Basel 1786-1822, Band 8, Basel 1832. Simon, Christian: Untertanenverhalten und obrigkeitliche Moralpolitik, (Diss.), Basel 1982. Staehelin, Adrian: Von der Folter im Basler Strafrecht in: Basler Stadtbuch 1965, Basel 1964.

Wir danken den Herren Albin Kaspar und Michael Raith für die kritische Durchsicht des Manuskripts und ihre hilfreichen Hinweise.

 

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 1987

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