Ist dem Lärm beizubekommen

Barbara Imobersteg

Mobilität ist gefragt. Nach einer rasanten Entwicklung prägt sie das Gesellschaftsbild massgebend. Eine unüberhörbare Folge davon ist der Lärm - unerwünscht, ungesund und kaum einzudämmen. Auch die ruhige Gemeinde Riehen hat es mit Lärm-Grenzwertüberschreitungen zu tun.

 

Der Lärm steigt an - unaufhaltsam. Immer mehr Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Kontrollinstanzen werden wirksam und doch nimmt der Gesamtlärm stetig zu. An erster Stelle steht der Verkehrslärm, die Lärmquelle, die die Bevölkerung am meisten beeinträchtigt und am wenigsten zu bremsen ist. Sie werden zwar leiser, die Fahrzeuge, aber sie werden auch mehr. Mit Lärmschutzwänden und Schallschutzfenstern versucht man, die Lärmimmissionen zu mildern, wo die Ursachen nicht behoben werden können. Das Bedürfnis nach Ruhe konkurriert mit der Faszination Mobilität. Dem Wissen um die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Lärmbelastung stehen die mit dem Verkehr verbundenen finanziellen Interessen gegenüber. «Die motorisierte Mobilität läuft mit dem Bruttosozialprodukt einher. Lärm ist ein unerwünschtes Nebengeräusch dieser sonst gesellschaftlich positiv gesehenen berauschenden Fahrt auf der überholspur. Und gerade weil wir diesen Fahrstil so schätzen, wird grundsätzlich nicht daran gerüttelt.»1

 

Rette sich, wer kann

Die Lärmfolgen treffen nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermassen. Leid tragende sind die lokalen Minderheiten, die entlang der Verkehrswege wohnen. Wer es sich leisten kann, zieht in rahigere Regionen um. Für die gesellschaftlichen Entscheidungsträger ist die Lärmflucht meist erschwinglich. Dem Lärmproblem, das im Gegensatz zu der Gewässer- oder Luftverschmutzung nicht die gesamte Bevölkerung bedroht, kann man aus dem Wege gehen. Allerdings beschäftigen sich die Behörden schon seit geraumer Zeit mit Lärmschutzmassnahmen. Der erste Meilenstein der Lärmbekämpfung wurde 1934 mit der Einführung des Nacht- und Sonntagsfahrverbots für schwere Motorfahrzeuge zur Güterbeförderung gesetzt. Als die Mobilität in den Fünfzigerjahren rasant zunahm, berief der Bundesrat eine Expertenkommission ein, um das Lärmproblem umfassend zu untersuchen. 1975 wurde eine eidgenössische Kommission zur Beurteilung von Lärmemissionsgrenzwerten bestellt. Zehn Jahre später trat das schweizerische Umweltschutzgesetz (USG) in Kraft. Der Lärmbekämpfung wurde damit das gleiche Grundkonzept zur Verfügung gestellt wie der Luftreinhalteverordnung. Lärmverursacher wurden von da an verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen zur Einhaltung der Grenzwerte. Messbare und vergleichbare Grössen waren bereits über Jahre erarbeitet worden, sodass Emissions- und Immissionsgrenzwerte in der Lärmschutzverordnung festgelegt werden konnten.

Kampf dem Lärm

Jeglicher Lärm ist allerdings nicht erfasst worden in den Verordnungen. Grenzwerte sind vorgeschrieben für Industrie und Gewerbe, für militärische und zivile Schiessanlagen, für Strassenverkehr sowie für Eisenbahn- und Fluglärm. Für die Emissionen ortsfester Anlagen wie Restaurants, Spielund Sportplätze oder Tanz- und Konzertlokale gibt es keine Grenzwerte. Die Beurteilung obliegt weitgehend dem gesunden Menschenverstand zuständiger Sachbearbeiter oder Behördemitglieder, die aufgrund ihrer Erfahrung und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entscheiden. Für Diskussionsstoff ist somit bekanntlich gut gesorgt.

Ruhe in den eigenen vier Wänden

Lärm ist individuell. Lärm ist letztlich nicht einmal messbar. Was objektiv erfasst werden kann, sind die Schalldruckwellen. Ob ein Geräusch als Lärm - als störend für das eigene Wohlbefinden - empfunden wird, hängt von vielen Faktoren ab. Löst der aufheulende Motor einer Harley Davidson Herzklopfen aus - vor Schreck oder vor Begeisterung? Stimmt das Schreien und Lachen der Kinder zuversichtlich als Kundgebung des Lebens oder ruft es als Ruhestörung nur ärger hervor? Weckt das Glockengeläut heimatliche Gefühle oder raubt es nur den «verdienten» Schlaf? Als Lärm wird empfunden, was das persönliche Ruhebedürfnis stört. Mit dem Ansteigen des Gesamtlärms nimmt dieses unweigerlich zu. Wenn der Alltag zu laut wird, möchte man wenigstens in den eigenen vier Wänden seine Ruhe haben. Wenn man ständig unerwünschten Geräuschen ausgeliefert ist, gewinnt die Selbstbestimmung über Lärm und Ruhe im eigenen Hause an Bedeutung. Während die Bekämpfung des Strassenlärms nur geringe Fortschritte macht, kann mit dem Einschreiten gegen das Lärmverhalten der Nachbarschaft oder den geplanten Kinderspielplatz in unmittelbarer Nähe möglicherweise schneller Erfolg erzielt werden. Auch mit dem Ruf nach Wiedereinführung der Polizeistunde kann man sich besser Gehör verschaffen und seinem Bedürfnis nach Lärmpausen Ausdruck verleihen. Ruhe als Wohnqualität wird also immer wichtiger und oftmals teuer bezahlt. Bei der Wohnungssuche werden die Kriterien Aussenlärmbelastung und Lärmisolation bereits an vierter und fünfter Stelle genannt.

Den Lärm erfassen

Im Strassenlärmkataster wird, wie es die Lärmschutzverordnung vorschreibt, die Lärmbelastung an sämtlichen Gebäuden entlang verkehrsorientierten Strassen im Kanton Basel-Stadt ausgewiesen. Den Katasterwerten liegt ein Berechnungsmodell zugrunde, das mehr als die Spitzenwerte bestimmt. Ermittelt werden beispielsweise auch Angaben über Anzahl und Art der passierenden Fahrzeuge, über Geschwindigkeit und Fahrweise sowie über die Steigung und den Belag der Strasse. Die Messungen und Berechnungen ergeben sodann einen Lärmbeurteilungspegel. Er wird aus dem Jahresmittel des Tag- respektive Nachtverkehrs auf den stündlichen Verkehr umgerechnet. Dieser Lärmpegel sollte nun bestimmte Grenzen nicht überschreiten. In der Lärmschutzverordnung des Bundes sind die zulässigen Lärmbelastungsgrenzwerte festgehalten. Des Nachts sollte es ruhiger sein. In der Realität werden die Unterschiede jedoch immer geringer. Die Nachtaktivitäten, bedingt durch flexible Arbeitszeiten sowie ein verändertes Freizeitverhalten, verbunden mit schier uneingeschränkter motorisierter Mobilität, lassen die Lärmpausen schwinden. Die Grenzwerte sind vorgeschrieben, doch nicht überall darf gleich viel Ruhe eingefordert werden. Je nach Wohnort werden unterschiedliche Lärmempfindlichkeitsstufen geltend gemacht. Vier Zonen sind festgelegt: Eine «Erholungszone» mit erhöhtem Lärmschutzbedürfnis - im Kanton Basel-Stadt lediglich auf der St. Chrischona vorzufinden -, eine Wohnzone, eine Mischzone und eine Industriezone. Die in der Wohnzone zu Hause sind, haben es also mit anderen Grenzwerten zu tun als die in der Mischzone Wohnenden.

Grenzüberschreitungen

Ein Blick auf den Strassenlärmkataster des Kantons BaselStadt zeigt: Die Grenzwerte sind vielerorts überschritten - auch in der vergleichsweise ruhigen Gemeinde Riehen.

 Riehen besteht hauptsächlich aus Wohnzonen. Hier sind keine störenden Betriebe erlaubt. Es gibt allerdings Wohngebiete, die bei der Einführung der Lärmschutzverordnung wegen bereits vorhandener Lärmquellen als vorbelastet eingestuft worden sind. Sie sind nun einer höheren Empfindlichkeitsstufe zugeteilt. Beispiele finden sich an der äusseren Baselstrasse. Mischzonen, das heisst Gebiete mit mässig störenden Betrieben, sind hauptsächlich nahe dem Dorfkern situiert. Eine Industriezone ist in Riehen nicht vorhanden. Immissionsgrenzwerte werden in Riehen mehrfach überschritten, vor allem entlang der Achse äussere Baselstrasse - Baselstrasse - Lörracherstrasse, aber auch an der Inzlinger- und der Weilstrasse, der Bäumlihof- und der Rauracherstrasse sowie am Kohlistieg und am Grenzacherweg. Gemäss Lärmschutzverordnung sind die Gemeinde Riehen respektive der Kanton Basel-Stadt als Betreiber und Eigentümer der Anlagen verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen. Dies sind sie schon, seit die Verordnung in Kraft getreten ist.

Die Frist einhalten

Im Jahre 2002 sollte der Lärmschutz umgesetzt sein, hatte der Bundesrat ursprünglich verfügt. Dass Lärmbelastungen, die sich über Jahrzehnte fast uneingeschränkt aufgebaut haben, innert fünfzehn Jahren behoben werden können, hat sich mittlerweile als unrealistisch erwiesen. Die Frist ist verlängert worden, für Nationalstrassen bis ins Jahr 2015, für alle übrigen bis 2018. Bis heute sind in Riehen nur die dringendsten Lärmschutzmassnahmen realisiert worden, dort wo die Belastungswerte über dem Alarmbereich lagen. «Teilberuhigt» wurde der Grenzacherweg durch die Einführung von Tempo 40 und mehrere Liegenschaften an der äusseren Baselstrasse durch den Einbau von Schallschutzfenstern. Erfolgreich saniert worden sind zudem - entsprechend dem Schiesslärmkataster - die beiden Schiessanlagen in Riehen und Bettingen. Die nächsten Etappen sind in Diskussion. Ob eine rasche Umsetzung des Lärmschutzes erfolgen kann, hängt nicht zuletzt von den finanziellen Mitteln ab. Die Ruhe ist längst nicht mehr gratis zu haben.

 

 

Raumplanung ist Lärmplanung

Kostengünstig auf längere Sicht ist es, bereits bei der Planung an den Lärm und seine Ausbreitung zu denken. Wo sollen Siedlungen entstehen, wo verdichtet werden? Wo wird sinnvollerweise ein Einkaufszentrum und wo die Freizeitanlage errichtet? Mit der Ortsplanung können Strategien verfolgt werden, wo wie viel Lärm zugelassen werden soll. Der Lärmempfmdlichkeitsstufenplan setzt der Bautätigkeit sowie der späteren Nutzung Grenzen. Für neue Vorhaben gelten nicht die Immissionsgrenzwerte, sondern die tiefer angesetzten Planungswerte. Aktuelles Planungsbeispiel in Riehen ist derzeit die künftige S-Bahn-Haltestelle Niederholz. Hier soll ein neues Zentrum mit Geschäftsräumen und Wohnungen entstehen. Im Rahmen der Ortsplanung wird die künftige Lärmempfindlichkeitsstufe festgelegt. Sie wird ausschlaggebend sein, welche Betriebe für das neue Projekt vorgesehen werden können. Wirksam kann auch ein Rekurs der öffentlichen Planauflage werden. Ob eine Umzonung in eine höhere Empfindlichkeitsstufe angestrebt werden soll, will gut überlegt sein. Eine falsch eingeschlagene Richtung kann den nachkommenden Generationen Probleme aufbürden. Was es heisst, die Folgen eines unbedachten Strassen- und Verkehrsausbaus zu tragen, weiss die heutige lärmbetroffene Gesellschaft - wenn sie ihren Ohren traut.

 

Quellen 1

Joan S. Davis, Dr.se.nat., EAWAG, Lehrbeauftragte an der ETH Zürich und der Universität Basel

Hanspeter Rudin, Stv. Leiter der Lärmsehutzfachstelle des Kantonalen Amts für Umwelt und Energie, Basel

Ivo Berweger, Abteilung Hochbau + Planung - Ortsplanung der Gemeinde Riehen «Lärm», eine Publikation des Cercle Bruit Schweiz Umweltbericht 2002 Basel-Stadt und Baselland

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 2005

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