Riehens Banngrenze
Hans Stohler
Die Würdigung einer Bannlinie stützt sich auf geschichtliche Hinweise und alte Lagepläne. Als Daniel Bruckner 1752 das Stück VII seines «Versuches einer Beschreibung geschichtlicher und natürlicher Merkwürdigkeiten der Landschaft Basel« dem Dorfe Riehen widmete, grenzte nach seinem Wissen «der Riehener Bann gegen Morgen an Bettingen, das Horn und Crentzach, gegen den Mittag an den Bann des minderen Basel, gegen Abend an den Wiesenfluß, an Wihl und Dillingen und gegen Mitternacht an Stetten». In dieser Aufzählung fehlen der Rhein und Inzlingen.
Auf alten Flurkarten reicht der Bann von Weil bis an das Gebiet von Stetten. Demnach wäre Riehen von Dillingen, dem heutigen Tüllingen, abgetrennt gewesen.
Auf der großen Wyhlener Gemarkungskarte (verkleinerte Reproduktion in «Leben und Umwelt», 16. Jahrgang (1960), S. 103), die 1772 von Leimgruber aufgenommen wurde, sind die im Westen an Wyhlen grenzenden Gemeindebanne angeschrieben, und zwar nacheinander «Krenzacher Bann, Riehener Bann und Inzlinger Bann». Dabei fehlt der Bettinger Bann, und an seinem Platze steht Riehener Bann, was bedeuten würde, daß damals Riehen auf dem Dinkelberg an die österreichische Herrschaft Rheinfelden gegrenzt hätte und die Chrischona im Banne von Riehen gelegen wäre.
Der Bäumlihof lag zuerst ganz im Riehener Bann. Nachher befand er sich auf Basler Gebiet und berührte nur die Bannlinie von Riehen. Heute aber steht er wieder ganz auf Riehener Boden.
Die hier kurz angedeuteten gegensätzlichen Angaben und Aussagen über den Verlauf von Riehens ehemaliger Grenze fordern uns zu einer historisch fundierten Abklärung auf.
1. Die Bannlinie gegen das schweizerische Gebiet Der schweizerische Teil der Banngrenze von Riehen unfaßt Teile der Gemeindegrenzen von Bettingen und Basel sowie am Rhein einen Abschnitt der Kantonsgrenze von Baselland.
a) Die Gemeindegrenze gegen Bettingen war anscheinend im 17. Jahrhundert noch nicht endgültig festgelegt und ist wohl daher im Plan von Jakob Meyer aus dem Jahre 1643 nicht eingezeichnet, doch sind darauf die Anschlußpunkte der Bettinger Bannlinie an die Landesgrenze ausdrücklich vermerkt. Neben dem heutigen Dreibannstein Nr. 85 auf der Nordhalde steht geschrieben, daß dort der «Riehenbahn endet und Bettingen weiter mit Riehen fortbahnet», und neben dem Dreibannstein Nr. 141a tut eine Vignette kund, daß dort der «Bettinger Bahn endet und Riehen mit Crentzach weiter fortbahnet». Dabei zeigt das a hinter Nr. 141 offensichtlich einen Zwischenstein an, was darauf hindeutet, daß der heutige Treffpunkt der Banne von Bettingen, Grenzach und Riehen später als die Landesgrenze vereinbart worden ist. Auch weisen die vielen kleinen Bannsteine in der Grenze zwischen Riehen und Bettingen darauf hin, daß man diesem Abschnitt der Bannlinie nicht die gleiche Bedeutung beimaß wie der Landesgrenze. Sodann ist auch auf dem Plan aus dem Jahre 1766 (Bild 1), der in Daniel Bruckners Auftrag von Emanuel Büchel gezeichnet wurde, die Grenze zwischen Bettingen und Riehen noch nicht eingetragen, obwohl Bruckner die Merkwürdigkeiten der beiden Dörfer in verschiedenen Abschnitten geschildert und ihnen Büchels Plan beigefügt hat. Dagegen wird die Bannlinie zwischen Basel und Kleinhüningen angegeben.
b) Die Gemeindegrenze zwischen Riehen und dem mindern Basel hat im Verlauf der beiden letzten Jahrhunderte größere Veränderungen erfahren. Im oben erwähnten Plan von Jakob Meyer fehlt das südliche Ende des Riehener Bannes, so daß man auf ihm nicht sehen kann, wo die Gemeindegrenze durchführte, oder ob überhaupt eine solche vermarkt war. Nach dem Plan von Büchel verläuft die Grenze zwischen Riehen und Kleinbasel beinahe geradlinig von der Rheinfähre aus, die beim heutigen Kraftwerk nach Klein-Rheinfelden hinüber führte, bis zum damaligen Treffpunkt der Banne von Basel, Kleinhüningen, Riehen und Weil, der sich nahe beim Otterbach befand. Dabei wies sie KleinRiehen oder den Bäumlihof eindeutig dem Riehener Bann zu.
Allem Anschein nach ging diese Grenze durch zwei der mächtigen Kreuzsteine, die schon um das Jahr 1300 das Ende des Stadtfriedens anzeigten und von Martin Strübin in seiner Schrift «Die Kreuzsteine im alten Basel» beschrieben worden sind. Innerhalb der Kreuzsteine hatte der Bischof die Pflicht, die Straßen zu überwachen, und die aus der Stadt Verbannten mußten «vor den crüzen» bleiben. Der im Bild 2a dargestellte Kreuzstein stand neben der Rheinstraße bei der Fähre nach Klein-Rheinfelden, derjenige auf Bild 2b neben der Riehenstraße, und zwar dort, wo sie westlich des Bäumlihofes von der Grenze durchschnitten wurde.
Diese beiden Kreuzsteine, die wohl den frühesten Stadtbann markierten, sind sicher die ältesten erhaltenen Grenzmarken in der Bannlinie von Riehen und verdienten es, im Garten des Historischen Museums Basel aufgestellt zu werden.
Während der französischen Revolution verschwand die beinahe gestreckte Grenze, und es entstand der gezackte Linienzug, der auf allen Plänen des 19. Jahrhunderts zu sehen ist. Dieser durchquerte den Bäumlihof, so daß ein Spaßvogel behaupten konnte, in der dortigen Küche diene ein Bannstein als Taburettli. Aus welchen Gründen und bei welchem Anlaß die zackige Grenze vereinbart wurde, ist bis heute ein Rätsel geblieben. Einzig im Abschnitt zwischen der Riehenstraße und der Wiese gelang es dank eines Streites wegen unbefugten Abholzens, der 1818 geschlichtet wurde, die Entstehung der dortigen zackigen Grenze zu ermitteln. Den Vorgang hat der Verfasser in der Basler National-Zeitung vom 3. Mai 1953 beschrieben.
Um die Mitte des 20. Jahrhunderts wurde auf Riehener Boden die Landauerkolonie erbaut. Da es sich um eine finanzschwache Arbeitersiedlung handelte, übernahm Basel die Gemeindehoheit über den Baugrund und übergab Riehen eine gleich große Fläche Basler Boden. Dabei entstand die heutige Gemeindegrenze, durch die der Bäumlihof wieder ganz in den Bann von Riehen zu liegen kam.
Es gab somit drei verschiedene Gemeindegrenzen zwischen Kleinbasel und Riehen. Die jeweiligen Grenzverschiebungen bedingten die Setzung von neuen und die Versetzung von alten Bannsteinen, weshalb gegen Kleinbasel hin alte ehrwürdige Grenzmarken selten sind oder an einem andern Ort stehen. — Bild 3 zeigt die heutige Grenze ausgezogen und die Grenze um 1800 gestrichelt.
c) Die Kantonsgrenze im Rhein, die am Ufer durch unauffällige Lohensteine verankert war, erfuhr beim Abtausch der Landauerkolonie eine Verkürzung um 450 Meter.
2. Die Bannlinie gegen deutsches Gebiet In der Zeit, da der Schweizerbund entstand, gehörte Riehen dem Bischof von Basel, lag aber im Bistum Konstanz. Die umliegenden Dörfer, in denen die Klöster St. Alban, St. Gallen und Wettingen durch Schenkungen zu reichem Besitz gekommen waren, unterstanden einem Freiherrengeschlecht, das in Basel und in Konstanz hohe geistliche ämter bekleidete. Es benannte sich nach der Burg Rötteln, deren mächtige Ruinen als historisches Wahrzeichen über das untere Wiesental hinausragen. Als im Jahre 1315 «Die Letzten von Rötteln» ohne Manneserben blieben, gingen ihre Besitzungen an die Markgrafen von Hachberg-Sausenberg über, die ihren Wohnsitz nach dem sonnigen Rötteln verlegten. Als auch dieses Geschlecht ausgestorben war, kam die Herrschaft Rötteln-Hachberg-Sausenberg in den Besitz der Markgrafen von Baden, deren Linie Baden-Durlach von 1515 bis 1771 die Obere Markgrafschaft innehatte, die an die Schweiz grenzte. Diese Markgrafen fühlten sich während der langen Kriegszeiten auf Rötteln weniger sicher als in Basel. Sie wohnten daher meistens im Markgräfler Hof (heutiges altes Bürgerspital) und überließen die Regierungsgeschäfte ihrem Vogt auf Rötteln. Diesem unterstand auch das an Kleinhüningen und an Riehen grenzende Markgräfler Dorf Weil. Daher regelte Johann Rudolf Wettstein als Vertreter von Basel den endgültigen Kauf von Kleinhüningen und als Vogt von Riehen die Grenzverschiebungen im Wiesenlauf und am Schlipf mit dem Röttier Vogt.
Die beiden weitern badischen Nachbardörfer von Riehen hatten die Markgrafen bewährten Adelsgeschlechtern zu Lehen gegeben. In der markgräflichen Enklave Grenzach nördlich der Landstraße herrschten von 1491 bis 1735 die Freiherren von Bärenfels, in Inzlingen, das nur beim Siebenbannstein mit dem übrigen Markgrafenland in Verbindung stand, regierten von 1394 bis 1807 die Freiherren von Reichenstein.
Nicht von den Markgrafen abhängig war der Streifen von Grenzach zwischen der Landstraße und dem Rhein, der zur Herrschaft Rheinfelden gehörte und daher zu österreich zählte. Unabhängig blieb auch Stetten, das an die Abtei Säckingen gefallen war, und in dessen Schloß schon im 14. Jahrhundert, dann wieder von 1480 bis 1727 die Herren von Schönau das Meieramt versahen und zusammen mit der äbtissin von Säckingen das Dorf regierten.
Während der französischen Revolution und auch schon vorher verloren die oben erwähnten Lehensherren ihre Kompetenzen, und den Markgrafen gelang es damals, das bunte Gemisch von kirchlichen sowie weltlichen Herrschaften an sich zu ziehen und im Großherzogtum Baden zu vereinigen. Dieses ging nach dem Ersten Weltkrieg in die Republik Baden über, hierauf in das Land Baden, das kürzlich mit Württemberg zum Lande Baden-Württemberg vereinigt wurde.
3. Die Eigenarten der deutschen Abschnitte in der Bannlinie von Riehen Während die verschieden geformten Baselstäbe auf der Riehener Seite der Landessteine die Zugehörigkeit zu Basel und damit zur Schweiz anzeigen, verkünden die Wappen auf der deutschen Seite, welchen Obrigkeiten die anstoßenden Dörfer unterstanden. Bild 4 bietet eine Auswahl von alten und neuen Grenzsteinen aus der Umgebung von Riehen (in: Plan von Riehen und Bettingen, bearbeitet von O. P. Schwarz, gezeichnet von Ernst Vosseier). Bild 5 (ein von Paul Wenk Löliger veröffentlichter übersichtsplan) gibt willkommene Auskunft über den Grenzrayon, in dem diese Steine stehen sowie über die Enbleme der Siedlungen längs der Landesgrenze.
a) Der Grenzabschnitt gegen Grenzach: Im Jahre 1728 wurde, wie Jakob Ebner in seiner Geschichte von Grenzach berichtet, am Grenzacher Horn ein aufschlußreicher Markstein bloßgelegt, der den Basler und den Bärenfelser Schild sowie das österreichische Wappen trug und damit bezeugte, daß am Horn die Schweiz, das Markgrafenland und österreich zusammenstießen und eine Dreiländerecke bildeten. Es war somit ein Grenzpunkt, wie wir ihn bei uns nur noch bei Kleinhüningen antreffen. Der Baselstab repräsentierte die Schweiz, der Bärenfelser Schild war das Wahrzeichen von Grenzach nördlich der Landstraße und zeigte einen schwarzen Bären, der aufrecht dahinschritt. In der Umgebung von Riehen steht nur noch ein Bärenfelserstein mit einigermaßen erkennbarem Wappentier, und zwar südlich der Chrischona, nur einige Schritte von der Schweizergrenze entfernt, in der Gemeindegrenze zwischen Grenzach und Wyhlen. Der unbeschädigte Bär, den das Bild 6 zeigt, befindet sich auf einem großen Grenzzeichen aus rotem Sandstein. Es wurde kürzlich bei Hegenheim ausgegraben, wo die Bärenfelser das Schloß besaßen, und ziert heute den Park von St-Apollinaire bei Folgensbourg. Die dritte Seite des am Horn bloßgelegten Marksteines trug einen roten Schild, der von einem horizontalen weißen Band durchschnitten war, wie es der Stein Nr. 105 auf dem Bild 4 dartut. Damit ist das dritte Enblem des Dreiländersteines am Horn gedeutet, das einwandfrei bezeugte, daß dort die Bannlinie von Riehen sowohl Bärenfelser als auch österreichisches Gebiet berührte.
Auf der Grenze von Riehen und Grenzach stehen keine Bärenfelsersteine mehr, sei es, daß sie zerstört wurden, weil der Bär den Buben und einzelnen mutwilligen Jägern als willkommene Zielscheibe diente, sei es, daß die Markgrafen, die das Lehen Grenzach schon 1735 zurückzogen, Landessteine mit ihren Wappen setzten, das ein schräges rotes Band auf goldfarbigem Schild zeigt, der in einigen Fällen von einer prunkvollen Krone überhöht wird (vgl. auf unserem Bild 4 die Steine Nr. 149 und 142).
b) Der Grenzabschnitt gegen Inzlingen: Die Reichensteiner, die das Inzlinger Weiherschloß bewohnten, brachten ihr Familienwappen auf dem Grenzstein ihrer kleinen Herrschaft an, und daher tragen die alten Landessteine von der Nordhalde abwärts bis ins Autal und von dort hinüber bis zur Spitze der Eisernen Hand einen schwarzen Schweinsspeer auf gelbem Schild (Bild 4, Stein Nr. 64).
c) Der Grenzabschnitt gegen Stetten: Obschon die Herren von Schönau nur Verwalter waren, ließen sie doch ihr Familienwappen in die Landessteine ihres Verwaltungsbereiches einhauen. Noch heute tragen aus diesem Grunde alte Landessteine auf der Grenze von der Spitze der Eisernen Hand bis hinunter zur Wiese Schilder mit zwei gelben Ringen auf dem obern schwarzen Halbfeld und einem schwarzen Ring in der untern gelben Hälfte (Bild 4, Stein Nr. 52). Einer der ältesten Schönauer Steine am Rande der Eisernen Hand (Bild 7) zeigt auf der Schweizer Seite den Basler Schild, der von dem Bischofsstab überragt wird.
Nachdem die Abtei Säckingen aufgehoben und Stetten in das Großherzogtum Baden einbezogen war, verlor das Schönauer Wappen seine frühere Bedeutung. An seine Stelle trat das markgräfliche Wappen mit dem schrägen roten Band im gelben Feld. 1908 wurde Stetten in Lörrach eingemeindet; damit wurde Riehen zum Nachbarn der Stadt Lörrach.
1955 ersetzten die deutschen und schweizerischen Grenzbehörden einen defekten Schönauer Stein durch einen Stein aus Granit, der den Baselstab und ein großes D (= Deutschland) trägt. Dabei überprüfte man die geheimen unterirdischen Zeugen, in Riehen «Lohen» genannt, deren Material und Anordnung die Riehener Grenzbehörde, das «Gescheid», bis in die zweite Hälfte des letzten Jahrhunderts streng geheim gehalten hatte. Man stellte fest, daß das uralte geheime Kennzeichen der Riehener Bannlinie, wie bei andern in Riehen enthobenen Grenzmarken, aus verkohltem Holz und diskusförmigen Kieselsteinen bestand, die im Boden den genauen Grenzpunkt und die Richtungen der wegführenden Grenzlinien angaben.
d) Der Grenzabschnitt gegen Weil am Rhein: Die Sicherung der Landesgrenze zwischen Riehen und Weil bot den Grenzbehörden immer wieder Schwierigkeiten, die durch natürliche Vorgänge hervorgerufen wurden. Am Schlipf betrachtete man die beiden Ecksteine am obern Rand, gegen Norden den Stein am Sonnenbrunnen und gegen Süden den Stein an der Weiler Brunnstube, als stabil und unberührt von der ständigen Abwärtsbewegung des Bodens. Dazwischen fanden von Zeit zu Zeit größere und kleinere Rutschungen statt, die zur Verkleinerung des Riehener Territoriums führten, weil die Grenzsteine mitwanderten. Daher mußte dort die Landesgrenze immer wieder korrigiert werden, was natürlich nur beim Einverständnis beider Landesregierungen möglich war.
An vergangene Zeiten erinnert der leicht zugängliche Markgräfler Stein am südlichen Endpunkt des untern Schlipfweges. Der Bischofstab über dem Basler Schild weist auf die Basler Bischöfe hin, die dort den großen Bischofsacker besaßen, und über dem Markgrafenschild steht in alten Lettern das Wort «margraff» (Bild 4, Steine Nr. 38).
Da früher die Landesgrenze durch den Lauf der Wiese bestimmt war, das Wasser aber zuweilen bis an den Fuß des Kirchhügels floß, gab es bei jedem Hochwasser Grenzverschiebungen. Große Steinklötze und tief eingerammte eichene Pfosten, die als Grenzzeichen dienten, wurden immer wieder fortgeschwemmt. Zuletzt setzte man auf beiden Seiten des Flusses in das festbleibende Ufer eine Reihe von Steinen, Lohensteine genannt, und gab auf einem Plan die Abstände der Landesgrenze von den einzelnen Lohensteinen an. Schuf dann ein Hochwasser neue Inseln und Kiesbänke, so ließ sich die Landesgrenze leicht rekonstruieren. Bild 8 zeigt einen Lohenstein vom Riehener Ufer.
4. Ein alter Grenzbrauch zwischen Riehen und Weil Bei den oft notwendigen Grenzregulierungen am Schlipf und in der Wiese kam es wesentlich auf ein freundnachbarliches Verhältnis zwischen den Grenzbehörden von Riehen und Weil an, und man war bestrebt, dieses zu erhalten und zu stärken. Aus diesem Grunde spendeten die beiden Gemeinden ihren Gescheidsleuten abwechslungsweise ein währschaftes Mahl, bei dem man leicht Wünsche anbringen, Mißverständnisse aus der Welt schaffen und Streitigkeiten schlichten konnte.
So tafelten Anno 1750 die beiden Gescheide in Weil, nachdem sie die durch ein Hochwasser beschädigte Landesgrenze richtig gestellt hatten. In seiner «Chronik der Gemeinde Weil» schreibt Karl Tschamber zu diesem Anlaß: «Es dürften sich etwa sechzehn Personen an dem Mahl beteiligt haben, die offenbar einen guten Appetit an den Tag legten, denn es wurden aufgetischt: Gulden Batzen Kreuzer
4 Blatten Suppenfleisch mit Rettig | 2 | — | — |
4 Blatten grün Kraut mit Eier | 1 | — | 12 |
3 Blatten Spargen | 2 | 6 | — |
2 Pasteten | 3 | — | — |
4 Spansäu | 2 | 6 | — |
3 Blatten Forellen | 4 | 12 | — |
3 Blatten Selling | 2 | 6 | — |
3 Blatten fricasierte Hahnen | 3 | — | — |
1 Welscher Hahn | 3 | — | — |
2 Blatten Wildbrett | 2 | — | — |
3 Blatten Hahnen und Tauben | 6 | — | — |
3 Blatten kalte Selling | 2 | 6 | — |
3 Blatten Grundlen | 2 | 6 | — |
3 Blatten Karpfen | 2 | 6 | — |
3 Blatten Krebse | 2 | 6 | — |
Nachtisch | 2 | — | — |
Brot | 1 | 9 | — |
per Weißzeug und sonst Extra | 4 | — | — |
54 | 6 | — | |
Den Bauern, Kutscher und Bedienten | |||
5 Blatten Suppenfleisch | 4 | 9 | — |
Abends dem Kutscher und Bedienten | |||
Braten und Salat | 2 | — | — |
Brot Summa | 3 63 | 15 | — |
Die Burgvogtei Rötteln hat geliefert: | |||
4 Viertel, 2 Sester Haber à 3 Gld. pro Malter | 2 | — | 15 |
1 Saum, 4 Viertel, 1 Maas 1736er und | |||
1741er à 36 Gld. | 42 | 22 | 2 Vi |
1 Saum, 1 Viertel, 2 Maas 1744er à 12 Gld. | 12 | — | 45 |
1 Zentner, 60 Pfd. Heu à 48 Kreuzer | 1 | 16 | 4 |
Summa | 58 | — | 39 |
Ob man bei den entsprechenden Anlässen in den Jahren 1756, 1768 und 1778 in gleicher Weise getafelt hat, wissen wir nicht, doch hat Riehen den alten freundnachbarlichen Brauch aufrecht erhalten, als im Jahre 1955 zwei Schönauer Steine an der Eisernen Hand ersetzt wurden und das Radio den Akt übertrug. Damals lud der Riehener Gemeinderat nach getaner Arbeit alle Mitwirkenden, die Lörracher und die Einheimischen, zu einem Trunk mit Imbiß in den Landgasthof ein.