Zweihundert Jahre gelebte Demokratie

Michael Raith

Riehen feierte in diesem Herbst 200 Jahre Gemeinderat und 75 Jahre Einwohnerrat. Die vorliegende Darstellung berücksichtigt und würdigt vor allem die Zeit zwischen 1799 und 1945.

Bereits das mittelalterliche Alemannendorf Riehen besass einen Behördenorganismus. An seiner Spitze stand der Vogt des Dorfherren. Das war von 1270 bis 1522 der auch als weltlicher Fürst regierende Bischof von Basel. Dami gelangte die Gemeinde in den Besitz der Stadt Basel. Ein städtisches Regierungsmitglied amtete nun als Land- oder Obervogt; der dörfliche Vogt hiess Untervogt. Er vertrat den Landvogt und vereinigte in sich als gerichtsvorsitzender Stabhalter, Präsident des Geschworenenkollegiums und Mitglied des Kirchenbannes sowie als Gantmeister, Steuereinzüger, Zuchtviehhalter und Wiesenteichmeister die höchste Macht im Dorf. Seine Wahl erfolgte durch die Regierung der Stadt, den Kleinen Rat.

Der Vertreter des Untervogts im Dorfgericht trug den Titel Weibel. Er besorgte auch Schreibereien und Botengänge. Seine Ernennung oblag dem Obervogt. Dieser berief auch andere hohe Gemeindebeamte wie den Weinsticher (Weinsteuereinztiger), den Fleischschätzer (Fleischschauer), den Salzwäger und den Fasssinner (Eichbeamter). Oberste kommunale Behörde bildete das Gremium der Geschworenen. Es umfasste - mit dem präsidierenden Untervogt - fünf Mitglieder. Ihm unterstanden Gemeindebeamte wie Hirten, Flur-, Holz- und Rebbannwarte. Die wichtigen Dorfehrenämter standen nur Angehörigen einiger weniger regimentsfähiger Familien offen: In diesen vererbten sich Ansehen, Macht und Geld. Wenn auch in kleinerem Massstab, so widerspiegelten die Verhältnisse in Riehen diejenigen in der Stadt.

Die Basier Revolution von 1798

Bekanntlich brachte erst das Jahr 1798 Demokratie in einem einigermassen modernen Verständnis für die Schweiz. Vorausgegangen war 1789 die Französische Revolution mit ihren Folgen. Ihren aufgeklärten Ideen huldigten auch in Basel einflussreiche Kreise und Persönlichkeiten wie etwa Johann Lukas LeGrand (1755-1836), Obervogt zu Riehen, Johann Rudolf Huber (1766-1806), Pfarrer zu Riehen, sowie Peter Vischer (1751-1823), Besitzer eines Landgutes an der Oberdorfstrasse. Der Unterstützung Frankreichs gewiss, unternahmen diese Freiheitsfreunde gegen Ende des Jahres 1797 verschiedene politische Vorstösse. Peter Vischer stellte am 18. Dezember im Grossen Rat seinen berühmten Antrag auf Rechtsgleichheit zwischen Stadt- und Landbürgern. Damit begann die eigentliche Umwälzung in Basel. Sie siegte am 20. Januar 1798 und brachte die Anerkennung der Menschenrechte, gleiche Rechte für Städter und Landschäftler (zu denen die Riehener gehörten) sowie ein gemeinsames Parlament. Schon am 21. Januar fand die erste demokratische Wahl statt: Erkoren wurden Männer, welche Verfassungsräte zu wählen hatten. Da es sich dabei um ein neues Grundgesetz für den Stand Basel handelte, müssen diese ersten demokratischen Wahlen als kantonale - und nicht etwa als kommunale - bezeichnet werden.

Am 22. Januar feierte man überall grosse Freiheitsfeste, auch in Riehen stand vor der Dorfkirche ein Freiheitsbaum, und der Schuhmacher Johann Jakob Unholz (1764-1834) hielt eine Ansprache. Deswegen begeht noch heute die Bürgerkorporation Riehen dieses Datum als Geburtstag der Gemeindedemokratie. Obwohl in Basel die Revolution vor anderen Orten der deutschen Schweiz gesiegt hatte, liess die Entwicklung keine definitive Ausarbeitung der neuen Kantonsverfassung mehr zu. Am 12. April wurde in Aarau die eine und unteilbare Helvetische Republik proklamiert und ihre Verfassung verkündet: Sie hob die Selbständigkeit der Kantone auf.

Die Geburt der Gemeindedemokratie

Die Epoche der zentralistischen Helvetik dauerte von 1798 bis 1803; die Schweiz war damals zwar eine Vasallenrepublik Frankreichs, versuchte aber trotzdem, moderne Ideen in die Tat umzusetzen. Zunächst einmal wurde allerdings der Agent, wie der Amtsnachfolger des Untervogts nun hiess, auch wieder von oben eingesetzt. In Riehen sollte Johannes Wenk-Roth (1752-1820), der Untervogt gewesen war, nun als Agent wirken; da er aber eine Richterstelle übernommen hatte, musste er ablehnen. Ihm folgte der «Rössli»-Wirt Johannes Stump-Bertschmann (1746-1814), späterer Gemeindepräsident, der sich zwei «Gehülfen» erwählte. Von Demokratie also noch keine Spur. Ein helvetisches Munizipalgesetz konnte nach Widerständen endlich am 15. Februar 1799 erlassen werden. Da französischer Einfluss vorherrschte, verwendete man statt des Begriffes Gemeinde denjenigen der Munizipalität. Worunter nicht allein die Gemeinde selbst, sondern auch die Gemeindeexekutive zu verstehen war. Für das einzelne Mitglied dieser Behörde galt der Titel Munizipalbeamter, meistens wurden jedoch die Bezeichnungen Munizipal oder Mitglied der Munizipalität verwendet. Vorsitzender des Gremiums war der Präsident der Munizipalität. Nicht alle verstanden das Fremdwort: Ein Bettinger merkte es sich mit den ihm vertrauteren Begriffen «Muni Zibeleded».

Das erwähnte Gesetz bestimmte nun, dass eine Gemeinde- oder Urversammlung in Orten von 300 bis 1300 Seelen - Riehen zählte damals 1050 Einwohner - fünf Munizipalbeamte zu wählen habe. Der Erstgewählte sei Präsident der Munizipalität, hielt ein «Beschluss über die Erwählung von Munizipalbeamten vom 13. März 1799» fest. Am 29. Mai fand darauf in Riehen die erste demokratische Gemeindewahl statt. Das besondere Interesse der Zeitgenossen scheint sie nicht gefunden zu haben, schrieb doch Agent Stump über sie: «Wir wählten ... blos durch das relative Mehr ... weil der Landmann auserordentlich in seinen feldGeschäften zuruck ist, und an dem WahlTag schön Wetter war.» Der Müller Johannes Wenk-Höner (1745-1819) wurde mit 53 Stimmen als Erster gewählt und damit Präsident. Nicht ganz ein Jahr nach ihrer Wahl trat die erste Munizipalität zurück, und es musste am 1. Mai 1800 eine zweite gewählt werden. Bis um 1820 waren nur wenige Bürger bereit, ein öffentliches Amt anzunehmen und es mehr als nur kurze Zeit auszuüben.

Von der Helvetik zur Mediation

Nun standen sich zwei Gemeinderegierungen gegenüber: der Agent mit seinen beiden Gehilfen und die Munizipalität. Die daraus resultierenden Schwierigkeiten versuchte ein «Dekret, dass die Agenten und ihre Gehilfen in Zukunft aus der Zahl der Munizipalbeamten genommen werden sollen», zu mildern. In Riehen löste man das Problem durch die Wahl der Gehilfen zu Munizipalbeamten. Ob Agent Stump auch einmal der Munizipalität angehörte, geht aus den Akten zwar nicht hervor, aber diese sind unvollständig.

Nach dem Untergang der Helvetik erhielt die Eidgenossenschaft durch die Vermittlung Napoleon Bonapartes am 19. Februar 1803 die föderalistische Mediationsverfassung: Sie gab den Ständen ihre Autonomie zurück. So konnte der wieder eingesetzte Grosse Rat des Kantons Basel schon am 29. Juni 1803 ein «Gesetz über die Einrichtung von Gemeinds-Behörden» verabschieden. Wie der Titel zeigt, wurde der Begriff Munizipalität durch den der Gemeinde ersetzt. Der Vorsitzende hiess erst Präsident des Gemeinds Rath, dann Gemeinds Präsident und schliesslich Gemeindepräsident, die weiteren Angehörigen erst Gemeinderathsmitglieder und später Gemeinderäte. Das Gemeindegesetz von 1803 galt - vielfach geändert - bis 1876. Es überdauerte also die Kantonstrennung von 1832/33. Den Gemeindepräsidenten wählte die Kantonsregierung mit relativem Mehr aus den an der Gemeindeversammlung erkorenen Mitgliedern des Gemeinderates. In der Versammlung wurde durch Handerheben gewählt, erst 1830 folgte die Einführung der schriftlichen Wahl.

Das Interesse an Ämtern und Wahlen blieb gering. Von 1803 bis 1849 verbrauchte Riehen 28 Gemeindepräsidenten: Die durchschnittliche Amtsdauer betrug also nicht einmal eindreiviertel Jahre! Manchmal kam es zu ausgesprochenen Gemeinderats- und -präsidentenkrisen. Der Kanton versuchte der Amtsverdrossenheit 1805 mit einem Staatsbeitrag an die Besoldung der Gemeinderäte (er wurde rund 170 Jahre lang ausbezahlt!) und 1813 mit einem alle sechs Monate rotierenden Gemeindepräsidium (keiner der fünf Gemeinderäte wollte den Vorsitz übernehmen) zu überwinden. Was ihm nicht recht gelang.

Für heutige Begriffe war das Wahlrecht eingeschränkt; so durften beruflich Unselbständige, materiell wenig Bemittelte, Junge, Nichtortsbürger und selbstverständlich Frauen sich an der Bestellung der Behörden nicht beteiligen. Aber auch die Berechtigten taten es in der Regel selten: Beteiligungen von unter zehn Prozent bilden den Normalfall. Wie schon vor 1798 blieb die Oberschicht unter sich, allerdings hatten sich ihr neue Eliten - repräsentiert etwa durch die Familien Stump, David, Götschin und Löliger - angeschlossen. Von den alten Honoratioren unterschied sie wohl ihre Haltung gegenüber Aufklärung, Revolution und Liberalismus. Untervogt Johannes Wenk war ein Gegner, «Rössli»-Wirt Johannes Stump ein Freund der französischen Errungenschaften. Doch bald wurden aus jungen Umwälzern alte Konservative, wozu familiäre Verflechtungen das Ihre beitrugen. Die Quellen erlauben allerdings keine vertieften Einsichten in Parteiengegensätze.

Aufgaben und Personen

Die Geschichte der Behörde ist von der Geschichte der Gemeinde nicht zu trennen. Und diese kann hier nicht erzählt werden. Eine klare Definition der Gemeindeaufgaben im 19. Jahrhundert fehlt. Womit sich der Gemeinderat in den ersten Generationen beschäftigte, bleibt weitgehend unbekannt, weil so gut wie kein Protokoll geführt wurde.

Eine Ausnahme bilden die Jahre 1805 bis 1808: Damals schrieb der an der Rössligasse wohnende Basler Landgutbesitzer und Tagebuchverfasser Emanuel LeGrand (1746-1808) in schönster Schrift einen detaillierten Bericht über die Gemeinderatsverhandlungen, was ihm, der ursprünglich mit seinem Wohnort auf gespanntem Fuss gelebt hatte, am 30. August 1807 die geschenkweise überlassung des Bürgerrechts von Riehen eintrug. Nach seinem Tod fehlen die Protokolle meistens. Am 19. Oktober 1841 beschloss der Gemeinderat zwar, wieder ein Protokoll aufzunehmen, «jedoch aber nicht alle Kleinigkeiten wie früher einzutragen». Erst den Bemühungen von Johann Jakob Heimlicher (1826-1884), Doctor iuris, Notar und von 1858 bis 1873 letzter Statthalter des baselstädtischen Landbezirks, ist es zu verdanken, dass der Kanton Beiträge an die Besoldung des Gemeindeschreibers bewilligte. Nun Hessen sich brauchbare Protokollanten finden, zuerst 1871 der Wirt Heinrich Weissenberger (1840-1908). Karl Prack (1867-1945) wirkte von 1895 bis 1929 als erster vollamtlicher Gemeindeschreiber.

Den Umfang der Gemeindeaufgaben bestimmte das Herkommen; wichtig blieben die Regelungen des menschlichen Miteinanders, wobei Gemeindebehörde, Kirchenbann und Dorfgerichte unterschiedliche Aufgaben wahrnahmen. In starkem Mass war der Gemeinderat auch im übertragenen Wirkungskreis tätig, das heisst, dass er ihm vom Kanton aufgetragene Arbeiten erledigte. Die Entwicklung zum zentralistischen Stadtstaat Basel, der seinen Gemeinden keinen rechten Platz mehr bot, setzte allerdings erst mit der Kantonsverfassung von 1875 und ihrer Revision von 1889 ein.

Von den dem Riehener Gemeinderat angehörenden Persönlichkeiten früherer Zeiten erhalten wir nur ausnahmsweise ein klareres Bild, und zwar meist dann, wenn die Quellenlage sich über den schlechten Durchschnitt erhebt. Gewiss kommt der Gemeinderegierung im 19. Jahrhundert das Prädikat innovationsfreudig nicht zu, aber einige der ihr angehörenden Bauern verfügten durchaus über Bildung, Niveau und Weitblick. Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts blieben in der Gemeindeexekutive Angehörige alteingesessener Dorffamilien weitgehend unter sich. Das geltende passive Wahlrecht bevorzugte ursprünglich die Begüterten. Es gab aber immer auch Gemeinderäte einfachen Standes. Und obwohl von politischen Parteien noch lange nicht gesprochen werden konnte, schieden Tagesfragen wie die Haltung zur Helve tik oder zu Napoleon, zu Liberalismus und zur Regeneration - konkret also zur basellandschaftlichen Problematik - sowie zum Kulturkampf oder zur sozialen Thematik die Geister. Städtisch geprägte Intellektuelle finden sich in der Riehener Gemeindepolitik seit den 1920er Jahren.

Die Zeit des ersten Gemeindegesetzes Geschworenenkollegium, Munizipalität und Gemeinderat zählten fünf Mitglieder. Während der Geltungsdauer des ersten Gemeindegesetzes gehörten sechzig Männer der Dorfregierung an, einige davon zu zweien und noch mehreren Malen. Viele von ihnen übten weitere ämter in Gerichten, der Kirche, im Grossen Rat und in Verwaltungen aus. Die Zahl der Fähigen oder wenigstens des Lesens und Schreibens gut Kundigen war so klein, dass es ohne Mehrfachmandate nicht ging.

Einige Magistraten treten uns in den Akten deutlicher erkennbar als andere entgegen. So etwa der erwähnte «Rössli»-Wirt und Agent Johannes Stump: Er versah von 1805 bis 1807 das Gemeindepräsidium, empfand seine Wahl «ungemein schmeichelhaft», resignierte aber, weil er nach dem Tod seiner Frau Anna Maria geborene Bertschmann (1746-1806) in eine Depression versank. Ihm folgte von 1807 bis 1809 der Schmied Samuel Wenk-Eger (17461814), Schwiegervater des Sohnes von Stump. Solche nahen Verwandtschaften kamen im Rat oft vor. Der gemeinsame Grabstein der beiden Präsidenten befindet sich noch heute an der Rückseite der Dorfkirche.

Johannes Wenk, der letzte Untervogt und denkwürdig als Verfasser von Aufzeichnungen (publiziert von Fritz Lehmann in «z'Rieche 1964»), gehörte von 1805 bis 1807 dem Gemeinderat an, versah dann aber vor allem kantonale Stellen. Sein Sohn Johannes Wenk-Singeisen (17821841) stand von 1811 bis 1813 der Gemeinde vor. Als erster Riehener wurde er 1831 in die Kantonsregierung gewählt. In dieser Eigenschaft folgte ihm Samuel Stump (1802-1866), der seit 1835 dem Gemeinderat angehört hatte, anno 1841; diesem 1858 Theobald Stump (1801-1870), der von 1845 bis 1850 und seit 1852 Gemeinderat gewesen war; und zuletzt - 1861 - Heinrich Unholz (1809-1874), Gemeinderat und Gemeindepräsident seit 1849. Sie alle konnten nach dem Eintritt in die kantonale Exekutive keine kommunalen ämter mehr bekleiden. Im übrigen hat seit dem Tode von Heinrich Unholz kein Bürger Riehens mehr der baselstädtischen Regierung angehört.

Der Freiheitsredner Johann Jakob Unholz war Mitglied der ersten Munizipalität gewesen und 1814 in den Gemeinderat gewählt worden. Ihm wurde vorgeworfen, anlässlich einer Notschlachtung ein Kuhmaul gestohlen zu haben. Das konnte ihm zwar nicht bewiesen werden. Seine Gemeinderatskollegen schlössen ihn trotzdem von den Sitzungen aus, beliessen ihm aber seine Vorrechte: So brauchte er weder zu wachen noch zu fronen. Die um Rat angegangene Kantonsregierung drückte sich um einen klaren Entscheid. Die Angelegenheit fand ihr Ende damit, dass Unholz, dem weniger der Ochsenmaulsalat als die Freiheit von Pflichten genieden wurde, zurücktrat und einige Jahre später wohl verärgert - nach Basel zog.

Da sich das Gute von selbst versteht, kommt es in den papierenen Quellen seltener als das Schlechte vor, was auch bei der folgenden Geschichte bedacht werden muss. Der Drechsler Johann Jakob Schmid (1805-1862) gehörte dem Gemeinderat seit 1844 an. Als am 17. Januar 1850 ein Gemeinderatsessen gegeben wurde, sprach er zu sehr dem Wein zu und verliess das Bankett in sinnlos betrunkenem Zustand. Irgendwo fand er - für die Winterszeit wenig verwunderlich - eine Ansammlung von Russ. Was ihn aber bewog, sich selbst mit diesem Russ das Gesicht zu schwärzen, wird sich wohl nie gänzlich erhellen lassen. Ein gewisser Heinrich Bertschmann-Seidenmann (18251854) fand den Magistraten in geschildertem Zustand. Bertschmann schleppte den willig einen Schwarzen mimenden Schmid von Wirtschaft zu Wirtschaft. Dieser ethnologische Anschauungsunterricht scheint gut gefallen zu haben. Der Gemeinderat, der ohnehin Mühe hatte, sich gegen Beschimpfungen aller Art zu wehren, fühlte sich, kaum zu Unrecht, kompromittiert. Der Schmied Samuel Stump, bekannt als Mitglied des Gemeinderates und anschliessend der Kantonsregierung, scheint Schmid bedeutet zu haben, er möge nach diesem Lapsus von seinem Amt zurücktreten. Das brachte Schmid nun erst recht in Rage. In der Nacht vom 19. auf den 20. Januar 1850 «verschmierte er die façade der neuerbauten dem Rathsherrn Stump gehörenden Behausung» an der Baselstrasse 63 (das spätere Restaurant «Warteck») «mit schwarzer ölfarbe und Holzbeize». Schmid wurde zur Bezahlung des Schadens in der Höhe von 65 Franken verurteilt und durfte zwei Jahre lang nicht mehr Gemeinderat sein.

Die Kantonstrennung

Die Reaktion nach der Niederlage des Franzosenkaisers Napoleon I. (1815) vernichtete viele demokratische Errungenschaften. Nachdem sich einige Jahre lang dagegen kein Widerstand geregt hatte, kam es im Vorfeld der Pariser Julirevolution von 1830 da und dort zur Gärung. In der Eidgenossenschaft setzte die Regeneration genannte Epoche ein. Wie anderwärts zeigte sich das auch im Kanton Basel in der Forderung nach einer Verfassungsänderung. Die staatliche Gewalt müsse vom Volk in seiner Gesamtheit ausgehen und die verlorene Rechtsgleichheit sei wiederherzustellen, so hiess es; und dieser Gedanke fand auch in Riehen Anklang. In einer am 26. Oktober 1830 dem Basler Bürgermeister überreichten Petition dieses Inhalts finden sich auch 21 Riehener Unterschriften, was elf Prozent der Stimmfähigen entsprach. Es waren vor allem Leute aus dem Oberdorf, meist einfachen Standes.

Am 4. Januar 1831 wurde zwischen ein und vier Uhr nachts beim «Ochsen»-Wirtshaus in Riehen von Unbekannten ein Freiheitsbaum errichtet, was den damaligen Gemeindepräsidenten Hans Jakob Stump (1771-1852), Küfer, Kirchmeier und Hauptmann der Miliz, erschreckte. Aufgeregt schrieb er nach Basel, das sei «mit meinem so wie mit andern Rechtschaffenen Männern abscheulichem Missfallen» geschehen. Lrotzdem zwang der Präsident des damals noch in Riehen domizilierten Zivilgerichts, der Küfer Hans Jakob Löliger (1777-1849), den Gemeindepräsidenten «spähtestens bis 9 Uhr dieses Morgens die Gemeinde versammlen zu lassen». Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 5. Januar herrschte grosse Aufregung. Gemeindepräsident Stump, der ein Bild der Schwäche bot, wurde am eigenen Leibe bedroht und «im gefährlichsten Moment der Wirren den Händen der Wühler» entrissen. Sein Retter hiess Georg Wenk (1801-1874), «ein junger mann von regem Eifer und vieler Energie, geniesst die Achtung aller Rechtlichen, und tritt den Schlechten keck und rücksichtslos entgegen... (Er) arbeitete vorzüglich an der Wegräumung des s. g. Freiheitsbaums.» Die Riehener wählten ihn 1836 in den Gemeinderat; lediglich «mindere Schulbildung» hinderte später die Basler Regierung daran, ihn auch zum Präsidenten zu ernennen.

Der damals für Riehen zuständige Basler Statthalter vermochte auch in einem einstündigen Gespräch Löliger nicht von folgenden Vorstellungen abzubringen: Die Regierung habe nichts mehr zu tun, als zurückzutreten. In ihr sässen zuviele gemästete alte Leute. Löliger geriet immer mehr in Hitze. Entschuldigend notierte der Statthalter die Branntweinfahne Löligers. Am 7. Januar hielt anlässlich einer weiteren Gemeindeversammlung Grossrat und Altgemeindepräsident Johannes Wenk-Singeisen «eine sehr zweckmässige Anrede», worauf, wie der ebenfalls stadtfreundliche Nikiaus Sieglin (1783-1835), Gemeindepräsident von 1810 bis 1811, dem Basler Rat meldete, die Sache der Unzufriedenen nicht mehr am besten gestanden und «sich die ganze Gemeinde biss auf einige Wenige für die Sache der [legalen] Regierung erklärt habe».

Basel griff durch: Löliger wurde am 19. Januar in seinen ämtern stillgestellt und am 30. April vom Criminalgericht definitiv für sechs Monate als Gemeinderat - er hatte dieser Behörde von 1814 bis 1816 und seit 1825 angehört suspendiert. Seine Anhänger revanchierten sich und delegierten ihn anlässlich der Grossratswahlen vom 2. Mai in das kantonale Parlament. Geschickte Regie wusste allerdings zu verhindern, dass er wieder ein Gemeindeamt erhielt. Johannes Wenk wurde für seine Treue belohnt und wie erwähnt in die Basler Regierung gewählt.

Dem Sieg des Freisinns entgegen

Im Bund hatten sich die Freisinnigen 1848 durchgesetzt. Im seit 1833 bestehenden Halbkanton Basel-Stadt behaupteten sich die Konservativen bis 1875 im Besitze der Macht. Und da die Bevölkerung seit 1529 weitgehend evangelischen Glaubens war, nannte man diese - im Gegensatz etwa zu den Katholisch-Konservativen der Urschweiz - Reformiert-Konservative.

Um die Mitte des 19. Jahrhunderts kehrte in Abfolge der Präsidenten und Mitglieder des Gemeinderates eine gewisse Ruhe ein. Die beiden letzten von den Basler Ratsherren ernannten Gemeindepräsidenten - der durch eine reiche Heirat vom Knecht zum Grossbauern aufgestiegene Heinrich Unholz und der den übernamen «dr läädrig Heiland» tragende Beck Nikiaus Löliger (1814-1899), ein Sohn des stillgestellten Hans Jakob - verkörperten auf Gemeindeebene die konservative Haltung des «frommen» Basels ihrer Zeit. übrigens nicht ohne Würde und politische Begabung.

Vereinfacht gesagt war in Basel-Stadt die Zeit stehengeblieben; selbst die Gründung des schweizerischen Bundesstaates 1848 hatte nicht viel Eindruck gemacht. Doch wuchs auch hier die freisinnige Opposition gegen das am Althergebrachten festhaltende Regiment der alten Familien. Nach der Revision der Bundesverfassung 1874 gab Basel-Stadt sich eine neue Kantonsverfassung. Sie schrieb als Exekutive einen siebenköpfigen Regierungsrat vor. Dreizehn Monate nach Verabschiedung dieses Grundgesetzes, nämlich am 26. Juni 1876, erliess der Grosse Rat ein neues - das alte von 1803 ablösende - Gemeindegesetz. Es vollzog die Trennung zwischen Einwohnergemeinde und Bürgergemeinde. Die Mitglieder und neu auch der Präsident des Gemeinderates waren durch die Gemeindeversammlung zu wählen. Die ausführende Behörde der Bürgergemeinde erhielt den Namen Bürgerrat, die beschliessende denjenigen der Bürgerversammlung.

Nachdem die Kirchgemeinde Riehen-Bettingen als eine der ersten des Kantons einen Freisinnigen oder Reformer - die ideologischen Gegensätze der Zeit wirkten als Kulturkampf weit in die weltanschauliche Sphäre hinein zum Pfarrer gewählt hatte, ging, dem kantonalen Lrend entsprechend, auch das Gemeindepräsidium an den Freisinn. Ein Wortführer dieser Richtung in Riehen hiess ebenfalls Nikiaus Löliger (1823-1884), war Schuhmacher und wurde zum Unterschied von seinem gleichnamigen aber wesensverschiedenen - Cousin «jünger» genannt. Er gehörte dem Grossen Rat sowie dem Gemeinderat an und galt als Klein der Landgemeinden: Wilhelm Klein (1825-1887), Regierungs- und Nationalrat, war das anerkannte Haupt des Basler Freisinns, Löliger dasjenige des Riehener Freisinns, «zu de[m] er von Jugend auf gehörte, was ... oft mit Widerwärtigkeiten verbunden war». Das Jahr 1875 brachte dem Basler Freisinn die Vorherrschaft im Kanton, was sich im Jahr darauf in Riehen wiederholte.

Die erste Volkswahl des Präsidenten

Als Folge des neuen Gemeindegesetzes fand am 24. September 1876 die erste Wahl des, wie im Protokoll missverständlich steht, «Präsident[en] des Bürger- und Einwohnerrats» statt. Bürgerrat und Gemeinderat blieben bis vor rund dreissig Jahren, was auch der Wunsch des Gesetzgebers von 1876 gewesen war, weitgehend personalidentisch. Bis 1982 sass die gleiche Person beiden Behörden vor, und erst 1994 fand die Mitgliedschaft von Gemeinderäten im Bürgerrat ein vielleicht vorläufiges Ende. Es dauerte im übrigen einige Jahre, bis die Trennung in Einwohner- und Bürgergemeinde von der öffentlichkeit verstanden und umgesetzt worden war.

An der ersten Wahl nahm schätzungsweise gut die Hälfte der Berechtigten teil: 169 gaben ihre Stimme ab, gewählt wurde aber zunächst niemand: Die beiden Nikläuse Löliger erhielten je 28 Stimmen, der grosse Rest fiel offensichtlich auf Vereinzelte. Ob der konservative Bisherige wirklich kandidierte, bleibt unklar. Er soll amtsmüde gewesen sein. Eine zweite Wahl fiel dann mit 102 Stimmen auf Gemeinderat Hans Wenk-Marder (1825-1898), der so zum ersten demokratisch erkorenen «Bürgermeister» von Riehen wurde.

Hans Wenk stammte wie die späteren Wenk-Präsidenten Otto und Wolfgang aus der Untervogts- oder Meierhoflinie der grossen Riehener Dorfdynastie, doch trennten sich die Familienäste schon im ersten Viertel des 18. Jahrhunderts. Er war ein Sohn des im Zusammenhang mit den Ereignissen von 1831 genannten Georg Wenk, wie sich denn überhaupt unter seinen Vorfahren und Nachkommen eine ganze Anzahl Lokalpolitiker findet. Sie galten als nicht ganz so vornehm wie die Sippe von Otto Wenk (1872-1935), dem späteren Präsidenten. Dieser soziale Unterschied erklärt vielleicht, warum der Ochsenhansen-Ast der Familie Wenk, dem Georg und Hans angehörten, freisinnig und die Wenk-Gemeindeväter dieses Jahrhunderts liberal waren. Diese Liberalkonservativen standen jedenfalls kaum hinter Hans Wenk, doch spielten die Parteigrenzen damals im kommunalen Bereich nur ab und zu eine wichtige Rolle.

Hans Wenk hatte Gegner, vielleicht nicht nur aus parteipolitischen Gründen. Obwohl Bauer von Beruf, wirkte er bis Ende 1858 als Organist, trat dann zurück und soll die Kirche nie mehr betreten haben: Er hätte vorgeholt. Erst als Vierzigjähriger heiratete er; daraus ein mangelndes Interesse Frauen gegenüber abzuleiten, wäre jedoch falsch. Die erste Bestätigungswahl - sie fand am 5. Oktober 1879, also rund vierzehn Tage nach Ablauf der Amtsdauer, statt - zeigte eine massive Opposition gegen Hans Wenk: Er erhielt lediglich 91 Stimmen, fünf mehr als das absolute Mehr betrug. Gewählt wurde also, was damals allgemein üblich war, alle drei Jahre. Das besass für Riehen bis 1951 Gültigkeit.

Heinrich Weissenbergers Ambitionen

Um Gemeindeschreiber werden zu können, schied Heinrich Weissenberger 1871 aus dem Gemeinderat aus. Er entstammte der gleichen - 1685 in Riehen eingebürgerten Familie wie der gegenwärtige Vizepräsident des Gemeinderates, Fritz Weissenberger (*1938), ist mit diesem aber nur recht weitläufig verwandt. Heinrich Weissenberger zählte zu den schillerndsten Gestalten der Riehener Gründerjahre. Mit 30 Jahren sass er bereits im Grossen Rat, und mit 33 Jahren wäre er fast Regierungsmitglied geworden. Sein Name ist eng verknüpft mit der Forderung der übernahme der Einwohnergemeinde Riehen durch den Kan ton. Er stellte 1885 fest, man bezahle in Riehen doppelt so viele Steuern wie in der Stadt, und sah keine Lösung der finanziellen Probleme der Einwohnergemeinde.

Anlässlich der Gemeindewahlen von 1885 kandidierte Weissenberger gegen seinen Chef Hans Wenk. Er warf ihm in einem an den damaligen Vorsteher des Departementes des Innern (heute Wirtschafts- und Sozialdepartement), Regierungsrat Wilhelm Bischoff (1832-1918), gerichteten Schreiben vom 5. Oktober des Wahljahres Schlendrian, Korruption, Amtsmissbrauch, Tolerierung von Unterschlagungen und Jagdfrevel vor. Lrotzdem wurde Wenk im damals noch möglichen dritten Wahlgang mit 88 Stimmen wiedergewählt; für Weissenberger entschieden sich 58 Stimmberechtigte. Ob seine Vorwürfe berechtigt waren, bleibe dahingestellt. Hans Wenk galt wegen seines schlichten Wesens und seiner vielseitigen Interessen als Musterbeispiel eines guten Rieheners - zumindest im Nekrolog. Merkwürdigerweise kam es nach diesen Kampfwahlen nicht zu einer bekannten Verstimmung zwischen dem Chef und seinem Sekretär.

Heinrich Weissenberger war begabt, ambitiös und offensichtlich cholerisch. Als Hans Wenk sich nach 15 Jahren Präsidium nicht mehr zur Verfügung stellte, sah Weissenberger seine Stunde gekommen: Er verlegte die Gemeindeversammlung wegen des zu erwartenden grossen Andrangs in die Dorfkirche, wo sie am Sonntag, dem 27. September 1891, um 12 Uhr mittags begann. Die Beteiligung blieb mit knapp einem Drittel unter den Erwartungen. Weissenberger wurde mit 76 Stimmen gewählt, auf den konservativen Ziegler, Gemeinde- und Grossrat Jakob Mory (1832-1916), entfielen 30 Stimmen.

Während in Kirche und Schule Riehens der Freisinn bereits wieder von den Konservativen zurückgedrängt worden war, vermochte er sich offensichtlich in der eigentlichen Gemeindepolitik noch zu behaupten. Der übergang von Wenk zu Weissenberger stellt sogar einen Wechsel vom Rechts- zum Linksfreisinn dar. Doch taugen solche Etiketten wohl eher für den Grossen Rat als für den Gemeinderat. Hier ging es in den Wahlen mehr um Personen als um Parteien. Im übrigen musste die Gemeinde froh sein, ihre ämter besetzen zu können, standen bekanntlich doch nicht allzuviele Fähige zur Verfügung.

Das turbulente Jahr 1900 Der 1861 gegründete Musikverein Riehen benutzte für seine Proben seit 1874 das Gemeindezimmer des Gemeindehauses (heute Lüschersaal der Alten Kanzlei). Der Gemeinderat stellte dazu fest, dass er seinen Vorschriften in keiner Weise nachkäme, Ordnung und Reinlichkeit vermissen liesse sowie Gemeindeimmobilien beschädige. Deswegen kündigte er den Musikanten ihr Lokal, angeblich, weil es renoviert werden müsse.

Doch liess sich diese lokalpolitisch starke Gruppe unter der Leitung des Küfermeisters Louis Löliger-Plattner (1868-1951) nicht vertreiben. Der Gemeinderat musste nachgeben, erliess aber ein «Reglement betreffend Benützung des Gemeindezimmers durch den Musikverein» mit zehn Artikeln. Darin steht beispielsweise, dass während der Sitzungen des Gemeinderates keine Musik gespielt oder die Bänke nicht ausgehoben werden dürfen. Der entscheidende Passus findet sich aber im Artikel 4: «Das Rauchen im Gemeindezimmer ist streng verboten. Es ist ferner untersagt, Fackeln oder sonstige Beleuchtungsgegenstände ins Lokal zu bringen oder das letztere zu anderen als übungszwecken (Trinkgelage beispielsweise) zu benützen.»

Das brachte für den Musikverein das Fass zum überlaufen, und anlässlich der Einwohnerversammlung vom 21. Januar 1900 kam es zum Eklat. Der nachmals bedeutende Otto Wenk tadelte «die Provozierung des Gemeinderates in öffentlichen Blättern und Lokalen». Weissenberger war empört und schrieb am 22. Januar der Regierung: «Ich stelle nunmehr unwiderruflich die Funktionen des Gemeindepräsidiums ein.» Niemand hielt ihn zurück. Und doch: So unwiderruflich war es dann auch wieder nicht. Jakob Mory, als amtsältester Vizepräsident der Exekutive, musste nolens volens als Vorsitzender einspringen und wurde am 4. Februar gewählt. Am 11. Februar gelang te auch Otto Wenk in den Gemeinderat und war von Anfang an sein tüchtigstes Mitglied. Weissenberger setzte sich indessen nicht zur Ruhe: Am 21. Februar wurde er Mitglied und am 12. März Präsident einer - möglicherweise als kommunale Konkurrenzregierung gedachten - Spezialkommission für die übergabe Riehens an den Staat.

Heinrich Weissenbergers letzte Kämpfe

Weissenberger, als Vorsitzender der Kommission eine Art Nebengemeindepräsident, schoss sich auf den offiziellen Amtsinhaber ein. Er warf Mory vor, nicht redegewandt zu sein und die Gemeindeversammlungen schlecht zu leiten. Das wurde nicht bestritten, doch festgehalten, er sei redlich und treu. Eine spezielle Wut Weissenbergers richtete sich gegen die ihm schon wegen der Musikvereinsgeschichte unsympathische Familie Löliger. Er bedachte Louis Löliger mit schlimmen Vorwürfen: Der Gemeinderat - dem Löliger von 1900 bis 1905 angehörte - stecke unter einer Decke mit ihm! Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 26. Januar 1902 bezichtigte Weissenberger «in sichtlicher Erregung» den Gemeinderat der Unfähigkeit und der Unmoralität.

Die Riehener wählten ihn trotzdem - oder gerade deswegen? - am 22. Februar 1903 wieder in den Gemeinderat. Jakob Mory und Otto Wenk traten unter Protest sofort zurück, Regierungsrat Eugen Wullschleger (1862-1931), damaliger Vorsteher des für die Gemeindeaufsicht zuständigen Departementes des Innern, bewog aber letzteren, im Amt zu bleiben. Als Nachfolger Morys wurde jedoch der Vorgänger gewählt: Am 8. März 1903 stimmten 96 von 113 Riehenern für Heinrich Weissenberger als Gemeindepräsidenten. Sein Stern begann jedoch zu verblassen: Anlässlich der ersten Proporzbestellung des Grossen Rates 1905 verlor er sein Mandat, und auf Ende Oktober 1906 gab er auch das Gemeindepräsidium ab. Sein bleibendes Verdienst besteht in der Durchsetzung der Tramverbindung Basel-Riehen.

Der neue starke Mann: Otto Wenk Wenig überraschend wurde Grossund Gemeinderat Otto Wenk, von Beruf Architekt, am 30. September 1906 in der Riehener Dorfkirche zum Präsidenten gewählt. Er war damals 34 Jahre alt. Gemeindepräsidenten gab es zwischen 1906 und 1998 nur vier: Das Glück, dass der Gemeinde in diesem Jahrhundert ein häufiger Präsidentenwechsel erspart blieb, kann schwerlich überbewertet werden. Das heisst nun aber nicht, dass Otto Wenk unbestritten gewesen wäre. Kein Präsident vor und nach ihm hat sich derart häufig seiner Haut wehren müssen. Sein Hauptgegner anlässlich der Wahlen von 1906,1909 und 1912 war der im übrigen - von der Mitgliedschaft in der evangelisch-reformierten Kirchensynode abgesehen - kein politisches Mandat bekleidende Kaufmann und Bankfilialeinnehmer Emil Stump (18601917). Stump zählte sich zum die Eingemeindung nach Basel betreibenden Freisinn, Wenk repräsentierte die auf Selbständigkeit bedachten Liberalen (wie die Konservativen seit 1902 hiessen). Hinter diesen politischen Gegensätzen standen möglicherweise noch immer die alten sozialen: Der Untervogtsspross Wenk stand für die alte dörfliche Oberschicht, während die einstige Wirtsfamilie Stump erst durch die Umwälzung von 1798 zu Macht und Ansehen gelangt war. Stump erhielt im für ihn besten Fall 43 Prozent der Stimmen, Wenk 87 Prozent. Letzteres geschah 1912. Und diese Wahl hatte dann auch ihre besondere Geschichte. Wohl zum ersten Mal wurden vor ihr Druckschriften eingesetzt.

In einem Flugblatt warfen «mehrere einheimische Wähler» dem ungenannten Otto Wenk Einseitigkeit und «Privatsackpolitik» vor. Es erschienen weitere anonyme Schriften: ein blaues Schulheft mit einem Aufsatz und eine rote Broschüre mit dem Titel «Traurig, aber wahr! Drei Aufführungen aus dem 20. Jahrhundert». Sie enthält «E Stück us ere Präsidente-Audienz», in dem Wenk der Vorwurf, beim Liegenschaftshandel eigennützig zu manipulieren, gemacht und ihm bezüglich der Gemeindeversammlung die Aussage «Ich ha jo die gute Lüt vollständig in de Händ» unterstellt wird. Des weiteren enthält sie eine Abhandlung «Gibt es heute noch Landvogteien?», in der Wenk geschildert wird als eine «Person, deren Einbildung, welche durch das habgierige befehlerische Auftreten bis zum tierischen Wahnsinn in ihr Blut übergegangen ist, im Laufe der Zeit Untertanen anzusammeln, die ohne zu merken sich ihr Joch derart über den Hals wachsen lassen, dass sie gar nicht mehr daran zu denken getrauen, solches abzuschütteln». Das Zitat illustriert die Gehässigkeit seinerzeitiger Wahlkämpfe.

Der Gemeinderat erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Die Polizei fahndete nach den ehrenrührigen Drucksachen, dies unter anderem beim eben zugezogenen Kaufmann und Fabrikanten Carl StrüttBurckhardt (1877-1932), der sich als Besitzer eines solchen Heftchens bekannt hatte. Strütt, darob erzürnt, schrieb in einem «Offene[n] Brief an die Einwohnerschaft der Gemeinde Riehen» unter anderem: Mir scheint, «dass die allgemein bekannte Machtstellung des Präsidenten ... Otto Wenk nicht am wenigsten schuld am Erscheinen der Schrift wie auch am Verhalten dagegen trägt».

Anlässlich der Wahlversammlung stauchte Wenk seine Gegner zusammen, gab Strütt das Wort unter «Allfälliges» nicht und forderte den anonymen Autor auf, sich zur Verfasserschaft zu bekennen. Nun wollten die Anhänger Stumps den Korbmacher Wilhelm Ryser (1883-1958) aus dem Oberdorf bestechen, dass er, was wohl Gelächter erzeugt hätte, sich als Dichter zu erkennen gäbe. Der fand aber mutig, er sei kein Dienstmann.

Die Gehässigkeit des unterschriftslosen Pamphletes hatte zur Folge, dass Anhänger Stumps von ihm abrückten. Der als Gemeinderat vorgesehene Lehrer August Strub (1848-1922), erster sozialdemokratischer Grossrat Riehens, zog sich zurück und desgleichen Stumps eigener Sohn, der Jurist Hans Stump (1885-1932), nachmals freisinniger Grossrat und erster Präsident des Gemeindeparlamentes. Vater Stump selbst führte denn auch seine Niederlage auf die Wirkung der verleumderischen Druckwerke zurück.

Sehr kennzeichnend war die Reaktion der Angegriffenen: «Wir kennen ja die versteckten Absichten der Gegner, die keine Mittel unversucht lassen, um unsere Dorfbehörde anzufeinden und in den Kot zu ziehen. Es sei nur an die obscure Schmähschrift erinnert, die unlängst auf anonymem Wege gegen unsere Behörde losgelassen wurde! Was versucht man hiemit? Unseren Gemeindepräsidenten wegzuekeln, nachdem man ihm sonst nichts anhaben kann. Man will ihn amtsmüde machen und die Gemeinde Riehen um ihren verdienten Leiter bringen.»

Vor dem Ersten Weltkrieg

Der Wahlkampf von 1912 bewies, dass schon vor dem Ersten Weltkrieg die Welt in Riehen nicht nur heil war. Zwar bezeichneten sich um 1900, als erstmals auf Parteizugehörigkeiten hingewiesen wurde, alle Gemeinderäte als bürgerlich. Doch unterschieden sich nicht nur die Freisinnigen oder Radikalen von den Liberalen, es gab auch die Differenz zwischen den einheimischen Dörflern und den zugezogenen Städtern, zwischen Eingemeindungsfreunden und -gegnern. Schon in den 1880er Jahren gelangten erstmals Nichtbiirger in den Gemeinderat und mussten im Bürgerrat durch Riehener ersetzt werden.

Im Jahr 1900 wurde ausdrücklich festgehalten, «politische Parteien bestehen in Riehen noch keine, weder eine freisinnige noch eine organisierte Arbeiterpartei». Der Akzent muss hier allerdings auf das Wort «organisiert» gelegt werden. Parteiungen und Gruppierungen hat es, wie zu zeigen war, in Riehen immer gegeben. Auch schlössen sich etwa in den Grossen Rat gewählte Riehener Gemeinderäte dort bestimmten Fraktionen an und können darum parteipolitisch etikettiert werden. In Basel-Stadt unterstützten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Arbeiter die Freisinnigen und die Katholiken die Reformiert-Konservativen. Nun entstanden aber auch in Riehen selbständige Gruppierungen. So trat 1904 der «Arbeiter-Verein Riehen» ins Rampenlicht der Einwohnergemeindeversammlung und damit der öffentlichkeit; nach 1918 firmierte er als Sozialdemokratische Partei. Ebenfalls 1904 wurde der «Katholische Männerverein Riehen» gegründet. Aus ihm ging über verschiedene Stationen die heutige Christlich-Demokratische Volkspartei (CVP) hervor. Waren von 1875 an die Riehener Grossräte mehrheitlich freisinnig gewesen, so wurden bei den ersten Proporzwahlen 1905 zwei Liberale und als Premiere ein Sozialdemokrat gewählt: August Strub, ursprünglich freisinnig, 1914 auch erster sozialdemokratischer Gemeinderat. Strub vertrat im Ersten Weltkrieg den oft im Militärdienst abwesenden Otto Wenk mit überzeugendem Elan. Der sonst vom Gemeinderat gewählte Vizepräsident wurde in der besonderen Situation nach dem Kriegsausbruch durch die Gemeindeversammlung gewählt, die sogar noch ein sechstes - also ausserordentliches - Gemeinderatsmitglied erkor: Emil Wenk-Weissenberger (1879-1949). Er rückte 1915 zum ordentlichen Mitglied auf, trat 1918 zurück und zog mit seiner kranken Frau ins Bündnerland. Später kam er wieder nach Riehen und gehörte noch einmal von 1930 bis 1945 dem Gemeinde- und dem Bürgerrat an.

Von der Gemeindeversammlung zum Dorfparlament

Das politische Klima in der Schweiz und in Basel war nach dem Kriegsende, Landesstreik und Generalstreik reichlich vergiftet. Die Sozialisten verfügten 1920 über 63 der 130 Grossratssitze. In der Auseinandersetzung um die parlamentarische Mehrheit entdeckte man den bis dahin vergessenen Wahlkreis Riehen; denn bei den knappen Sitzverhältnissen war jedes einzelne Mandat eines Kampfes wert. So kam es im Vorfeld der kantonalen Wahlen von 1923 in Riehen zu diversen Parteigründungen: Es entstanden die Radikalen (seit 1972 wieder Freisinnige - FDP), die Evangelische Volkspartei (EVP, 1945 in der Vereinigung Evangelischer Wähler - VEW - aufgegangen) und die Bauern- und Gewerbepartei Riehen (BGP). Die öffentlichkeit zeigte sich durch diese Neuerungen nicht nur beglückt. Es gab Leute, die von Parteien überhaupt nichts wissen wollten, anderen war die «bürgerliche Einhelligkeit» ein Anliegen. Wohl unter dem Eindruck dieser Diskussion gründete Carl Roth-Freiermuth (1875-1943), Grossrat und später Präsident des Weiteren Gemeinderates, die «Bürgerliche Vereinigung» (BV); zu ihren Gründungsmitgliedern gehörten die Liberalen (LDP), die FDP, die EVP und die heutige CVP sowie die BGP. Man konnte der BV auch als Parteiloser angehören. Zur Linken spaltete sich 1921 die Kommunistische Partei der Schweiz (KPS) von der Sozialdemokratie ab.

Noch mitten im Krieg, am 6. Juli 1916, verabschiedete der Grosse Rat ein neues Gemeindegesetz. Es gestand zu, dass die Wahl des Gemeinderates statt in der Gemeindeversammlung auch durch ein ganz normales Urnenwahlverfahren - also ausserhalb einer gleichzeitig stattfindenden Veranstaltung - durchgeführt werden könne. Die Gemeindeversammlung vom 29. August 1921 beschloss darauf, in Zukunft von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Schon am 25. Januar 1918 hatte die Bürgerversammlung entschieden, dass die das Bürgerrecht von Riehen besitzenden Gemeinderäte automatisch auch Bürgerräte sein sollten; was im Prinzip bis 1965 galt.

Das wegen des Steuerschlüssels zwischen Kanton und Landgemeinden noch heute brisante Steuergesetz von 1922 führte zu einer kommunalen Steuervorlage und diese zu Streit in der Gemeindeversammlung. Als 1923 die 400jährige Verbindung Riehens mit Basel feierlich begangen wurde, bewilligte der Grosse Rat eine Jubiläumsgabe, deren Verwendung ebenfalls zu einer öffentlichen Auseinandersetzung führte. Weil «die geführten Debatten öfters ins Persönliche und Uferlose ausarten» und die meisten Zugezogenen nicht wünschten, an eine Versammlung zu gehen, schlug der Regierungsrat dem Grossen Rat vor, die Gemeindeversammlung Riehen durch ein Gemeindeparlament, den Weiteren Gemeinderat, zu ersetzen. Eine Gemeindeabstimmung vom 25./26. September 1924 stimmte diesem Vorschlag mit 470 Ja gegen 51 Nein deutlich zu. Am 25./26. Oktober fanden die ersten Wahlen zum heutigen Einwohnerrat statt. Dabei handelte es sich bereits um eine erste Verspätung, bildete doch nach dem Gesetz die im Oktober nach den Wahlen einzuberufende konstituierende Sitzung den Beginn der Amtsperiode. Sie konnte aber erst am 19. November 1924 abgehalten werden.

Als Vorlage für den Weiteren Gemeinderat hatte dem Gesetzgeber der Weitere Bürgerrat (seit 1987 Bürgergemeinderat) der Bürgergemeinde der Stadt Basel gedient. Dieses Parlament war 1876 aus demjenigen der Stadtgemeinde Basel hervorgegangen. Das Nebeneinander von Stadt- und Kantonsparlament bestand seit 1803. Dass eine Landgemeinde wie Riehen ein eigenes Parlament erhielt, stellte eine ausserordentlich moderne Problemlösung dar. Der Nachbarkanton Basel-Landschaft führte erst 1970 die Möglichkeit der Einführung eines Einwohnerrates ein. Von 1924 bis 1951 zählte derjenige von Riehen dreissig Mitglieder, seither sind es vierzig. Gleichzeitig wurde die Anzahl der Gemeinderäte von fünf auf sieben erhöht. Bis 1954 umfassten die Amtsdauern drei Jahre, jetzt sind es vier. Damals wurden die Amtsdauern von Präsident und Statthalter (Vizepräsident) von drei auf zwei Jahre gekürzt. Demnach amten in einer Legislaturperiode nacheinander zwei Präsidenten und zwei Statthalter. Bis 1964 begannen die Amtsdauern am 1. Oktober, seither am 1. Mai: Die Wahlen des Jahres 1966 fanden deswegen bereits am 11.-13. März statt, und die Legislaturperiode dauerte nur dreieinhalb Jahre bis Ende April 1966. Die auf September 1939 anberaumten Gemeindewahlen mussten wegen des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs auf den 6./7. April 1940 verschoben werden; die nächste Bestellung der Gemeindebehörden erfolgte darum bereits am 12./13. September 1942 unter jeweiliger zeitlicher Anpassung der Legislaturperioden. Erstmals am 6.-8. März 1970 wählten Frauen auf kommunaler Ebene mit. Aber schon am 26. Juni 1958 hatte die Bürgerversammlung beschlossen, den Frauen das Stimm- und Wahlrecht zuzugestehen: Riehen war die erste Bürgergemeinde der Schweiz, welche diesen Schritt tat. Eine letzte wichtige änderung betraf das Stimmrechtsalter; es wurde 1991 von 20 auf 18 Jahre gesenkt. Und schliesslich: Die verwirrlichen Begriffe Weiterer und - was zwar nie offiziell war - Engerer Gemeinderat wurden 1986 abgeschafft. Der Kanton gab sich erstmals seit 1916 im Jahr 1984 wieder ein Gemeindegesetz. Es brachte mehr Autonomie, und 1985 beschloss das kommunale Parlament erstmals eine Gemeindeordnung. Diese ersetzte den Begriff Weiterer Gemeinderat durch den landesüblicheren Einwohnerrat, was auf die am 1. Mai 1986 beginnende Amtsperiode in Kraft trat.

Die wilden zwanziger Jahre

Die Zeit zwischen den beiden Weltkriegen, vor allem aber die zwanziger Jahre wurden auch in Riehen durch politische Unrast sowie einen Grabenkrieg zwischen links und rechts geprägt. Der Weitere Gemeinderat bekundete Mühe, eine Form zu finden. Die Wahllisten erhielten damals noch ihre Nummer nach der Reihenfolge des Eingangs. Obwohl die SP das Verzeichnis ihrer Kandidaten vor der BV abgegeben hatte, erhielt sie die Ziffer zwei. Dieses Malheur sorgte 1924 für grösste Aufregung.

Das Kräfteverhältnis im Dorfparlament betrug von 1924 bis 1930 achtzehn Bürgerliche gegen zehn Sozialdemokraten, die Kommunisten delegierten erst einen Vertreter, erbten 1927 das Mandat einer nicht alt gewordenen Niederholzpartei, gingen aber 1933 auf ein Mandat zurück und wurden 1940 vom Bundesrat verboten. Die Linke und die Rechte stritten sich im Weiteren Gemeinderat zu Beginn der ersten Legislaturen um die Besetzung des Präsidenten- und Statthalteramtes. Hans Adolf Vögelin schilderte in «Riehen - Geschichte eines Dorfes» (1972) die Entwicklung folgendermassen: «An der auf den 19. November 1924 angesetzten konstituierenden Sitzung schlugen die Sozialdemokraten, nachdem die Hälfte ihrer Fraktion den bürgerlichen Präsidenten Dr. Hans Stump unterstützt hatte, Albert Abt» senior (1881-1971) «zum Statthalter vor. Die bürgerliche Mehrheit ging auf den Vorschlag nicht ein, sondern wählte mit achtzehn Stimmen den ebenfalls sozialdemokratischen alt Regierungsrat Eugen Wullschleger und, nachdem dieser aus Gründen der Parteidisziplin verzichtet hatte, den bürgerlichen Vertreter Karl Roth-Freiermuth. Während der zweiten Sitzung, am 4. Dezember, verlas Wullschleger eine Erklärung, sämtliche Sozialdemokraten träten bis auf weiteres aus allen Kommissionen zurück, da ihre Partei selbst bestimmen wolle, welche Person als ihre Vertreter zu gelten hätten, die Mehrheit sich jedoch nicht an diese gute parlamentarische Sitte gehalten habe... 1927 wurde der Sozialdemokrat Jakob Jutzier» (1887-1968) «Statthalter, und zwar ohne bürgerliche Stimme. Er soll eine ausgesprochene Kämpfernatur gewesen sein, und deshalb verweigerte ihm 1930 die Mehrheit das Präsidium.» Nach einer mündlichen überlieferung sei er sogar einmal gegenüber Gemeindepräsident Otto Wenk tätlich geworden.

«Die Streitigkeiten erreichten wohl am 6. Juni 1928 bei einer Besprechung des Dienst- und Besoldungsreglementes ihren Höhepunkt. Jutzier verliess nach heftigem Wortstreit mit seinen Anhängern den Saal, und die Zurückgebliebenen beschlossen eine Vertagung auf drei Wochen. Die Unzufriedenen hingegen verlangten eine ausserordentliche Sitzung nach einer Woche, sassen dann aber allein im Saal. Das geschlossene Abmarschieren einer der beiden Kampfgruppen während der Verhandlungen ist übrigens ... mehrmals vorgekommen. Der 1933 gewählte sozialdemokratische Statthalter Dr. Karl Senn» (19051994) «wäre 1936 wohl fast einstimmig zum Präsidenten gewählt worden, er trat jedoch zusammen mit Jakob Jutzier vor der konstituierenden Sitzung ohne Begründung zurück. So blieb es dem 1940 gewählten Statthalter Arnold Hof» (1887-1963) «vorbehalten, 1942 als erster Sozialdemokrat das Präsidium zu übernehmen», was er dafür, selten in der modernen Parlamentsgeschichte der Schweiz, gleich zweimal tat: 1942 bis 1945 und 1954 bis 1956. Nach 1930 verlor die Linke etwas an Stärke; bald darauf zeigten sich Risse im Bürgerblock.

Neue Kämpfe um Otto Wenk

Als Riehen 1923 seine 400jährige Verbindung mit Basel feierte, beschäftigte sich damit auch die Fasnacht, und Otto Wenk kam dabei zum Titel eines «Königs von Riehen». Im Schnitzelbangg der Olympia-Clique von 1924 tönte das dann so: «Dr Maischter zaig i Her und Bur, Mach Politik und Architektur. My Rych, das isch vo däre Wält, I sorg für Wasser, Tram und Gäld, Fir Rieche i schryb, für Riche i dängg, Ich - eiere Hällschte - der Keenig Wängg!»

Es konnte nicht ausbleiben, dass die Bestellung des Gemeindepräsidiums in den Gegensatz links-rechts hineingezogen wurde: Wenks Identifizierung mit dem bürgerlichen Riehen trug ihm viel Feindschaft ein. Anlässlich der Wahlen etwa von 1924 und 1927 hatte Wenk zwar keinen Gegenkandidaten, doch bekam er weniger Stimmen als seine bürgerlichen Gemeinderatskollegen. Dahinter steck te Agitation. Wenk stritt im Grossen Rat mit dem sozialdemokratischen Regierungsrat Friedrich Schneider (18861966), der 1923 abgewählt wurde und nun als Redaktor der «Arbeiter-Zeitung» auf Rache sann. So schrieb er beispielsweise vor den kantonalen Wahlen von 1926: «Es hiesse wahrlich den Bock zum Gärtner machen, wollte Riehen noch weiterhin die Wahrung seiner Interessen im Grossen Rat Herrn Wenk anvertrauen. Und wie das Haupt, so die Glieder. Mit dem Spitzenkandidaten ist auch die ganze bürgerliche Dorfliste gerichtet.» Die Polemik blieb nicht ohne Erfolg, und im gleichen Jahr gewannen die Sozialdemokraten die erste Riehener Referendumsabstimmung. Ein zweiter Sitz im Gemeinderat blieb ihnen aber, trotz allen Bemühungen, bis 1951, also solange die Exekutive fünf Mitglieder zählte, versagt.

Die Wahlen von 1927 standen im Zeichen heftigster Auseinandersetzungen; ein bis vor das Bundesgericht getragener Streit um die Verbreiterung des Erlensträsschens liess auch bürgerliche Wähler von Wenk abrücken. Die Kommunisten warfen ihm skandalöse Geschäftsführung vor, und die SP bescheinigte ihm, eine «klägliche, ja sogar nichtswürdige Rolle» zu spielen. Ihr Flugblatt trug den Titel: «Soll Otto Wenk wieder Gemeindepräsident werden?» und warf ihm «offensichtlich bewusste Gesetzesverletzung» vor. «Die Sozialdemokratische Partei wird, trotzdem es ihr an geeigneten Kandidaten nicht mangelt, den Präsidentenposten nicht beanspruchen, weil sie es als Minderheitspartei ablehnt, die Verantwortung für die Durchführung der bürgerlichen Mehrheitsbeschlüsse zu übernehmen.»

Die BV konterte: «Riehen benötigt dringend einen Mann, der das nötige Rückgrat besitzt, um all die gegnerischen Winkelzüge zunichte zu machen.» Zum ersten Mal hören wir von Wahlplakaten. Das der SP zeigte den gekrönten König, der die Sauköpfe tragenden bürgerlichen Gemeinderäte am Gängelband führt.

Wenk wurde nicht sehr überzeugend wiedergewählt, was den Abstimmungskampf über eine kommunistische Initiative, welche die übergabe der Geschäfte der Einwohnergemeinde Riehen an den Kanton verlangte, anheizte. Die Kommunisten in ihrem Kampf gegen Riehen als einen «Naturschutzpark für die Dickbäuchigen und Bessergewandeten» schrieben: «Weg mit dem Riehener Dorfkönigtum und der Steuerdrückebergerei! ... Basel ist viel stärker als Riehen von einer roten Mehrheit bedroht, und da tut es den tonangebenden kapitalistischen Politikern in Basel und Riehen wohl, zu wissen, dass da in Riehen noch so eine Art <Indianerreservation> von Villenbesitzern besteht, wo die Arbeiter und Angestellten nicht die Mehrheit erhalten. Nicht, dass diese in Riehen nicht ebenso stark vertreten wären wie in Basel. Aber die kleineren Verhältnisse und der herablassend freundschaftliche > Verkehr der Dorf grossen mit ihnen bewirken, dass sie sich auch noch dann als treue Untertanen gebärden, wenn ihnen das Fell bereits über die Ohren gezogen wird.» Die Initiative scheiterte - auch in Riehen - nur knapp (1928).

1930: Duell Ebi gegen Wenk Zum ersten Mal seit 1912 wurde Otto Wenk 1930 durch einen Gegenkandidaten bestritten. Der Konkurrent war sein sozialdemokratischer Gemeinde- und Grossratskollege Friedrich Ebi (1889-1961): 1935 erfolgte seine Wahl in den Regierungsrat. Merkwürdigerweise verlief das Duell von 1930 weit weniger gehässig als der Urnengang von 1927. Die SP vergass ihr seinerzeitiges Argument gegen die Beteiligung an der Präsidentenbestellung. Sie karikierte das Bürgertum und sprach etwas rassistisch von «Hottentottenwahlen». Die Aiihänger Wenks listeten dessen Verdienste um Riehen auf und warfen Ebi zu kurze Wirksamkeit in Riehen, Karrierismus und seinen Arbeitsplatz in der Stadt vor. Der Kampf vermochte offensichtlich die bürgerlichen Wähler zu mobilisieren. Die Beteiligung war die höchste je bei einer Präsidentenwahl erreichte und betrug 79,9 Prozent; 57 Prozent der gültigen Stimmen entfielen auf Wenk, 42 Prozent auf Ebi. Wenk gab 1935 sein Grossratsmandat auf. Er starb am 26. September gleichen Jahres im Amt: Er war über 35 Jahre Gemeinderat, fast 30 Jahre Gemeindepräsident und 32 Jahre Mitglied des kan tonalen Parlamentes gewesen. Angeblich habe er nicht Regierungsrat werden wollen, um Gemeindepräsident bleiben zu können.

Der Präsidentenmangel von 1935 Otto Wenk hinterliess keinen präsumtiven Nachfolger. Die BV bekundete Mühe, einen Kandidaten zu finden. Endlich konnte der 67jährige Vizepräsident und Nestor des Gemeinderates, alt Lehrer Eugen Seiler (1868-1950), nominiert werden. Die SP warf ihm vor, er sei zu alt und verbraucht. Diese Auffassung teilten offensichtlich auch bürgerliche Wähler, denn Jakob Sulzer (1888-1960), Bauernvertreter im Gemeinderat, verbat sich ausdrücklich eine Sprengkandidatur.

Dass man zur Rechten die Situation als unglücklich empfand, erhellt sich auch daraus, dass der SP vorgeworfen wurde, sie klug auszunützen, als diese einen eigenen Bewerber in der Person des jungen Juristen Dr. Karl Senn aufstellte. Schon Senns gleichnamiger Vater (1880-1942) hatte dem Weiteren Gemeinderat angehört und 1933 - erfolglos - für die Exekutive kandidiert, der Sohn folgte dem Vater direkt als Mitglied des Weiteren Gemeinderates nach. Von 1945 bis 1958 gehörte er dann dem Gemeinde- und Bürgerrat an, in der ersten Eigenschaft folgte ihm 1986 sein auch wieder gleichnamiger Sohn (*1952). Die Gegner warfen dem Präsidentschaftskandidaten Senn Machtgelüste vor, er sei viel zu sehr Parteimann und viel zu sehr beschäftigt, um für das Amt Raum und Zeit zu haben; Seiler aber zeichne sich durch Pflichttreue und Zuverlässigkeit aus. Das Resultat ergab bei einer Beteiligung von 64 Prozent 722 Stimmen für Seiler und 549 (43 Prozent) für Senn. Seiler musste nun als Gemeinderat ersetzt werden. Diesmal war der zugezogene bürgerliche Bewerber Dr. Willi Türler (1893-1964) nicht genehm und musste dem am Vorabend von einer nicht organisierten Dorfgruppe erst nominierten Wolfgang Wenk (1906-1972), einem Sohn Ottos und bis dahin ohne politisches Amt, den Vortritt lassen. Dieser wurde dann bald auch wieder zum starken Mann im Gemeinderat. Burgfriedenspolitik und Zweiter Weltkrieg Hessen die Lokalpolitik in den Hintergrund treten. Als neue politische Gruppe stiess 1940 der Landesring der Unabhängigen (LdU) zur BV. Seiler verbat sich 1945 eine erneute Kandidatur.

Die Sensation von 1945 Wer sollte Seilers Nachfolge antreten? Im Schosse der BV wurde zuerst an Hans Fischer (1889-1969), Bauer, Grossrat und ehemaliger Präsident des Weiteren Gemeinderates, gedacht: Man fragte ihn an, und er sagte zu. Die Kandidatur scheint aber nicht überzeugt zu haben. Sei es, weil Fischer nicht dem Gemeinderat angehörte und in Riehen noch nie jemand ohne Exekutiverfahrung direkt ins Präsidium gewählt worden war, sei es, dass sich innerhalb der BV bereits parteipolitische Risse zeigten und die aus Bauern und VEW bestehende Basis Fischers zu klein war. Jedenfalls richtete sich die nächste Anfrage der BV an den Präsidenten der Liberalen Partei, Wolfgang Wenk. Er sagte ebenfalls zu. Eine entscheidende Delegiertenversammlung der BV hob dann den damaligen Statthalter des Weiteren Gemein derates und Grossrat Emil Grimm (1888-1978), Vorsteher der kantonalen Finanzkontrolle, auf den Schild. Dieser zählte zur FDP. Die BV führte ihren Wahlkampf auf bemerkenswertem literarischen Niveau unter dem Nachkriegsslogan «Danken - Arbeiten - Vertrauen» und setzte erstmals Fotografien der Gemeinderatskandidaten ein.

Die Würfel fielen am Wochenende des 22./23. Septembers 1945. Am 21. September portierten die «unabhängigen Wähler» der Dorfgruppe Wolfgang Wenk. Sofort solidarisierte sich die SP mit Wenk: Er sei aufgeschlossen, unabhängig und sozial. Die BV warf Wenk Wortbruch vor, habe er doch Grimm loyale Zusammenarbeit zugesichert und erklärt, nicht für irgendein Wahlmanöver zur Verfügung zu stehen. Wenks Anhänger konterten, das Nominationsprozedere in der BV sei undemokratisch gewesen, die Kandidatur Grimm sei das Resultat einer FDP-Intrige.

Der Kampf wurde mit Flugblättern ausgetragen. Die Dorfgruppe lehnte Grimm ab, weil er ein überlasteter Staatsbeamter sei und - etwas inkonsequent - bald pensioniert würde, Riehen aber eine junge und initiative Kraft brauche. Wenk als Bisheriger und selbständig Erwerbender kenne die Gemeinde bestens. «Wenn ein Riehener da ist, der wie Wenk als unabhängiger Charakter die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen für das Amt des Gemeindepräsidenten besitzt, dann sollte man eine solche Persönlichkeit schon nur aus politischem Anstand an die Spitze des Gemeinwesens stellen.» Der SP versprach man Unterstützung ihrer Kandidaten für die Exekutive.

Das Resultat war eindeutig. Bei einer Beteiligung von 71,5 Prozent - nur 1930 war sie noch höher gewesen wurde Wenk mit 755 - das heisst mit 56 Prozent der gültigen - Stimmen gewählt, Grimm erhielt 559 Stimmen (41 Prozent); das absolute Mehr hatte 677 betragen. Zum Resultat wurde festgehalten, dass Wenk, obwohl Vorsitzender der Riehener LDP, nur rund 250 bürgerliche, dafür aber über 500 SP- und PdA-Stimmen erhalten habe, also nur dank dem linken Sukkurs gewählt worden sei. Die BV arrangierte sich aber. Drei Jahre später war Wenk ihr offizieller Kandidat und blieb es. Die Erinnerung an seine Nacht-und-Nebel-Kandidatur ging indessen nicht verloren. Die 1945er Wahl hatte Folgen. Schon wenige Tage danach berief die BV eine Wählerversammlung ein. Doch das Vertrauen war dahin, die einzelnen politischen Gruppen begannen selbständig aufzutreten, und 1953 kam es zur Auflösung. Die BV scheiterte wohl weniger an den Fragen des korrekten Prozederes, als daran, dass sie zuwenig Integrierte - Türler und Grimm waren erst in den 1920er Jahren zugezogen - vorgeschlagen hatte. Eine weitere Konsequenz der Wahl von 1945 bestand darin, dass einige Liberale sich mit der laxen Haltung ihrer Kantonalpartei im Fall Wenk nicht einverstanden erklären konnten und deswegen zur VEW wechselten. Was dieser damals kleinen Gruppe mächtigen Auftrieb verschaffte. Wolfgang Wenk blieb 25 Jahre lang im Amt und wurde sechsmal mit wechselnder Unterstützung der Parteien wiedergewählt. Einen Gegenkandidaten gab es nie. Die Bevölkerung wuchs in dieser Zeit von knapp 8000 auf 21000 Einwohner.

In der Dorfkirche, dort wo früher die Sitzungen der Einwohnerschaft stattgefunden hatten, beging Riehen am 23. Oktober 1999 zwei Jubiläen. Es feierte 200 Jahre Gemeinderat und 75 Jahre Einwohnerrat: 1799 erhielt das Riehener Volk das Recht, den Gemeinderat selbst zu wählen; und 1924 trat an die Stelle der Gemeindeversammlung ein Gemeindeparlament, das sich seit 1986 Einwohnerrat nennt.

Anknüpfend an die Geburtsstunde der Demokratie in Riehen hielt Ständeratspräsident René Rhinow eine zu schöpferischem Tun in der Politik anregende Festrede zum Thema «Reformbedürftige Demokratie?». Sie legte dar, dass Demokratie - sei dies nun im kommunalen Bereich, sei dies nun auf Bundesebene - kein Zustand, sondern ein innovativer Prozess ist, dass wir die Zeichen der Veränderungen zu lange nicht wahrgenommen haben und dass es jetzt Zeit ist, Reformen zu realisieren, wenn wir die Substanz erhalten wollen.

 

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 1999

zum Jahrbuch 1999