Aus der Geschichte des Wettsteinhauses zu Riehen

Fritz Lehmann

Im Oktober 1972 jährte sich zum 450sten Male der übergang Riehens an Basel. Uns heutigen erscheint es als das wohl wichtigste Ereignis seiner Geschichte, auch wenn er nicht einem Willensakt seiner damaligen Bewohner entsprungen ist. Der Bischof von Basel, der schon lange in Delsberg und Pruntrut residierte, verkaufte 1522 sein Dorf Riehen an die Stadt gegen Streichung einer beträchtlichen Schuld und Rückgabe Pfeffingens. Die Basler nahmen den Neuerwerb mit gebührendem Zeremoniell in Besitz und liessen sich schwören. Am Untertanenverhältnis der Bauern änderte sich zunächst wenig, Entscheidendes dagegen an ihrer äusseren Lage. Bisher war Riehen, als bischöfliche Enklave von markgräflichem, österreichischem und baselstädtischem Gebiet eingeschlossen, nachbarlichen Ubergriffen — nicht zuletzt baslerischen — und fremder Willkür verhältnismässig schutzlos preisgegeben. Nun verlor es den nicht ungefährlichen Nachbarn im Süden und gewann in ihm einen tatkräftigen Schutzherrn.

Die Tatkraft der neuen Herren wirkte sich vor allem auf diplomatischem und wirtschaftlichem Gebiet aus. Das verlangte schon die exponierte Lage von Stadt und Territorium am Nordfuss des Jura, ebenso der Umstand, dass ihr Wirtschaftsraum, das Oberelsass, und ihre Kornkammer, der Sundgau, unter fremder Hoheit standen. Zur Behutsamkeit mahnten auch die inneren Spannungen der Eidgenossenschaft. Tätige Hilfe liess sich von ihr durchaus nicht immer und auch nur langsam erwarten. So waren kluges Verhandeln nach aussen und geduldiges Ausgleichen innerhalb des Bundes für Basel stets geboten. Riehen ist mit dieser vorsichtigen Politik seiner Stadt und der Neutralität des Landes nicht schlecht gefahren, auf alle Fälle besser als die bischöflichen Dörfer bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, ganz zu schweigen von den heute badischen Nachbargemeinden bis in die jüngste Zeit hinein. Stets blieben ihm die schlimmsten Folgen der Kriege erspart, die jenseits der Grenzen furchtbare Spuren hinterliessen. Hier kann man einmal die Auswirkung einer politischen Entscheidung, die fast ein halbes Jahrtausend zurückliegt, deutlich greifen.

Der relative Friede, in dem die Gemeinde am Ausgang des Wiesentales leben durfte, war nicht selbstverständlich. Generation um Generation städtischer Diplomaten mussten sich immer aufs neue um die Unversehrtheit der Heimat bemühen. Je länger ein Krieg dauerte, um so grössere Anstrengungen erforderte die Erhaltung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Ganz besonders trifft das auf die grosse Auseinandersetzung des 17. Jahrhunderts zu, den sogenannten Dreissigj ährigen Krieg. Was als Streit religiöser Parteien im Reich begonnen hatte — gleichsam mit den Waffen ein «Gottesurteil» über den rechten Glauben herbeizuführen —, artete sehr rasch zu einem machtpolitischen Ringen der europäischen Grossmächte aus. Das Haus Habsburg in seiner österreichischen und der spanischen Linie auf der einen Seite, Schweden und Frankreich auf der anderen, liessen ihre Heere gegeneinander marschieren, sechsmal in nächster Nähe der Stadt. Argwöhnisch betrachteten sie die oft nur erzwungenen Zugeständnisse Basels an die andere Partei, war es nun ein Durchmarsch über städtisches Gebiet oder waren es irgendwelche Lieferungen an die Truppen. Immer drohten Repressalien. Nehmen wir hinzu, dass die reformierte Stadt innerlich auf der evangelischen Seite stand, in seiner Ernährung aber vom habsburgisch-katholischen Elsass abhing, dass schliesslich die konfessionell gespalteten XIII Orte nur mit Mühe zusammengehalten und an offener Parteinahme für die ihnen nahestehenden Grossmächte gehindert wurden, so begreift man vielleicht das ganze Ausmass politischen Könnens, das in diesen Jahrzehnten der Basler Regierung abverlangt wurde. Ein Vergleich mit der Lage des Bundesrates im Zweiten Weltkrieg ist hier sicher nicht zu weit gegriffen.

Der Kreis der Regierenden, der mit solchen Schwierigkeiten fertig werden musste, war nach Zahl und Herkunft beschränkt. Der absolutistischen Tendenz der Zeit folgend, hatte sich auch in Basel, um mit Julia Gauss zu reden, eine autoritäre Aristokratie gebildet. Zunächst verlor der Grosse Rat, die Versammlung der gewählten Zunftvorstände und damit die demokratische Institution der Stadt, fast jeden Einfluss auf die öffentlichen Geschäfte. Die überwachung des Regimes fiel an den Kleinen Rat. Er setzte sich aus den Zunftmeistern und den von jeder Zunft gewählten Ratsherren zusammen. Seine Kommissionen erledigten einen grossen Teil der Regierungsgeschäfte, zudem übte er die Funktion eines Obersten Gerichtes aus. Die entscheidende Regierungsgewalt konzentrierte sich indessen auf eine kleinere Körperschaft, den Geheimen Rat der Dreizehnerherren, dem die beiden Bürgermeister und Oberzunftmeister nebst weiteren neun Ratsherren angehörten. Ihre Vorschläge wurden so gut wie immer vom Rat akzeptiert. Aus diesem Geheimen Staatsrat wählte man die neuen Standeshäupter und in der Regel auch die Gesandten für die eidgenössischen Tagsatzungen. Die antidemokratische Entwicklung kam nicht nur in dem Vorrang der oberen Behörden zum Ausdruck. Noch stärker machte sie sich in der sozialen Stellung der Bürger bemerkbar, die zu ihnen Zutritt fanden. Der Aufschwung von Grosshandel und Grosskapital hatten dem merkantilen Geist zum Durchbruch verholfen und die Handwerkerzünfte, d. h. die Mehrheit der Bevölkerung, um ihre politische Geltung gebracht. Die reinen Herrenzünfte und die sogenannten paritätischen Zünfte, die bis zur Hälfte Herren zuliessen, wurden führend. Nur ihren Angehörigen, Gelehrten, Buchhändlern, Finanzleuten, Fabrikanten, Grosshändlern und Offizieren standen die ämter offen. Eine weitere Hürde bildete deren Ehrenamtlichkeit. Wer nicht über ein grösseres privates Einkommen aus Beruf oder Vermögen verfügte, schied von selbst aus, es sei denn, er konnte sich eine der wenigen einträglichen Posten sichern, wie die sechs Landvogteien oder die etwa drei Dutzend Pflegerstellen in der Kirchenverwaltung. Sie wurden im Rat dann auch heftig umstritten. Trotz wiederholter Verbote der Wahlbegünstigung führte das ganze System zur Herrschaft weniger, reicher Bürgergeschlechter und seine Auswüchse schliesslich zur städtischen Revolution von 1691.

Das Herrschaftssystem Basels im 17. Jahrhundert präsentiert sich so als eine exklusive Oligarchie, die einem homo novus wenig Chancen bot. Die berühmte Ausnahme, die die Regel bestätigt, ist kein geringerer als Johann Rudolf Wettstein-Falkner (1594—1666), Basels grosser Bürgermeister, dessen Riehener Landgut uns weiter unten zu beschäftigen hat. Der junge Wettstein war ein Mann ohne Vermögen und ohne Beziehungen, nach den Maßstäben der Zeit also keineswegs zum Aufstieg an die Spitze der städtischen Hierarchie prädestiniert. Nur die aussergewöhnlichen Verhältnisse des Dreissigj ährigen Krieges haben die Laufbahn dieses überragenden Politikers ermöglicht.

Die Eltern, Johann Jakob Wettstein (1555—1615) und Magdalena Betzier (f 1630), stammten aus dem zürcherischen Weinbaugebiet. Noch jung hatten sie sich nach Basel begeben, wo der Vater rasch eingebürgert wurde und als Winzer einen kleinen Verwaltungsposten beim Spital erhielt, das Amt des Kellermeisters. Nach zwanzig Jahren unermüdlichen Fleisses machte man ihn zum Amtsvorsteher — für den wenig bemittelten Einwanderer von 1579 ein ganz beachtlicher Sprung. 1612 wählte ihn sogar die Zunft zu Rebleuten in den Vorstand und damit in den Grossen Rat. Johann Rudolf, dem jüngsten von fünf Söhnen, fielen die Dinge schon leichter zu, liess ihn doch die Zunft beim Tode des Vaters ohne weiteres als Vier nachrücken. Der Sohn des Spitalmeisters durfte auch das Gymnasium besuchen und zwei Jahre im Welschland verbringen. Auf der Stadtschreiberei von Yverdon erfolgte die für sein späteres Leben entscheidende engere Berührung mit dem Kanzleigeschäft, in dem sich seine besondere Begabung, zu Formulieren und zu Redigieren entfalten sollte.

Kaum zurück in Basel fällte der noch nicht Siebzehnjährige den folgenschwersten Entschluss seines privaten Daseins. Er ging mit der um fünf Jahre älteren Anna Maria Falkner (1589—1647), einer Tochter aus vornehmem, begütertem Haus, die Ehe ein. Als «gute Partie» war sie den Wettsteins sicher willkommen gewesen, dem jungen Hans Rudolf wohl auch als Möglichkeit, sich früh selbständig zu machen. Trotzdem stand die Verbindung von allem Anfang an unter keinem guten Stern. Da waren nicht nur die Jugend des Mannes und der dafür beträchtliche Altersunterschied, da waren vor allem die Unterschiede im Charakter der Eheleute, die ihr Zusammenleben über weite Strecken hinweg friedlos machten. An äusseren Anlässen zu Spannungen fehlte es nicht. Frau und Schwiegermutter wussten um ihren höheren Stand und Hessen es den jungen Ehemann spüren; die schwankenden Einnahmen aus einer neugegründeten Schreibstube genügten nicht für die rasch wachsende Familie. Am Rande einer Schuldenwirtschaft sah Wettstein schliesslich keinen anderen Ausweg als die Flucht aus der häuslichen Misere. 1616 verliess er seine Familie im Unfrieden und trat einer schweizerischen Söldnertruppe in venetianischen Diensten bei. Dass aus der übereilten Trennung kein völliger Bruch mit der bürgerlichen Existenz wurde, ist in erster Linie das Verdienst von Wettsteins Mutter. Ihr — noch erhaltener —■ Brief bewog den Sohn zur inneren Umkehr; die äussere, das Aufgeben des Soldatenberufes, vollzog sich weniger freiwillig. Sein Hauptmann gab ihm den Abschied, allerdings mit glänzendem Zeugnis. Obwohl ihm die Republik Venedig ein eigenes Hauptmannspatent verlieh, trat er den Heimweg über die Alpen an. Ende des Jahres war der um einiges reifer gewordene «Ausbrecher» wieder in Basel. Die alten Schwierigkeiten waren nun nicht mehr unüberwindlich, die wieder eröffnete Schreibstube begann sich zu rentieren, das Vertrauen der Mitbürger bahnte ihm auch den Weg in die öffentlichen ämter, in denen er dann seine eigentliche Lebensaufgabe fand.

Wenn Wettsteins erster Schritt in der städtischen Politik — die Wahl zum Vier der Rebleutezunft im Juni 1615 — noch ganz im Schatten des Vaters erfolgte, dürfen alle weiteren mit Recht als sein Verdienst gelten. Unter den zahlreichen Stationen seien zunächst die wichtigsten herausgehoben: die Mitgliedschaft im Kleinen Rat seit 1620 und im Geheimen Rat seit 1627, die Ernennung zum Oberstzunftmeister 1635 und zum Bürgermeister 1645. Ihre Bedeutung lag in dem Mitspracherecht bei baslerischen und eidgenössischen Angelegenheiten, das schliesslich zum diplomatischen Meisterstück des Bürgermeisters, der endgültigen Lösung der Eidgenossenschaft aus dem Reich führte. Meist kennt man nur diesen einen Akt aus dem Leben Wettsteins. Die tatsächliche Leistung des Mannes ist viel umfassender. Sie erstreckt sich während fast eines halben Jahrhunderts auf nahezu alle Bereiche der städtischen Verwaltung und Politik. Hierher gehören die Neuordnung des Münzund Militärwesens, aber auch die zahlreichen diplomatischen Missionen auf eidgenössischen Tagsatzungen oder bei Treffen der evangelischen Orte, die Verhandlungen mit der vorderösterreichischen Regierung in Ensisheim oder mit den Führern anmarschierender Armeen. Uns erscheint dieses jahrzehntelange Bemühen um das überleben von Stadt und Landschaft in den verheerenden Kriegen des 17. Jahrhunderts nicht weniger bedeutsam als das im Westfälischen Frieden Erreichte.

Kaum eine Landgemeinde zog grösseren Nutzen aus Wettsteins Tätigkeit als Riehen. Das war in erhöhtem Masse der Fall, seitdem ihm 1626 die Landvogtei dieses Basler Vorpostens übertragen wurde. Die Geschäfte waren dem neuen Obervogt schon von der Farnsburg her vertraut. Was er dort an Kenntnissen erworben hatte, kam nun dem rechtsrheinischen Amtsbezirk zugute, nicht immer zur Freude der Bauern, aber häufig zu ihrem Besten. Der Schutz des exponierten Gebietes war auch hier die wichtigste Aufgabe, bei der sich seine bisherigen Erfahrungen bestätigten: die Schwierigkeit, fremde Grenzverletzungen ohne ausreichende berittene Kräfte abzuwehren, das Ungenügen der eigenen Miliztruppen gegenüber den Söldnerheeren der kriegsführenden Parteien und die Unzuverlässigkeit der bäuerlichen Untertanen bei längeren Einsätzen. Ein drastischer Bericht vom November 1632 beleuchtet die Situation. Von einem Kontrollgang nach Riehen meldete Obristwachtmeister Grasser, dass er seit einer Stunde im Dorf sei, es ganz durchritten habe, keine einzige Wache getroffen, schliesslich bei der Einkehr im Wirtshaus etliche samt dem Untervogt aufgefunden habe. Dabei war die Lage alles andere denn ungefährlich, gerade hatte ein kaiserliches Kontingent das Dorf bedroht. Auch verging kaum ein Jahr, in dem nicht kleine und grössere Abteilungen von Soldaten über Riehener Boden zogen. Kein Wunder, dass der Obervogt immer wieder die Wache bestellen oder verstärken musste, die Wehranlage der uralten Kirchenburg überprüfen und Sperren an den Eingängen des Dorfes herrichten liess. Die hinterlassenen Papiere Wettsteins erzählen freilich auch von friedlicheren Geschäften. Da soll der Landvogt mit den Herren von Rötelen in Weil zusammentreffen, Pfarrer Müller von Riehen bittet um Nachsicht für die jungen Leute, die gegen obrigkeitliches Mandat auf einer Hochzeit getanzt haben, der Junker Reich von Reichenstein verkauft seine Leibeigenen zu Riehen an die Stadt, um Schulden abtragen zu können oder der Kornzehnten wird auf öffentliche Kosten abgeerntet, weil die Bauern aus Furcht vor schwedischen Streifpatrouillen das Feld meiden und ihr Zehntenangebot zu tief herabsetzen. In dieser letzten Episode lernen wir eine weitere Seite Wettsteins kennen, den pflichtbewussten, ja peinlichen Rechner. Nachdem er in der Riehener Vogtei zunächst eine sehr verworrene Zehntenrechnung in Ordnung hatte bringen müssen, liess er sich von seinen Bauern nichts mehr abdingen, auch nicht in stürmischen Kriegslasten. An Hand einer Erntestatistik empfahl er dem Rat, die Bauern für diesmal zu übergehen und vermochte nach der Ablieferung des Kornes wirklich nachzuweisen, wie gut dabei der Staat gefahren sei.

Was sich hier im amtlichen Bereich offenbarte, mag nicht zuletzt eine Frucht jenes mühsamen Beginnens gewesen sein, von dem wir oben berichteten. So verwundert es nicht, dass er auch als Privatmann genaue Rechnung führte und forderte. Fast jeder Brief an Frau und Kinder klagte über die «unersättliche Haushaltung» und drang auf grössere Sparsamkeit. Diese Einstellung ist begreiflich, angesichts seiner bescheidenen Anfänge und eines — uns durchaus nicht fremden — Zeitgeistes, der die allgemeine Wertschätzung an den Besitz knüpfte. Die grosse Sorge Wettsteins war denn auch, seiner wachsenden Familie — 1632 wird das neunte Kind geboren — eine materielle Grundlage zu schaffen. Unter diesem Zwang kämpfte er sich empor in die wohlhabende Oberschicht der Stadtbürger. Einen guten Teil der Einkünfte vermochte er im Verwaltungsdienst zu sichern, Vermögen schuf er dagegen mit mancherlei Spekulationen: er nahm fest- und unverzinsliche Gelder auf und legte sie in gewinnversprechenden Unternehmungen an — nicht immer mit glücklicher Hand; das Falliment zweier wichtiger Geschäftspartner 1647/48 brachte ihn fast an den Rand des Ruins. Eine Zeitlang pachtete er auch gegen Kapitalvorschuss Naturairenten, die in der Kriegszone eingezogen werden mussten. Schliesslich kaufte er Grundstücke und Häuser, in der Stadt etwa das Haus zur Gäns am unteren Spalenberg und später den «Schönen Hof» am Nadelberg, baute sie aus und behielt sie entweder als bleibende Werte oder verkaufte sie mit beachtlichem Gewinn. In diesem Rahmen müssen wir den Erwerb von Liegenschaften in Riehen sehen. Er setzte in der Zeit seiner Obervogtei ein und dauerte bis fast an sein Lebensende. 1666 hinterliess er allein im dortigen Bann 26 verschiedene Grundstücke — Matten, Reben, Bünden und Fischweiher — dazu zwei Behausungen (Baselstrasse 30/34) im Dorfkern, den alten Schafstall an der Kirchstrasse (Areal Nr. 19/21) und ein weiteres kleines Haus, in dem der Maurer wohnte.

Trotz dieses beachtlichen Besitzes kann vom konsequenten Aufbau eines Landgutes —■ etwa nach dem Muster der Sarasinschen Güter — kaum die Rede sein. Eine gewisse Systematik im Ankauf ist noch am ersten bei den Reben zu beobachten, vielleicht durch Wettsteins gelegentlichen Weinhandel bedingt. Alles andere erscheint mehr ein Produkt des Zufalls. So verwundert es auch nicht, dass unter seinen Riehener Gütern Gebäulichkeiten erst recht spät auftreten. Der Obervogt mochte sich der amtlichen Trotte bedient haben, so wie ihm das Zehntenhaus als dienstlicher Wohnsitz zur Verfügung stand. Erst die Wahl zum Oberstzunftmeister machte es notwendig, sich nach einem eigenen Haus umzusehen — vorausgesetzt natürlich, man wollte diese Kapitalanlage mitten im Dreissigj ährigen Krieg und in einem ungeschützten Dorf wagen. Dass sich Wettstein zum Kauf entschloss, mag durch mancherlei persönliche und materielle Bindungen an Riehen gefördert worden sein, vielleicht auch durch die Sitte vermöglicher Bürgergeschlechter, sich einen Landsitz zuzulegen. Mehr als Vermutungen können wir jedoch nicht anstellen. Er selbst schweigt sich über seine Motive aus. Als er zum ersten und einzigen Mal von dem Geschäft berichtet, heisst es nur: «Item Rechne Ich mein Haus Ze Riehen so Ausern 50 Pfd., so noch Mettlern daruff stehet, weyl er mirs Von allen BodenZinsen und Beschwerden ledig soll, frey ledig eigen, mitt Aller Newen Verbesserung, Zue sampt Zween Sehr gueten ]auchertten Reben, die bisliero / Gott Lob / stattlich Ihr theil geben, sampt fassen, Trotten usw. pro 2600 fl. N. das Haus Zue Riehen hab ich von Jacob Mettlern erkhaufft pro 400 Pfd. gab ihm an Zahlung 100 Pfd. uff den Ochsen, 100 Pfd. uff Georgj Bauern, 100 Pfd. uff Hans Faesiti den Württ, so er alles guetwillig angenommen und 50 Pfd. paar sampt 5 Pfd. drinckhgelt, masen ich noch Restier. 50 Pfd. doch solle er mir alle Boden- und sonst Zins sampt übrig beschwerden wie es Bauern haben megen ab dem Haus und Garthen thun.»

Das Schriftstück, dem wir diese Angaben entnommen haben, nennt sich «Kurtze Substantzliche VerZeychnus meiner Sachen». Es ist die Wettsteinsche Vermögensrechnung auf den 1. Januar 1641 (StABS Politisches Q 2), eine unter den vielen, die der besorgte Hausvater am Jahresende zusammenstellte. Da wir die Verbriefung des Kaufes nicht besitzen, ist sie die wichtigste Quelle für diesen Rechtsakt. Sie gibt über eine ganze Reihe von Fragen direkt oder indirekt Auskunft. Die Datierung der Handänderung etwa findet im Datum der o. a. Bilanz eine obere Grenze. Das Nächstliegende wäre ihre Fixierung auf das Jahr 1640, um so mehr als in der vorhergehenden Vermögensrechnung jeder Hinweis auf unser Objekt fehlt. Zur Vorsicht mahnt da nur der Unterschied zwischen dem Kaufpreis von 400 Pfd. und dem von Wettstein eingesetzten Schätzwert von 2 600 Gulden (= 3250 Pfd.), für den er selbst die Erklärung «mit Aller Newen Verbesserung» liefert. Die Verbesserungen müssen schon recht umfangreich gewesen sein und damit längere Zeit in Anspruch genommen haben, um die Verachtfachung der Kaufsumme zu rechtfertigen. Sogar nach seinem Tod schätzt man die gleiche Behausung samt dem Schafstall nur auf 2 000 Pfd. Es erscheint uns deshalb nicht ausgeschlossen, dass Wettstein bereits vor 1640 kaufte. Der Gegenstand des Geschäftes wird nur ungefähr und nicht zusammenhängend beschrieben; neben den zwei Jucharten Reben hören wir von Haus und Garten, Fässern und Trotte. Dafür verweilt die Aufstellung bei den Zahlungsmodalitäten; man spürt etwas von der Genugtuung, den Kauf mit nur 55 Pfd. Bargeld getätigt zu haben, während der grössere Teil der Summe mit Schuldverschreibungen auf Riehener Bürger beglichen werden konnte, 50 Pfd. behielt der Käufer zurück, bis alle Belastungen der Liegenschaft abgetragen seien. Da diese Befreiung ausblieb, fand der Kauf tatsächlich um 355 Pfd. statt — 320 Jahre später zahlte die Gemeinde 350 000 Franken.

Für unsere Untersuchung ist schliesslich wichtig, dass der Vorbesitzer, Jacob Mettler, erwähnt wird. Sein Name, zusammen mit dem Hinweis auf die Bodenzinspflicht von Haus und Garten, ermöglicht, die Liegenschaft in einer anderen zeitgenössischen Quelle, den Berainen, zu suchen. Tatsächlich entdecken wir sie in den Bodenzinsbüchern des Klosters Wettingen (StABS Zins + Zehnten O 2, 3, 4 und G 1). Unter der Nr. 79b heisst es in einem 1632 angelegten und 1658/59 von Wettstein selbst ergänzten Register (a. a. O. O 2, 3 f. 11) : «Item eine Hoffstatt zu Riechen im dorff am Känel. einseit Neben Frauw Maria von Brun Anderseit Neben Ferena Schriberin. Stosst Fornen uff den Bach binden uff Verena Schriberin.

Besützt Jacob Metier. Gibt Zins .—. 9. s. N; Mein Iius.»

Bei der formalen übereinstimmung der Berainseinträge lässt sich unsere Nr. 79b mühelos durch die Jahrhunderte verfolgen und zweifelsfrei an die heutige Baselstrasse 34 anschliessen. Nach Bürgermeister Wettstein finden sich die Herren Herwagen, Daniel Mitz und Leonhard Heusler als Besitzer. Aus der Lageangabe «im dorff am Känel» wird im 18. Jahrhundert «im undern dorff am Känelbächli», womit eine noch vor wenigen Jahrzehnten durch das Kilchgässli fliessende Abzweigung des Immenbächlis gemeint war. Der Nachbar einerseits, «Frauw Maria von Brun», entpuppt sich als Vorbesitzer der Baselstrasse 30, eines schon im 16. Jahrhundert entstandenen Landsitzes (a. a. O. O 2 Nr. 242). Verena Schreiber gehörte das Haus an der anderen Ecke des Kilchgässli, das beim Bau des Landgasthofes verschwunden ist. Und wenn die Hofstatt 1632 vorn «uff den Bach» stösst, erinnert das nur an die Weiterführung des Känelbächlis Baselstrasse abwärts. Alle folgenden Beraine geben dafür die Landstrasse an. Als hintere Begrenzung erwartet man eigentlich das Immenbächli an der heutigen Wettstein-Promenade. Stattdessen wird hier ein weiteres Mal der Name von Verena Schreiber genannt. Der Garten des Wettsteinhauses muss ihr also zumindestens teilweise gehört haben. Wieder gibt uns der Wettingerberain Auskunft (a. a. O. O 2, 3 f. 28v). Er nennt sie als Besitzerin eines Gartens «bey der Metzg», der sich vom Areal des Landgasthofsaales bis hinter unsere Hofstatt erstreckte. Wettstein und seine Nachfolger tragen die Hälfte des Zinses, IV2 Becher Roggen und drei Schillinge, die Erben der Verena Schreiber die andere. — Selbstverständlich lassen sich die Beraine auch ins 16. Jahrhundert zurückverfolgen, ohne freilich viel Neues zu bieten. Wir wollen hier nur noch festhalten, dass alle Vorbesitzer Wettsteins Bauern waren: 1503 «Heini bapst », 1551 «martin bapsten», 1587 «Marte Bapst» und 1618 «Jacob Metler». Der Oberstzunftmeister kaufte also vor dem 1. Januar 1641 ein bäuerliches Anwesen an der Ecke Baselstrasse/Kilchgässli zu Riehen, vermutlich das Haus eines Weinbauern, und liess noch 1640 beachtliche Verbesserungen vornehmen. über spätere Umbauten schweigen sich die Akten aus. Wir besitzen nur das Inventar aus Wettsteins Todesjahr, aus dem wenigstens die Verteilung der Räume, das Mobiliar und sein Wert ersichtlich ist.

 

(Inventar siehe gedruckte Ausgabe 16-18)

Wenn wir versuchen, aus beiden Verzeichnissen ein Fazit zu ziehen, so fällt uns zunächst die Vielzahl der Geräte auf, welche mit der Lagerung und Pflege des Weins zusammenhängen. Sie bestätigen die Aussagen der Briefe und Beraine, nach denen Wettstein seinen Riehener Besitz in erster Linie als Rebgut betrieben hat. Zu dieser Beobachtung passt auch das Bild der Einrichtung. Das Notwendige überwiegt, Luxusartikel wie der Billardtisch «auf dem Gang» sind die Ausnahme. Damit ist noch nichts über die Qualität des Mobiliars gesagt, über sie könnte nur der Augenschein Gewissheit verschaffen. Als Kuriosum sei vermerkt, dass in dem sonst so genauen Inventar Stühle fast ganz fehlen. Sollte man wirklich nur im Hinterhaus gesessen haben?

Gern möchte man nun Wettstein als häufigen Gast in Riehen schildern. Leider versagen hier die Quellen. In dem runden Vierteljahrhundert seit der ersten Erwähnung des Hauses ist er nur einige zwanzigmal sicher in Riehen bezeugt und auch da hauptsächlich in Anschrift und Absender von Briefen. Dank ihrer wissen wir wenigstens, dass er die Herbstmonate bevorzugte, wohl um die Weinlese persönlich zu überwachen. Nur ausnahmsweise erfahren wir mehr über das Leben auf dem Landsitz, etwa 1659, als sich Oberst Zwyer, der Urner Magistrat und kaiserliche Agent in der Schweiz brieflich für den «stattlichen, ja fürstlichen Empfang in Riehen» bedankte. Vom tragischen Ende eines anderen Gastfreundes melden schon nicht mehr Briefe, sondern die Chronik des Pfarrers von Rümingen: «Als Hornung 1650 Herr Deputat und Obervogt Melchior Gugger in Herrn Johann Rudolf Wettsteins, Bürgermeister Behausung zu Riehen sich mit anderen guten Freunden mit essen und trinken, doch gebürlich und mäsiglichen, erlustiget und jetz den Abschied genommen, fallt er uff der Stägen rückerlingen hinder sich, das er gleich todt blieben. Ist in Riehen begraben.» Einen heiteren Akzent setzt dagegen, was uns von Wettsteins Diener, Hanns Jäckhlin von Basel, genannt Giggis Hans, bekannt ist. Weder die Wendeltreppen noch der Schlipfer aus dem «Fäsli weisen daraus man Trinckt» scheinen ihm grosse Schwierigkeiten gemacht zu haben. Der Bürgermeister berichtet selbst einmal, wie sich der Hans energisch gegen eine Kürzung der Weinration wehrte — offensichtlich erfolgreich, wenn wir dem ölgemälde von 1654 glauben dürfen. Die ironische Beschriftung des Bildes darf uns da nicht irreführen. Seitdem er seinen Herrn auf der beschwerlichen Reise nach Westfalen begleiten musste, war das «O wie bin ich ein ubelzeitger Mann» Jäckhlins ständige Klage. Wen wundert es, dass ihm der geplagte, langjährige Zuhörer die passende Antwort im Bilde gab.

Insgesamt blieb Wettstein wenig Zeit für seinen Landsitz. Schon die vielen Reisen, die ihn oft mehrmals im Jahre fernhielten, verhinderten ein längeres Verweilen. Nehmen wir die laufenden Amtsgeschäfte hinzu, die ihn an die Stadt und seine Dienstwohnung, den Falkensteinerhof auf dem Münsterplatz, fesselten, verstehen wir, dass man nur selten von einem Aufenthalt in Riehen hört. Erst gegen sein Lebensende sind die Bindungen wieder enger geworden. Die Räte des dankbaren Basels beschlossen — nach mehreren Ansätzen — im Jahre 1658, dem verdienten Bürgermeister die Wettinger Gefälle zu Riehen und Bettingen abzutreten. Die Bodenzinsen der ehemaligen Klostergüter waren als Entschädigung für Wettsteins ausserordentliche Mühen und Auslagen vor allem auf der Reise nach Münster und Osnabrück gedacht. Die eigentliche übergabe erfolgte 1661 unter dem ausdrücklichen Hinweis auf den zweifelhaften Wert der Gabe und nach Zahlung von 2000 Gulden. Es muss den derart grosszügig Beschenkten einen immensen Aufwand an Zeit und Nervenkraft gekostet haben, den Wettinger Berain von 1587 zu erneuern, die Inhaber der Zinsgüter zu ermitteln und zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen anzuhalten. Dass diese Arbeit nur an Ort und Stelle erledigt werden konnte, versteht sich von selbst. Finanziell scheint ihn die Transaktion nicht belastet zu haben. Bereits nach einem Jahr tätigte er seinen wichtigsten Kauf zu Riehen, den Erwerb der Nachbarliegenschaft (Baselstrasse 30) von den Erben der Maria von Brunn. Die ersten Beziehungen zwischen den beiden Gütern waren auf «Wasser» gebaut. Kurz nach dem Einzug in sein Haus hatte sich Wettstein das Recht verschafft, aus der privaten Brunnstube der Nachbarin — die an die Kleinbasler Quellen angeschlossen war — Wasser abzuleiten und zu einem 1645 angelegten Brunnen auf das eigene Grundstück zu führen; es ist der später «klein» genannte «Bronnen Bey der Thüren». Der Handel ersparte ihm 1654 einen Beitrag an die Kosten des Riehemer Wasserwerkes, freilich nicht für lange. Schon 1657 liess er sich einen zweiten, grösseren Brunnen setzen, der aus dem Dorfnetz gespeist wurde. — Mit dem Kauf von 1662 vertieften sich die alten Beziehungen zum Nachbarhaus. In die Scheidmaurer wurden zwei Türen gebrochen, eine «vordere Bey der Trotten» und eine «Hindere Bey dem grossen Bronnen». Als sie nach fünf Jahren wieder zugemauert wurden, hatte Johann Rudolf Wettstein-Falkner die Augen für immer geschlossen. Kurz vor seinem Tod war er ein letztes Mal in Riehen gewesen, am 12. April starb er in der Stadt. Basel hatte einen überragenden Politiker verloren — es dauerte Generationen, bis es sich dieses Verlustes voll bewusst wurde. Bezeichnenderweise wechselten auch die Landgüter in Riehen ihren Namen; erst sehr viel später wurden sie wieder nach Wettstein benannt.

Am 17. Juni 1666 erschienen die Söhne und Schwiegersöhne des Verstorbenen in Riehen und nahmen mit Hilfe von Untervogt und Weibel die Hinterlassenschaft auf. Zwei Monate später (August 13) wurde sie von den Tochtermännern des Bürgermeisters gemeinsam übernommen. Als Form wurde der ordentliche Kauf gewählt. Während des folgenden halben Jahres einigten sich die neuen Besitzer über eine wertmässig etwa gleiche Aufteilung des ganzen in Hauptteil A mit dem Areal Baselstrasse 30 und B mit dem von No. 34. Dann warfen sie das Los (1667 Feb. 11). B fiel an Hieronymus Herwagen (1620—89), den zweiten Gatten von Wettsteins ältester Tochter Maria Magdalena (1612—69).

 

(Inventar siehe gedruckte Ausgabe)

 

Von den Zusätzen interessiert nur noch die Bestimmung über die Fischwaid in der Wiese. Sie soll von den beiden Gütern gemeinsam genutzt und unterhalten werden.

Der Spezierer Herwagen erweitert diesen Bestand um Item anderthalbe Tauwen Matten, die Grändelmatt genannt, Item drey Viertel Matten, die Wüestmatt genannt, Item einen Zweytel Matten, die Haffnermatt genannt, Item einen Zweytel Matten, die Tscheckhenmatt genannt, Item ohngevor einen halben Viertel Beünden auff Langoltzhalden, Item drey Jaucharten Räben im Kirchgrund, von Vier Stückhen, Item einen halben Zweytel halber Räben im Kirchgrund, das Elb senstückhlin genannt, Item Fünff Stuckh Räben im Schlipff, halten zusammen anderthalb Jaucharten, Item ein Jaucharten Ackhers, von zwey Stuckhen, im Oberen Veld, hinder des Seidenmanns Garthen, Item einen Zweytel Ackhers von Zwey Stuckhen, im Mittleren Veld, Item einen Zweytel Ackhers, von zwey Stuckhen, im underen Veld Item den halben theil aus Vier Jaucharten Holtz im Eichbühl, Basler Hahns Item den halben theil aus Acht Jaucharten Holtz im Intzlinger Bahn, welche von weyl. Fr. Maria von Brunn seel. herrühren thuen. Sodann zwo c. v. Melchküeh.....

Bei Herwagens Ableben fällt das Gut an seine zweite Frau, Magdalena Müller (1640—98). Sie vermählt sich 1691 mit dem Oberstzunftmeister Christof Burckhardt (1631—1705). Ihre Erben, die Kinder des Hieronimus Herwagen, verkaufen das «Herwagische Gueth» am 20. Juli 1700 für 6 500 ReichsThaler (= 13 000 Pfd.) «dem Ehrenvesten und Fürnehmen Herrn Daniel Mitz dem Jüngern, Burgern und Handelsmann Wolermelter Statt Basel». Nr. 1 der Kaufurkunde ist «Eine Behausung und Hoffstatt mit Zween lauffenden Brünnen von gueten Wasser, sambt einem Baumgarthen darhinder». Von Daniel Mitz-Frey (1680—1751) geht das Gut auf seinen jüngsten Sohn über, den Bürgermeister Daniel Mitz-Merian (1724—89). 1789 erbt seine Gemahlin, Anna Catharina Merian, die von mütterlicher Seite den grossen Wettstein zum Ahnen hat, «das Landguth zu Riehen, bestehend in einer Behausung und Hoffstatt mit 2 Lauffenden Brunnen mit gutem Wasser sambt Baumgarten, Scheüren, der Schäfferey, Schaaffen, Fischwayd, Matten, HanffBündten, Reeben, Aecker und Waldung»; man veranschlagt es damals auf 22 500 Pfd. Bereits 1794 verkauft sie an ihren Schwiegersohn, Leonhard Heusler 1754—1807) für 19 000 Pfd. Im Kaufbrief ist nur noch von einem «lauffenden Brunnen, Riehemer Wasser», die Rede. Das Wasser des anderen war bereits ein Jahr zuvor an Heusler gegangen.

Vom Ausgang des 18. Jahrhunderts an bleibt das Landgut in den Händen der Familie Heusler. Agnes Mitz (1756—1815), die Witwe Leonhard Heuslers, wiederholt noch einmal die Liegenschaftspolitik des 17. Jahrhunderts, in dem sie das Nachbarhaus erwirbt. Ihre Nachkommen verwalten das Riehener Gut zunächst gemeinsam. 1828 werden die meisten Grundstücke abgestossen und nur noch drei der sechs Kinder beteiligen sich an dem Unterhalt des Landsitzes. Um die Mitte des Jahrhunderts ist Daniel Heusler-Iselin (1800—81) Alleinbesitzer. Sein Sohn, Daniel Heusler-Christ (1830—1910), führt das Gut in unser Jahrhundert hinein. Unter den Damen Julie (1866—1940) und Anna Katharina Heusler (1871—1957), den Töchtern des letzteren, erlebt es schliesslich seinen Lebensabend. Das Haus wurde erstmals in seiner Geschichte das ganze Jahr hindurch bewohnt, es wurde zum Mittelpunkt einer segensreichen Organisation, des Hausarbeitsvereines Riehen-Bettingen, dessen Tätigkeit so mancher Familie über die schweren Kriegsjahre hinweggeholfen hat. In unseren Tagen wurde es — prächtig renoviert — einer neuen Zweckbestimmung übergeben. Möge ihm noch eine lange Geschichte beschieden sein.

Der allgemeine Teil dieser Studie wurde in enger Anlehnung an Julia Gauss zusammengestellt, die Aussagen zur Riehener Geschichte und die eigentliche Hausgeschichte dagegen direkt aus den Quellen erarbeitet. Für die Nachwettsteinzeit, die hier nur eine kursorische Behandlung erfahren hat, verweisen wir auf den Aufsatz von Lucas Frey; sein Rat war uns in einigen Fragen sehr wertvoll.

Literatur:

Bürgermeister Wettstein: Der Mann. Das Werk. Die Zeit. Im Auftrag der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft in Basel. Dargestellt von Julia Gauss und Alfred Stoecklin, Basel 1953. Das Wettsteinhaus von Lucas Frey, z'Rieche — Ein heimatliches Jahrbuch 1962 S. 31 ff.

Quellen: StABS Privatarchiv 522, Politisches Q 2-8.

Diesen Artikel finden Sie im Jahrbuch z'Rieche 1972

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