Grenzen entlang

Michael Raith

Die Grenze zwischen Basel-Stadt und Baden-Württemberg um Bettingen und Riehen - Teil 1.

 

Ein Blick auf die Landkarte überrascht. In den letzten tausend Jahren ist die Grenze vom Rhein nach Norden gewandert. Seit 1522 bildet Riehen eine schweizerische Hand in deutsches Land: Die Eiserne Hand ragt wie ein Finger in die Fremde und das Rebgebiet des Schlipfs «schlipft» von einem in den anderen Staat. Immer wieder beschäftigt die Frage nach dem Warum dieser Trennung die Menschen. Und das schon seit Jahrhunderten. Die ältesten Grenzsteine wurden noch vor der Entdeckung Amerikas gesetzt, und zwar 1491 vom Bischof von Basel. Ihm folgten viele kleine und grosse Herren, ja sogar die Habsburger im fernen Wien. Auf Spaziergängen durch Feld und Wald kann man die bemalten Zeugnisse untergegangener und blühender Staatswesen kennen lernen. Sie erinnern auch an viele schreckliche Kriege und tragische Flüchtlingsschicksale: Sie haben diese Landschaft in den letzten Jahrhunderten geprägt.

 

Heute gehört das der Vergangenheit an. Grenzen sind da, um überwunden zu werden. Riehen pflegt die Zusammenarbeit mit seinen vier deutschen und drei schweizerischen Nachbargemeinden. Riehen steht bewusst in der trinationalen Regio. Alles ist nahe: Die deutsche Grenze liegt von Riehens Zentrum nur einen und die französische drei Kilometer entfernt. Aber Riehen ist auch eine der nur drei Gemeinden im Kanton Basel-Stadt, ländliche Minderheit gegenüber einer städtischen Mehrheit: Die Ausnahme bildet hier die Regel.

Der Frage, wie Riehen zu seinen Grenzen kam, will der folgende Artikel nachgehen. Im Riehener Jahrbuch 2005 schreiten wir dann konkret diese Grenzen ab.

Was sind Grenzen?

Der Begriff Grenze wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet und bedeutet «Linie zur Trennung zweier Bereiche». Das Wort Grenze kam im 15. Jahrhundert aus dem Slawischen zu uns und hat zu tun mit dem Begriff (Fisch- oder Berg-) Grat. Die ostpreussischen Deutschordensritter brachten den Ausdruck nach Westen, wo er dank Luther das alte Mark weitgehend verdrängte. Geblieben sind der Markgraf, ein Amt, dass zum Titel geworden, auch vom Herrscherhaus Badens geführt wurde und so dem Markgräflerland seinen Namen gegeben hat, sowie die Gemarkung als bei den deutschen Nachbarn übliche Bezeichnung für das Gemeindegebiet. Früher sagte man - auch in der Schweiz - dafür eher Bann, was schon im Althochdeutschen für «Gerichtsbarkeit und deren Gebiet» stand. Analog bedeutete «bannen» u.a. eine gemeinsame Grenze haben und der «ban[n]stein» entsprach dem Grenzstein.

Konkret geht es um die Grenze zwischen den Kantonen Basel-Stadt und -Landschaft sowie dem Bundesland BadenWürttemberg. Es lohnt sich, auch den Gemeindegrenzen von Basel, Bettingen, Birsfelden, Grenzach-Wyhlen, Inzlingen, Lörrach, Riehen und Weil am Rhein nachzugehen. Um weitere Grenzen geht es im vorliegenden Artikel nicht, auch nicht um die Folgen von Grenzen wie Krieg und Frieden oder Verkehr und Schmuggel. Der Begriff Grenze assoziiert Starres und Statisches. Betrachtet man sie aber durch einen Zeitraffer, so sind sie flexibel.

Nichts mit Grenze zu tun hat trotz seiner Lage der Name des Dorfs Grenzach, wurde es doch lang vor der Eindeutschung des slawischen Worts, nämlich 1275, erstmals erwähnt und soll auf einen römischen Gutsbesitzer Carantius zurückgehen.

Natürliche und künstliche Grenzen

Politische Territorien entwickelten in der Regel erst mit der Zeit das Bedürfnis nach klaren Grenzen. Wüsten, Sümpfe, Gewässer, Wälder und Gebirge waren undurchdringlich und schieden Gebiete, was sich dann durch Rodungen, Urbarmachungen und Handelstätigkeit änderte. Bächlein, nur periodisch Wasser führende oder versickerte Rinnsale und Quellen konnten zu Demarkationslinien werden. Bei grösseren Wasserläufen kam sowohl vor, dass die Grenze am jenseitigen Ufer als auch in der Mitte oder in der tiefsten Rinne, dem so genannten Talweg, verlief. Klöster, Gutshöfe, Wälder und Rebberge konnten etwa als Exklaven eigene Gebiete bilden. Im Gebirge trennten Scheitel, höchste Höhen, Wasserscheiden und Pässe. Hecken, Gräben, Lichtungen und isolierte Felsbrocken kamen als natürliche Grenzen ebenfalls vor.

Fehlten natürliche Grenzen, so musste man sich mit künstlichen behelfen. Dazu gehören Grenzwälle wie die Chinesische Mauer oder der römische Limes. Mehr Platz benötigte der ein Gebiet umgebende verwüstete Grenzsaum, zuletzt noch als Todesstreifen in der DDR. Weil man schon früh Unangenehmes wie Richtstätten und Siechenhäuser weit weg haben wollte, standen sie in Grenzgebieten. Da Religiöses und Markierungsmässiges sich überschnitten, dienten auch andere numinose Orte wie Wegkreuze, Bildstöcke, Kapellen und Kirchen der Grenzfixierung. Ein bekanntes Beispiel ist das 1478 wieder erbaute Käppelijoch auf der alten Rheinbrücke, bis 1392 Grenze zwischen Basel und Kleinbasel.

In speziellen Situationen bestimmte die Dauer eines Ritts beziehungsweise die Weite eines Hammer- oder Speerwurfs oder Pfeilschusses den Grenzpunkt. Man dachte sich, überirdische Kräfte lenkten Distanz und Fall. Auf Dauer war das zu ungenau. Künstliche Gräben, feste Grenzhäge, Holzpfähle und einzelne Bäume, in deren Rinde man ein Zeichen schnitt, das nach einem mit lösen verwandten Wort «lache» für (Rinden-) Einschnitt das Wort Lache (so das Hofgut Lachmatt zwischen Muttenz und Pratteln) oder Lohe ergab, markierten nun Trennlinien. Diese Lachbäume erhielten Nägel und Eisenklammern als zusätzliche Zeichen. Sie durften von keiner Axt berührt werden und waren mit Zweigen und Blättern geschützt. Fielen sie doch, so kam selbst ihren Stümpfen noch Beweiskraft zu. Musste man einen solchen Baum ersetzen, so hatten das beide Grenznachbarn gemeinsam zu erledigen. Da das nicht immer sofort möglich war, entstand der Brauch, anstelle des abgegangenen Baums einen Stein zu pflanzen. Einem Stein mit Baum kam aber höhere Gültigkeit zu als dem Stein allein. Deswegen beglaubigte man den Stein durch einen weiteren Gegenstand. Heute kann dies an Banntagen durch das Stecken eines Buchenzweigs zum Grenzstein geschehen. Dann gilt die beschwörende Redewendung: «Do kasch e Schtägge drzueschtegge.»

Grenzsteine

Schon ägypter und Babylonier hatten Feldmesser beschäftigt und etwa vor 3880 Jahren erste Grenzsteine gesetzt. Alemannen und Kelten schätzten natürliche Grenzen. Die Griechen verehrten die Grenzgöttin Themis, den Römern war die Grenze heilig. Sie besassen ausgeprägte Vermessungskenntnisse und legten über ihre Lande, zu denen nach 74 rund 200 Jahre lang unser Gebiet nördlich des Rheins gehörte, ein für die Anlage von Wegen und Siedlungen bestimmendes Netz von quadratische Flächen begrenzenden Linien. Sein Zentrum lag im Jupitertempel von Augusta Raurica. Römische Linien verbinden Basler Münster und Dorfkirche Riehen, sie sind auch in den geraden Abschnitten der heutigen Landesgrenze zu vermuten.

Zur Sicherung des Eigentums entwickelten die Römer religiöse Formen. Die Schnittstellen ihres Liniennetzes entsprachen Schnittstellen privaten Grundbesitzes. Nachbarn gruben an ihnen Vertiefungen, weihten diese durch das Blut eines Opfertiers, setzten in sie Grenzsteine, die sie salbten und krönten. Anschliessend feierten sie gemeinsam. Daraus entwickelte sich ein einmal im Jahr gefeiertes fröhliches Fest, die Terminalia, in dem sich Elemente des Grenz- sowie des den Fruchtbarkeitsgottheiten Demeter und Dionysos geweihten Flurkults verbanden. Auch ausserhalb Roms galt der Stein in der Nachfolge von Dolmen und Menhiren als tabu und unverrückbar, seine Setzung war ein religiöser Akt. Nach der Christianisierung bekämpfte die Kirche erst diese heidnischen Bräuche erfolglos und übernahm sie anschliessend leicht modifiziert.

Im 15. Jahrhundert lösten hierzulande die Steine die Lachbäume ab, weil die Ansprüche an die Genauigkeit gestiegen waren, die sich bildenden Territorialstaaten haltbare Landesgrenzsteine brauchten und die einheitlicher werdenden Gemeindebänne klare Trennlinien benötigten. Auch Institutionen und Private mussten ihren Besitz ausscheiden. Die alten Steine massen etwa 30 Zentimeter in der Breite und 1,5 Meter in der Höhe, wovon etwa die Hälfte über den Boden ragte. Ihr Oberteil hiess Kopf, der Unterteil Fuss, dazwischen ruhte das Gesäss, alles in einem Lager stehend. Gehauen wurden sie oft aus warmem, rotem Dinkelberger Buntsandstein. Man setzte sie zu Tausenden. Da sie versanken, rutschten oder zerstört wurden, erhielten sie oft mehrere Nachfolger. Manchmal wurden neue durch zerbrochene alte Steine fixiert. In der Regel nieisselte man Wappen oder Initialen der durch sie getrennten Herrschaften, die Jahreszahl der Setzung, eine oder mehrere der Nummerierung dienende Ziffern und an der höchsten Stelle eine kreisrunde Vertiefung zur Bezeichnung des Grenzpunkts sowie zwei von diesem wegführende Rinnen, so genannte Richtungsschlaufen, zur Angabe der Grenzlinien in den Stein ein. Mit der Herrschaft konnten die Wappen wechseln. Sie wurden bunt bemalt, was in einer Zeit, in der das Volk des Lesens noch nicht mächtig war, der Information diente. Eine Gerade unbestimmter Länge, auf der sich Zusatzsteine («Läufer») befinden konnten, verband zwei Hauptsteine. Die Stellung der Steine zueinander erfolgte nach bestimmten Normen. Bildeten die Rinnen einen rechten Winkel, sprach man von einem Winkelstein, ging von einem Grenzpunkt mehr als eine Rinne aus, so gab das einen Drei- oder Mehrbannstein. In unserer Region ist der 1790 erneuerte Siebenbannstein bekannt. Er schied Lörrach und seine Teilorte Brombach und Stetten einerseits von Inzlingen und andererseits von den in Rheinfelden (Baden) aufgegangenen österreichischen Siedlungen Adelhausen, Hagenbach und Ottwangen.

Ein früher Grenzstein ist 1405 zwischen Liestal und äugst bezeugt. Weil Birn- und Nussbäume als Grenzzeichen zu unbeständig waren, mussten 1463 in Pratteln Marksteine gesetzt werden. An der Nordgrenze von Basel-Stadt stammen die ältesten Steine von 1488 und die jüngsten von 2002. Wir können hier also auf ein gutes halbes Jahrtausend Grenzsteingeschichte zurückblicken. In ihrem Verlauf wuchs das Bedürfnis nach exakter Gebietstrennung und damit die Zahl der Grenzsteine von 82 im Jahr 1620 auf 170 im Jahr 1870 und auf 218 heute (davon 67 Nebensteine und Läufer). Die komplizierten Grenzen um Riehen wurden auf Plänen, Bildern und Karten vielfach dargestellt. Eine schöne erste übersicht malte um 1620 Hans Bock (1550-1624). Besondere Verdienste erwarben sich die Feldmesser Jacob Meyer (16141678), der Vater, und Georg Friedrich Meyer (1645-1693), der Sohn. Emanuel Büchel (1705-1775) entwarf um 1750 Vogelschaupläne und Friedrich Baader (1802-1887) nahm 1836 erstmals Riehen im Massstab 1:25000 kartografisch auf. Es folgte 1882 das Blatt «Basel-Riehen» des Siegfried-Atlasses.

Die Vermessungstechnik erlebte im geschilderten Zeitraum gewaltige Fortschritte. Auch die Grenzsteine erhielten im 20. Jahrhundert ein schablonenmässiges, klar rechteckiges und - da oft aus Schwarzwaldgranit - graues Gesicht. Sie wurden breiter - 40 Zentimeter - und schwerer: 500 bis 800 Kilogramm und mehr. In den Grenzpunkten der Grenzsteine wurden Höhenfixpunkt-Typen angebracht, damit sind sie also nicht nur durch Koordinaten, sondern auch durch ihre Höhenlage exakt bestimmt. Muss heute ein Stein neu gesetzt oder - was häufiger vorkommt - ein meist durch schwere Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogener geflickt werden, so geschieht das nach einer durch die Vermessungsämter bestimmten Vorgehensweise in Anwesenheit der Grenzorgane und der Gemeinden. Die Buchstaben auf den Steinen bedeuten: B Baden, D Deutschland, F Frankreich, GB Grossherzogtum Baden (Graubünden und Grossbritannien sind sicher falsch), RB Republik Baden, LG Landesgrenze und S Schweiz.

Gütersteine: Sie bezeichneten mit Initialen und Symbolen den Besitz von Institutionen wie Klöstern, Spitälern und anderer sozialer Einrichtungen sowie von Privaten. So stand DG für Deputatengut, DA für Deputatenamt, GW für Gemeindewald, HW für Hochwald, SZ für Spitalzehnten oder HSDSB für Hohes Domstift der Stadt Basel. RH konnte Riehen oder Riehener Hochwald bedeuten (schon 1585), HW Hans Wenk, H SI Hans Singeisen und H ST Hans Stump. Eine Krücke meinte den Spital, gekreuzte Krücken das Predigerkloster, eine Salbenbüchse das Steinenkloster usw. Gütersteine waren zwar keine Gemeinde- oder Landesgrenzsteine, konnten aber mehreren Funktionen gerecht werden. Steine an Gewässern zeigten auch Fischweidgrenzen an, so etwa in den Langen Erlen (neu datiert 1826, mit Fisch im Oval). Fruchtbarkeitssymbole wie Cippus, Pinienzapfen oder Eicheln kamen sowohl auf Gütersteinen wie auf Brunnenstöcken vor. Auf dem Dorfbrunnen konnte ein wappenbemaltes Fähnlein als Hoheitszeichen den Besitzer angeben.

Grenzsteinsammlungen: Enthobene Steine sind an verschiedenen Orten gesammelt und zum Teil aufgestellt worden. So in Riehen im Park hinter dem Gemeindehaus, im Werkhof und im Garten des ehemaligen Zollhauses an der Lörracherstrasse 2 sowie - nicht immer ganz legal - in privaten Gärten; in Lörrach im Garten des Museums am Burghof, in Freiburg bei der Oberfinanzdirektion, in Muttenz im Kirchhof und in Basel im Garten des Historischen Museums.

Lohen

Davon, dass ein zweiter Gegenstand den Grenzstein beglaubigte, war bereits die Rede. Ursprünglich konnte das ein Zusatzstein, ein Pfahl oder ein Zweig neben ihm sein. Bei den Römern war möglich, dass Opferreste unter ihn gerieten.

  Vielleicht haben sich daraus die Zeugen - hierzulande meist mit dem erwähnten Wort «Lohen» (es gibt aber noch eine ganze Menge anderer Namen) bezeichnet - entwickelt. Für den römischen Ursprung spricht eine Mitteilung von 1811, nach der man Lohen mit einem Fell (des Opfertiers?) zudeckte.

In Riehen bestanden die Lohen aus Holzkohlehäufchen und die Richtungen nach den nächsten Grenzsteinen angebenden Kieseln. In Stetten brauchte man Ziegelkorn und Sandsteinstücke. An anderen Orten zog man Ton, Kupfer oder Knochen vor, seltener Glas. Gelegentlich versah man die Zeugen mit Wappen und Initialen. Die Lohen wurden bis zu einem Meter unter dem Grenzstein deponiert. In einer Zeit, in der es noch keine Grundbuchvermessung und Katasterpläne gab, dienten Lohen als Hilfsmittel, um Grenzen als verschoben zu erkennen und verlorene Marksteine am genau richtigen Ort zu ersetzen. Das Vermessungsamt Basel-Stadt verwendet heute kegelförmige Tonzapfen von zwölf Zentimetern Länge und einem Kreisdurchmesser von vier Zentimetern. In den Kreis ist zwei Zentimeter tief ein Baselstab eingepresst. Diese Lohen tragen nichts mehr zur Sicherung der Grenze bei. Man setzt sie aus Gründen der Tradition.

Eine zweite Verwendung des Worts kommt in der Verbindung Lohenstein vor. Solche Steine dienten der Fixierung der durch die häufigen Hochwasser der Wiese bedrohten Landesgrenze zwischen Riehen und Weil. Ein 1670 unternommener Versuch, den Grenzverlauf mit eingerammten Pfäh len zu sichern, scheiterte, weil der noch ungebändigte Fluss die Marken wegriss. Nun wurden nach einer erneuten Vermessung 1761 im Zeitraum von 1764 bis 1818 in einer Entfernung von etwa 200 Metern zur Grenze in der Mitte des Gewässers auf beiden Seiten der Wiese Lohensteine gesetzt. Der älteste steht in den Riehener Wiesenmatten, einige weitere auf Weiler Seite und mehrere in Grenzsteinsammlungen. Sie tragen die Inschrift «WF LOHEN», wobei WF für Wiesen Fluss steht. Inzwischen ist das System der Lohensteine durch ein moderneres mit je 25 Fixpunkten zu beiden Seiten der Wiese abgelöst worden.

Gescheid

Die mit der Zeit komplexer werdenden Besitzesverhältnisse führten nicht nur zu genaueren Markierungen, sondern auch, anstelle fallweise befragter kundiger Alter und junger Knaben (deren Erinnerung man mit Schlägen und Geschenken schärfte), zur Einführung ständiger überwachungsbehörden. In Basel hiess sie March (= Mark auf alemannisch) oder Gescheid (vom «Scheiden» des Grundbesitzes), an anderen Orten Feldrichter u.a.m. Sie hatten Privat- und Gemeindegrenzen zu beaufsichtigen, neue Grenzen zu vermarken, bisherige Grenzen gegebenenfalls zu verlegen und aufzuheben, Grenzstreitigkeiten zu entscheiden sowie Grenzsteine zu setzen und zu entheben. Im April und im Oktober fanden die offiziellen Umgänge der Gescheide statt.

Solche Gescheide gab es in Basel schon vor 1500, und zwar, nach einer Ordnung von 1770, je eines der mehreren - es war auch für Binningen und Bottmingen zuständig - und «jenseits des Rheins» der minderen Stadt. Riehen-Bettingen (mit einer Ordnung von 1548) und Kleinhüningen besassen eigene Gescheide. Meistens zählten sie sieben der kommunalen Ehrbarkeit angehörende Mitglieder. Für diese Tätigkeit im Schnittbereich von Glaube und Aberglaube empfahlen sich besonders Inhaber kirchlicher Dorfämter, war es doch üblich, beim Setzen eines neuen Steins «etwas Frommes» zu sagen. Zu den eher heidnisch-römischen Usanzen gehörte, nach erfolgter Sicherung der Grenze mit den Nachbargescheiden üppig zu prassen. Nach Arbeiten an der Wiese tafelten die Marchleute von Riehen und Weil - wie schon 1739 und 1749 - auch 1750 gemeinsam und vertilgten im Neuhaus gewaltige Mengen (RJ 1961 S. 54f.).

Die Gescheidsleute hatten unparteilich zu sein und wichtige Dinge wie das Lohengeheimnis zu hehlen. Sie trugen eine feierliche Amtskleidung aus schwarzen Mänteln und Hüten. Dazu kam ein Stab, den man ihnen nach dem Tod in den Sarg mitgab. Ihre Aufgaben hielt eine vom Kanton Basel 1817 erlassene Ordnung mit 518 Paragrafen fest. Sie mussten schwören «unter Gottes freiem Himmel», bei brennendem Schaub (=Strohgarbe) «zu steter Erinnerung daran, dass bei Vergessenheit dieser Pflicht die zukünftige Hoffnung ebenso verschwinden wird, wie sich die lodernde Flamme über euren Häuptern im Luftkreis verliert» (so noch 1834 in Riehen). Als Polizeidiener des Gescheids fungierten die Bannwarte. Ihm unterstanden auch die Hirten. Als Folge der Einführung eines neuen Zivilgesetzbuchs hob der Kanton Basel-Stadt die Gescheide 1875 auf und übertrug ihre Funk tionen dem Vermessungsamt. Im Kanton Basel-Landschaft erfolgte dieser Schritt erst 1912 und als letzte Gemeinde verabschiedete Wintersingen 1982 sein Gescheid. Die nun zuständigen Behörden pflegen im übrigen, wenn auch nicht im früheren Ausmass, nach getaner Arbeit die Gastfreundschaft.

Marksteinfrevel

Steinsetzungen galten als heilig. Darum standen auf Verbrechen in diesem Bereich hohe irdische und jenseitige Strafen. So konnte böswilliges Entfernen eines Marksteins nur durch qualvollen Tod gesühnt werden. Angeblich grub man den übeltäter bis an den Hals in das Loch, in dem der zu Unrecht entfernte Stein einst gestanden hatte, ein. Dann wurden vier Reitpferde an einem neuen Pflug so lange über ihn hinweg gejagt, bis ihm der Kopf abgefahren worden war.

Dem Grenzfrevler - sei er nun Marksteinverrücker oder schon durch die Bibel (Deuteronomium 19,14 und 27,17) verurteilter Abpflüger - konnte sogar im Jenseits keine Ruhe finden. Er hatte auch nach dem Tod zu sühnen und war verdammt, als feuriger Mann umzugehen und jede Nacht die verschobenen Linien auf- und abzugehen oder den verrückten Stein so lange umherzutragen, bis das Falsche wieder richtig geworden war. Ganz besonders galt solche Strafe fehlbaren Gescheidsleuten. Dichter wie Johann Peter Hebel (1760-1826) und Ludwig Hölty (1748-1776) behandelten das Thema. Vermutlich trugen solche Strafandrohungen mehr prohibitiven Charakter, war es doch wohl in der Praxis nicht so einfach möglich, Grenzsteine unbemerkt auszugraben und neu zu setzen. Aber noch ein Kriminalgesetz von 1821 bedrohte Marksteinfrevel mit Zuchthausstrafen von zehn bis zwantig Jahren. Sie konnten durch das Anlegen von Halseisen sogar noch verschärft werden. Später verlor das Delikt seine Schwere.

Bannumgänge

Die Römer verbanden also in einem alljährlich begangenen Ritus Grenz- und Flurkult. Er begegnet uns wieder im 14. und 15. Jahrhundert, als Gemeinden jeweils im Frühling - vor allem an Auffahrt - in Prozessionen die Grenzen abschritten und dabei zur Förderung der Fruchtbarkeit die Reliquien des Kirchenpatrons mittrugen. Nach der Reformation (1529) erhielt sich das in katholisch gebliebenen Gegenden als nicht mehr grenzbezogener Bittgang um den Feldsegen. In evangelischen Gegenden erinnert oft wenigstens noch eine Andacht an die ursprünglich religiöse und fertile Tendenz des Anlasses. Das Umreiten oder Umschreiten des Bannes trug auch militärisches Gepräge. Die Landschaft Basel ist die einzige Gegend der Schweiz, wo der Brauch der Banngänge ohne Unterbruch lebendig blieb.

Eine Basler Waldordnung verlangte schon 1667 einen Banngang, übrigens in möglichster Stille (vermutlich hiess das: ohne zu schiessen) zur Einprägung der damals im Oberbaselbiet noch unklaren Gemeindegrenzen. Die Zeit des Banngangs war auch die Zeit, in der man die ersten Feldfrüchte an den Maibaum hing. Im seit 1697 bezeugten Maienbühl noch 1620 hiess es Eichbühl - wurde dieser Maibaum gefällt und die Eröffnung der Weide gefeiert. Spätestens nach Auffahrt hatten die Grenzen bis Mitte September unberührt zu bleiben. Die Bannreiter von Riehen verzichteten 1776 auf das übliche Gewähren des Aufsitzens der Jungfrauen auf die Pferde. Die Helvetische Regierung verbot 1798 u.a. den Gemeinden Bettingen, Kleinhüningen und Riehen die Bannritte. Vermutlich haben sie sich von diesem Verbot nicht mehr erholt. Auch der Kleinbasler Bannritt fand 1807 ein letztes Mal statt. Erst das 20. Jahrhundert erlebte eine Renaissance der Banngänge.

Die Bürgerkorporation Riehen führte 1947 erstmals wieder einen Banntag durch. Die Einwohnergemeinde Bettingen folgte 1961. Selbst die Bürgergemeinde Basel unternahm von 1981 bis 1995 derartige Versuche. In Kleinhüningen belebte ebenfalls die Bürgerkorporation 1990 den Brauch neu. In und ausserhalb der alten Landschaft Basel wurden Banntage neu oder wieder durchgeführt. Sie erfreuen sich grosser Beliebtheit, wozu essen und trinken wohl eher beitragen als die fakultativ gewordene überprüfung der Grenzsteine. Sogar in Inzlingen werden seit 1988 jedes zweite Jahr Teile der Gemarkungsgrenze abgeschritten und weitere deutsche Gemeinden wollen folgen. In entfernteren Gegenden kennt man den Brauch ebenfalls, aber unter anderem Namen und auf Pfingsten fallend. Um Riehen und Bettingen lohnen sich, trotz beachtlicher Distanzen und Höhendifferenzen, auch private Banngänge um die Wappenpracht auf den Grenzsteinen zu bewundern, die Natur zu geniessen und sich über die Launen der Geschichte zu wundern.

Territorien

Grenzen innerhalb einer Stadt oder eines Dorfs: Innerhalb einer Gemeinde besassen ihre verschiedenen Gebiete auch verschiedene Rechtsqualitäten. Im Zentrum einer Stadt wie Basel dachte man sich dort, wo das Gericht stattfand, einen «heissen Stein»; von ihm aus gingen Bannwege zu Ruforten, wo zu Verhandlungen aufgerufen wurde. Dann kamen die verschiedenen Stadtmauern und weitere Grenzen, etwa die vergleichsweise grosszügige von Märkt bis Grenzach reichende wirtschaftliche Bannmeile des Marktrechts oder das durch Kreuzsteine angezeigte nähere Ende der rechtlichen Zone des Stadtfriedens: In ihm galt der Schutz des Stadtherrn, Verbannten war er tabu.

Kreuzsteine waren mächtige rote Sandsteine aus der Zeit um 1300 mit grossen eingekerbten Kreuzen über Dreibergen, gegen 140 Zentimeter hoch über dem Boden. Sie standen an den Kleinbasler Ausfallstrassen, einer gegen Kleinhüningen beim Klybeckschlösschen, ein weiterer beim Hirzbrunnen Im Surinam und ein dritter an der Grenzacherstrasse, wo heute die Landauerstrasse einmündet. Richtstätten mussten sich später ausserhalb der Stadtmauern und innerhalb der Kreuzsteine befinden. Diese kamen Ende des 19. Jahrhunderts ins Historische Museum Basel. Die eigentliche Banngrenze befand sich nur noch wenig ausserhalb der Stadtfriedensgrenze.

In einem Dorf wie Riehen konnte der innerste Immunitätsbezirk eine Kirchenburg mit dem (Meier-)Hof und der Gerichtslinde umfassen, Burg- und Kirchhofgrenze trennten von der übrigen Siedlung. Deren Häuser umgab der ausgesteinte und mit Durchgängen (so genannten Grendeln) versehene Dorfetter. Die äcker befanden sich ausserhalb. Das Gebiet zwischen Etter und äusserster Saatgrenze zu Zeiten der Dreifelderwirtschaft hiess Esch, was heute noch im Namen der zwischen Inzlingen und Riehen gelegenen Flur Eselberg oder des Basler Aeschentors (eigentlich Eschtor) vorkommt. Die Ackerflur konnte zu Lasten von Allmend oder Weide und Wald vergrössert werden, doch in der Regel nicht über die Banngrenze hinaus, da man sonst mit den Nachbargemeinden in Konflikt geraten wäre. Siedlungen gingen manchmal trotzdem unter, Gebiete zuweilen in anderen auf, auch kamen Trennungen und Fusionen immer wieder vor.

Vier Machtkomplexe bestimmten über Jahrhunderte hinweg die Politik der Region und schufen letztlich die heutigen Grenzen. Es waren das der Bischof von Basel als weltlicher Fürst eines seit 999 bestehenden und mit seiner geistlichen Diözese nicht deckungsgleichen Staats, zu dem Gebiete im Jura, im Elsass und das Amt Schliengen - mit den Dörfern Istein und Binzen - gehörten. In kirchlicher Beziehung unterstanden die Gebiete nördlich des Rheins dem alten Alemannenbistum Konstanz. Kleinbasel (bis 1392), Bettingen (bis 1513) und Riehen (bis 1522) gehörten dem Bischof von Basel, alle drei Gemeinden verkaufte er an den zweiten Machtkomplex, die aufstrebende Stadt Basel.

In einem seit dem 14. Jahrhundert und bis 1521 dauernden Prozess emanzipierte sie sich vom Bischof. Durch Käufe arrondierte sie ihren Besitz im späteren Baselbiet, trat 1501 der Eidgenossenschaft bei, erhielt 1815 die definitive Gestalt ihres Staats und verlor ihn weitgehend durch die Kantonstrennung von 1833. Dem Restkanton Basel-Stadt gehörten nur noch die Gemeinden Stadt Basel, Bettingen, Kleinhüningen (nach Basel eingemeindet 1908) und Riehen an.

Schon früh hatten erst der Bischof und dann die Stadt aus militärischen und wirtschaftlichen Gründen versucht, nach Norden zu expandieren. Der Brückenbau von 1226 förderte die Entwicklung des Dorfs Niederbasel zur Stadt Klein-basel. östlich davon lag Niederbasel. Damit, dass die Stadt Basel dem Markgrafen von Baden 1640 Kleinhüningen abkaufte, fand diese Entwicklung schon ihr Ende. Der Kanton BaselLandschaft, einer der Rechtsnachfolger des alten Basler Stadtstaats, ist Nachbar geblieben, bildet doch der Rhein eine gemeinsame Grenze.

Baselstäbe gibt es verschiedene. Der Stab des Fürstbischofs ist rot und erhebt sich als Krummstab über das Wappen mit dem bekannten schwarzen Baselstab. Burchard von Fenis (1040-1107) trug als erster Basler Bischof ein Wappen. Ende des 16. Jahrhunderts begannen die Bischöfe auf den Grenzsteinen des Fürstbistums ihre Familienwappen darstellen zu lassen. Da Kleinbasel, Bettingen und Riehen damals bereits nicht mehr dazugehörten, fehlen hier diese Hauswappen. Die Entwicklung des Baselstabs vom Hirtenstab zum bischöflichen Szepter und zum Stadtwappen mit Krümmung, Knauf, Schaft und Stachel dauerte Jahrhunderte und kam um 1386 zu einem vorläufigen Abschluss. Erst nachher wurden Siegel, Banner und Fahnen häufiger. Ob die Krümme nach rechts oder links zu orientieren sei, blieb aber noch lange offen. Das erst 1947 offiziell festgelegte Wappen von Baselland - ein roter Bischofsstab mit sieben bloss dekorativen Anhängseln, so genannten Krabben - ging aus demjenigen der Stadt Liestal hervor.

Das Wappen von Riehen entwickelte sich aus demjenigen einer Adelsfamilie gleichen Namens. Wir begegnen ihr erstmals 1183 in Basel und letztmals 1414 in Freiburg. Da ihr im 14. Jahrhundert bezeugtes Wappen spätestens seit 1531 als das der Gemeinde Riehen verwendet wurde, liegt ein Zusammenhang vor. Das seit 1948 in stark stilisierter Form gebrauchte Emblem zeigt einen dreistufigen - in blauem Feld frei schwebenden und aus sechs liegenden weissen Steinen gebildeten - Treppengiebel. Diese Interpretation wird heute nicht mehr vertreten. Es stehen sich die Auffassung, es handle sich um die heraldische Abbildung einer auf einem Hügel thronenden Burg mit starkem Wehrturm und die These, es liege, wie etwa beim Wappen Badens oder österreichs, ein rein grafisches Konzept zugrunde, gegenüber.

Das Wappen von Bettingen geht auf dasjenige des aus dem Luzernbiet stammenden Rittergeschlechts Truchsess von Wolhusen zurück. Zu dieser Familie zählten - als Erben der Ritter von Bärenfels - die letzten Lehensherren des Bischofs von Basel vor dem 1513 erfolgten Verkauf an die Stadt. Die Farben - Rot und Weiss - wurden allerdings gewechselt und der Kelch stilistisch angepasst. Das geschah aber erst 1950, vorher siegelte man auch in den Landgemeinden oft mit Baselstäben.

Den dritten Machtkomplex bilden die Markgrafen von Baden. Ihr Wappen wird durch einen diagonal von rechts oben nach links unten verlaufenden roten Schrägbalken in Gold geteilt. Sie waren mit den Zähringern verwandt und beerbten spätestens 1315 die Edelfreien von Rütteln, denen alle später badischen Nachbargemeinden gehört hatten. Die Markgrafschaft wurde 1803 zum Kurfürstentum und 1806 zum Grossherzogtum erhoben. Es trat 1871 dem Deutschen Reich bei, wurde 1918 Republik, verlor 1933 seine Selbständigkeit, kam 1949 zur Bundesrepublik Deutschland und vereinigte sich 1952 mit Württemberg zum Bundesland BadenWürttemberg. Zum Teil besassen die Markgrafen in ihren Dörfern ausschliesslich richterliche Rechte. Einige ihrer Gemeinden verliehen sie an Familien aus niederem Adel, was dazu führte, dass von den Nachbardörfern lediglich Weil direkt den Markgrafen unterstand, während sich in Stetten, Inzlingen und Grenzach kleinste Herrschaften etablierten. Die alte Markgrafenstadt Lörrach wurde erst nachdem sie Stetten 1908 eingemeindet hatte direkte Nachbarin Riehens.

Der vierte Machtkomplex schliesslich wurde durch das ursprünglich aus dem Elsass und dem Aargau stammende Kaiser- und Königshaus österreich-Habsburg beherrscht. Ihr Wappen besteht aus einer von einem silbernen Balken durchquerten roten Fläche. Die teilweise vom Kloster St. Blasien übernommenen vorderösterreichischen Lande umfassten Besitz im Elsass, im Fricktal, im Breisgau, im Schwarzwald und am Hochrhein. An Riehen grenzte, wenn auch nur wenige Meter, der zwischen Landstrasse und Rhein gelegene Teil des heutigen Grenzach (1741 an den Markgrafen verkauft) und an Bettingen Wyhlen (1975 mit Grenzach vereinigt). Unter österreichischem Einfluss standen das reichsfürstliche Damenstift St. Fridolin in Säckingen, dem Stetten gehörte, und Inzlingen. Napoleon I. löste 1805/6 den habsburgischen Besitz Vorderösterreichs auf; soweit er nördlich des Rheins gelegen war, kam er an Baden. Damit fand ein seit dem Mittelalter dauernder Machtkampf sein Ende. Die Machtkomplexe Fürstbischof und Habsburg blieben in der Reformationszeit weitgehend katholisch, während die Stadt Basel (1529) und der Markgraf (1556) evangelisch wurden. österreich-Habsburg schied durch den Frieden von Pressburg (1805) und der Bischof von Basel durch den Wiener Kongress (1815) als Machtfaktoren in unserer Gegend aus. Es blieben Baden und Basel beziehungsweise Deutschland und die Schweiz (und das hier nicht behandelte Frankreich).

Wenn auf den Grenzsteinen der baselstädtischen Nordgrenze stellvertretend für die Schweiz meistens Basel oder BaselStadt und für Deutschland Baden genannt werden, so geht das auf die nachwirkende Tatsache zurück, dass die Eidgenossenschaft bis 1848 und Deutschland bis 1871 Staatenbünde waren. Woher sich aber die Miniherrscher in den Schlösslein von Stetten, Inzlingen und Grenzach das Recht nahmen, ihre Wappen an den Grenzen anzubringen, lässt sich weniger staatsrechtlich als mit der Tatsache, dass sie als Dorfkönige ihre kleinen Reiche regierten, begründen.

Da in Basel das aufstrebende Bürgertum den Adel zurückdrängte, zog es die ursprünglich am bischöflichen Hof dienenden Ritter zu geruhsamem Leben auf idyllische Landsitze in zu Monarchien gehörende elsässische und südbadische Gebiete. In Stetten waren das die aus dem Elsass stammenden, seit 1214 erwähnten und noch blühenden Herren von Schönau, ursprünglich Erbtruchsessen des Bischofs, von 1495 bis 1727 im Dienst des Säckinger Damenstifts Meier zu Stetten. Ihr Wappen zeigt im oberen schwarzen Teil zwei goldene Ringe und im unteren goldenen einen schwarzen Ring, was einen stilisierten Helm darstellen soll. Im Wasserschloss zu Inzlingen waren das die aus dem Südtirol stammenden, seit 1166 erwähnten und noch blühenden Reich von Reichenstein, ursprünglich Erbkämmerer des Bischofs mit einer Stammburg ob Arlesheim, von 1394 bis 1806 Lehensherren des Markgrafen zu Inzlingen. Ihr Wappen zeigt einen stilisierten schwarzen Aufsatz der Saufeder (= an einem Schaft angenageltes - das Nagelloch ist zu sehen - Lanzenblatt zum Abstechen der Wildschweine) in Gold. In Grenzach waren das die aus Brombach stammenden, seit 1259 erwähnten und 1847 ausgestorbenen Ritter von Bärenfels, ursprünglich Erbschenken des Bischofs mit einer Stammburg ob Duggingen; sie waren von 1311 bis 1472 Herren zu Bettingen, Mitte des 14. Jahrhunderts zu Riehen und von 1491 bis 1735 zu Grenzach. In ihrem Wappen schreitet in Gold ein aufrechter schwarzer Bär auf einem roten Dreiberg.

(Fortsetzung folgt im Riehener Jahrbuch 2005).

 

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 2004

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