Zwei Franken pro Kind

Mirjam Häsler Kristmann

Warum nahmen Riehener Familien im 19. Jahrhundert fremde Kinder bei sich auf und unter welchen Bedingungen lebten diese bei ihren Kosteltern? Diesen Fragen geht der folgende Beitrag nach.

«Es kann bei uns vorkommen dass Leute Kostkinder aufnehmen, da man sich fragen muss wie es auch möglich sei dass sie dieselben ordentlich pflegen & nähren können, während man weiss, dass es ihnen für sich selbst am allernötigsten gebricht, ihr eigen Haus nicht besorgen und versorgen können, und überhaupt für die Erziehung und Pflege von Kindern nicht geschickt oder geeignet sind.»

Mit diesen Worten wandte sich der Gemeinderat von Riehen im Jahr 1872 an den baselstädtischen Ratsherrn und Präsidenten des Sanitätskollegiums Müller. Worum ging es in diesem Schreiben, was war der Auslöser der Klage und wie sollte Abhilfe geschaffen werden?1

Der ansässige Arzt Georg Ludwig Courvoisier (1843–1918) sah sich Ende 1872 aufgrund von Erfahrungen in seiner Tätigkeit veranlasst, den Gemeinderat von Riehen auf Missstände und die schlechte Qualität in manchen Kostfamilien aufmerksam zu machen. Er stiess bei seinen Hausbesuchen immer wieder auf kranke Pflegekinder, deren Beschwerden durch ungenügende und ungeeignete Ernährung hervorgerufen worden waren. Der Gemeinderat leitete daraufhin die Klage an das Sanitätskollegium von Basel in oben genanntem Schreiben weiter, das beschloss, «über die Frage Materia abhalten zu lassen», und Courvoisier mit einer Untersuchung der Verhältnisse in den Kostfamilien beauftragte.

Ludwig Georg Courvoisier
Ludwig Georg Courvoisier wurde im Alter von 28 Jahren als Hausarzt im 1871 eingeweihten Diakonissenspital in Riehen angestellt und betrieb daneben eine Dorf- und Landarztpraxis in Riehen und Umgebung. Sein Wissen gab er in populären Vorträgen weiter, unter anderem zur Säuglingsernährung, die ihm aufgrund der häufig schweren Dyspepsien – Verdauungsstörungen aufgrund äusserer Einflüsse wie schlechter oder ungeeigneter Nahrung – sehr am Herzen lag. Von 1872 bis 1882 verfasste er als Statthalter des Basler Physikus Physikatsberichte über die Kirchgemeinde Riehen und Bettingen.
Courvoisier habilitierte 1882 an der Basler Universität und spezialisierte sich in der Folge auf die Chirurgie der Gallenwege. Ab 1884 betrieb er zusätzlich zur Lehrtätigkeit als Privatdozent eine Privatpraxis in Basel.
Er engagierte sich auch auf politischer Ebene als Vertreter Riehens im Grossen Rat von 1887 bis 1890 und danach bis zu seinem Tod im Jahr 1918 als Mitglied des Erziehungsrates, daneben diente er von 1899 bis 1916 als Mitglied der Sanitätskommission.2

Courvoisier untersuchte im Dezember 1872 insgesamt zwölf Kostorte – sieben in Riehen und fünf in Bettingen – und erstattete schriftlichen Bericht an die Basler Behörde.Anhand eines Schemas mit zehn Kriterien kam er zum Schluss, dass sieben der insgesamt zwölf Kostorte «ungünstig» seien. Vier Orte stufte er als solche ein, «wo die Kinder eine gute Aufnahme erfahren & gewissenhaft gepflegt werden».

Von den sieben als schlecht bewerteten Kostfamilien waren in Riehen in einer und in Bettingen in deren vier die Bedingungen so miserabel, dass Courvoisier diese Orte als «Engelmacher-Höhlen» titulierte, in die «der Augenzeuge […] nur mit Grauen eintritt». ‹Engelmacherin› war im Volksmund die Bezeichnung für eine Frau, die ihr Pflegekind so vernachlässigte oder misshandelte, dass es starb.

In einer dieser Riehener Kostfamilien verstarb wenige Tage vor Courvoisiers Besuch ein unehelich geborenes Kleinkind an Dyspepsie. Seine Mutter arbeitete in einer Fabrik in Basel. Zu einem weiteren Kostkind in dieser Familie wurde Courvoisier erst gerufen, als es schon sieben Wochen unter Durchfall gelitten hatte, was auf katastrophale Ernährungs- und Pflegebedingungen schliessen lässt.

In vielen Kostfamilien galt das Aufnehmen fremder Kinder als eine willkommene Möglichkeit zum Erwerb: Das Kostgeld, das die leiblichen Eltern oder Mütter den Pflegefamilien für Kost und Logis bezahlten, wurde als finanzieller Zustupf in die Haushaltskasse betrachtet. Dies war nichts Ungewöhnliches zu jener Zeit, die Aufnahme fremder Personen wie Schlaf- und Kostgänger, Zimmermieter oder Dienstboten und Handwerksgesellen im eigenen Haushalt war gang und gäbe. Um den Kostendruck für die Lebens- und Mietkosten zu mindern und eine zusätzliche Einkommensquelle zu gewinnen, wurden auch fremde Kinder zur Pflege und Erziehung aufgenommen. Für Basel ist bekannt, dass noch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein die Meinung vorherrschte, Kostkinder könnten als ‹Verdienstobjekte› dienen.

Bei sechs von zwölf Kostorten kann man aufgrund der Notizen Courvoisiers von gewerbsmässiger ‹Kostkinderhaltung› ausgehen, da die Kostfamilien regelmässig verschiedene Kostkinder ‹hielten›, in zwei Fällen seit 30 Jahren. In je zwei Fällen waren es Witwen oder ‹Jungfrauen›, die fremde Kinder bei sich aufnahmen, bei den übrigen acht Familien lassen die Berufe auf einen niedrigen sozialen Status schliessen: Bauer, Landarbeiter, Brauknecht, Tagelöhner, Arbeiter.

Zu einem Ort in Riehen notierte Courvoisier: «Höchst armselige Haushaltung, in welcher die Kostkinder wesentl. zur Erhaltung der Kosteltern beitragen». In dieser Haushaltung war das oben erwähnte Kostkind verstorben. Die Familie eines Tagelöhners lebte in einer Mietwohnung im Riehener Oberdorf und nahm seit sieben Jahren Kostkinder auf, meistens von Geburt an bis zum Alter von zwei bis drei Jahren und gewöhnlich etwa zwei bis drei gleichzeitig. Zur Zeit von Courvoisiers Visite lebten neben zwei eigenen Kindern noch je ein Kostkind aus Basel und eines aus Riehen in der Familie, das Riehener Kind allerdings nur tagsüber. Seine Mutter bezahlte dafür dreieinhalb Franken. Für das andere Kind wurden fünf Franken verlangt.

Das Logis mit zwei Kammern lag zu «‹ebner Erde›, d. h. tiefer als der Erdboden» und wird von Courvoisier als «feucht» beschrieben, das Bettwerk als «unreinl, alt, schlecht: Spreusäcke und Lumpen». Die Kinder schliefen in «i kleinen elenden Bett und i Kinderwägelein von gebrechl. Bau». Als Arzt legte Courvoisier besonderes Augenmerk auf die Ernährung der Kinder. Diese setzte sich hier zusammen aus Milch von zwei eigenen Ziegen, die mit gekaufter Kuhmilch vermischt wurde. Dazu kamen «Brotsüppchen» und Brei. Die grösseren Kinder erhielten Brot, «Griesspflutten» und viel Kartoffeln. Insbesondere vermerkte Courvoisier, dass Fleisch höchstens sonntags auf dem Speiseplan stand. Offenbar galt ihm dies als Indikator für die Qualität der Kost, die den Kindern zukam. Bei anderen Kostfamilien führte er anerkennend an, dass mehrmals wöchentlich Fleisch aufgetischt wurde.

Wenn man sich vor Augen hält, dass hier das kleine uneheliche Kostkind an Dyspepsie verstarb, also an Verdauungsstörungen aufgrund äusserer Einflüsse wie schlechter oder ungeeigneter Nahrung, kann man davon ausgehen, dass in dieser Familie die Kost sehr einseitig und für Säuglinge und Kleinkinder ungeeignet ausfiel.

Es bleibt offen, ob die Kostkinder aus Unwissenheit oder willentlich schlecht gepflegt wurden oder ob schlichtweg das Geld fehlte, einen Arzt zu bezahlen und sich einen besseren Lebensstandard zu leisten. Gewöhnlich unterlag das Einkommen von Tagelöhner-Familien grossen Schwankungen und je nach Jahreszeit oder bei Krankheit blieb der ohnehin schon magere Verdienst ganz aus.

Das Kostgeld in den hier untersuchten zwölf Kostfamilien bewegte sich zwischen zwei bis sechs Franken pro Kind (vermutlich pro Woche), wobei für kleinere Kinder in der Regel mehr verlangt wurde als für grössere.

Das niedrigste Kostgeld überhaupt von nur zwei Franken entrichtete die Gemeinde Riehen an die Familie eines Landarbeiters. Hier lebten drei eheliche Kostkinder von neun und zehn Jahren, das dritte wird als «Cretin» von 21 Jahren mit kindlichem Aussehen beschrieben. Vermutlich waren die leiblichen Eltern dieser drei Kinder Riehener Bürgerinnen und Bürger, eventuell waren die Kinder auch verwaist oder die Eltern völlig mittellos, weswegen die Kinder «durch die Gemeinde versorgt» wurden. Auch in dieser Kostfamilie beschreibt Courvoisier die Haushaltung als sehr ärmlich. Die Wohnung grenze an einen Misthaufen und die Schlafkammer sei ein «langgestrecktes Verliess, dunkel, da nur in [e]iner Ecke gegen Süden ein kleines Fenster mit Vorfenster, feucht & kalt». Wiederum waren die Betten «baufällig», das Bettwerk bestand aus «geringen, abgenutzten Stücken, unreinlich» und Courvoisier befand das ganze Logis als «elend, armselig, eher unreinlich».

Ob solch niedrige Kostgelder von zwei bis zweieinhalb Franken pro Kind überhaupt für eine kleinkindgerechte Verpflegung und Versorgung mit Kleidern und Bettwaren ausreichte, ist mehr als fraglich. Drei der Kostorte mit dem niedrigsten Kostgeld wurden von Courvoisier als ungenügend eingestuft. Bemerkenswerterweise stammte das Geld von zwei dieser Familien von den Gemeindebehörden. Offenbar kümmerten sich diese überhaupt nicht um die Qualität am Pflegeort, sondern waren wohl eher darauf bedacht, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

An einem weiteren Kostort in Riehen bekam die Kostgeberin, eine Witwe, zur Verpflegung ihres sechs Jahre alten Kostkindes auch nur zwei Franken, an der Pflege des Kindes hatte Courvoisier allerdings nichts auszusetzen. Das Mädchen sei «gut aussehend, munter» und die Haushaltung zwar ärmlich, aber reinlich.

Bemerkenswerterweise können weder aufgrund der Höhe des Kostgeldes noch der Tatsache, dass das Kostgeld als Erwerb galt, Rückschlüsse auf die Qualität eines Pflegeplatzes gezogen werden – zumindest was die augenscheinliche, materielle Seite der Pflege betrifft. Drei der sechs Kostorte, die über einen längeren Zeitraum mehrere Kostkinder mit einer hohen Fluktuationsrate verpflegten, wurden von Courvoisier als gut eingestuft. Im Gegenzug dazu waren vier der übrigen sechs Kostorte, in denen die Kinder nicht so häufig wechselten oder gar konstant in der gleichen Familien verblieben, in den Augen von Courvoisier ungünstig. Ein einjähriges Kostkind wuchs zwar in einer solchen von ihm als «sehr schmutzigen, aerml.» Haushaltung auf, dennoch notierte er dazu: «Gleichwohl das Kostkind kugelrund & lustig, rotbackig».

Nur ein einziges Kind im Alter von zwölf Jahren fand unentgeltliche Pflege, weil die Mutter seit längerer Zeit das Kostgeld nicht mehr bezahlt hatte. Dies ist insofern bemerkenswert, als die Kostgeberinnen, «die Jungfrauen Wenk», seit 30 Jahren regelmässig drei bis zehn Kostkinder verpflegten und von der ‹Kostkinderhaltung› lebten. Offen bleibt, ob der Knabe als Hilfskraft im Haushalt und im Kuhstall arbeitete und sich so Kost und Logis selbst verdiente, wie dies bei Verdingkindern üblich war. Courvoisier beschrieb die beiden Frauen Wenk als «brave, achtbare Leute, offenbar besorgt um ihre Pfleglinge».

Auch andere Kosteltern werden als «achtbare Leute, aufmerksam, reinlich, freundlich» geschildert, die für ihre Kostkinder häufig den Arzt konsultierten. Eine Pflegemutter zeigte Courvoisier «bereitwilligst» die «hübschen» und «properen» Betten der Kostkinder.

So detailliert Courvoisier seine Recherchen vornahm und so gründlich er alle Resultate der Untersuchung schriftlich festhielt, über den Lebensalltag und die Beschäftigung der Kinder lassen sich aus dieser Quelle leider keine Rückschlüsse ziehen. Es ist nirgends festgehalten, ob die Kinder zur Mitarbeit im Haushalt, in der Landwirtschaft oder zur Heimarbeit hinzugezogen wurden.

Fremdplatzierte Kinder

Fremdplatzierte Kinder sind Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Sie werden entweder in Heimen platziert oder in Familienpflege verbracht. Häufig erhalten die Pflegeeltern eine finanzielle Abgeltung für Kost und Logis sowie die Erziehung der Kinder, manchmal finden die Kinder aber auch unentgeltlich Aufnahme, vor allem bei Pflegefamilien mit verwandtschaftlichen Beziehungen zum Pflegekind oder wenn die Pflegeeltern beabsichtigen, das Kind zu einem späteren Zeitpunkt zu adoptieren.
In der Vergangenheit waren dies vor allem (Halb-)Waisen, Findelkinder oder Scheidungskinder, unehelich geborene Kinder mit alleinerziehenden Müttern oder Kinder, deren Eltern zu arm waren, sich selbst versorgen zu können. Häufig mussten Mütter und Eltern ihre Kinder in fremde Hände geben, weil sie in der Fabrik ihr tägliches Brot erarbeiten mussten. Es konnte auch vorkommen, dass die Behörden Eltern ihre Kinder wegnahmen, sei es aus moralischen oder finanziellen Gründen, sei es, weil die Eltern alkoholabhängig oder kriminell waren, als geistig unterentwickelt galten oder weil sie ihre Kinder misshandelten.
Die Kinder wurden von ihren Müttern oder Eltern selbst zur Pflege gegeben oder von staatlichen Organen wie Vormundschaftsbehörden, Armenbehörden oder privaten Kinderschutzorganisationen fremdplatziert.
In Basel wurden fremdplatzierte Kinder im 19. Jahrhundert als ‹Kostkinder› bezeichnet.
 

Vermutlich stand in den meisten Fällen der zusätzliche Verdienst durch das Kostgeld im Vordergrund und nicht die Arbeitskraft des Kindes. Es fällt nämlich auf, dass von den 35 Kostkindern zirka zwei Drittel neugeborene bis sechs Jahre alte Kinder waren. Diese Altersstruktur der Kinder lässt vermuten, dass diese so lange in fremden Familien zur Kost lebten, bis sie alt genug waren, um wieder zu ihren leiblichen Eltern oder zur Mutter zurückzukehren oder um an einem anderen Ort zu arbeiten. Eine solche altersbedingte Trennung von fremdplatzierten Kindern war nicht unüblich und es ist durchaus denkbar, dass die Kinder später als Arbeitskräfte zum Beispiel auf Bauernhöfen auf dem Land verdingt wurden.

Im August 1874 fasste der baselstädtische Sanitätsausschuss den Beschluss, dass fortan in Riehen und Bettingen bei den jeweiligen Gemeindepräsidenten um eine Bewilligung ersuchen musste, wer Kostkinder bis zum Alter von zwei Jahren bei sich aufnehmen wollte. Ein Arzt, also Courvoisier, sollte daraufhin den Wohnraum inspizieren, bevor die betreffende Kostgängerei bewilligt werden konnte.

Diese Bestrebungen, die Kostkinderproblematik besser in den Griff zu bekommen, waren sicherlich eine Folge von Courvoisiers Untersuchung, deren Resultate zusammen mit dem traurigen Todesfall des Kleinkindes in Riehen die Behörden aufgerüttelt haben dürften. Indes blieb es insbesondere in Riehen beim frommen Wunsch, beklagte sich Courvoisier im Juni des darauffolgenden Jahres doch beim Ratsherrn Müller, dass der Gemeindepräsident von Bettingen sich zwar an die Regelungen gehalten habe, es in Riehen mit der Umsetzung aber hapere: «Ich habe in der letzten Woche noch einen Fall erlebt, wo ein Ammenkind aus Basel einer ganz dummen, selber kränklichen & dazu noch schlecht wohnenden Frau untergebracht wurde & nach kurzer Zeit an Ruhr erkrankte, ohne dass ich nur eine Ahnung hatte, dass jene Frau Kostkinder hatte. Ueberhaupt treffe ich wieder da & dort auf neu aufgenommene Kostkinder, die hinter meinem & höchst wahrscheinlich auch hinter des Praesidenten Rücken ohne Erlaubnis eingeschmuggelt worden sind.»

Courvoisier schlug als Abhilfe vor, dass für jedes Kostkind bei der Polizeidirektion eine Aufenthaltskarte gelöst werden müsste. Ob und wie dieser Vorschlag in die Tat umgesetzt wurde, entzieht sich leider der Kenntnis.

Erst 13 Jahre später, im Jahr 1888, forderte eine Grossratskommission aufgrund der hohen Sterblichkeit unter Kostkindern, die Situation besser unter Kontrolle zu bekommen und die ‹Kostkinderhaltung› zu verbessern.4 Es sollten aber nochmals 18 Jahre verstreichen, ehe der Kanton Basel-Stadt über eine Verordnung und ein Reglement betreffend Kostkinderhaltung verfügte, die per 1. Januar 1907 in Kraft traten. Was Courvoisier schon vor 32 Jahren gefordert hatte, wurde endlich in die Tat umgesetzt: Von nun an mussten alle Personen und Familien, die ein fremdes Kind bei sich aufnahmen, beim Sanitätsdepartement eine Bewilligung einholen. Jeder Pflegeort wurde fortan von Frauen des Basler ‹Frauenvereins zur Hebung der Sittlichkeit›, später ‹Basler Frauenverein› genannt, besucht und kontrolliert. Als Grund für den Erlass der Verordnung wurde die hohe Sterblichkeit unter den Kostkindern angeführt.5

Welche Auswirkungen diese Bewilligungs- und Kontrollpflicht im Endeffekt auf die jeweiligen Pflegekinder zeitigte und inwieweit sich deren Lebenssituationen verbesserten, ist aufgrund des vorhandenen Quellenmaterials nur sehr schwierig nachzuvollziehen. Ein messbarer Erfolg waren jedoch die verbesserte hygienische Qualität der Pflegeorte und die sinkende Sterblichkeitsrate. Und dies war nicht zuletzt das Verdienst von Georg Ludwig Courvoisier aus Riehen.
 

Beitrag basierend auf Mirjam Häsler: In fremden Händen. Die Lebensumstände von Kost- und Pflegekindern in Basel vom Mittelalter bis heute, 187. Neujahrsblatt herausgegeben von der Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige, Basel 2008.
2 Friedrich Rintelen: Ludwig Georg Courvoisier (1843–1918), in: z’Rieche 1978, S. 77–85.
3 Mehrseitiges und undatiertes Schreiben Courvoisiers, vermutlich an das Sanitätskollegium der Stadt Basel gerichtet. Ungedruckte Quelle: Staatsarchiv Basel-Stadt, Niederlassung H 5.1, Kostkinder und Pflegekinderwesen 1850–1909ff.
Karl Bücher: Die Wohnungs-Enquête in
der Stadt Basel vom 1.–19. Februar 1889.
Im Auftrag des Regierungsrathes bearbeitet
von Karl Bücher, Basel 1891, S. 155.
5 Sämtliche Quellen: Staatsarchiv Basel-Stadt, Niederlassung H 5.1.

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 2011

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