Der Grenze entlang

Michael Raith

Die Grenze zwischen Basel-Stadt und Baden-Württemberg - Teil 2.

Im Riehener Jahrbuch (RJ) 2004 war als Teil 1 eine Einführung ins Thema zu lesen: Was sind Grenzen? Wie scheiden sie Gebiete? Warum stehen Marksteine? Heute geht es im Teil 2 vor allem um Antworten auf die Fragen: Wieso verläuft die Grenze gerade dort, wo sie eben verläuft? Weshalb gehört zum Beispiel der Schlipf jenseits der Wiese noch zu Riehen, aber nicht mehr der Hornfelsen diesseits des Rheins? Weswegen liegen etwa im Maienbühl derart verwirrende Trennlinien? Man hält heute Grenzverläufe in Flussmitten oder auf Wasserscheiden für zweckmässig, früher wurden manchmal Waldränder bevorzugt. Zwar dienten schon damals Ströme und Bäche oft als Scheidelinien. Diese konnten aber wegen der häufigen Inseln nicht in die Mitte gelegt werden.

Sichere Antworten auf die Fragen nach dem Warum und Wo der Grenzen gibt es nur wenige, vieles muss Vermutung bleiben. Trennlinien wandern, wenn auch meistens in längeren Zeitspannen. So erscheinen heute nur zwei der sieben Nachbargemeinden von Riehen - nämlich Bettingen und Inzlingen - in ihrem historisch gewachsenen Umfang, alle andern verdanken ihn modernen Verwaltungsreformen. Entwicklungen auch kommunaler Territorien erinnern oft an private Immobilienstrategien. Entscheidend war die Zuteilung von Wald, Wasser, Weide und Wein.

Bekanntlich zogen bereits Römer hierzulande Grenzen: Paul Meyer-Maurer (*1928) hat darüber geforscht. Ihre Vermessungskunst geriet aber in Vergessenheit. Schon im Mittelalter scheint neben einem linearen auch ein eher punktuelles Grenzverständnis geherrscht zu haben. Dachförmige Quader markierten als so genannte Ortssteine bemerkenswerte Plätze. Möglicherweise erhielten sie erst mit der Zeit, und zum Glied in einer Kette von Geraden geworden, auch für Strecken Markierungsfunktion. So verdankt sogar die Grenzziehung hierzulande ihre Entstehung oft dem Lineal, wenn auch nicht über derart weite Distanzen wie in Afrika oder Amerika. Die Grenzen der Bänne von Riehen und Bettingen standen im 16. Jahrhundert fest. Die Trennlinien innerhalb des Staates Basel wurden eher vernachlässigt, die Landesgrenze musste aber exakt fixiert sein. Diesem Umstand verdankt sie ihre Darstellung auf schon bald nach der Erfindung des Buchdrucks herausgegebenen Plänen und Karten, die häufige Erwähnung bereits in alten Urkunden und Verträgen sowie frühe und bekanntlich mehr als 500 Jahre alte Grenzsteine. An den Enden der Gemeinden erfüllten wohl noch lange Lachbäume ihre Pflicht, für die Scheidelinien der hohen (Landes-)Herrlichkeiten brauchte es aber dauerhafteres Material. Deswegen besitzen wir mit den Grenzquadern eine teilweise noch erhaltene bunte Auswahl an von Steinmetzen geschaffener heraldischer Kleinkunst.

Die Vermessung

Die Entstehung moderner Staaten und die Ergebnisse der Entdeckungsreisen riefen nach klaren Definitionen von Territorien. Sie nutzten die Wiederbelebung des klassischen Vermessungswesens und lösten Fortschritte in der praktischen Geometrie aus. Diese entwickelte sich bis in die Satellitenepoche ständig weiter. Obwohl Grenzsteine als alte Landmarken historischen und emotionalen Wert besitzen, wäre die Vermessung heute nicht mehr zwingend auf sie angewiesen.

Die bedeutendsten Topographen der Grenzen Basels sind genannt worden (RJ 2004 S. 52 f.): 1680 erschien die Karte des Staates Basel von Friedrich Meyer und 1784 eine solche von Samuel Ryhiner (1751-1787). Zum dritten Mal vermass von 1813 bis 1824 Daniel Huber (1768-1829) den noch ungeteilten Kanton. Danach bearbeitete der erwähnte Friedrich Baader das Basel darstellende Blatt der Dufourkarte der Schweiz. Die vierte Vermessung - diesmal nur von BaselStadt - dauerte von 1898 bis 1970.

Nachdem die Markgrafschaft Baden lange Zeit die geometrischen Erkenntnisse Basels übernommen hatte, führte sie 1773 und - nach zehnjährigen Vorbereitungen - wieder 1822 eigene Vermessungen durch. Bedeutende badische Geometer waren Johann Georg Enckerlin (1743-1816) und Jakob Friedrich Steinmann (1767-1824) aus Weil. Baden und Basel anerkannten 1846 gegenseitig ihre Grenzen, weitere Verträge folgten. Die Rheingrenze zu Frankreich wurde erst 1959 defi nitiv festgelegt. Grossherzog Friedrich I. von Baden (18261907) verordnete am 17. Juni 1893 und der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 5. April 1894, dass die zuständigen Organe alle sechs Jahre die Grenze abzuschreiten hätten. Dem wird seit 1899 nachgelebt.

Die Südgrenze des Kantons Basel-Stadt und der Stadt Basel

Der Kanton Basel-Stadt umfasst 37,07 Quadratkilometer und seine Aussengrenzen messen 43,17 Kilometer. Sie entfallen zu 14,74 Prozent auf Bettingen, zu 28,03 auf Riehen und zu 57,23 auf Basel. Die Stadt Basel stösst auf 27,78 Kilometern an elf Nachbargemeinden. Es sind dies nördlich des Rheins, wie erwähnt, nur Weil am Rhein und Riehen. Die Trennlinie mitten im Rhein gegen den Kanton Basel-Landschaft einerseits misst 1,20 und gegen Frankreich andererseits 1,65 Kilometer, total also 2,85 Kilometer. Das ergibt für die hier in erster Linie behandelte baselstädtische Nordgrenze eine Länge von 25,07 und für die Südgrenze von 18,10 Kilometern. Es dauerte nach der Kantonstrennung von 1833 noch Jahrzehnte, bis die 15,78 Kilometer lange Grenzlinie zwischen Stadt und Land feststand. Nachdem man sie im 20. Jahrhundert ein Dutzend Mal verschoben hatte, wird sie heute durch 105 Grenz- und an der Birs durch 12 Sicherungssteine Fixiert.

Basel begegnet dort seit 1872/5 Birsfelden. Muttenz verlor wegen der Abtrennung dieser damals neuen Gemeinde einen grossen Teil seiner Grenze zur Stadt. Sie ist heute nur noch 295 Meter kurz. Münchenstein schliesst an. Nach einem Dreibannstein folgt Reinach, wie Allschwil einst dem Fürstbistum Basel zugehörig. Erst 1815 kamen diese beiden Dörfer mit dem restlichen Birseck endgültig an Basel. Nur die weiter weg im Leimental gelegenen und 1972 fusionierten Gemeinden Biel und Benken hatte die Stadt schon 1527 als Exklave erwerben können. Ihre weiteren Expansionsbemühungen gegen den Bischof, Solothurn und Habsburg scheiterten jedoch im 16. Jahrhundert. Baslerisch war und blieb aber seit 1534 das erst 1837 in zwei Gemeinden aufgeteilte Kirchspiel Binningen-Bottmingen. Die alte Landesgrenze zwischen Basel, Bottmingen und Reinach markiert wieder ein Dreibannstein. Von den einst österreichischen und seit 1648 französischen Nachbarn in Hüningen und Saint-Louis wird noch die Rede sein. Die früher auf 2,1 Kilometer angrenzende Gemeinde Burgfelden gehörte bis 1793 zu Hegenheim und wurde 1953 Saint-Louis angegliedert.

Der Vollständigkeit halber sei noch der Spezialfall Michelfelden (heute ebenfalls zu Saint-Louis) erwähnt, seit 1516 und vielleicht bis 1802 ausgesteinter baslerischer Besitz im Sundgau: Ob das eine Exklave oder Privatbesitz war, müsste noch geklärt werden. Die Grenze zwischen Basel-Stadt und Frankreich misst übrigens 5,17 Kilometer (Schweiz-Frankreich 571,8 = 30,39 Prozent der gesamten Schweizer Grenze) und ist durch 16 Steine gesichert. Das alles will nicht die Entstehung der Südgrenze von Basel schildern, sondern einmal mehr aufzeigen, wie auch Staaten und Gemeinden sich ständig weiterentwickeln.

Die schweizerische Hand in deutsches Gebiet Wie berichtet, hatte schon der Bischof von Basel seit dem 13. Jahrhundert versucht (RJ 2004 S. 63 f.), sein weltliches Territorium über den Rhein nach Norden auszudehnen. Er war dabei nicht sehr glücklich und verlor bis 1522 fast alles Erworbene wieder. Die Herren von Rütteln besassen dieses Gebiet nie, weswegen es später nicht erst von Baden geerbt und dann an Deutschland fallen konnte. Dass Stetten - um 800 im Eigentum des Klosters St. Gallen - an Rütteln kam und das ebenfalls sanktgallische Nachbardorf Riehen zum Bischof, war vermutlich ein Resultat von Entwicklungen auf dem mittelalterlichen Immobilienmarkt. Wie etwa die Beispiele Binzen und Istein zeigen, bewahrte aber eine frühere Zugehörigkeit zum Fürstbistum nicht zwingend vor einer späteren übernahme durch den Markgrafen. Nur weil die Stadt Basel Kleinbasel, Bettingen und Riehen vom Bischof kaufte, kamen diese Orte zur Schweiz. Diese Käufe erfolgten in einer Weiterverfolgung bischöflicher Expansionspolitik durch die Stadt und wegen unmittelbarer geographischer Nachbarschaft. So wuchs aus einfachen Banngrenzen in einem Landesinnern die durch Landesgrenzen gezeichnete schweizerische Hand in deutsches Gebiet. Voraussetzungen dazu bildete der Bundesbeitritt Basels 1501, die Käufe der bischöflichen Dörfer durch die Stadt 1513 und 1522 sowie die mit dem Westfälischen Frieden von 1648 erfolgte Exemtion (= rechtliche Ausgliederung) der Eidgenossenschaft aus dem Reich. Es bestehen neben ihr noch drei weitere rheinübergreifende schweizerische Hände: Rafzer Feld, Schaffhausen und Stein am Rhein und mit Konstanz lediglich eine einzige badische. Eine andere alte Hand, das österreichische Fricktal, kam 1802 an die Schweiz. So viel zur Geschichte der badisch-schweizerischen Grenze und ihrer Besonderheiten, wozu etwa die Enklaven Büsingen und bis 1967 Verenahof bei Büttenhardt SH gehören. Seither misst die schweizerisch-deutsche Grenze 345,7 und unter Berücksichtigung der Enklave 362,5 Kilometer {= 19,26 Prozent der Gesamtgrenze).

Sozusagen einen zusätzlichen Finger an ihrer Hand erwarb sich die Stadt Basel gegen Ende des 30-jährigen Kriegs mit dem vorher badischen Dorf Kleinhüningen. Die alte Landesgrenze nordwestlich der minderen Stadt wurde dadurch zur einfachen Gemeindegrenze und die Gemeindegrenze zwischen Friedlingen und Kleinhüningen zur Landesgrenze. Damit war die Bildung des Schweizer Hoheitsgebiets in unserer Region 1640 fast abgeschlossen. Erst 1908, als man beim badischen Verschiebebahnhof die Freiburgerstrasse korrigierte, erfolgte eine einzige änderung mit einem Abtausch von 3947 Quadratmetern. Seither geht die Trennlinie durch die ökonomie des Guts Otterbach. Diese relativ geringfügige Sache musste sogar durch Kaiser Wilhelm IL (1859-1941) bestätigt werden. Die Kriege und die Zunahme des grenzüberschreitenden Verkehrs änderten daran nichts mehr.

Die alten Grenzen sind also geblieben, völlig verändert haben sich aber ihre Umgebungen: Was einst über grüne Matten und natürliche Gestade zog, trennt jetzt Häfen, Industrieareale oder längst zusammengewachsene Siedlungsgebiete. Wo früher ein biedermeierlicher Grenzsoldat sein Schilderhäuschen bewachte, führen heute Autobahnen, Schienenstränge und Wasserwege vorbei. Grenzsäume bieten kein Bild der Verwüstung mehr, sondern eher für sommerliche Grillpläusche als für Gartenpflege genutzte Plätze. über ihnen lassen die von überall her eingewanderten Pächter die bunten Fahnen ihrer Herkunftsländer wehen, was im Zeitalter der Globalisierung die Bedeutung einer binationalen Trennlinie relativiert. Deren Funktion als Aussengrenze der Europäischen Union mindert aber diesen Bedeutungsverlust.

Die Nordgrenze

Im Norden ist alleinige Nachbarin die 1990 wiedervereinigte Bundesrepublik Deutschland. Sie ging aus einem bereits erwähnten Staatenbund hervor, der nördlich der Schweiz - abgesehen von den im Bodensee noch dazustossenden Königreichen Württemberg und Bayern - durch das in Jahrhunderten aus verschiedensten Teilen zusammengewachsene Grossherzogtum Baden repräsentiert wurde. Seine endgültige Gestalt erhielt es vor allem 1805/6 durch die übernahme früher österreichischer und geistlicher Herrschaften. Damals fielen ihm in der direkten Nachbarschaft auch Stetten, Inzlingen und Wyhlen zu. Nach der durch Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg gebildeten Zäsur fusionierten die historischen Territorien Baden, Hohenzollern und Württemberg wie erwähnt zum Südweststaat Baden-Württemberg. Dieser begegnet dem Kanton Basel-Landschaft im Rhein auf 7,8 Kilometern und dem Kanton Basel-Stadt auf insgesamt 22,22 Kilometern. Dabei trifft er auf folgende historische Basler Gemeinden: Kleinhüningen Rhein und Wiese prägen Kleinhüningen. Der Alpenstrom wendet sich zu Basel in seinem bekannten Knie gegen Norden und begegnet uns heute in Staustufen der zur Elektrizitätsgewinnung gebauten Kraftwerke (Rheinfelden 1898, äugst 1912, Kembs 1932, Birsfelden 1954) mit Häfen, Kanälen und Schleusen für seine Funktion als Verkehrsweg gestaltet durch die von Johann Gottfried Tulla (1770-1828) begonnene Korrektion des Oberrheins in den Jahren 1817 bis 1876.

Zwar gab man durch diese Korrektion das Prinzip der Festlegung der Landesgrenze im Talweg (Auweg), der tiefsten Wasserrinne, nicht auf, bei einem Fluss mit fixierten Ufern und einem dadurch klar definierten Bett wurde er aber faktisch zur Mittelgrenze. Die ursprüngliche Stromlandschaft - was ähnlich auch für die Wiese gilt - mit ihren Mäandern, Altwassern, Inseln, Werdern oder Werten, stellte Schifffahrt und Flösserei vor schwer lösbare Probleme. Dafür muss die Trennwirkung des Wassers manchmal geringer als heute gewesen sein. Die seit 1840 im Talweg klar definierte Stromgrenze zwischen Baden und dem Elsass vermochte nicht sofort die alte Gewässer übergreifenden Gemeindegrenzen zu verdrängen: Noch bis 1918 reichten Gemarkungen Markgräfler Dörfer über den Rhein mit seinen vielfach genutzten Werdern und ins Elsass.

Es liegt nahe, in Gross- und Kleinhüningen eine ursprüngliche Einheit zu vermuten, bildete doch Laufenburg bis 1802 eine einzige Stadt zu beiden Seiten des Stroms. Auch (Gross-)Kembs und Kleinkem[b]s gehörten ursprünglich wohl zusammen. Basel übte über den habsburgischen Besitz Grosshüningen zwar von 1521 bis 1623 eine Pfandherrschaft aus und führte hier eine dann rückgängig gemachte Reformation durch. Aber die Versuche, den Ort zu erwerben, scheiterten, weil es den jeweiligen Eigentümern wichtig war, so nahe beim Zentrum der Region einen Fuss in der Tür zu behalten. Der berühmte Festungsbaumeister Sébastien le Prestre de Vauban (1633-1707) errichtete dann 1680 das Fort Hüningen. Es kam nördlich des alten Dorfs zu liegen. Dieses Altdorf von Grosshüningen hielt sich lange und lag gegenüber von Kleinhüningen. Zur Auswanderung gezwungene Bewohner von Altdorf gründeten Neudorf, andere Neuweg und wieder andere zogen nach dem ebenfalls neuen SaintLouis (1687). Die Festung Hüningen wurde, nachdem sie viele Kriege gesehen hatte, 1815 übergeben und geschleift. Von 1870 bis 1918 und wieder von 1940 bis 1944 befand sich das Elsass in deutscher Hand. Die Rheingrenze zwischen Gross- und Kleinhüningen trennte seit unbestimmter Zeit Banne und Fischereirechte. So ging etwa die Basler Lachsweide bis zur Kandermündung. Vor 1908 trafen sich Grosshüningen sowohl mit Gross- als auch mit dem damaligen Kleinbasel auf kurze Strecken im Strom. Aber selbst dann, wenn man diesen heute keine Besonderheiten aufweisenden Abschnitt im weitesten Sinn zur baselstädtischen Nordgrenze zählen mag, so liegt der emotionale Punkt, an dem diese beginnt, in der Dreiländerecke.

Dreiländerecke hatte es früher - allerdings bei grösserer Staatenvielfalt - um Basel mehrere gegeben, das von Kleinhüningen entstand wie erwähnt 1640, überlebte als einziges bis 1871 und kam durch den Versailler Vertrag für die Borne des trois puissances bei Beurnevésin, heute JU, wieder zu Ehren. Damals begann man mit dem Bau der die Umgebung völlig verändernden Hafenanlagen, zuerst (1919-1922) mit dem Hafenbecken I. Weil Basel diese wollte und das mit Vorteil innerhalb der eigenen Stadtgrenzen, musste Kleinhüningen seine Autonomie (1908) und anschliessend weitgehend seine historische Bausubstanz und Umgebung verlieren: «'s het kai Dorf in dr Schwiz so liederlig ab dr Wält miesse als Glaihinige.» Geblieben ist ihm seine Identität, gepflegt von Kirchgemeinden, Vereinen und der Bürgerkorporation.

Anstelle eines vom Grafiker Fritz Grogg (1905-1974) entworfenen Wegweisers von 1945 ziert die Dreiländerecke seit 1957 eine von Wilhelm Miinger (*1923) geschaffene 18,7 Meter hohe Eisenplastik «Pylon». Der eigentliche Grenzpunkt liegt allerdings - 244,8 Meter hoch (= tiefste Stelle des Kantons Basel-Stadt) - 162 Meter nordwestlich davon und 108 Meter vom schweizerisch-deutschen Ufer entfernt mitten auf dem Rhein. Von den alten Werdern des Rheins waren Kleinhüningen kleinere Teile von zweien geblieben: die Klybeckinseln (ursprünglich Klübin) im Süden und die Schusterinsel (auch das niedere Kälberwert) im Norden, beide westlich des Hauptstroms und östlich vom verlandenden Kleinen oder Alten Rhein umflossen.

Grenze Kleinhüningen-Kleinbasel: Schon 1385 sicherte sich das damals noch selbständige Kleinbasel wichtige Rechte in Kleinhüningen. Die hohe Herrlichkeit stand allerdings dem Markgrafen zu. Vielleicht deswegen zeigten die gegen das Fischerdorf gerichteten Steine originellerweise auf der gleichen Seite Baselstab und badischen Schrägbalken. Die Grenze sorgte bereits für Streit. Vielleicht schied einst die wirtschaftlich wichtige und mit ihren überschwemmun gen die Trennlinie immer wieder verschiebende Wiese die ungleichen Nachbarsiedlungen. Basel kaufte 1640 Kleinhüningen unter anderem, um in den Besitz beider Ufer des Schwarzwaldflusses zu gelangen. Die heute offiziell getilgte Bannlinie zwischen Fischerdorf und Rheinstadt wurde darum wohl erst nach diesem Kauf und in städtischem Interesse gelegt. Ein einstiger Gemeindegrenzstein von 1779 (K-H-B) ruht heute beim Historischen Museum. Die Bürgerkorporation Kleinhüningen stellte seit 1990 an der ehemaligen Gemeindegrenze sechs Tafeln mit der Inschrift «Historischer Genieindebann» und dem Wappen auf. Es zeigt den Hunnenkönig Attila (+ 453) mit langem roten Rock, blauem Judenhut, goldenem Szepter, ebensolchen Handschuhen und Fusskleidern vor einem weissen - oben mit einem goldenen Knopf geschmückten - Zelt. Das 1597 bezeugte Emblem ist seit 1908 das der Korporation. Die Idee ist zu loben, auch wenn die namengebende Wurzel Hünno in Hüningen eher auf einen alemannischen Sippenältesten als auf einen asiatischen Nomadenfürsten verweist.

Möglicherweise an Stelle einer Fähre oder eines älteren Stegs liess die Stadt an der späteren Freiburgerstrasse bereits 1434 eine Grenzbrücke mit Zoll- und Wachthaus bauen. In Kleinkems und Eimeidingen stationierte Vorposten hatten die Aufgabe, den Verkehr auf diese Zollbrücke zu leiten und die Benutzung von Nebenwegen zu verhindern. Die Wichtigkeit dieser Fiskalstation erklärt, warum sie trotz ihrer Lage nördlich der Wiese ganz auf Basler Gebiet zu liegen kam. Dafür, dass dem nicht immer so gewesen sein muss, spricht der dort im so genannten Herberigshölzlein bis 1798 erhaltene Kleinhüninger Galgen des Markgrafen. Sicher zum Fischerdorf gehörten aber das Neuhaus, ein alter Gerichtsort mit Wirtschaft, Freistatt, Quarantänestation und Markt, sowie das nach einem Wasserlauf benannte ehemalige Klostergut Otterbach. Gemeindegrenzen teilten das obere Klybeckgut, wo ein alter Kreuzstein stand, klar der Stadt und das untere ebenso klar dem Dorf zu.

Durch schon 1382 bezeugte Grenzpfähle getrennter Nachbar Kleinhüningens im Norden war ursprünglich nicht Weil, sondern ötlikon (nicht zu verwechseln mit Otlingen), ein markgräflicher Weiler mit Schloss. Als Folge des Westfälischen Friedens von 1648 erhielt er den Namen Friedlingen, was ihm Leiden im Niederländischen (1678) und Spanischen (1701) Erb folgekrieg nicht ersparte. Zuletzt wurde die Ortschaft von ihrer Bevölkerung verlassen und die Gemarkung 1750 Weil zugeschlagen. Ein paralleles Schicksal erlitt das nördlicher gelegene Hiltalingen, es kam 1732 an Haltingen. In Schilderungen der nordrheinischen Grenze von BaselStadt kommen oft ihr entlang von Stein zu Stein unternommene Wanderungen vor. Und in der Tat hätte jede der 174 Grenzmarkierungen ihre eigene Geschichte zu erzählen. Dafür fehlt hier weitgehend der Raum. Spannend hört sich aber die Sache des ersten Grenzsymbols an. Es besteht aus einer die Ziffer 0 tragenden Zementplatte. Diese liegt satt am Wasser beim von Konstanz an gezählten Rheinkilometer 170 und sei das einzige Beispiel einer solchen Zählung. östlich dieser Null steht der Stein 1 (1817); einst befand er sich gegenüber der Festung Hüningen auf der Schusterinsel am Rand eines Gehölzes. Das entspricht heute einer Position zwischen dem Glashaus Weil, ehemals Färberei Schetty, und dem Hafenbecken I. Seine ursprünglich durch eine Stange mit dem Basler Wappen gekennzeichnete Lage war wohl durch den Frieden von Rijswijk 1699 bestimmt worden. Spätere Einsersteine wurden nicht vom Rhein weggespült, sondern vermutlich durch Franzosen mutwillig in ihm versenkt. Allerdings drohte ein Nachfolger 1875 von sich aus in den Strom zu fallen.

Von Basel her gelangte man über die Wiese und nach Kleinhüningen durch eine Furt. Ein Steg wurde 1727 erstmals erwähnt, dann aber noch mehrere Male durch die Wassermassen davongerissen. Im Ortskern teilte sich dann der Verkehr. Eine alte Achse, der Baselweg, strebte nach Norden Richtung Märkt und Kleinkems. Sie erreichte die Grenze beim Stein 2, wo sich heute das Zollamt Hiltalingerstrasse befindet. Bei Grenzübergängen wurden Steine in Dolen versenkt - so auch hier - oder an Strassenränder versetzt. Eine andere Verbindung, der Friedlingerweg, zog nach Nordosten und überquerte die Grenze beim Stein 3. Dieser trägt, wie andere Exemplare aus dem 15. und 16. Jahrhundert, die Inschrift «banstein» und lässt sich dank einer urkundlichen Information auf 1488 datieren. Damit gehört er zu den ältesten dieses Abschnitts. Heute findet man ihn - wie andere - in einem Schrebergarten. Freigehaltene Grenzabstände bestehen nur teilweise, was mit weiteren Gründen zu kuriosen Mischungen von Hoheitlichem und Privatem geführt hat. Stein 5 (1908) erhob sich einst an der Freiburgerstrasse, die aber hier dem Bahnareal weichen musste. Diese alte Landstrasse von Basel nach Norden und der Wald rand des Nonnen- oder Klingentalerholzes markierten dann die Trennlinie. Auch sonst bestimmten längst verschwundene kleine Wälder wie das Augustinerholz mit ihren Säumen und deren Verlängerungen die Grenze gegen Basel und Friedlingen. Ebenso konnten heute verlandete Wiesenarme Gebiete scheiden. Das Nonnenholz lag klar auf dem Territorium des Markgrafen, war aber sogar ausgesteinter Basler Besitz. Südlich davon traversiert die Grenze wie berichtet das Otterbachgut und erreicht auch wieder an einem Waldrand, nämlich dem der Langen Erlen, Nummer 9 (1966). Dort kamen zumindest die Bänne von Kleinbasel, Kleinhüningen und Weil zusammen. Vielleicht stammt der barocke und auffällig zweischenklige Vorgänger dieses Neunersteins aus dem Jahr 1670. Die Kleinhüninger Landesgrenze misst übrigens 2,16 Kilometer.

Kleinbasel (Wiese)

Die alte Kleinbasler Grenze begann bis 1908 in Stein 9 und endete bis 1952 in Nummer 22. Heute fängt sie im Rhein an und misst 3,76 Kilometer. Die historische Trennlinie gegen Weil liegt also nicht - wie man eigentlich erwarten könnte - in der Mitte der Wiese, sondern, wie schon in Kleinhüningen, auf deren rechter Seite. Der Basler Rat bemühte sich mit Erfolg darum, dass hier ein Landstreifen unterschiedlicher Breite in seinem Besitz blieb, um unliebsame Diskussionen über Mein und Dein zu vermeiden. Die Legung der Grenze westlich des Feldbergflusses war vermutlich nicht das Resultat einer besonders geschickten Verhandlungsführung, sondern ein früh entstandener Vorteil, den Basel zu behaupten wusste. So weit die Wiese in der Nähe der badisch-baslerischen Grenze fliesst, hat sie diese mitgestaltet, allerdings in den verschiedenen Abschnitten, wie zu zeigen sein wird, auch in je eigener Weise.

Im Kleinbasier Teil bildet ein uralter Waldrand die Landesgrenze. Sie wird zusätzlich durch kleine Wasserläufe (Kleine Wiese, Teiche), einstige Wiesenarme, markiert. Ursprünglich hiess nur dieser rechts der Wiese gelegene Wald Lange Erlen. Er war ein letzter Rest des von Kaiser Heinrich II. (973-1024) 1008 dem Bischof geschenkten Breisgauer Forsts. Nach vielen Hochwassern noch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erhielt die Wiese ihr heutiges monotones - vom früheren völlig verschiedenes - Gesicht durch eine 1898 weitgehend abgeschlossene Korrektion. über den Fluss und durch den Wald wurde einige Jahre später ein zusätzlicher Schienenstrang zur besseren Anbindung von Weil gelegt: Der über die Grenze führende Bahndamm ist heute von den Bäumen zurückerobert worden.

Die wie andere schon 1488 bezeugten Steine 12 und 14 (ein «banstein») am Waldrand der Langen Erlen stellen weit zurück reichende Belege für die Grenze westlich der Wiese dar. Zwar kommt im Eckstein 16 (1856) beim Eisernen Steg die Trennlinie dem Fluss näher als je sonst in diesem Abschnitt, sie erreicht ihn aber nie und verläuft bis zum alten Bannbeginn von Riehen im sich gegen das freie Mattfeld öffnenden Waldsaum. Heute sind zwar da und dort Baumgruppen über diesen hinaus gewachsen, doch schildern früh bezeugte Flurnamen das ursprüngliche Aussehen. Die nach Nordosten wandernde Grenze verlässt den Waldrand und erreicht im Soleck (Sol = [Sumpf]Boden) die mit Bäumen bestandene Rainkante. Diese bildet hier einen rechten Winkel. Im Westen entspricht dem alten auch vom Riehener Bluttrain und Niederholzrain bekannten Rheinufer der Hellrain. Der östlich davon gelegene Tränkerain schliesst das alte überschwemmungsgebiet der Wiese ab. Hier, beim Stein 22, ergiesst sich der Südarm des Weilmühleteichs oder Friedlinger Kanals wieder in seinen Ursprungsfluss. Andere Wasserläufe, bei denen nicht mehr entschieden werden kann, ob sie künstliche Teiche oder natürliche Abflüsse sind, vereinigen sich und prägen mit ihren Stellfallen die Landschaft. An diesem einst auch durch einen Nussbaum gekennzeichneten Ort holte im Mittelalter ein Fährmann über, was voraussetzt, dass der Schwarzwaldfluss damals mehr Wasser führte. Von einem Grenzstein an dieser Stelle berichteten schon Urkunden des 15. Jahrhunderts. Nachdem eine 400 Kilogramm schwere Markierung aus dem Jahre 1592 wohl weggeschwemmt worden war, setzte man 1840 die noch vorhandene Nummer 22. Sie zeigt neben den Staatswappen auffälligerweise und ebenso wie die Steine 40 (1818, wohl älter) und 149 (1797, wohl älter) auch dasjenige der Gemeinde Riehen. Vielleicht wurde es in allen drei Fällen erst im 19. Jahrhundert hinzugefügt. Bis 1952 fungierte er für Basel, Riehen und Weil als Dreibannstein. Darauf, dass er an einem besonderen Ort steht, weist schon das mit Hölle verwandte Wort Hei hin. Er bezeichnet das Grenzgegenden oft eigene Geheinmisvolle. Mit diesem Punkt beginnen übrigens viele kartografische Darstellungen der Riehener Grenze.

Riehen

Die Verlegung der Gemeindegrenze 1952: Ursprünglich reichte der Riehener Bann bis zum späteren Kraftwerk Birsfelden und mitten in den Rhein, wo nur wenige Meter oberhalb des heutigen Rechens sein südwestlichster Punkt lag. Am Nordufer stand einst ein Kreuzstein. Dort fuhr über den Strom eine Fähre. Bei der Projektierung der Anlage fiel den Stadtbaslern ihre alte Weisheit, dass es von Vorteil wäre, wenn sich das benötigte Land nach Möglichkeit in einer einzigen Hand befände, wieder ein. Basel-Landschaft konnte man zwar nach der Kantonstrennung von 1833 nicht mehr ausschliessen, aber innerhalb des eigenen Staatsgebiets das nur unnötig komplizierende Riehen zurückbinden. So wurde die Grenze zwischen Stadt- und Landgemeinde nach mehrjährigen Verhandlungen 1952 verlegt, Riehen verlor 450 Meter Rheinanstoss und wäre seiner Teilhabe am Strom fast ganz verlustig gegangen. Die Gemeindegrenze gegen Basel wurde von total 3534,5 Metern um 306,5 Meter auf 3228 Meter verkürzt. Da man schon am Bereinigen war, teilte man die Wohnsiedlungen westlich des ehemaligen Landauerhofs und die Anlage zur Trinkwassergewinnung am Rhein eindeutig Basel, die bisher aufgeteilten Güter Bäumlihof und Spittelmatthof weitgehend beziehungsweise ganz Riehen zu. Hier wie anderwärts mussten bisher durchschnittene Liegenschaften klar einer Gemeinde zugewiesen werden. Damit der Abtausch von 206 896,5 Quadratmetern flächengleich erfolgen konnte, hatte die Stadt westlich der Spittelmatte ein grosses Areal abzutreten. Das führte dazu, dass Stein Nummer 22 wie erwähnt seine bisherige Funktion als Dreibannmarke verlor. Ein neuer Gemeindegrenzstein 1 kam zwischen die Landesgrenzsteine 19 und 20 (1840) am Rande des Waldes und eines versickerten Wasserlaufs zu stehen.

über die Grenze zwischen Riehen und Kleinbasel berichteten Zeugenverhöre aus den Jahren 1445, 1447 und 1462. Merkwürdigerweise wurden immer wieder Marksteine versetzt, gestohlen und umgeworfen. Die umstrittene Trennlinie scheint aber der bis 1952 gültigen im Wesentlichen entsprochen zu haben, was Untergänge (= Banngänge) schon um 1400 und ein 1508 datierter erster Grenzplan bestätigten. Sie ging von der Fähre am Rhein zur Fähre an der Wiese, teilte Fluren klar zu und folgte heute verschwundenen Wassergräben. Am Gotterbarmweg, der heutigen Strasse Im Surinam, wuchs eine alte Linde, neben ihr stand ein Bannstein, der angeblich von jedem Kleinbasler Gescheidsmann quasi zum üben gesetzt werden musste. Beim Bau des neuen Badischen Bahnhofs wurde er 1912 entsorgt. Auf Plänen des 17. Jahrhunderts fehlen zwar Grenzlinien, doch trugen östlich des Bäumlibofs zwei verwitterte Steine die Jahreszahl 1618. Nach einem Streit über den Grenzverlauf beim Eglisee (1812) fand 1818 eine letzte Bereinigung statt und 1822 setzte man auf dem Ziegelacker westlich des Landauerhofs einen Stein. Jüngere folgten noch 1871 und 1920. Dann führte der Bau der Kolonien Landauer und Am Hörnli 1944 und 1946 zu ersten Enthebungen. Bis dahin waren 16 oben abgeflachte Quader aus Buntsandstein, mehrheitlich ohne Jahresangabe, zu sehen gewesen. Sie zeigten Baselstäbe und etwas eigenwillige - miteinander nicht verbundene - Riehener Rechtecke. Am angestammten Ort erhalten blieb einzig Nummer 4 alt als 3 neu. Die anderen mussten 1952 elf neuen Steinen und sechs Läufern Platz machen. Die meisten dieser ausgedienten Marken fristen ihren Ruhestand in der Sammlung im Park hinter dem Riehener Gemeindehaus. Die jüngste Grenzverlegung mit einem Abtausch von 2108,5 Quadratmetern erfolgte auf Wunsch und zu Lasten eines Landeigentümers 2003 beim Bäumlihof. Dort wurden die neuen Steine 7A, 7B und 7C aus Tessiner Granit und mindestens je 150 Kilogramm schwer in den Boden gesenkt: 7 und 7A verbindet - statt einer Geraden - erstmals eine gebogene Linie.

Weil- und Mühlematten: Spätestens seit des Bischofs Zeiten zieht sich die Landesgrenze rechts der Wiese vom Nordrand der Langen Erlen zum Schlipf. Der älteste erhaltene Stein dieses Abschnitts, Nummer 31 am Nordarm des Weilmühleteichs, trägt allerdings erst die Jahreszahl 1756. Wie im Rhein gab es aber neben dieser Herrschaftsgrenze auch eine davon unabhängige Nutzungsgrenze. Sie trennte die Gemeinden Riehen und Weil im Talweg oder am Ufer des Flusses. Die Linie in der Wiese bildete lange Grund unzähliger Streitigkeiten, Zeugenbefragungen, Gutachten, Verhandlungen und Verträge. Zunächst war es verboten, die Wiese in ihrem Lauf zu beeinflussen. Als eine überschwemmung 1491 im Osten den Meierhof erreichte, hiess es, der Weiler Bann reiche nun bis zur Riehener Kirche. Da aber Hochwasser immer wieder neue Talwege schufen und dabei Grenzsteine entwurzelten und fortspülten, kam man 1571 überein, den Fluss in ein Bett zu zwingen. Das Gebiet zwischen Talweg und Herrschaftsgrenze diente Bauern aus Weil und aus Riehen zeitweise als gemeinsame Weide. Es gab daneben aber auch Bestre bungen, den Feldbergfluss ganz Riehen und das Gebiet des seit 1386 bezeugten und aus einem natürlichen Abfluss der Wiese entstandenen Weilmühleteichs mit seinen verschiedenen Armen weitgehend Weil zuzuschlagen. Dazu gehörten die Kante des Tränkerains mit der Siedlung aus Mühle und Walke. Das bedeutete, die Landes- den Gemeindegrenzen anzunähern. Dass in diesen umstrittenen Wiesenauen der Sage nach Marksteinfrevler als feurige Mannen umgingen, überrascht kaum. Später bemühte man sich aber um eine Sicherung der Wiesengrenze, was das berichtete Einrammen von Pfählen zum Ersatz weggeschwemmter Steine (1670) und, nachdem diese das gleiche Schicksal erlitten hatten, das Setzen von Lohensteinen (1761) beweist. Seit 1818 identifizierte man dann die kommunalen Trennlinien unwidersprochen mit der Landesgrenze. Es schuf jedoch noch lange zusätzliche Rechtsunsicherheit, dass zahlreiche Private aus Weil Parzellen im alten überschwemmungsbereich der Weilund Mühlematten besassen.

Schlipf: Im dreischenkligen, rechtwinkligen und den badischen Schrägbalken verkehrt zeigenden Stein 33 (1762) wendet sich die Grenze brüsk nach Nordwesten. Diese Auffälligkeit mag durch die abgegangene und Weil zugeschlagene Gemarkung Leidikon mitverursacht sein. Der Verlauf der Trennlinie ist aber in erster Linie auf den Umstand zurückzuführen, dass Weinberge einer Gemeinde als privatrechtliche oder hoheitliche Exklaven innerhalb grösserer und zusammenhängender Rebgebiete liegen können. In unserer Gegend ist das etwa bei Rümmingen und Kirchen der Fall. Grenzen verdanken ihr Entstehen auch der autarken Sichtweise, nach der auf einem Gemeindegebiet alles, was es zum Leben braucht, vorhanden sein sollte. Und dazu gehört neben anderem der Wein. Allerdings wuchs in Riehen ja nicht allein am Schlipf Wein, doch galt dieser als der beste. ähnliches gilt vom Wald, der sowohl kommunale Exklaven, wie den Forst Stockei! in [Lörrach-] Hauingen, als auch gemeinsamer Besitz mehrerer Gemeinden bilden konnte.

Das überschwemmungsgebiet der Wiese trennte damals weit einschneidender als heute. Auch hier wurden schon 1432 und 1739 erwähnte Stege immer wieder davongerissen. Eine 1789 nördlich der heutigen erwähnten Brücke hielt ebenfalls nicht stand. Erst 1861 ersetzte die Weilstrasse mit ihrem Wiesenübergang definitiv bislang benutzte Furten. Die jenseits gelegenen Rebhänge waren darum ursprünglich ein vom übrigen Riehener Bann geschiedenes Gebiet. Wenn beide dann doch noch zusammenkamen, so war der Bischof, dem Weinberg (Bischoffacker) und Dorf während Jahrhunderten gleichzeitig gehörten, ein Grund dazu. Die Erinnerung an ihn halten im Schlipf zwei der drei Riehener Bischofsteine - Nummern 34 und 38 mit der Inschrift «margraff», beide von 1491 - fest: Noch bevor Christoph Kolumbus (1451-1506) 1492 Amerika entdeckte, war also entschieden, welche Trauben dem Markgrafen und welche dem Bischof zustanden! Da auch andere geistliche Herren gleichzeitig Reben im Schlipf und weitere Liegenschaften im Dorf besassen, diente das ebenfalls der Verbindung beider. Weil die bischöfliche Exklave Schlipf früh Riehen inkorporiert wurde, gelangte in diesem Bereich die Wiesengrenze nicht zur gleichen Bedeutung wie in den Weil- und Mühle matten. Eigene Marken, beispielsweise über Nummer 34, mit der Inschrift «HO[HES]: STIFT DER STA[D]T BASEL 1597» zeigten das Ende des einmal im Besitz des Domstifts gewesenen und mit seinen Rändern die Landesgrenze wohl nicht berührenden Bischoffackers an. Solche Steine wurden am Ritterweg in Stützwände eingemauert.

Warum Riehen gegen Tüllingen (408 Höhenmeter) bis zu den Landmarken 35 bis 38 (336 Meter) reichte und nicht höher, kann nur vermutet werden. Vielleicht wollten im Mittelalter jede der Gemeinden Weil, Leidikon, Riehen, Tüllingen und Stetten Reben am Schlipf besitzen und da musste man sauber teilen. Gern griff man dabei auf bereits vorhandene alte Trennlinien zurück. Beim Zollamt Weil-Ost zeigt Stein 33a (1887) am Strassenrand statt Schweizer Kreuz und Reichsadler mit wenigen anderen Zeitgenossen noch immer Baselstab und badischen Schrägbalken, obwohl aus den Staatenbünden im Süden 1848 und im Norden 1871 Bundesstaaten geworden waren. Die etwas abgeflachte Westgrenze zwischen der Weiler Brunnstube bei Nummer 35 und der Sonnenbrunnenquelle bei Nummer 38, aus der das ursprünglich die nördliche Trennlinie bildende, schon 1396 und 1490 erwähnte Röhrbächlein entspringt, belegen die Wichtigkeit auch kleinster und unregelmässig fliessender Wasserläufe und Quellaufstösse schon in fränkischer Zeit für die Grenzbildung. Im Schlipf bewegte sich, wie der Name sagt, oft die Erde. Erdrutsche und Wiesenhochwasser bestimmten seine Geschichte mindestens ebenso wie die Herbstqualitäten. Mit dem Boden verschob sich auch die Grenze und Riehen verlor an gewissen Stellen bis zu vier Zentimeter im Jahr. Da man diesen Schaden nicht sofort behob, veränderten sich mit der Zeit die Gebiete beträchtlich. Von einer um mehrere Jucharten zwischen den heutigen Marken 35 und 38 erfahren wir 1642/3. Riehen und Tüllingen forderten zwei Zwischensteine, Basel wollte sie mit einer geraden und Weil mit einer gebogenen Linie verbinden. Von weiteren Wiederherstellungen des ursprünglichen Zustands wird etwa aus den Jahren 1861, 1935 und 1991 berichtet. Sogar während der Nazizeit geschah die Markierarbeit an der Grenze in gutem gegenseitigem Einvernehmen. Dank der Initiative Privater wurde der Sonnenstein 39 anno 1997 renoviert und mit einer Sitzbank versehen.

Ob wirklich das Röhrbächlein die nördliche Grenze im Schlipf markierte, lässt sich heute schlecht beurteilen, da es kaum zu finden ist und schon früher ausserhalb des Riehener Banns floss. Nun mag aber die das Wiesental durchschneidende fast gerade Linie zwischen Schlipf und Maienbühl römische Ursprünge verraten. Ihr hohes Alter könnte erklären, dass sie Wuhrbauten, Anlegungen von Mühleteichen, Erdrutschen, Hochwassern und Sumpfbildungen standhielt. Sonderbar bleibt allerdings, dass die Gemarkung Weil auch hier die Wiese nie berührt, weswegen sie sich Weil am Rhein nennt. Ihr Gebiet greift aber mit einer schmalen Landzunge um den ganzen Riehener Schlipf herum bis zum Stein 40a (1808) am Ostufer des zwischen Wiese und Schlipf eingezwängten Weilmühleteichs beim Eglingerschen Landgut, das auch Goldbrunnenhof heisst. Dieser Kanal sollte wegen der Versorgungsautonomie so weit wie möglich - nur die Zu- und Abflüsse und der Verlauf am Fuss des Schlipfs bil den Ausnahmen - auf Weiler Banngebiet zu liegen kommen. Den Hauptarm der Wiese überschritt die Grenze bei der Furt Wagenkehri. Dort stand 1490 ein Birnbaum. Die Geschichte der Wasserrechte und Fischenzen in unserem Gebiet war mit derjenigen der Grenzen zwar eng verknüpft, nicht aber identisch. Das 1935 nach Lörrach eingemeindete Tüllingen galt noch 1491 als Nachbardorf von Riehen. Aber schon Pläne aus der Zeit um 1600 verzeichneten keine gemeinsame Grenze mehr. Wenn diese Nachbarschaft zuweilen trotzdem behauptet wurde, dann vielleicht wegen des über Landesund Gemeindegrenzen hinweg zusammenhängenden Rebgebiets. Riehen bannt seit 1952 auf 3,01 Kilometern mit Weil.

Stetten: Die Grenze Riehens mit Stetten wurde 1908 zu derjenigen mit Lörrach. Sie zieht sich vom Stein 40a über 3,93 Kilometer bis zum Stein 63 (1842), dem Nordpunkt von Riehen und Basel-Stadt, ist also länger als diejenige mit Weil, aber, vom Maienbühl einmal abgesehen, nur halb so interessant. Sie läuft durch die einst sumpfige Wiesenaue. Raine schliessen sie gegen Osten ab. Hier, am Rand dieser Niederterrasse, markierte noch im 18. Jahrhundert eine kleine Kapelle die Landes- und Konfessionsgrenze. Sie gab dem Käppelirain und der Käppeligasse ihre Namen. Es folgen der Brünnlirain, der vielleicht als Grenzbefestigung gezogene Stettengraben sowie die einstigen Buntsandsteinbrüche Stettenloch, wo bei Stein 46 (1864) zeitweilig ein Bächlein fliesst, und Rotengraben oder Steingrube. östlich davon am Maienbühlweg erhebt sich ein altes katholisches Wegkreuz. Obwohl diese topographischen Gegebenheiten grenzbildend gewirkt haben könnten, tragen die Trennlinien zumindest zwischen den Steinen 38 bis 41 (1900), 43 (1888) bis 45, wo beim Zollamt die Steine teils in private Gartenhäge eingemauert wurden, und 46 (1864) bis 47 weit älteres - vielleicht römisches - Gepräge. Die Zwischenstücke erscheinen als Verbindungsgerade. Vielleicht übernahmen Spätere diese Grenzen, weil Alternativen fehlten.

Maienbühl: Auf der Flur mit dem schönen Namen Lerchengsang eröffnet der Stein 47 (1600) einen neuen Abschnitt. Er zeigt neben einem eindrücklichen Baselstab erstmals an dieser Grenze das Wappen der mit dem Liebesepos des Trompeters von Säckingen aus der Feder des Spätromantikers Viktor von Scheffel (1826-1886) verbundenen Familie von Schönau. Ein Schönauerstein von 1711 steht übrigens bereits zwischen Weil und Stetten beim Ostportal der Umgehungsbahn. Die Landesgrenze verläuft nun gegen den Hungerbach auf einer wasserscheidenden Krete und erreicht den Wald. Es stellt sich die Frage, warum der heute durch das Maienbühl gebildete - knapp zwei Kilometer lange sowie zwischen 170 und 300 Meter breite - Finger an der schweizerischen Hand derart weit in deutsches Gebiet ragt. Das führte nicht nur in Kriegsfällen zu Konflikten. So meinten etwa 1510 die Stettener, auch hier direkte Nachbarn der Inzlinger zu sein. Auffällige Bannscheiden kommen im Landesinnern oft vor, konnten sich aber als Landesgrenzlinien, wie etwa der Bänggespitz in Biel-Benken BL oder Le Largin in Bonfol JU, selten halten. Warum also dieser Finger?

Der Wald des Maienbühls sei das Banngebiet einer Burg, die früher dort stand. Solche Befestigungen konnten von eigenen Gemarkungen umgeben sein. Nachdem sich aber das Gemäuer in der Gegend 1966 als gallorömisch und nicht mittelalterlich erwiesen hat, muss diese Hypothese verworfen werden. Burg im Zusammenhang mit dem Maienbühlwald meint wohl immer die Herren - darum dort der Herrenwald - auf Burg zu Basel, also das Domkapitel des Bischofs. Vielleicht bergen Gräber, Steine, Wege und eventuell doch eine Fliehburg oder ein Heiligtum (Hinterengeli?) im Maienbühl noch ungelöste archäologische Rätsel, mit der Grenzbildung dürften sie aber höchstens am Rande zu tun gehabt haben.

Eine andere Antwort geht davon aus, Riehen und Stetten hätten früher ein bis zum Siebenbannstein reichendes gemeinsames Gebiet gebildet. Aber wann, warum und wie trennten sich dann die beiden Gemeinden? Auch diese Theorie überzeugt nicht.

Eine weitere These vermutet, die aktuelle Grenze sei von den Eigentümern aus Gründen der Waldbewirtschaftung gewählt worden. Aber das tönt einerseits zu modern und kann andererseits nicht einleuchtend begründet werden. Nachdem leicht zu sagen war, was falsch ist, fällt es schwer, die richtige Antwort zu geben. Ein Versuch: Die Scheidelinien im Wald des Maienbühl gehen möglicherweise auf die Römer zurück. Diese Grenzen waren nie Waldränder gewesen, da die Bewaldung des Dinkelbergs die römische Zeit bei weitem überdauerte. Als es dann aber nötig wurde, Besitz klar zuzuordnen, griff man faute de mieux auf uralte Trennlinien, deren Herkunft man im Mittelalter nicht mehr kannte, zurück. Wie im Schlipf der bischöfliche Weinberg als Teil eines umfassenderen Rebareals, so kam im Maienbühl ein bischöfliches Waldstück ebenfalls als Teil einer grösseren Waldung, vielleicht auch als ehemalige Exklave, dann zum bischöflichen Dorf Riehen. So könnten sich römische Privatgrenzen zu modernen Landesgrenzen entwickelt haben. Soweit die Trennlinien im Maienbühl nicht römisch sein sollten, verbinden sie dennoch eventuell römische Punkte. Manchmal dürften sie auch kleinsten Wasserläufen entsprechen, so etwa von Stein 49a bis 50 (beide 1842). Dort stand vor 1969 das letzte Stück Stacheldraht aus der nationalsozialistischen ära.

Das seit 1562 bezeugte Maienbühl war 1503 und noch 1811 ein Eichbühl. Im Eichenwald ist auf dem Bockplan ein treibender Jäger mit Wildschweinen und ein Hirt mit Schweinen in der Eichelmast zu sehen. Die sprachliche Wurzel «eich» bezieht sich auf den Baum Eiche oder auf das Verb eichen, was auf eine Waldweide mit Viehpferch herauskäme. Es gibt zwei Erklärungen, wie aus dem Eichbühl Maienbühl wurde. Nach der einen rissen die Bauern die Eichenschösslinge aus, da sie am Aufkommen dieser der Herrschaft gehörenden Bäume nicht interessiert waren. Nach der andern hiess Eichbühl im Dialekt «Eiebiel», was, als man es nicht mehr verstand, zu «Maiebiel» erweitert wurde. Die zweite Deutung überzeugt. Darum kann der auch anderweitig für Riehen nicht nachgewiesene Maibaum entfallen (RJ 2004 S. 60).

Wir treffen an diesem Grenzabschnitt teils relativ neue Markierungen von 1954 wie die Nummern 53 und 56 an. Der Vorgänger des Letzteren (1776) wurde 1945 von marokka irischen Soldaten mit Maschinenpistolen zerschossen. Teils findet man auch prächtige alte Quader, fünf noch mit dem Wappen der von Schönau, weitere mit dem Badens und dem Basels: So in Nummer 52 aus Kalk einen rechts orientierten Stab mit der Jahreszahl 1700. Er ist aber sicher älter, dürfte aus dem 15. Jahrhundert stammen und war ursprünglich wohl bischöflich. Nummer 61, urkundlich belegt 1491, ist ebenfalls ein Bischofstein. Er steht ob der Muelte (= Mulde), wieder einem heimlichen Gebiet, in der schon eine von Menschenhand zur Anlegung eines Wallfahrtswegs vertiefte Geländesenkung gesehen wurde und wo die Eiserne Hand angebracht gewesen sein könnte. Dieser alte Pilgerweg soll Kirchen und Kapellen mit fränkischen Patrozinien Fridolin (Stetten), Brictius (Chrischona), Hilarius (Bettingen) und Martin (Riehen) verbunden haben. Vielleicht sind seine noch anderwärts im Maienbühl sichtbaren - römischen? - Wegspuren Teile davon. So führt schon auf dem Bockplan ein Weg an der Ostgrenze des Maienbühls in den Wald hinein, vielleicht nicht zufällig in Richtung des gallorömischen Gemäuers und der Muelte.

Der ursprünglich auf dem - auch wieder geheimnisvollen Gebiet um die Steine 63 (1842) und 64 (1717) ruhende Name Eiserne Hand wird meistens gedeutet als: Erinnerung an den Handschuh, das alte Herrschaftssymbol des bischöflichen oder markgräflichen Landesherrn dann aber auch auf einen Wegweiser hinweisend oder den Grenzverlauf schildernd (Hand = Finger) und auf mögliche Eisenverhüttung hinweisend.

Der erst 1774 erstmals belegte und damit relativ junge Name verbreitete sich möglicherweise nach Grenzbesetzungen durch Soldaten und verdrängte die Bezeichnung Herrenwald.

Inzlingen: Inzlingen grenzt 3,46 Kilometer an Riehen und 1,44 Kilometer an Bettingen. Stein 64 (= auf 462,7 Metern Höhe; Ostpunkt von Riehen und Basel-Stadt. Ausgangspunkt der Grenze zwischen Inzlingen und Stetten in Richtung des im RJ 2004 S. 52, erwähnten Siebenbannsteins. Dieser wird von seinen sieben Bännen mit dem Maienbiihl ähnlichen Fingern erreicht, eröffnet den Reigen der das Wappen der Reich von Reichenstein in Varianten zeigenden Marken. Diese wurden erst lange nach 1394, dem Herrschaftsbeginn der Reichensteiner in Inzlingen, gesetzt: Die Erste ist auch die zuerst datierte, allerdings dürften diejenigen ohne Jahreszahl teilweise erheblich älter sein. Vor ihnen behalf man sich, wie noch der Bockplan zeigt, mit Lachbäumen. Diesem ist weiter zu entnehmen, dass das heute unbewaldete Gebiet um den 1844 gebauten ersten Maienbühlbauernhof nicht gerodet war. Noch 1826 sahen dort Kartographen dichten Baumbestand. Dafür wuchsen vom 16. bis 20. Jahrhundert südwestlich der Linie von den Steinen 74 (1737) bis 77 (1905) und teilweise sogar auf Riehener Boden die Inzlinger Reben. Ein 1891 datiertes und vermutlich älteres Wegkreuz markiert dort in einem Gelände, das um 1880 den letzten grenzüberschreitenden Weinberg trug, die Trennlinie der Konfessionen. Es befindet sich in der Nähe des im Bauerngarten stehenden, wohl auf 1600 zurückgehenden und eine Saufeder zeigenden Quaders 75. Spätere Kreuze tragen eher ökumenischen Charakter. Wenn der (Unter-) Inzlinger Bann zwischen Maienbiihl und Nordhalde relativ stark gegen Westen und Riehen vorrückt, so kann der Grund dafür in der hier anzunehmenden Gemarkung der abgegangenen Ortschaft Seppikon und dem fehlenden Siedlungsdruck von Riehen her liegen. Bis Stein 77 (1905) folgt die Grenze oft Waldsäumen und eventuell römischen Linien. Sie durchquert hier die berühmten früheren Rotsandsteinbrüche des Maienbühls, wo viele Grenzsteine gehauen und später Abfälle deponiert wurden. Dann sticht sie durch Baumgärten zum Aubach hinab, winkelt sich aber, bevor sie den Talboden erreicht hat, ab. Darauf zieht sie unter Vernachlässigung des Waldrands über die geheimnisvolle Flur Im Haid gerade die Nordhalde (eigentlich = Orthalde) hinauf. Auch ihr Verlauf lässt römischen Ursprung vermuten. Ort bedeutet Ecke und bezeichnet den Grenzwinkel im Stein 84 (1905). Obwohl diese Deutung bestritten wird, leuchtet sie wegen ihres Alters, aus sprachlichen Gründen und weil Norden hier nicht passt ein. Auffällige Steine lassen eine frühere Besiedlung dieser Halde vermuten. Vielleicht wurde an ihr sogar Eisen verhüttet. Nördlich davon liegt auf Inzlinger Gemarkung der Eselberg, mit seinem Namen ebenfalls auf die Grenze hinweisend. In Nummer 85 (1905) kommen dann die drei Bänne von Bettingen, Inzlingen und Riehen zusammen.

Bettingen

Gemeindegrenze Riehen-Bettingen: So klar es offensichtlich immer war, wo Riehen endet und Bettingen beginnt, so selten erscheint die Grenzlinie auf alten Plänen. Trotz der zeitweise starken Bindung Bettingens an Grenzach während der gemeinsamen Bärenfelser Zeit verlor die Orientierung nach Riehen nie an Bedeutung. Dafür sorgte schon der Bischof, der seit dem 13. Jahrhundert Landesherr beider Dörfer war. Der heutige Bettinger Bann wuchs aus dem alten Weiler Bettingen, dem Hof Britzi[n]gen und der Kirche St. Chrischona, das heutige Riehen wenigstens aus dem alten Riehen und Wenken zusammen. Die Grenze zwischen Riehen und Bettingen entsprach ursprünglich der von Wenken gegen Bettingen, St. Chrischona und Britzi[n]gen. Als die arrondierten Gemeinden an Basel kamen und ein gemeinsames Amt bildeten (1627), verlor die Trennlinie ihre Bedeutung. Vielleicht wurde sie erst spät fixiert und vermutlich noch lange mit Lachbäumen gekennzeichnet. Sie wirkt bis auf die Waldsäume und einige römisch wirkende Abschnitte etwas künstlich und trennte möglicherweise Waldbesitz. Die ältesten der einst 48 unscheinbaren Markierungen wurden aus rotem Sandstein gehauen, stammen erst von 1745 und die jüngsten vor den späteren Bereinigungen von 1934. Sie tragen die Inschriften G für Gemeinde, B für Bettingen und R für Riehen, dann aber auch die bekannten Initialen DA und DG. Wegen überbauungsplänen und Waldzusammenlegungen wurde die Gemeindegrenze einige Male bereinigt: Auf dem Bücken (1956), Im Wenkenberg (1976), Im Britzigerberg, Im Linsberg und Im Winkel (1981). Seither erheben sich 51 Haupt- und 14 Zusatzsteine, die neueren wurden mit den Gemeindewappen versehen. Die Nummern 18 und 19 Im Britzigerberg stehen mit 485 Metern am höchsten; Nummer 51 befindet sich seit 1981 zwischen den Landesgrenzsteinen 141 und 141a (beide 1888). Vorher war dieser 141a der Dreibannstein für Grenzach-Wyhlen, Bettingen und Riehen. Die Grenzlänge zwischen den Landgemeinden beträgt übrigens 3948 Meter.

Britzi[n]gen und St. Chrischona: Im Chrischonatal lag einst der Hof Britzi[n]gen, der seinen Namen dem fränkischen Heiligen Brictius verdankt. Dieser wurde vielleicht einst auch im Gotteshaus auf St. Chrischona verehrt. Die Trennlinie zieht sich fast gerade von der Nordhalde ins Chrischonatal hinunter, quert es bei Erhards Matten und steigt wieder an und berücksichtigt südlich von Nummer 86 (1905), bei Nummer 94 (1759) und - in einem Tobel - bei Nummer 98 (1842) kleine Wasserläufe. Sie stossen - manchmal nur zeitweise - im nassen Grund auf und fliessen nach Inzlingen ab. Die da und dort von auffälligen Steinen im Boden, die möglicherweise auch zum alten Pilgerweg gehören, begleitete Landesgrenze verläuft von Nummer 92 (1842) bis 93a und von 97a bis 98 in einem alten Waldrand. Damit rundet sie kleinräumig das Rechtsgebiet der alten Wallfahrtskirche ab und findet ihr vorläufiges Ende im Schwedenstein Nummer 100 (auch roter Bannstein oder Blutstein, 495 Meter, höchster Punkt dieser Grenze; der heutige Stein von 1898, ein früherer schon 1620 auf dem Bockplan bezeugt), an dem angeblich schwedische Soldaten während des 30-jährigen Kriegs ihre Säbel gewetzt haben sollen. Dieser Dreibannstein der Gemeinden Bettingen, Inzlingen und (Grenzach-)Wyhlen steht an der einer Wasserscheide folgenden, einst Bettingen und jetzt St. Chrischona mit Rührberg verbindenden Hohen Strasse. Diese führt durch den an das Gewand der Prämonstratensermönche aus Bellelay BE im Kloster Himmelspforte zu Wyhlen erinnernden Weissherrenwald.

Wyhlen: Die bis zur Fusion der Gemeinden Grenzach und Wyhlen 1975 bestehende Trennlinie zwischen Bettingen und Wyhlen war 1,08 Kilometer lang und vor 1805 eine schweizerische Grenze gegen Habsburg. Sie fällt in geraden Linien mit einer Höhendifferenz von 63 Metern 708 Meter in den Wilengraben (Wyhlengaben) nach Süden ab. In einem auch wieder speziellen Gebiet befinden sich die österreichischen Wappensteine 101 bis 105 von 1771 dort, wo Quellgewässer des Rustelbächleins die Waldgebiete Rustelhau und Rudishau trennen. Nummer 105 wurde wohl umdatiert und gehört, worauf die Inschrift «banstein» hinweist, eigentlich ins 16. Jahrhundert: Gerade in diesem Abschnitt sind Jahreszahlen und Embleme von Steinen oft abgeändert.

Grenzach: Grenzach beginnt in der auffälligen ehemaligen Dreiländerecke des Steins 107 (1842). In ihm stiessen bis 1805 österreich, Baden und die Schweiz in einem Bachgraben zusammen. Die Strecke dazwischen verdankt ihr Entstehen auf Karten des 19. Jahrhunderts noch anders als heute aussehenden Waldsäumen, Quellen und dem Lineal. Bettingen grenzte auf 3,85 und Riehen auf 1,71 Kilometern an Grenzach; Riehen und Bettingen bannen heute mit dem vereinigten Grenzach-Wyhlen auf 6636 Metern (Steine 100 bis 151). In Grenzach herrschten bis 1735 die Ritter von Bärenfels. Ihr Wappen findet sich noch auf Steinen der ehemaligen Trennlinie gegen Wyhlen, die ja mit derjenigen zwischen der badischen Exklave Grenzach und österreich identisch war, so etwa fast nicht mehr kenntlich auf Nummer 127 (1591) dieser Zählung. Später entsprach einem österreichischen Wappen mit einem W für Wyhlen der badische Schrägbalken mit einem G oder K für Grenzach: Das Wappen der ehemaligen Dorfherren hatte demjenigen Badens zu weichen und manchmal erinnert lediglich ein nicht ganz eliminierter Dreiberg an den einstigen Tanzplatz des Bären. Alte Markierungen dieser Staats- und Konfessionsgrenze wurden enthoben und stehen jetzt bei den Rathäusern von Grenzach (1772) und Wyhlen. Noch heute erhebt sich aber auf Wyhlener Gemarkung an der Strasse nach Grenzach ein katholisches Wegkreuz von 1771. Vielleicht tragen auch einige wenige an ihrem ursprünglichen Ort belassene Steine der schweizerisch-deutschen Landesgrenze Wappenreste der einstigen Besitzer Grenzachs: So war der Vorgänger von Nummer 108 (1759) ein Bärenfelserstein.

Von der ehemaligen Dreiländerecke 107 steigt die Grenze am Westrand des Oberbergwaldes und gleichzeitig am Ostrand des Rodungsgebiets Alte Rüttenen gegen St. Chrischona bis zum Stein 111 (1923) in einem Graben auf. Sie teilt dabei westliche Quellen des Rustelbächleins Bettingen zu. Nach einem fast rechten spitzen Winkel orientiert sich hier, auf dem Kamm des Dinkelbergs, die Grenze bis zum Weg nach Wyhlen vor Nummer 120a (1886?) wieder am Saum des Oberbergwalds, dem entlang sich die erwähnte Hohe Strasse zog. Der westlich davon liegende Wald In der Stelli (= Stelle, wo das Weidevieh am Waldrand ausruhte) bildete noch im 19. Jahrhundert ein isoliertes Gehölz. Der auffällige Grenzverlauf bis zum Stein 135 (1842) auf den früher bewaldeten Höhen Im Junkholz, Biräcker, Auf dem Buechholz und Lauber könnte wieder römischen Ursprung verraten. Die ältesten Steine dieses Abschnitts - 118, 121 und 122 - wurden übrigens 1566 gesetzt. Die neusten Steine der Nordgrenze stehen seit 2002 Im Junkholz. Damals wurden die Nummern 123 (1840) und 124 (1848) wegen Altersschwäche durch neue Marken aus rotem Sandstein ersetzt: Sie zeigen Baselstäbe und anachronistische Bärenfelser Petze; geschaffen hat sie die Bildhauerin Owsky Kobalt (*1937).

Am historischen Weg nach Grenzach begann über der Aussichtshöhe und Wasserscheide Lenzen noch auf Bettinger Boden das zusammenhängende Rebgebiet dieses Kirchdorfs. Es zog sich dem Wald des Unterbergs entlang und reichte bis zum Riehener Hornacker. Hier schuf der Weinbau keine Exklaven, sondern bedeckte Teile der Gemarkungen dreier Gemeinden, was, wie beim Schlipf dargetan, vorkommen konnte. Der Name des abgelegenen Waldstücks Im Winkel schildert den Verlauf der Scheidelinie im Bereich der Steine 135 (1842) bis 140 (1900). Gegenüber, im Grenzacher Unterberg, liegen gerodete Flächen, zum Beispiel die Flur Neue Rütte, was bedeuten kann, dass die Trennungen markierenden Waldsäume auch schon einmal anders aussahen. Im übrigen queren an markanten Punkten alte Wege diese hier dem Horngraben zustrebende Grenze.

Horn: Zunächst einmal versteht man unter dem Horn, Hörnli oder Hornfelsen, das als Berg auch den Namen des ersten badischen Grossherzogs Karl Friedrich (1728-1811) trägt, eine in Grenzach gelegene und später abgetragene, nicht urkundlich - aber durch Flurnamen (Burggraben, Burgstall) nachgewiesene - Fliehburg. Ein 1262 belegter Muschelkalksteinbruch und spätere Gipsgruben veränderten das Gesicht des Bergs derart, dass die ursprüngliche Bodengestaltung kaum mehr erkennbar ist. Abgesehen von einer Nachricht, dass 1728 ein Dreiländerstein am Horn gefunden worden sei, berichten die Quellen übereinstimmend, dass die Grenze das Horn nie berührte. Sie lag schon 1422 im die Burg nach Norden abschliessenden und einen Wasserlauf führenden Horngraben. Dort, in Nummer 143 (1936), befindet sich der südlichste Punkt von Riehen. Der barocke Stein 142 (1772) gefällt besonders, auffällig ist auch 144a (1757).

Horn ist aber auch der Name einer Häusergruppe. Im Engpass zwischen Berg und Strom strebte jede Macht nach eigenem Terrain. So begegneten sich dort die Hoheitsgebiete von Baden, Basel und österreich. In welchem Verhältnis die mittelalterlichen Siedlungen Oberbasel, Büttikon, Landau und Wegenstetten zueinander standen, ist zwar nicht geklärt, aber wenn die Grenze hier noch einmal weit nach Westen ausholt, so nahm sie damit Rücksicht auf eine Ortschaft. Um deren Zugehörigkeit stritt man sich gelegentlich. Ein Galgen der österreicher stand auf ihrem Gebiet südlich der Strasse und einer des Markgrafen nördlich beim späteren Gasthof «Waldhorn»: Da Grenzach eine Exklave war, brachte man Verurteilte über Riehener Gebiet dorthin. Weiter waren typisch auch für diese Siedlung an der Grenze Fähre und Siechenhaus, um letzteres stritten sich Kleinbasel und Riehen, vermutlich hatte die Landgemeinde Recht, sonst wäre nicht ganz erklärlich, warum sie bis zum Rhein reicht.

Die Landesgrenzsteine 145 (jetzt 1757) bis 150 zeigten noch in den 1730er-Jahren das Bärenfelserwappen und wurden ursprünglich 1591 gesetzt. Der Dreiecksstein 149 (jetzt 1797) trägt aber die ins 16. Jahrhundert weisende Inschrift «banstein» und zeigt zwei Baselstäbe sowie ein Riehener Wappen. Hier führte das alte Strässchen vom Niederholz zum Horn durch. Wer von Riehen zum Rheinanstoss des eigenen Gemeindegebiets an der Grenzacherstrasse wollte, musste einige Meter deutsche Strassen benutzen. Erst 1912 ersetzte eine Unterführung der 1856 gebauten Bahn die Barriere. Vom Zollamt Grenzacherhorn gelangt man mit wenigen Schritten zum Rheinufer. Dort wurde 1888 als letzter Stein Nummer 151 in einem inzwischen verschwundenen Weinberg gesetzt. Im Rhein stand die Salmwag, ein Fischergalgen. Bis 1741 war dieses Gebiet südlich der heutigen Bundesstrasse 34 österreichisch.

Birsfelden

Riehen verbindet mit Birsfelden - früher mit Muttenz - eine gemeinsame Grenze von 107 Metern im Rhein. Der tiefste Punkt Riehens befindet sich heute im Strom, wo sich die Bänne von Basel, Birsfelden und Riehen treffen. Er liegt bei mittlerer Stauhöhe 254 und die Sohlenmitte unter Wasser 244 Meter hoch. Auf der Insel des Kraftwerks fixiert eine Richtmarke den Landesgrenzstein 151 auf der anderen Seite des Rheins. Seit 1924 besitzt Birsfelden ein redendes Wappen mit dem silbernen Wellenband der Birs und drei goldenen Sternen für die alten Höfe auf dem Sternenfeld in Rot. Da es aber keine Grenzsteine zwischen Riehen und Birsfelden gibt, kann es auch nicht auf solchen erscheinen.

 

Kleinbasel (Rhein)

Riehen besitzt mit Kleinbasel nicht nur eine Grenze im Bereich der Wiese, sondern auch eine im Rhein. Sie misst bis zur Mitte des Stroms 90 Meter. Bis war ihr Verlauf ein anderer: Zu Riehen gehörten noch der Ziegelacker, die Rheinäcker und teilweise das vom Rhein bis zum Bäumlihof reichende und an die bischöfliche Richtstätte für das Kleinbasel erinnernde Galgenfeld. Solche Anlagen wurden gern ausserhalb des Stadtfriedens an Gewässern errichtet, weil man dort bestimmte Delinquenten ertränken und auch auf andere Art Hingerichtete bequem dem Wasser anvertrauen konnte. Der Galgen des Markgrafen und österreichs standen ganz in der Nähe. «So hatte ein Wanderer in alten Zeiten das zweifelhafte Vergnügen, im Verlauf von wenigen Minuten drei Hinrichtungsplätze passieren zu müssen» (Iselin). Die Grenze gegen den Kanton Basel-Landschaft verläuft bis zur Birsmündung im Rhein. Sie ist durch ein System ähnlich dem mit den Lohensteinen an der Wiese gesichert. Damit sind wir am Ende der Wanderung entlang der Nordgrenze des Kantons Basel-Stadt angelangt.

 

 

Literatur (Auswahl): Emil Bachmann: Die Basler Stadtvermessung, 2. Auflage, Basel 1969 Aîugust] Baumhauer: Die Badisch-Schweizerische Grenze und ihre Entstehung, in: Das Markgräflerland 1/1952 Albert Bruckner (Redaktor): Riehen - Geschichte eines Dorfes, Riehen 1972 Justin Gehrig: Aus Kleinhüningens vergangenen Tagen, Basel 1941 August Heitz: Grenzen und Grenzzeichen der Kantone Basel-Stadt und Baselland, in: Quellen und Forschungen zur Geschichte und Landeskunde des Kantons Baselland. Band V. Liestal 1964 (mit einer Liste sämtlicher Steine der Nordgrenze; ein nachgeführtes Inventar unter Einschluss der Gemeindegrenzsteine wäre zu begrüssen) Friedrich] Kuhn: Maienbühl, in: Das Markgräflerland 1/1970 L[udwig] E[miI] Iselin: Geschichte des Dorfes Bettingen, 2. Auflage, Basel 1963 L[udwig] Emil Iselin: Geschichte des Dorfes Riehen, Riehen 1923 Kleinhüningen, Bürgerkorporation (Hg.): Kleinhüningen, Basel 1999 Paul Meyer-Maurer: Römische Landvermessung in der Schweiz, in: helvetia archaeologica 115+116/1998 Heinz Musall und Kons. (Bearbeiter): Landkarten aus vier Jahrhunderten, 2. Auflage, Karlsruhe 1987 Oberfinanzdirektion Freiburg (Herausgeberin): Grenzen Grenzsteine, Freiburg im Breisgau 2. Auflage, 1976 Michael Raith: Gemeindekunde Riehen, 2. Auflage, Riehen 1988 Michael Raith: Grenzen entlang, Teil.1, RJ 2004 Erhard Richter: Die Flurnamen von Inzlingen, Schopfheim 2004 Claudius Sieber-Lehmann: Grenzen im spätmittelalterlichen Basel, in: Basler Beiträge zur Geschichtswissenschaft 171, Basel 2000 Hans Stohler: Die Basler Grenze. 142. Neujahrsblatt, Basel 1964 Hans Stohler: Riehens Banngrenze, RJ 1961 Karl Tschamber: Chronik der Gemeinde Weil, Weil 1928 Paul Wenk: Güter- und Grenzsteine in und um Riehen, Riehen 1941 Christian] M[artin] Vortisch: Zur Eth[!]ymologie des Wortes «Maienbühl», in: Das Markgräflerland 1/1970 Verwendet wurden weiter neben vielen Karten diverse Aufsätze der verdienten Grenzforscher August Heitz (1888-1974) und Hans Stohler (1884-1963) sowie von Hans Ulrich Liechti, dipi. Ing. ETH, stellvertretender Kantonsgeometer, Grundbuchund Vermessungsamt Basel

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 2005

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